Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung

Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 51 Neben den Gebühren nach VV 2200 erhält der Anwalt selbstverständlich auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere also eine Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Einvernehmensanwalt Geschäftsreisen unternehmen muss, also etwa bei Besuchen in der JVA, bei denen er anwesend sein muss (§ 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG i.V.m. § 28 EuRAG), erhält er auch Fahrtkosten nach VV 700...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsrecht

Rz. 79 Die Verletzung der Hinweispflicht hat keinen Einfluss auf die Entstehung und die Fälligkeit des anwaltlichen Vergütungsanspruchs.[37] Es entspricht nicht der primär berufsrechtlich motivierten ratio legis des § 49b Abs. 5 BRAO (siehe Rdn 51), den Vergütungsanspruch des Anwalts per se zu vereiteln. Diese Rechtsfolge käme der Wirkung eines gesetzlichen Verbotes nach § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird zurückgenommen

Rz. 32 Wird der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgenommen, ist ebenfalls nur die Verfahrensgebühr nach VV 5113 entstanden, ggf. i.V.m. einer Grundgebühr (VV 5100) und einer zusätzlichen Verfahrensgebühr (VV 5116). Rz. 33 Hinzukommen kann allerdings jetzt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115, wenn der Anwalt an der Rücknahme mitgewirkt hat. Die VV 5115 ist analog...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Verfahren

Rz. 50 Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO ergeht nach § 572 Abs. 4 ZPO durch Beschluss. Da somit keine mündliche Verhandlung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 128 Abs. 4 ZPO), kann auch die Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht entstehen. Gleiches gilt für die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 i.V.m. § 572 Abs. 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigung im Sühnetermin

Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der VV 4104 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren/Vertretene Personen

Rz. 13 Unterabschnitt 3 findet unabhängig davon Anwendung,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung für die Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Terminsgebühren entstehen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Insoweit gilt nicht § 15 Abs. 1, wonach die Gebühren nur einmal anfallen können. Es wird nicht unterschieden zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, Fortsetzungstermin und erneutem ersten Verhandlungstermin. Für alle Termine gilt einheitlich derselbe Gebührenrahmen. Rz. 2 Für den gerichtlich bestell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 10 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff. erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Vergütung bei Bedingungseintritt (Nr. 2)

Rz. 36 Nach Abs. 2 Nr. 2 müssen die Parteien beim Abschluss der Erfolgshonorarvereinbarung auch angeben, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. Die Vertragsurkunde muss demnach eine Definition des vereinbarten Erfolges ausweisen. Die Vergütung steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts bestimmter, von den Parteien definiert...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / I. Überblick

Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit, da es in den §§ 16, 19 nicht als zum Rechtszug gehörig aufgeführt ist und die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 5 ansonsten keinen Sinn ergäbe. Der Anwalt kann daher im selbstständigen Beweisverfahren und im Rechtsstreit sämtliche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenbeträge

Rz. 28 Die Gebührenbeträge richten sich nach § 13 Abs. 1. Für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt gelten ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR die verminderten Beträge des § 49, die zudem bei der Wertstufe von über 50.000 EUR enden.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der VV Vorb. 3 Abs. 3 eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[23] ist mit der ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2

Rz. 75 Auch nach VV 3101 Nr. 2 kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach VV 3101 Nr. 1 ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der VV 3101 Nr. 1 entsteht sie dagegen nicht allein. Rz. 76 Die ermäßigte Verfahrensdi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i)

Rz. 100 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 nicht zu erhöhen (arg. e § 31 Abs. 2, 2. Hs.). Dies gilt auch für den gemeinsamen Vertreter der Antrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung und Beschwerde nach den Gerichtskostengesetzen

Rz. 41 § 59 Abs. 2 S. 1 stellt klar, dass nicht nur für den Ansatz, sondern auch für die Rechtsbehelfe gegen die Geltendmachung der übergegangenen Forderungen das jeweilige Kostengesetz (GKG, FamGKG, GNotKG) entsprechend gilt.[43] Mithin kann der jeweilige "Kostenschuldner", wenn er den festgestellten Anspruch des Anwalts im Umfang des (vermeintlichen) Forderungsübergangs au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Entstehen und Abgeltungsbereich

Rz. 3 Die Grundgebühr entsteht mit Auftragserteilung. Sie entsteht neben der jeweiligen Verfahrensgebühr (siehe Rdn 16) für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Sie gilt also lediglich die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die Akteneinsicht – ab. Alle weiteren Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anknüpfung an Anzahl der Angelegenheiten

Rz. 36 Zugleich bestärkt Abs. 1 das Prinzip, dass die Angelegenheit als solche den Abgeltungsbereich der Gebühren umschreibt, also jede Angelegenheit die Regelgebühren erneut anfallen lässt. Deren Anzahl richtet sich allein nach der Zahl der Angelegenheiten, soweit jeweils ein Gebührentatbestand verwirklicht wurde. Deshalb ist es für die Vergütung des Anwalts in erster Linie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Vergütungsfestsetzung

Rz. 151 Eine vereinbarte Vergütung kann nicht nach § 11 festgesetzt werden, da es sich nicht um die gesetzliche Vergütung handelt.[245] Im Gegensatz zur Kostenfestsetzung kommt hier auch eine Festsetzung in der Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, nicht in Betracht.[246] Festsetzbar ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur die ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Vergütung nach den VV 2501 ff.

