Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aufenthaltsermittlung

Rz. 80 Beauftragt der Rechtsanwalt den Gerichtsvollzieher gemäß § 755 ZPO neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch mit der Aufenthaltsermittlung, bilden die Auskunftseinholung und die Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 nur einmal verdient (siehe auch VV 3309 Rdn 138 ff.).[121] Deshalb ist der Gegenstandswer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Unvollständige Elektronische Akte

Rz. 94 Nach OLG Köln[157] kann die Fertigung eines Ausdrucks auch dann erforderlich sein, wenn die Gerichtsakten dem Rechtsanwalt zwar in elektronischer Form zur Verfügung stehen, in dieser Fassung aber vereinzelt Seiten der Akte übersprungen werden. Nur wenn die in elektronischer Form vorliegenden Akten die Verfahrensakten vollständig widerspiegeln, kann der Rechtsanwalt hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erteilung des Notfrist- und des Rechtskraftzeugnisses

Rz. 99 Der Antrag auf Erteilung des Notfrist- oder des Rechtskraftzeugnisses (§ 706 ZPO) gehört nach Nr. 9 zum Rechtszug und löst damit für den Rechtsanwalt, der bereits in dem Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigter tätig war, keine gesonderten Gebühren aus. Die erstmalige Erteilung in der Zwangsvollstreckung ist keine besondere Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt des Rechtsst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 10 Nach VV 6402 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerwG nach § 21 WBO oder in Verfahren der Rechtsbeschwerde nach §§ 22a, 22b WBO eine Verfahrensgebühr i.H.v. 110 EUR bis 869 EUR (Mittelgebühr 489,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Die Verfahrensgebühr VV 6402 unterscheidet sich von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

a) Erstinstanzliches Verfahren aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kompletter oder teilweiser Ausdruck (Vorauswahl)

Rz. 90 Bei der Prüfung der Erforderlichkeit eines kompletten Ausdrucks einer elektronischen Akte ist zu berücksichtigen, dass es gerade in aus mehreren Zehntausend Seiten bestehenden Umfangsverfahren ausgeschlossen ist, mit dem vollständigen Ausdruck der Akte im Hauptverhandlungstermin oder bei den Besprechungen mit dem Mandanten zu arbeiten. Hier wird der Rechtsanwalt ohneh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6210)

Rz. 5 Nach VV 6210 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6208, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6209 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art und Weise bzw. Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 4 Grundsätzlich beginnt die Tätigkeit des als Beistand tätigen Rechtsanwalts mit der Entgegennahme des Auftrags. Es ist als Voraussetzung lediglich zu verlangen, dass der Zeuge oder Sachverständige als solcher vom Gericht bereits geladen worden ist. Nicht ausreichend ist es aber, wenn der Zeuge oder Sachverständige von einer der Prozessparteien bisher nur schriftsätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Daneben hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 EUR und auf 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3204)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung

Rz. 27 Jedes Urteil, jeder Gerichtsbescheid und jede einstellende Entscheidung in Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auf Grund dieser Kostenentscheidung wird dann in Disziplinarverfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zumutbarkeit/Waffengleichheit

Rz. 89 Arbeiten Gericht und Staatsanwaltschaft mit der elektronischen Akte, ist das auch dem Rechtsanwalt zumutbar.[145] Unterlagen, die dem Gericht nicht in Papierform zur Verfügung stehen, führen im Falle ihres Ausdrucks nicht zur Entstehung der Dokumentenpauschale.[146] Umgekehrt hat auch der Rechtsanwalt Anspruch auf Ausdrucke, wenn auch Gericht und Staatsanwaltschaft mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 16 Nach Anm. Abs. 1 kann die Geschäftsgebühr auch für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags entstehen. Nachdem der BGH[25] entschieden hat, dass für die Überprüfung eines Vertrags durch einen Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr (VV 2300) entsteht, wird auch im Rahmen der Beratungshilfe die bloße Überprüfung eines Vertragsentwurfs als Mitwirkung an der Gestaltung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3517)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), kann der der Rechtsanwalt nach VV 3517 zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR) erhalten. Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit

Rz. 175 Ist der Rechtsanwalt mit den in Abs. 2 genannten Tätigkeiten nur als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn insoweit VV 3403 für anwendbar gehalten wird (vgl. dazu VV 3403 Rdn 8),[139] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr VV 3309. Denn wegen § 15 Abs. 6 darf der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang

Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender Anwendung ebenfalls nach VV 3309, vgl. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtliches Gehör

