Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Zustimmungsverweigerung des... / 2.3 Vollständige Unterrichtung

Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder nicht vollständig unterrichtet, beginnt die Wochenfrist nicht zu laufen, ein Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers ist als unbegründet abzuweisen. Vervollständigt der Arbeitgeber die Informationen, kann der Betriebsrat binnen einer weiteren Woche Stellung nehmen. Sieht der Betriebsrat nach der Anhörung durch den Arbeitgeb...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.5 Sanktion bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts gem. § 95 BetrVG

Streitigkeiten darüber, ob Richtlinien dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG unterliegen, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Die Rechtmäßigkeit von Auswahlrichtlinien ist als Vorfrage zu entscheiden, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung, Versetzung oder Umgruppierung wegen Verstoß...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.5 Fehlende oder fehlerhafte Stellenausschreibung gemäß § 93 BetrVG

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Voraus...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 3.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist. Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält.[1] Fehlt die Zustimmung des Betriebsra...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.5.1 Pausen

Ruhepausen sind im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will.[1] Der Jugendliche darf auch den Betrieb verlassen. Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen in dieser Zeit auch nicht zu einer Arbeits...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 3.3 Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht prüft im Beschlussverfahren gemäß § 2a ArbGG, ob der vom Betriebsrat angegebene Verweigerungsgrund gegeben ist, und ersetzt die Zustimmung, wenn dies nicht der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat vorschriftsgemäß unterrichtet hat. Fehlt es daran, ist der Antrag, die fehlende Zustimmung zu ersetzen, als unzulässig a...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gruppenarbeit

Überblick § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG führt im ersten Halbsatz zwar eine Mitbestimmung über die Durchführung von Gruppenarbeit ein. Der Begriff "Gruppenarbeit" wird im zweiten Halbsatz allerdings restriktiv definiert. Die Gruppenarbeit muss folgende Merkmale erfüllen: Eine Gruppe von Arbeitnehmern muss als solche im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs zusammenarbeiten, ih...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass durch die personelle Maßnahme andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt oder sonst benachteiligt werden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1 Auswahlrichtlinien

Auswahlrichtlinien sind abstrakt-generelle Grundsätze, die festlegen, anhand welcher objektiver Kriterien die Entscheidung über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme erfolgen soll, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber infrage kommen.[1] Anhand von bestimmten Kriterien und deren Gewichtung zueinander werden somit für die in § 95 BetrVG genannten personellen Maßna...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1 Verstoß der Maßnahme gegen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Unfallverhütungsvorschrift

Die Zustimmung des Betriebsrats kann gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt. Entscheidende Voraussetzung für das Zustimmungsverweiger...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.9 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre.[1] In einer Versetzung des Arbeitnehmers l...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krankh...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.5.2 Mindestfreizeit

Nach § 13 JArbSchG darf der Jugendliche nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit erst nach Ablauf einer mindestens 12-stündigen ununterbrochenen Freizeit wieder beschäftigt werden. Freizeit bedeutet insoweit das Freisein vor der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber. Der 12-Stunden-Zeitraum wird gerechnet vom Ende der täglichen Arbeitszeit bis zu ihrem Wiederbeginn am nächs...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.7.1 Ausnahmen in Notfällen

§ 21 JArbSchG lässt eine Abweichung von den Arbeitszeitregelungen des § 8 JArbSchG und der §§ 11–18 JArbSchG zu, wenn es sich um vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten in Notfällen handelt und erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Gemäß § 21a JArbSchG kann von bestimmten Vorschriften in einem Tarifvertra...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1 Gründe für die Verweigerung der Zustimmung

Die Sicherung der Beteiligung ist verfahrensrechtlich besonders geregelt. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG 3 Reaktionsmöglichkeiten: Er kann ausdrücklich seine Zustimmung erklären, er braucht sich nicht zu äußern, sodass seine Zustimmung nach Fristablauf als erteilt gilt (dasselbe Ergebnis hat es, wenn er sich verspätet oder nicht ordnu...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 2.4 Begründung der Zustimmungsverweigerung

Die Gründe müssen aus konkreten Tatsachen bestehen, eine reine Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt – zumindest für die Tatbestände der Nrn. 3 und 6[1] – nicht. Ansonsten lässt das BAG die Möglichkeit genügen, dass mit der vom Betriebsrat vorgebrachten Begründung ein gesetzlicher Tatbestand geltend gemacht wird.[2] Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen dies...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.1 Umfang und Dauer der Arbeitszeit

