Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 29 Kündigung / a) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Wirksamkeit von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1171 Unkündbarkeitsvereinbarungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Kündigungsbeschränkung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Mit diesen Unkündbarkeitsvereinbarungen kann das Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig, einseitig für einen Vertragspartner beschränkt und auf bestimmte Kündigungsar...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Kundenschutzklauseln, Mandantenübernahmeklauseln

Rz. 9 Den Vorschriften zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot können auch sog. Kundenschutzklauseln unterworfen sein. Verbietet der Arbeitgeber seinem ausscheidenden Arbeitnehmer die Mitnahme bestimmter Kunden und deren künftige Betreuung zugunsten eines anderen Arbeitgebers, kann darin indirekt das Verbot oder zumindest eine erhebliche Einschränkung künftiger Berufstätigke...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Neuer Beendigungstatbestand Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahre...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Freistellungsklausel im Anstellungsvertrag – Vergütungseinbußen

Rz. 117 In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizustellen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 27.5.2021 – 3 SaGa 1/21 zur Du...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / G. Paritätsprinzip

Rz. 14 Als oberster Grundsatz des Arbeitskampfrechtes fungiert das Prinzip der Waffengleichheit oder das Prinzip der Parität. Es wird auch als das maßstabsbildende Strukturprinzip des gesamten Arbeitskampfrechtes bezeichnet (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 134). Das Paritätsprinzip sei Voraussetzung für ein funktionierendes Tarifvertragssystem (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/0...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / F. Notwendiger Inhalt der Änderungskündigung

Rz. 50 Die Änderungskündigung stellt eine echte Kündigung dar. Infolgedessen unterliegt sie den für die Beendigungskündigung geltenden allgemeinen Grundsätzen. Sie muss daher klar und eindeutig erklärt werden. Die Änderungskündigung ist ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis kündigen, verbunden mit dem Ang...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Begründung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Der unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG fallende Auszubildende kann vom Arbeitgeber verlangen, nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden, § 78a Abs. 2 BetrVG. Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Rz. 1043 Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Au...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 217 Auch bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei die Umstände, die auch im Rahmen einer Interessenabwägung bei einer Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zu beachten sind, (vgl. hierzu Rdn 184). Rz. 218 Insb. bei ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Keine Beschäftigung in einem Kleinbetrieb

Rz. 45 Die Möglichkeit, durch die ArbG überprüfen zu lassen, ob eine ordentliche Kündigung oder im Zusammenhang mit einer Kündigung die angebotene Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 KSchG ist, scheidet aus, wenn die Beschäftigung in einem Kleinbetrieb erfolgt. Die anhand der Arbeitnehmerzahl bestimmte Betriebsgröße für die Anwendbarkeit des al...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Grundsätze

Rz. 332 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist. Kennzeichnend für die verhaltensbedingte Kündigung ist ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verhalten ist jedes vom Arbeitnehmer willentlich gesteuerte Handeln (Schaub/Linck, ArbRHB, § 133 Rn 1). Im Unterschied zu ei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Unterlagen überlassen

Rz. 889 Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber diesem die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat soll die Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehen können (BAG v. 7.8.1986 – 6 ABR 77/83, juris). "Zur Verfügung stellen" ist mehr als nur "vorlegen". Der Arbeitgeber muss die Unterlagen deshalb dem Betriebsrat – etwa in Abschrift – zumin...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Beschäftigungspflicht für besondere Personengruppen

Rz. 421 Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen i.S.d. § 154 SGB IX sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen, § 154 Abs. 1 SGB IX. Zu der zu beschäftigenden Personengruppe gehören gem. § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX insb. Personen,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 1. Rechtsanspruch

Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nicht durchsetzen (s...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 192 Falls der Arbeitnehmer dauerhaft leistungsunfähig ist, hat er grds. kein schützenswertes Interesse an der Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig überwiegt dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des sinnentleerten Vertragsverhältnisses (BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Auch besondere persönliche Ums...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Hauptpflichten

Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht und dem Persönlic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1487 Die wichtigsten Einschränkungen der Zuständigkeit des Betriebsrates zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen folgen aus dem Schutz der Tarifautonomie. Insb. zu Fragen der Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind Betriebsvereinbarungen nur bei ausdrücklicher Ermächtigung durch die ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 472 Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen. Auch bei der Gewährung freiwilliger Sonderzahlungen hat der Betriebsrat hinsichtlich des sog. Leistungsplans mitzubestimmen (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82). Das Mitbestimmungsrecht ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Geltungsbereich

Rz. 694 Eine Sozialauswahl ist grds. bei allen betriebsbedingten Kündigungen durchzuführen. Dies gilt gem. § 2 S. 1 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen (BAG v. 18.10.1984, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Sozialauswahl nur bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen. Ist aber ausnahmsweise eine außerordentliche be...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / l) Leistungs- und/oder Beitragsidentität ("Unisex-Tarife")

Rz. 497 Die bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zu berücksichtigende Gleichbehandlung erstreckt sich nur auf die zugesagte Versorgungsverpflichtung. Hat also der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Versorgungsleistung versprochen, muss diese Leistung dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Wie der Arbeitgeber diese Leistung ...mehr