Rz. 23 Bei Erinnerungen der Staatskasse ist dem Rechtsanwalt, bei einer Erinnerung des Rechtsanwalts ist der Staatskasse vor der Erinnerungsentscheidung rechtliches Gehör zu gewähren.[66] Wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und ist die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung nicht möglich (siehe Rdn 34 f.), kommt die Erhebu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 41a enthält eine besondere Gebühr für die Vertretung im erstinstanzlichen Musterverfahren. Sie steht nur dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, zu. Die Gebühr soll seinen Mehraufwand angemessen honorieren. Rz. 2 Die Gebühr ist auf Antrag durch das OLG zu bewilligen. In Abs. 1 sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung geregelt. Die Gebühr darf einen Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderators (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglieds des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG)

Rz. 380 Ist der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem StaRUG [692] als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderator (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglied des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG) tätig, richtet sich seine Vergütung gem. § 1 Abs. 2 S. 2 nicht nach dem RVG. Vergütungsregelungen für diese Tätigkeiten finden sich insoweit in §§ 80 ff. und § 98 StaRUG, §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erste Instanz

Rz. 30 Nr. 6 betrifft den Fall, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 1 ZPVtrAUTAG) auf Antrag des Gläubigers in eine endgültige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 2 ZPVtrAUTAG) umgewandelt werden soll. Das Verfahren über die endgültige Vollstreckbarkeit bildet mit dem Verfahren über die vorläufige Vollstreckbarkeit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit. Insofern könn...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / IV. Auch keine Beschwerde nach § 32 Abs. 2 RVG

Auch den Rechtsanwälten steht aus eigenem Recht keine Beschwerde gegen eine vorläufige Wertfestsetzung zu.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 5 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6205 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfache Parteirolle

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt bspw. sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Sind die Mandanten personenverschieden, fällt die Erhöhung nach VV 1008 an.[141]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Besonderheiten bei der Anrechnung von Gebühren (Abs. 2)

Rz. 54 § 35 Abs. 2 ordnet an, dass Gebühren, die nach der StBVV (§§ 23, 24 und 31) durch einen Rechtsanwalt abgerechnet worden sind, als Geschäftsgebühr im Sinne dieser Vorschrift einzustufen sind und ggf. einer Anrechnung unterliegen. Schließt sich bspw. an die Erstellung einer Steuererklärung (Abrechnung nach StBVV) durch den Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Papierakte und elektronische Akte

Rz. 46 Nr. 1 Buchst. a erfasst die Herstellung von Kopien aus einer Papierakte sowie die Herstellung von Ausdrucken aus einer elektronischen Akte.[60] Ebenfalls erfasst sind das Einscannen von Seiten einer Papierakte und der anschließende Ausdruck dieser Seiten durch den Rechtsanwalt.[61] Ohne den Ausdruck der eingescannten Akte fällt die Dokumentenpauschale aber nur unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers

Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der bestellte Verteidiger seinen Wohnsitz oder seine Kanzl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebührenbemessung

Rz. 21 Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren eine anfallende Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an welchem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Zusätzlichen Gebühr (Anm. Abs. 3)

Rz. 8 Nach VV 6216 erhält der Rechtsanwalt, wenn durch seine anwaltliche Mitwirkung die mündliche Verhandlung entbehrlich wird, in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr. Die Höhe der Zusätzlichen Gebühr richtet sich nach Anm. Abs. 3 S. 1 nach dem Rechtszug, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kein Wahlrecht

Rz. 213 Eine frühere Auffassung billigte dem anwaltlichen Betreuer ein Wahlrecht zwischen der Anwaltsvergütung nach dem RVG (§ 4 Abs. 2 S. 2 VBVG und § 1835 Abs. 3 BGB) und der Betreuervergütung nach dem VBVG zu.[387] Der BGH hat sich allerdings der Gegenmeinung angeschlossen, die dem anwaltlichen Betreuer für die Tätigkeit im Rahmen seiner allgemeinen Amtsführung die pausch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 10 Neben der Verfahrensgebühr VV 3333 kann auch eine Einigungsgebühr anfallen, wenn die Voraussetzungen VV Anm. Abs. 1 zu VV 1000 erfüllt werden.[9] Die Verfahrensgebühr ist eine Tätigkeitsgebühr, die Einigungsgebühr hingegen eine Erfolgsgebühr. Hat der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Mitwirkung an den von VV 3333 erfassten gerichtlichen Verteilungsverfahren, entsteht neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ein wirksamer Vergleich geschlossen oder eine Einigung i.S.v. VV 1000 oder eine Erledigung i.S.v. VV 1002 erreicht, so erhält der Rechtsanwaltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorschuss ohne Festsetzung