Rz. 5 Als Grundsatz spricht die Vorschrift des § 44 aus, dass der Anwalt für seine Tätigkeit in Beratungshilfesachen einen Anspruch gegen die Landeskasse nach den VV 2501 ff. erwirbt. Rz. 6 Voraussetzung für einen Anspruch nach den VV 2501 ff. ist, dass dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist (§ 6 Abs. 1 BerHG) bzw. nacht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verhältnis der Einigungsgebühren zueinander

Rz. 32 Die Gebühren nach VV 4147 und nach VV 1000 entstehen unabhängig voneinander, da beide an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind (siehe auch Anm. zu VV 4147). Rz. 33 Häufig wird nur die Gebühr nach VV 4147 entstehen, da Einigungen über sonstige Ansprüche die Ausnahme darstellen. Beispiel: Im Sühnetermin entschuldigt sich der Beschuldigte für die geäußerten Belei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 209 In den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, in denen der Antragsteller die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gegen einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beantragt, sowie in den Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO gelten die Gebühren nach VV Teil 3. Es handelt sich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Berechnung der Erhöhung

Rz. 24 Der Erhöhungsfaktor von 0,3 erhöht jede Gebühr unabhängig von ihrem Gebührensatz um diesen Faktor.[20] Die Erhöhung beträgt also 0,3 und nicht 0,3 von 0,3 (= 0,09).[21] Daher erhöht sich die Gebühr nach VV 3309 bei der Vertretung von zwei Mandanten von 0,3 um 0,3 auf 0,6. Die Gebühr kann jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 maximal um 2,0 erhöht werden, was bei acht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Festsetzung (§ 55)

Rz. 86 Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird entsprechend § 55 vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festgesetzt. Da sich die Vergütung in Freiheitsentziehungsverfahren nach § 415 FamFG und § 62 AufenthG (Abschiebehaftsachen) und in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG nach VV 6300 richtet, ist für die Festsetzung der Vergütung nach § 55 Abs. 1 das erstinstanz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Eigenes Beitreibungsrecht der Staatskasse (Abs. 2)

Rz. 4 Was die Beitreibung eines übergegangenen Anspruchs anbelangt, hat die Staatskasse mit einem Bürgen allerdings nichts Gemeinsames mehr. Im formellen Recht gewährt ihr der Gesetzgeber stets eine privilegierte Position, wenn es um fiskalische Belange öffentlich-rechtlicher Art geht. Eigene Ansprüche kann sie grundsätzlich, und so auch hier, im Verwaltungsweg festlegen (la...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kindschaftssachen, Abs. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 1003

Rz. 11 Die Verweisung in Anm. Abs. 2 auf die Anm. Abs. 2 zu VV 1003 ist an sich systemwidrig, da VV 1004 keinen Gebührentatbestand enthält. Sie stellt jedoch klar, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine erhöhte 1,3-Einigungsgebühr erhält, wenn er in einem der genannten Rechtsmittelverfahren (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b, VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit ist auf Zustellung beschränkt

Rz. 66 Ist der Anwalt nur mit der Zustellung zum Zweck der Vollziehung betraut, steht ihm die Verfahrensgebühr nach VV 3309 stets zu.[61]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anhängigkeit

Rz. 93 In einem Verfahren nach VV Teil 3 obliegt es dem beigeordneten oder bestellten Anwalt darauf zu achten, ob die Sache noch oder wieder bei dem Gericht anhängig ist, das ihn beigeordnet oder bestellt hat. Ist das nicht der Fall, muss er das Gericht ermitteln, bei dem die Sache nun anhängig ist, weil er seinen Festsetzungsantrag an dieses Gericht richten muss. Das gilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 399 Wird die Zwangsvollstreckung in Nutzungsrechte betrieben (z.B. Miet- oder Pachtrechte; Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit – soweit bei beiden die Ausübung einem anderen überlassen werden kann, § 857 Abs. 3 ZPO; Nutzungsrecht des Leasingnehmers), kann das Vollstreckungsgericht besondere Anordnungen erlassen, insbesondere eine Verwaltung anordnen (§ 857 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 73. Sicherheitsleistung

