Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / a) Auslegung des Begriffs "üblich"

"Üblich"ist nicht mit "angemessen" gleichzusetzen. Denn ist ein Geschenk nicht üblich, entfällt die Steuerfreiheit generell, während sie im Falle einer Unangemessenheit im Umfang der Angemessenheit noch in Betracht käme. Letzteres lehnt die heute h.M. aber ab (vgl. FG Köln v. 8.5.2001 – 9 K 4175/99, EFG 2001, 1154; Moench/Weinmann, ErbStG, § 13 Rz. 88). Leider ist die Üblichk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 1 Satz 4 verpflichtet die Krankenkassen dazu, den Versicherten auch durch Aufklärung, Beratung und Leistungen Hilfestellung zu bieten und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken. § 25b fügt mit der datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.3 Anzeigepflicht bei Vollendung des 18. Lebensjahres

Ein Kind kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte der zuständigen Stelle schriftlich anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 oder 5 EStG – z. B. eine Erstausbildung oder ein Erststudium – vorliegen. Praxis-Tipp Die Kindergeldzahlung endet automatisch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Weiterzahlung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.1 Gesetzlicher Ausschluss des Arbeitgebers

Die Haftung entfällt insbesondere in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Der Arbeitnehmer hat ihm obliegende Anzeigepflichten verletzt und die Lohnsteuer ist deshalb nachzufordern, z. B. weil der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Anzeige freiwilliger Trinkgelder nicht nachgekommen ist.[1] Der Arbeitgeber ist seiner unverzüglichen Verpflichtung zur Anzeige, dass er von ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.4 Anzeigepflicht in den Fällen des § 13 Abs. 4 AStG

Rz. 941 Die Anzeigepflicht gilt trotz des anders lautenden Gesetzeswortlauts von § 18 Abs. 3 S. 2 AStG, welcher lediglich die Fälle des § 8 Abs. 2 AStG nennt, auch im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 4 S. 1 AStG entsprechend.[1] Rz. 942–955 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.5 Kein Eingreifen der Anzeigepflicht bei Berufung auf sonstige Gründe für das Entfallen der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 956 Die Erleichterung der Anzeigepflicht greift nicht, wenn der Stpfl. der Auffassung ist, dass die Hinzurechnungsbesteuerung aus anderen Gründen (z. B. Unionsrechtswidrigkeit) zu unterbleiben hat. In diesen Fällen hat der Stpfl. weiterhin eine Feststellungserklärung anzugeben.[1] Rz. 957–967 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2 Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 2)

2.3.2.1 Allgemeines Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschrie...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.2 Anzeigepflicht bei Berufung auf § 15 Abs. 6 AStG

Rz. 1269 In den Fällen, in denen sich der Destinatär einer Familienstiftung mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG beruft, greift aufgrund des pauschalen Verweises auf Abs. 3 ebenfalls die Erleichterung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG. [1] Andernfalls hätte der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung d...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.9 Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 997 Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 f. AStG kann die Abgabe der Anzeige mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO), insbesondere der Zwangsgeldfestsetzung nach § 329 AO, erzwungen werden.[1] Eine vorherige Aufforderung des FA zur Abgabe der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bedarf es nicht. Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Feststellungserkl...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.2 Anzeigepflicht bei nur teilweise Eingreifen des § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 920 Die Anzeigepflicht kommt nur zur Anwendung soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG erfüllt sind. Die Erleichterung von der Erklärungspflicht gilt nur für Sachverhalte, in denen die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat hat. In allen anderen Fällen ist eine Feststellungserklärung abzugeben.[1] Erzielt die ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.3 Inhalt der Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 3)

Rz. 1010 Die Anzeige muss alle Angaben beinhalten, die für eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG durch das FA erforderlich sind.[1] Sie hat nach § 18 Abs. 3 S. 3 AStG mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift der ausländischen Gesellschaft, wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft (insbesondere zur sachlichen...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3 Erklärungs- und Anzeigepflicht (Abs. 3)

2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 S. 1) 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

Rz. 1319 [Autor/Stand] Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO sind seit dem 1.7.2020 unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 138d ff. AO Verrechnungspreisgestaltungen gegenüber dem BZSt anzeigepflichtig, bei denen innerhalb von verbundenen Unternehmen eine grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funkt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 985 Die Anzeige ist gem. § 18 Abs. 3 S. 2 1. Halbs. AStG ebenso wie die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Eine formlose Offenlegung eines solchen Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Finanzamt reicht nicht aus, um die Anzeigepflicht zu erfüllen, da das Gesetz explizit die Abgabe der Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.6 Frist für die Anzeige

Rz. 968 Für die Anzeige gelten nach § 18 Abs. 3 S. 2 letzter Halbs. AStG die Fristen für die Abgabe der Feststellungserklärung entsprechend (s. dazu Rz. 892).[1] Auch für die Abgabe der Anzeige gilt die Fristverlängerung für das Feststellungsjahr 2022 für nicht beratene Stpfl. bis zum 31.7.2024.[2] Bei der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG ist für die Berechnung der Abgabef...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.3 Keine Erleichterung in Form der Anzeige in den Fällen des § 8 Abs. 2 AStG a. F.

Rz. 931 Beruft sich der Stpfl. auf das Eingreifen des Entlastungsbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG a. F., so hat er für bis zum 31.12.2021 endende Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft dennoch eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Erleichterung des § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG kommt nach der Anwendungsbestimmung in § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erst für nach dem 31.12.2021 beginne...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.7 Gemeinsame Anzeige bei Beteiligung mehrerer Stpfl.