Rz. 24 Ist an den Rechtsanwalt mehr ausgezahlt worden, als für ihn als Vorschuss gem. § 55 festgesetzt worden ist, kann die Staatskasse den überzahlten Betrag ohne weiteres zurückfordern. Der Rechtsanwalt kann sich bei einer Rückforderung durch die Staatskasse nicht auf Entreicherung berufen, weil auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch der Staatskasse § 818 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichts- und Anwaltskosten

Rz. 49 Die Entscheidung ergeht zudem gerichtsgebührenfrei. Denn im GKG-KostVerz., FamGKG-KostVerz. bzw. GNotKG-KostVerz. ist eine Gebührenpflicht für eine Anhörungsrüge nach § 12a nicht vorgesehen. Gebührentatbestände wie z.B. Nr. 1700 GKG-KostVerz. sind nicht einschlägig, weil sie lediglich die Anhörungsrüge aus den dem Kostenverfahren zugrunde liegenden Verfahren (z.B. § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte, soweit sie nach dem RVG abrechnen. Sie gilt darüber hinaus auch dann, wenn einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand ein gemeinschaftlicher Auftrag erteilt worden ist oder wenn gemeinschaftlich mehrere Rechtsbeistände beauftragt werden. Rz. 6 Die Vorschrift gilt für alle Gebührentatbestände, unabhängig von der Art der jeweil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Obliegenheitsverletzung bei Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung dem Arbeitnehmer Deckungsschutz auch für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu gewähren ist oder nur für eine gerichtliche Tätigkeit.[39] Dabei wird der getrennte Auftrag des Mandanten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung und dann zur gerichtlichen Rechtsverfolgung als v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Erledigung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 32 Anm. 1 S. 3 zu VV 1005 und Anm. 1 S. 3 zu VV 1006 sehen übereinstimmend vor, dass bei der der Einigungs- oder Erledigungsgebühr im Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren Erhöhungen nach VV 1008 nicht berücksichtigt werden. Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber in einer Angelegenheit, in der eine Einigung oder eine Erledigung erzielt wird, ist die Geschäfts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstinstanzliche Gebühren und gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 6 Der Rechtsanwalt verdient für seine Tätigkeit im Musterverfahren die Gebühren VV 3100 ff. (siehe Rdn 4). Denn bei dem Musterverfahren handelt es sich um eine Zivilsache in erster Instanz. Allerdings bilden nach § 16 Nr. 13 das Prozessverfahren (= Ausgangsverfahren) und das Musterverfahren dieselbe Angelegenheit.[4] Der Rechtsanwalt erhält daher lediglich diejenigen Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6209)

Rz. 12 Nach VV 6209 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 (282 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6208, mithin 141 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 12 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem EuGH eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Term...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG (Nr. 2)

Rz. 7 Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i.S.d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Das Verfahren ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 3 § 8 Abs. 2 BerHG enthält kein Verbot für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen. Für die Vergütungsvereinbarung eines die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalts gelten die allgemeinen Regelungen aus den §§ 3a–4b BerHG. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass er den Rechtsuchenden vorab über die Möglichkeit der Aufhebung der bewilligten Beratung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6205)

Rz. 12 Nach VV 6205 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 (282 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6204, mithin 141 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bundesamt für Justiz

Rz. 183 Abs. 7 gilt nicht für den vom Bundesamt für Justiz gem. §§ 87e, 53 IRG zum Beistand bestellten Rechtsanwalt in Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung europäischer Geldsanktionen. Denn diese Bestellung verschafft dem Beistand keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der im Verfahren vor dem Bundesamt anfallenden Verfahrensgebühr VV 6100 gegen die Staatskasse, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entsprechende Anwendung von VV 4130 und 4132 (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 sind in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in welchem sich die Gebühren im Ausgangsrechtsstreit nach den Vorschriften in VV Teil 4, 5, 6 richten, VV 4130 und 4132 entsprechend anzuwenden. Abs. 2 kommt daher nur in Strafsachen, Bußgeldsachen, Disziplinarverfahren und den weiteren in VV Teil 6 behandelten Verfahren zur Anwendung. Unerheblich ist, ob d...mehr