Rz. 302 Ob Tätigkeiten des Anwalts im Zusammenhang mit der Erbringung einer Sicherheitsleistung – sei es, dass der Gläubiger gemäß §§ 108, 751 Abs. 2 ZPO Sicherheit durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft erbringen muss, sei es, dass der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheit leistet – eine Vollstreckungsgebühr auslösen, ist sehr streitig. Auch hier wird man wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Verfahren

Rz. 81 Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich.[48] Die Rechtsbeschwerde ist allerdings unzulässig, wenn bereits der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt und die Beschwerde auch nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Höhere Wertgrenze nach § 22 RVG

Rz. 21 Für die Gerichtsgebühren ist ein Höchstwert von 30 Mio. EUR bestimmt (§ 39 Abs. 2 GKG; § 33 Abs. 2 FamGKG; § 35 Abs. 2 GNotKG). Diese Begrenzung gilt nach § 23 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 22 Abs. 2 S. 2 nicht für die Tätigkeit des Anwalts. Sind in derselben Angelegenheit nämlich mehrere Personen Auftraggeber, so beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesa...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Nachträgliche Änderung der Abrechnungsmethode

Rz. 49 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach VV 7002 abgerechnet, ist er nicht gehindert, seine Abrechnung zu ändern und statt der Pauschale doch die tatsächlich entstandenen Auslagen nach VV 7001 zu fordern oder umgekehrt. Die zunächst getroffene Wahl betrifft nur die Abrechnungsmethode und ist nicht bindend.[7...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / VIII. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 143 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den VV 3200 ff., im Arrest- oder Verfügungsverfahren ble...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 6. Pauschgebühren

In den Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen, einschließlich der Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, kann nach § 42 Abs. 1 S. 1, § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr bewilligt werden, wenn die Gebühren nach Nrn. 6300–6303 VV wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar sind. Das gilt folglich sowohl für den Wahlanwalt als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ehesache erstinstanzlich anhängig, VV 1001, 1003

Rz. 13 Die Gebühr nach VV 1001, 1003 i.H.v. 1,0 verdient der Anwalt, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder auf Aufhebung der Ehe zumindest anhängig ist, sei es als isoliertes Verfahren oder als Verbundsache. Der Scheidungsantrag darf für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr auch nicht vorher zurückgenommen oder schon rechtskräftig darüber entschieden worden sein. Es reicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) "Geplatzte" Termine

Rz. 28 Auch in den von VV 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt die Terminsgebühr, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Dies gilt nicht, wenn er rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins in Kenntnis gesetzt worden ist. (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 3). Insoweit kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Arrest und Arrestpfändung

Rz. 80 Für die Vertretung des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen die Vollstreckungsgebühren gemäß VV 3309 und 3310. Gleiches gilt auch bei der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung. Bemüht sich der Prozessbevollmächtigte des Arrestklägers um die Pfändung oder der Anwalt des Arrestbeklagten um eine Aufhebung der Arrestpfändung, falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 16 Im Verfahren vor dem BPatG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt oder Patentanwalt beigeordnet werden (§§ 129 ff. PatG). Gegen einen Beschluss des BPatG, mit dem die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Die Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 7 Hat sowohl der Angeklagte Berufung eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2 zweimal verdienen, wenn er sowohl die Berufung des Angeklagten begründet (Nr. 2, 1. Alt.) als auch zur Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2, 2. Alt.). Es liegen zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren über die weitere Beschwerde

Rz. 27 Auch das Verfahren über die weitere Beschwerde ist eine zusätzliche Angelegenheit, in der die Gebühren nach §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 erneut entstehen. Der Anwalt erhält also die Gebühren der VV 3500, 3513 sowohl für das Erstbeschwerdeverfahren als auch für das Verfahren über die weitere Beschwerde.[42]mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / ee) Zahlungsforderung und Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände

Rz. 34 Wird der Antrag auf Zugewinnausgleich mit einem Antrag auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (§ 1383 BGB) verbunden, so werden die Werte von Zahlungsantrag (§ 35 FamGKG) und Übertragungsantrag (§ 42 Abs. 1 FamGKG) zusammengerechnet. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Übertragungsantrag entschieden wird. Diese Regelun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 4 Erscheint der Revisionskläger nicht oder ist er nicht ordnungsgemäß vertreten und stellt der Anwalt des Revisionsbeklagten daraufhin lediglich entsteht für ihn die Terminsgebühr lediglich in Höhe von 0,8 (VV 3211; Anm. zu VV 3211). Das Gleiche gilt, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 64 Die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren ist, jedenfalls auf Seiten des Anspruchstellers grundsätzlich vom Versicherungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung umfasst.[33] Auf Seiten des Antragsgegners kommt die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers dagegen in der Regel nicht in Betracht. Hier kann Versicherungsschutz allerdings aufgrund einer Haftpfl...mehr