Rz. 979 Sind mehrerer Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, können sie nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG eine gemeinsame Anzeige abgeben.[1] Zu den Einzelheiten s. Rz. 1036. Rz. 980–984 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5 Abgabe einer gemeinsamen Erklärung oder Anzeige (Abs. 3 S. 5)

2.3.5.1 Allgemeines Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht)durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellun...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13 Umfang der Erklärungspflicht

2.3.1.13.1 Allgemeines Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen frei 2.3.1.13.2 Umfang de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 S. 1)

2.3.1.1 Allgemeines Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allgemeinen Regelungen d...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.6 Eigenhändige Unterschrift / Ausnahme von elektronischer Übermittlung (Abs. 3 S. 6)

Rz. 1085 § 18 Abs. 3 S. 6 AStG i. d. F. des ATADUmsG regelt das Unterschriftenerfordernis. Der Stpfl. oder sein gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 34 AO haben die Feststellungserklärung bzw. Anzeige eigenhändig zu unterschreiben.[1] Eigenhändige Unterschrift setzt die höchstpersönliche Kennzeichnung des Vordrucks mit dem eigenen Namen durch den Stpfl. voraus.[2] § 150 Abs. 3 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht. [1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte be...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.9 Erklärungspflicht bei Beteiligung mehrerer Stpfl. an der Zwischengesellschaft

Rz. 803 Sind mehrere Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt, ist grundsätzlich jeder von Ihnen zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Die Befreiung von der Erklärungspflicht nach § 181 Abs. 2 S. 3 AO gilt hier nicht. Die Erklärungspflicht kann in diesen Fällen jedoch durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG erfüllt werden (s. d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahingehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzure...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünften i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.16 Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 895 Verletzt der Stpfl. seine Erklärungspflicht nach § 18 Abs. 3 AStG, kann die Abgabe der Erklärung mit Zwangsmitteln nach § 328 ff. AO, v.a. der Festsetzung von Zwangsgeld (§ 329 AO), erzwungen werden.[1] Rz. 896 Zudem ist das FA befugt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen und einen Verspätungszuschlag gem. § 152 AO festzusetzen.[2] Bei der Schätzung ist...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.7 Erklärungspflicht im Falle einer Unterbeteiligung oder stillen Beteiligung

Rz. 785 Besteht an einem Anteil eines im Inland Stpfl. eine Unterbeteiligung oder ist die Beteiligung an der Zwischengesellschaft Teil eines Betriebsvermögens, an welchem ein anderer im Inland Stpfl. eine stille Beteiligung hält, ist nur derjenige erklärungspflichtig, dem die Beteiligung an der Zwischengesellschaft gesellschaftsrechtlich zuzurechnen ist. In diesen Fällen sin...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.11 Erklärungspflicht bei Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG

Rz. 825 Macht der Stpfl. das Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG geltend, ist er dennoch verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben, da das Veranlagungs-FA des Stpfl. die Möglichkeit haben muss, das Eingreifen der gesellschafterbezogenen Freigrenze zu überprüfen (s. dazu Rz. 265, 477).[1] Rz. 826–835 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.2 Umfang der Erklärungspflicht bei beschränkt Stpfl.

Rz. 859 Bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern unterliegen nur diejenigen passiven Einkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erfüllen.[1] Daher sind auch nur die Angaben hierzu in die Feststellungserklärung aufzunehmen.[2] Rz. 860–869 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 880 Die Erklärung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG hat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck [1] zu erfolgen.[2] Eine elektronische Abgabe ist für Wj., die bis zum 31.12.2024 enden, nicht möglich. Rz. 881 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2024 enden, nach a...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.4 Abgabe einer Feststellungserklärung auf Verlangen (Abs. 3 S. 4)

Rz. 1020 Das FA kann nach § 18 Abs. 3 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 Abs. 3 S. 2 AStG die Abgabe einer Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (s. dazu Rz. 729 ff.) verlangen.[1] Insoweit steht dem FA ein Ermessen zu.[2] Rz. 1021 Das Gesetz lässt offen, in welchen Fällen eine Feststellungserklärung angefordert werden kann. Aus der Gesetzesbegründu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.1 Allgemeines

Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht)durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellungserklärung bzw. An...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.12 Unmöglichkeit der Erfüllung der Erklärungspflicht

Rz. 836 Nach der Änderung des Beherrschungskonzepts kann sich der Stpfl. erst recht nicht mehr auf die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Erklärungspflicht mangels Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen berufen. Aufgrund der Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den Stpfl. ggf. gemeinsam mit ihm nahestehenden Personen hat er Einfluss auf die Entscheidunge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung

Rz. 760 Auch bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft ergibt sich seine Erklärungspflicht aus § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("oder mittelbar beteiligt").[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 AStG ist derjenige Stpfl., der nicht Feststellungsbeteiligter ist (s. dazu Rz. 358), insoweit nicht zur Abgabe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG

Rz. 778 Ist ein Stpfl. Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung, welche ihrerseits an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, ist der Stpfl. und nicht die Familienstiftung erklärungspflichtig.[1] Die Erklärungspflicht des inländischen Destinatärs der ausländischen Familienstiftung, welche ihm eine Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft vermittelt, ergibt si...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.1 Allgemeines

Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.3 Umfang der Erklärungspflicht bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 870 Ist der Beteiligte erweitert beschränkt steuerpflichtig, so sind nur diejenigen passiven Einkünfte zu erklären, die in Deutschland nach § 5 AStG steuerpflichtig sind.[1] Rz. 871–879 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr