Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 06/2008, Personenschade... / 7. Transparenz des Verfahrens

Für das erforderliche Vertrauen in die Erfüllung der vorgenannten, an das Reha-Management zu stellenden Anforderungen – Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität des Reha-Managements sowie Einhaltung des Datenschutzes – ist die Transparenz des Verfahrens für den Geschädigten von entscheidender Bedeutung. Daher ist jegliche Korrespondenz (Vorgehensplan, Berichte etc.) zwische...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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AGkompakt 05/2009, Wann kan... / I. Formale Fehler

Formale Voraussetzungen der Berechnung Eine formal ordnungsgemäße Abrechnung muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss in Schriftform (§ 126 BGB) an den Auftraggeber gerichtet werden und die Angelegenheit bezeichnen. Es müssen die jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbestände bezeichnet sowie die konkreten Beträge, die Nummern des Vergütungsverzeichnisses u...mehr

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AGS 09/2009, Vorprozessuale... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des KG ist unzutreffend. Die Abmahnung betrifft die Hauptsache, weil mit der Abmahnung vom Gegner gefordert wird, dass er das beanstandete Verhalten endgültig unterlasse und dass er eine entsprechende Unterlassungserklärung abgebe, in der er sich verpflichtet, im Falle einer Wiederholung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Das Verfahren auf Erlass einer einstweilig...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / II. Wertfestsetzung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Eheleute. Für schuldrechtliche Ansprüche, die nunmehr Ausgleichsansprüche nach der Scheidung heißen, beträgt der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens ...mehr

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AGS 05/2011, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Wie das OLG Celle auf die Idee kommt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Eine Rechtsbeschwerde in Verfahren der PKH-/VKH-Vergütungsfestsetzung ist nicht statthaft.[1] Dies müsste einem OLG eigentlich zwischenzeitlich bekannt sein. Auch in der Sache ist die Entscheidung unzutreffend. Erörterungstermine in FG-Sachen stehen einem Verhandlungstermin...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LG Berlin ist die erste bekannt gewordene Gerichtsentscheidung, die sich argumentativ mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung des § 15a Abs. 2 RVG befasst. Das LG hat viele Gründe dafür angeführt, die Vorschrift ohne Rücksicht auf die Übergangsvorschrift des § 60 RVG ab dem 5.8.2009 anzuwenden. Diese rechtfertigen es auch, die Neuregelung in...mehr

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AGkompakt 06/2011, Keine we... / 1 I. Der Fall

Im Verwaltungsrechtsstreit war gegen die Behörde ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, den diese jedoch nicht innerhalb der 14-Tages-Frist des § 798 ZPO bezahlte. Daraufhin ließ die erstattungsberechtigte Partei durch ihren Anwalt die Zahlung unter Fristsetzung anmahnen und gleichzeitig für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Vollstreckung androhen. Die Behörde zah...mehr

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AGkompakt 04/2009, 0,5-Term... / III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des AG Bremen ist zutreffend. Abzurechnen war auf Klägerseite nach Erlass des Versäumnisurteils zunächst wie folgt: 0,5-Gebühr erstarkt zu einer vollen 1,2-Gebühr Durch die nachfolgende mündliche Verhandlung ist die 0,5-Terminsgebühr zu einer...mehr

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AGS 10/2011, Abrechnung bei... / I. Überblick

In mehreren Fällen kann es vorkommen, dass ein Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren übergeht. Es sind dies die Fälle Hat der Anwalt i...mehr

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AGS 01/2011, Nebenklage und... / 3 Anmerkung

Ist ein Mandant in mehrfacher Parteirolle betroffen, ändert dies nichts daran, dass insgesamt nur ein Verfahren vorliegt und damit auch nur eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt erhält seine Gebühren also gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG nur einmal. Auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV ist nicht anwendbar, da diese Vorschrift mehrere Auftraggeber erfordert. Ein Auftraggeber i...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / Zusammenfassung

Im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann dem mittellosen Beteiligten ein Anwalt beigeordnet werden. Dabei ist hinsichtlich der anzuwendenden Regelungen zwischen den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FG-Familiensachen) und den Ehe- und Familienstreitsachen (§§ 112, 121 FamFG) zu unterscheiden. Für die FG-Familiensachen ist zugleich zu beac...mehr

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AGS 02/2009, Die Kosten ein... / 2 Anmerkung

Im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits können die Parteien sich auch außergerichtlich vergleichen. Dies führt anschließend entweder zur gerichtlichen Protokollierung des Vergleichs bzw. zu einem Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO oder aber zur Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme, Erledigungserklärung oder Rechtsmittelrücknahme. Für den außergerichtlichen Vergleic...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / III. Die neue Rechtslage

Die einstweilige Anordnung wird nun in §§ 49 ff. FamFG umfassend neu geregelt. Mit den Neuregelungen will der Gesetzgeber ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren und den Abbau formaler Hürden zur Erlangung des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen.[24] 1. Nach dem Willen des Gesetzgebers[25] soll ein echter Systemwechsel stattfinden und mit den §§ 49 ff. FamFG ein hom...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / IV. Verfahrenskostenhilfe

Die sich nach § 624 Abs. 2 ZPO a.F. automatisch auf die Folgesache Versorgungsausgleich erstreckende Prozesskostenhilfe entfällt mit dem Wegfall der Qualifikation als Folgesache.[17] Auch die Regelung des § 149 FamFG greift nicht ein, weil zwar für das wiederaufgenommene das neue Verfahrensrecht gilt, es aber wegen Art. 111 Abs. 4 S. FGG-RG nicht im Verbund steht. Es ist dahe...mehr

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AGkompakt 03/2011, Versäumn... / I. Das Problem

Nimmt der Anwalt einen Termin wahr, zu dem der Gegner nicht erscheint, und wird dort lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, so ermäßigt sich die Terminsgebühr der Nr. 3104 VV gem. Nr. 3105 VV auf 0,5. Schwierigkeiten bereitet die Abrechnung, wenn vor dem Termin, in dem die Gegenseite säumig ist, bereits verhandelt worden war, aber die Klage zum neu...mehr

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FF 04/2011, Das sog. Proble... / V. Fazit

Das "Problemkind" führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der Erwerbsobliegenheiten des betreuenden Elternteils und schon gar nicht zwingend zu einer völligen Freistellung von der Erwerbstätigkeit. Vielmehr muss die Unterhaltsberechtigte darlegen, wie sich das Problem des Kindes ganz konkret auf ihre Erwerbsmöglichkeiten auswirkt. Zum Schluss noch ein ganz persönlicher A...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / V. Antrag nach Art. 19 Unterhaltsverordnung

Der Antragsgegner hat unter den Voraussetzungen des Art. 19 Unterhaltsverordnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachprüfung der Entscheidung zu stellen. Das Verfahren wird durch § 70 AUG geregelt. Eine Gebührenpflicht sieht das FamGKG nicht vor, so dass nach § 1 FamGKG wohl Gebührenfreiheit besteht. Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. einzuziehen. Hinsichtlich...mehr

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zfs 12/2008, Haftungsquote ... / Sachverhalt

Der Kläger, Halter und Eigentümer des unfallbeteiligten Rettungswagens, hat die Verurteilung der beklagten Halterin und Eigentümerin des weiteren unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges, der Beklagten zu 2) sowie deren Haftpflichtversicherer, der Beklagten zu 1) verfolgt. Das Fahrzeug des Klägers befand sich am 25.12.2007 mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf einer Eins...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / e) Rechtsmittelverfahren

Für das Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nr. 6300 VV und gegebenenfalls die Terminsgebühr nach Nr. 6301 VV. Die Gebühren entstehen für jeden Rechtszug gesondert (Anm. zu Nrn. 6300, 6301 VV), so dass sie neben den entsprechenden Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren anfallen. Auch die Post- und Telekommunikationspauschale...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 7. Wegfall des Rentnerprivilegs

Neben der Neuregelung des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber auch Änderungen innerhalb des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) [31] und des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) [32] vorgenommen. Durch die Änderung des § 101 Abs. 3 SGB VI und des § 57 BeamtVG entfällt künftig das sog. Rentner- oder Pensionärsprivileg vollständig. Der Anwalt, der einen in Kürze in d...mehr

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AGS 07/2009, Werterhöhende ... / 3 Anmerkung

Wie der Mehrwert durch die vorgerichtlichen Kosten zu berechnen ist, wird von der Rspr. uneinheitlich und unzutreffend behandelt. Zutreffend ist es, entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Höhe des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs[1] danach zu fragen, welche Kosten angefallen wären, wenn der Anwalt nur hinsichtlich der vorgerichtlich erledigten Gegenstände...mehr

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zfs 03/2008, Die Richtlinie... / II. Der Sachverständigenbeweisantritt

Der Anwalt erwägt einen Beweisantritt durch Sachverständigengutachten. Dieser stellt die Verteidigung für den Fall der Verwendung eines Messgeräts, das von der obergerichtlichen Rechtsprechung als so genanntes "standardisiertes Verfahren" anerkannt ist, vor ein Problem. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bedarf der Beweisantritt bei derartigen Messverfahren konkreter ...mehr

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AGS 10/2009, Anrechnung im ... / II. Geschäftsgebühr wird nach geringerem Gegenstandswert zugesprochen

Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz zugesprochen, jedoch nach einem geringeren Gegenstandswert, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Praxis-Beispiel Beispiel Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) daraus ein. Da...mehr

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zfs 12/2008, Haftungsquote ... / Leitsatz

1) Stößt ein Einsatzfahrzeug bei feindlichem Grün für den kreuzenden Verkehr trotz Verringerung der Einfahrgeschwindigkeit bei gesetztem Blaulicht und betätigtem Martinshorn wegen fehlender Wahrnehmung kreuzenden Verkehrs oder einer Fehleinschätzung des Verhaltens des Fahrers des kreuzenden Fahrzeugs mit dessen Fahrzeug zusammen, ist von einer hälftigen Mithaftung des Fahrer...mehr

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AGS 08/2009, Rechtsanwaltsg... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Wenn mehrere Verfahren bei Gericht geführt werden, dann handelt es sich bei jedem Verfahren auch um eine eigene selbstständige Angelegenheit. Der Anwalt erhält seine Vergütung also für jedes Verfahren gesondert.[1] Eine andere Frage ist, ob diese Gebühren dann auch erstattungsfähig sind oder ob es – insbesondere bei Vertretung nur einer Par...mehr

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zfs 09/2011, Das leidige Pr... / 4. 5. Vorschädigung der Wirbelsäule

Die meisten Betroffenen geben an, dass sie vor dem Unfall keine Beschwerden mit der Wirbelsäule hatten. Unbestritten ist jedoch, dass degenerative Veränderungen der Wirbelsäule bei der Mehrzahl der Bevölkerung ab dem 30. Lebensjahr vorliegen,[16] die von dem Betroffenen mehr oder weniger verdrängt oder relativiert und dann mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden. Auf ents...mehr

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zfs 03/2011, Einspruchseinl... / 2. Einspruchsberechtigter

Zunächst ist natürlich der Vollstreckungsschuldner selbst einspruchsberechtigt. Der gesetzliche Vertreter des Betroffenen kann nach § 87f Abs. 4 S. 2 IRG i.V.m § 298 Abs. 1 StPO auch für diesen Einspruch einlegen. Auch ohne ausdrücklichen Verweis auf das JGG dürfte das gleiche Recht auch den Erziehungsberechtigten in entsprechender Anwendung von § 67 Abs. 3 JGG (vgl. nämlich...mehr

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zfs 11/2009, Die Entschädig... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Wie sich aus dem Wortlaut des § 251 Abs. 1 BGB ergibt, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger nur dann in Geld zu entschädigen, soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung nicht genügend ist. Es handelt sich insoweit um einen Ausnahmetatbestand,[62] weshalb der Geschädigte die Voraussetzungen für den Anfall einer Wertminderung darzulegen und zu beweisen hat. ...mehr

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AGS 03/2011, Keine Erstattu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf Freistellung von seinen Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungsschutzanfrage in Anspruch. Der beklagte Haftpflichtversicherer hatte zunächst dem Kläger mitgeteilt, dass er den Schaden lediglich zu 50 % regulieren werde. Daraufhin beauftragte der Kläger seine damaligen Verfahrensbevollmächtigten, Ansprüche gegen ...mehr

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zfs 03/2011, Einspruchseinl... / 4. Bedingung/Beschränkung/Begründung