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§ 32 Abwicklung / VII. Zeugniserteilung in der Insolvenz

Rz. 315 Gerät der Arbeitgeber in die Insolvenz, bleibt er gleichwohl ggü. bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. § 108 InsO begründet keine Arbeitgeberstellung des Insolvenzverwalters für bereits beendete Arbeitsverhältnisse, vgl. dazu auch ArbRHB/Linck, § 147 Rn 5. Ein laufender Zeugnisrechtsstreit wird daher auch aufgrund der Eröffnung...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 139 Bei ordentlichen Kündigungen kann der Betriebsrat innerhalb einer Frist von einer Woche widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Fälle vorliegt. Der Betriebsrat muss in seiner schriftlichen Stellungnahme den Widerspruch auf mindestens einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Gründe stützen und diesen begründen (ErfK/Kania, §...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 180 Eine lang andauernde Krankheit eines Arbeitnehmers führt i.d.R. beim Arbeitgeber nicht zu einer übermäßig starken Belastung im wirtschaftlichen Bereich, da die Entgeltfortzahlungspflicht gem. § 3 EFZG nach sechs Wochen endet. Im Unterschied zu häufigen Kurzerkrankungen unterschiedlicher Art ist das Lohnfortzahlungsrisiko wegen des auf sechs Wochen begrenzten Anspruch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kosten der Wahl

Rz. 349 Die Kosten der Wahl hat nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt für die notwendigen Auslagen für Wahlurnen, Stimmzettel, Porto sowie für notwendige Reisekosten der Wahlvorstandsmitglieder. Bei Versäumnis von Arbeitszeit der Wahlvorstandsmitglieder ist selbstverständlich deren Entgelt weiterzuzahlen. Die zu § 37 und § 40 BetrVG entwickelten Grunds...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Hinweis im Kündigungsschreiben

Rz. 834 Das Entstehen des Anspruches setzt neben der betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber in der schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung den Hinweis gegeben hat, die Kündigung werde auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt und der Arbeitnehmer könne bei Verstreichenlassen der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG die Abfindung beanspruchen. Es ist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Entscheidung der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG)

Rz. 1028 Schaffen es Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, über eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit Einvernehmen zu erzielen, kann gem. § 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Die Entscheidung der Einigungsstelle ("Spruch") ersetzt die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Spruch der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Freizeit zur Stellensuche

Rz. 254 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 37b SGB III bei der Agentur für Arbeit zu informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungs...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Zeitlicher Umfang der Arbeitsleistung

Rz. 120 Der zeitliche Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung steht grds. zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Dispositionsfreiheit wird jedoch durch das ArbZG eingeschränkt. Weitere Einschränkungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 121 Haben die Parteien das vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeitvolumen nicht (ausdrücklich) vereinbart, so ist ihr Will...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Inhalt des Wiedereinstellungsanspruchs

Rz. 1250 Der Wiedereinstellungsanspruch ist auf die Wiederbegründung oder Fortsetzung des ursprünglich bestandenen Arbeitsverhältnisses gerichtet, nicht etwa auf die Rücknahme der Kündigung. Das alte Arbeitsverhältnis ist aufgrund wirksamer Kündigung beendet. Deshalb bedarf es einer neuen Vereinbarung über die Fortführung des bereits beendeten Arbeitsverhältnisses oder die N...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 929 Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, ist er zunächst dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden geführt hat. Rz. 930 Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies schreibt der durch ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 1592 Die Angelegenheiten, über die die Einigungsstelle beschließen kann, müssen in die funktionale Zuständigkeit der Betriebspartner fallen. Typischerweise werden der Einigungsstelle Streitigkeiten darüber vorgelegt, wie eine Angelegenheit am zweckmäßigsten und sachgerechtesten in der Zukunft geregelt werden soll (Regelungsstreitigkeit). Rechtsstreitigkeiten unterfallen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Belegschaftsrecht

Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu erlassenen) Wahlord...mehr

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§ 32 Abwicklung / 1. Lohnsteuerkarte

Rz. 4 Die Lohnsteuerkarte als Grundlage für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu tragenden Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wurde von der zuständigen Gemeinde zuletzt im Jahr 2010 erteilt. Nach der Vergabe von Steueridentifikationsnummern, § 139b AO, wurden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit d...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Außerordentliche Kündigung

Rz. 199 Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist daher i.d.R. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 BGB ein "wichtiger Grund" erforderlich. Das Gesetz kennt ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 1045 Der Betriebsrat ist nach § 92 Abs. 1 BetrVG anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend über die Personalplanung zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat ihm hierbei die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er selbst für seine Planung verwendet. Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwick...mehr

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§ 19 AGG / II. Leistungsverweigerungsrecht, § 14 AGG

Rz. 85 Für den Fall, dass der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ergreift, steht dem davon betroffenen Beschäftigten ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Er hat demnach einen Anspruch darauf, seine Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgeltes einzustellen, jedoch nur soweit d...mehr