Unwirksam ist der Einspruch dann, wenn er bedingt eingelegt wird und die Bedingung auf ein künftiges ungewisses Ereignis abstellt.[7] Reine Rechtsbedingungen sind dagegen unschädlich.[8] Einen beschränkten Einspruch hat der Gesetzgeber im IRG nicht vorgesehen – da das Rechtsmittelrecht der StPO aber anwendbar ist, erscheint auch die Beschränkung des Einspruchs theoretisch du...mehr

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AGS 03/2009, Kostenentschei... / 2 Anmerkung

Wird der Anwalt in einem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren tätig, so zählt dieses Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG mit zum Rechtszug. Das gilt aber nach zutreffender Ansicht nur dann, wenn es auch zu einer Bestimmung kommt und der Rechtsstreit dann vor dem bestimmten Gericht eingeleitet wird. Endet das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren dagegen durch Rücknahme oder Zurüc...mehr

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zfs 05/2009, Psychische Sch... / V. Resümee und Ausblick

Psychische Schäden werden auch in der Zukunft zunehmend bei der Regulierung von Unfällen eine Rolle spielen. Dem – wie auch immer – psychisch Geschädigten darf nicht der Eindruck entstehen, er werde mit seinen Beeinträchtigungen nicht ernst genommen. Der Anwalt kann dies dadurch erreichen, dass er eine zielgerichtete fachärztliche Begutachtung als Basis für einen Schmerzensg...mehr

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AGS 08/2009, Ermäßigte Gesc... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hatten einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. In der mündlichen Verhandlung wurde ein inzwischen bestandskräftiger Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, der die Antragsgegnerin u.a. dazu verpflichtet, die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen Kosten zu üb...mehr

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zfs 09/2011, Ausschluss von... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt als Mitversicherter in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau die Bekl. als Schadenabwicklungsunternehmen des VR auf Freistellung von Anwaltskosten in Anspruch. Der VR erteilte dem Kl. unter dem 23.8.2007 eine Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Autokauf. Der Kl., der die Rückabwicklung des Kaufs ...mehr

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AGS 03/2011, Keine Erstattu... / 3 Anmerkung

Ob die Kosten einer Deckungsschutzanfrage als Schadensersatz zu erstatten sind, ist in der Rspr. strittig. siehe dazu die vorstehenden Entscheidungen m. Nachw. auch zu beiden Auffassungen. Soweit die Rspr. eine Erstattungspflicht bejaht, ist Voraussetzung, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, der sich in der Regel aus Verzug ergibt. Ein solcher Anspruch lag hier aber nich...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung überzeugt. Bisher ist die Rspr. und Kommentarliteratur davon ausgegangen, dass wegen der Prozessstandschaft nur ein Auftraggeber vorliege. Wie das AG Heidenheim zu Recht ausführt, gilt dies aber nur für gerichtliche Verfahren, nicht für außergerichtliche Vertretungen. Auch hier ist daher die Geschäftsgebühr der Nr. 2500 VV nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Praxis...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwer... / Einführung

Grundsätzlich Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren maßgeblich Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren im Regelfall auch Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren, so dass es keiner selbstständigen Wertfestsetzung bedarf. In einigen Fällen greift § 32 Abs. 1 RVG jedoch nicht ein – insbesondere bei gebührenfreien Verfahren (z.B. Zwangs...mehr

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AGS 02/2009, Wert einer Bes... / 2 Anmerkung

Die Wertfestsetzung betrifft den Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren. Für den Anwalt gelten diese Vorschriften nicht. Die Verweisung des § 23 Abs. 1 RVG greift hier nicht, da insoweit § 25 RVG eine vorrangige Spezialvorschrift beinhaltet. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nicht nach der Höhe des verhängten Zwangsgeldes,[1] sondern nach dem ...mehr

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AGS 07/2011, ZPO. Kommentar zur ZPO mit GVG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 8. Aufl. 2011. Verlag Franz Vahlen, München. XIIV, 2879 S. 159,00 EUR.

Der Kommentar hat sich mit seinen zwischenzeitlich acht Auflagen seit 1999 in der Praxis bewährt. Die Kommentierung ist sehr ausführlich, aber dennoch klar strukturiert und übersichtlich und insbesondere in gut lesbarer Schrift gesetzt. Neben der ZPO werden zahlreiche Nebengesetze mit kommentiert. Für die Abrechnung besonders hilfreich sind die jeweiligen Anmerkungen in den ...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / a) Anordnungsverfahren

Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 lit. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2. Abs. 2 S. 2 VV). Eine Terminsgebühr...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Der Wert für das vorliegende Verfahren ist insgesamt auf die Gebührenstufe bis 13.000,00 EUR festzusetzen. Zutreffend gehen die Beteiligten wie auch das AG davon aus, dass der – hier festzusetzende und sowohl für die Gerichtskosten als auch für die zu beanspruchenden Verfahrensgebühren der beteiligten Anwälte maßgebliche – Streitwert für die vorliegende Stufenklage sich insge...mehr

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AGkompakt 09/2011, Pflichtv... / 2 II. Die Entscheidung

Verbindung führt zur "Verschmelzung" der Verfahren Das Gericht führt zunächst aus, dass bis zur Verbindung sämtliche Gebühren und Auslagen gesondert entstanden sind. Erst mit der Verbindung sind sie zu einer einzigen Angelegenheit "verschmolzen", sodass erst ab diesem Zeitpunkt die Gebühren nur einmal anfallen konnten. Beschluss nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG nicht erforderlich Sämt...mehr

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AGS 10/2011, Abrechnung bei... / 2. Übernahme durch die Staatsanwaltschaft

Wird von der Staatsanwaltschaft ein bereits eingeleitetes Bußgeldverfahren gem. § 42 OWiG übernommen, endet damit das Bußgeldverfahren. Der Anwalt erhält hiernach nur noch die Gebühren nach Teil 4 VV. Die im Bußgeldverfahren bislang angefallenen Gebühren bleiben bestehen. Soweit dieselbe Tat zugrunde liegt, muss die Grundgebühr des Bußgeldverfahrens angerechnet werden. Beisp...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / 1. Einvernehmliche Aufhebung

Gebühren richten sich nach Aufhebungsvereinbarung Heben Anwalt und Mandant den Vertrag einvernehmlich auf, so ist in erster Linie die Aufhebungsvereinbarung entscheidend. Enthält diese keine Regelung, können die bisher angefallenen Gebühren in voller Höhe verlangt werden. Hinweis Da sich eine solche Aufhebungsvereinbarung nur auf die bereits entstandenen Gebühren bezieht und d...mehr

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AGS 05/2011, Beck´sches Formularbuch Familienrecht. Von Ludwig Bergschneider, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2010. XXX, 863 S., 104,00 EUR.

Die Titelreihe "Formularbücher" ist ein gelungenes Beck´sches Komplement zur Titelreihe "Anwaltshandbücher", zumal Finger und Grziwotz dem Autorenteam beider Titelreihen angehören. Das Inkrafttreten des FGG-ReformG hat auch die Neuauflage dieses Werks – zuletzt erschienen unmittelbar nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Kalenderjahr 2008 – erforderlich gemacht. Da...mehr

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AGS 09/2009, Kosten in Familiensachen – Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König und VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2009. XXXII. 333 S. 54,00 EUR

In der Reihe FamRZ-Buch liefern die Verfasser eine umfassende Darstellung des ab dem 1.9.2009 geltenden Kostenrechts in Familiensachen. Behandelt werden sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten und selbstverständlich auch die neuen Verfahrenswerte in Familiensachen. Auch die Änderungen durch die Neuordnung des Berufsrechts sind bereits berücksichtigt, insbesondere die ...mehr

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FF 01/2009, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Trennungsunterhalt in Anspruch genommene Beklagte wurde durch Teilurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die gesamten von ihm in den letzten 12 Monaten, nämlich in der Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2007, erzielten Einkünfte, und zwar: a) aus nichtselbständiger Tätigkei...mehr

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zfs 01/2008, Ersatzfähigkei... / Aus den Gründen

“… Der Kläger hat gegen die Beklagte gem. §§ 434, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten, ohne dass dieser Schadensersatzanspruch gem. § 254 Abs. 2 BGB wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht seitens des Klägers zu mindern wäre. Das Fahrzeug des Klägers war auf Grund der weitaus höheren Kilometerleistung als d...mehr