Jugendliche dürfen gemäß § 8 Abs. 1 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Vorschrift (als lex specialis zum allgemeinen Arbeitszeitgesetz – ArbZG) enthält ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverbot, das individualvertraglich nicht abbedungen werden kann[1]. Abweichungen zulasten der Jugendlichen sind ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.4 Berufsschulzeiten

Grundsätzlich sind die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Jugendlichen nach dem Ende der Allgemeinen Schulpflicht nach den jeweiligen Landesschulgesetzen verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen.[1] Um dies zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber die Jugendlichen dafür entsprechend freizustellen[2]; der Freistellungsanspruch besteht auch bei Prüfungen nach...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 3 Verfahren zur Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats

Verweigert der Betriebsrat fristgemäß, schriftlich unter Angabe von Gründen seine Zustimmung und erkennt der Arbeitgeber dies an, darf er die geplante Maßnahme nicht durchführen. 3.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, w...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.6 5-Tage-Woche

Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden.[1] Der Wochenzeitraum gilt von Montag bis einschließlich Sonntag.[2] Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinanderfolgen.[3] Wie das Wort "sollen" erkennbar macht, handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung an den Arbeitgeber, von der er allerdings im Hinblick auf ihren Zweck nur abs...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.2 Untertarifliche Bezahlung

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung oder ein Entgelt unterhalb des in § 1 Abs. 2 MiLoG festgesetzten Mindestlohns vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, dass die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann mögliche...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / Zusammenfassung

Überblick Das Zustimmungsverfahren bei personellen Einzelmaßnahmen beginnt mit der vollständigen Vorlage aller notwendigen Unterlagen durch den Arbeitgeber. Binnen einer Woche hat der Betriebsrat zu entscheiden. Will er die Zustimmung verweigern, so muss er dies gemäß der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe bezogen auf den jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar ausführen. ...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.3 Arbeitszeitverlängerung

Der Betriebsrat kann einer Eingruppierung seine Zustimmung nicht deshalb verweigern, weil der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine längere als die bisher im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit oder gesetzes- und/oder tarifwidrige individuelle Arbeitszeitverlängerungen vereinbart hat.[1] Die Festlegung der Dauer der Wochenarbeitszeit ist auch keine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.3 Versetzungs- und Umgruppierungsrichtlinien

Bei Versetzungen [1] steht wie bei der Einstellung die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Vordergrund. Sie ergeben sich aus den Anforderungen des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes oder des veränderten Aufgabengebiets. Die fachlichen Fähigkeiten können durch innerbetriebliche Beurteilung von Vorgesetzten, durch Fachgespräche, durch Zwischenzeugnisse oder wieder...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.6 Beschäftigungsverbote, § 75 BetrVG, §§ 9, 14 TzBfG

Ein Verstoß gegen ein Gesetz kommt insbesondere bei Beschäftigungsverboten in Betracht: Verbot der Beschäftigung von Frauen, §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nrn. 13, 16 MuSchG (vgl. § 2 Abs. 3 MuSchG), Beschäftigung von Jugendlichen, §§ 22 ff. JArbSchG, Beschäftigung von nicht aus EU-Staaten kommenden Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung, § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III [1], Beschäfti...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 2.2 Wochenfrist

Die Wochenfrist ist eine Ausschlussfrist und kann deshalb nicht verlängert werden. Die Einhaltung der Frist berührt auch die Rechtsstellung des betroffenen Arbeitnehmers, da die Aufnahme der Tätigkeit oder eine Versetzung nur verzögert erfolgen kann. Das BAG[1] vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine einvernehmliche Verlängerung möglich sei, sofern das Fristende anha...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.8 Verstöße gegen das AGG

Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig, u. a. in...mehr

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Hybride Arbeitsortmodelle u... / 1 Traditionelle Arbeitsortmodelle unter Druck

Die folgenden Geschichten trugen sich im Jahr 2022 zu, nachdem die Corona-Maßnahmen gelockert worden waren. Die Namen der Personen sind geändert. Praxis-Beispiel Homeoffice als Chance Ich sprach mit Georg, dem Gewinner eines regionalen Unternehmenswettbewerbs, darüber, wie das Unternehmen die Pandemie überstanden hat. Die Antwort: "Es ging problemlos. Wir haben alle Mitarbeite...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.2 Verteilung der Arbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält keine direkten Regelungen zur Lage der Arbeitszeit für Jugendliche. Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14 Abs. 1 JArbSchG), nur von Montag bis Freitag (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 JArbSchG) und nur an 5 Tagen in der Woche (§ 15 JArbSchG) arbeiten. Die Lage der täglichen Arbeitszeit kann gemäß § 14 JArbSchG in gewissen ...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.4 Benachteiligung des von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers

Auch der von der personellen Maßnahme unmittelbar betroffene Arbeitnehmer kann durch diese selbst benachteiligt sein, ohne dass dies aus betrieblichen oder in seiner Person liegenden Gründen gerechtfertigt ist. Damit hat der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG. Dieser Fall tritt in der Praxis, insbesondere bei Versetzungen auf. Eine Be...mehr

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Hybride Arbeitsortmodelle u... / 2 Formen hybrider Arbeitsortmodelle

Grundsätzlich existieren 5 verschiedene Kategorien von Arbeitsorten, die in hybride Welten einbezogen werden können: der feste Büroarbeitsplatz, der flexible Büroarbeitsplatz (ggf. auch an anderen Standorten), Homeoffice, professionelle dritte Orte (z. B. Coworking-Spaces) und weitere Gelegenheitsorte (z. B. auf Reisen in der Bahn, im Café etc.). Neben den Orten spielt das Z...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 3.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung

Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen will. Er darf die Maßnahme, wenn sie nicht ausnahmsweise gemäß § 100 BetrVG vorläufig zulässig ist, zunächst nicht durchführen. Er würde sich sonst einem Aufhebungsverfahren...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.8 Urlaub

Auch die Vorschriften in § 19 JArbSchG über die Urlaubsregelung tragen den besonderen Schutzbedürfnissen der Jugendlichen Rechnung. Die Modifikationen des Bundesurlaubsgesetzes betreffen gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1-3 JArbSchG vor allem den deutlich verlängerten gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 30 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Ja...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.6 Verhalten des Arbeitgebers nach einem Widerspruch des Betriebsrats

Ist der Betriebsrat mit der vorläufigen Einstellung oder Versetzung nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nur aufrechterhalten oder durchführen, wenn er innerhalb von 3 Tagen nach Äußerung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur (endgültigen) Maßnahme und die Feststellung, dass die vorläufige Durchführung aus sach...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.1 Gerichtliche Aufhebung einer Einstellung oder Versetzung

Der Betriebsrat kann gem. § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, eine Einstellung oder Versetzung aufzuheben, wenn der Arbeitgeber eine endgültige Einstellung oder Versetzung ohne seine Zustimmung durchführt, der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht vollständig nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet hat, der Arbeitgeber die Einstellung bzw. Versetzung vornimmt, weil der Arbeit...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.10 Beteiligung des Betriebsrats

Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet.[1] Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Das Beteiligungsr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.7 Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts bei "Doppelantrag"

Das Arbeitsgericht hat sowohl über den Feststellungsantrag als auch über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu entscheiden.[1] Gesetzlich ist nicht geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge das Arbeitsgericht über die Anträge zu entscheiden hat, bzw. ob die Gerichte durch Vorabbeschluss...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.1 Begriff

Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung, Umgruppierung die Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung.[1] Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht also in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmer...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.2 Aufhebungsverfahren gemäß § 101 BetrVG

Das Gericht wird nur auf Antrag des Betriebsrats tätig. Ein erfolgreicher Antrag setzt voraus, dass der Betriebsrat auf einer Sitzung die Einleitung des Aufhebungsverfahrens ordnungsgemäß beschlossen hat. Beteiligte des Aufhebungsverfahrens sind der Betriebsrat und der Arbeitgeber. Der eingestellte bzw. versetzte Arbeitnehmer haben keine Beteiligungsbefugnis, da ihre betrieb...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4.3 Korrigierende Rückgruppierung

Hat ein Arbeitgeber irrtümlich einen Arbeitnehmer in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert, als es den tariflichen Vergütungsmerkmalen entspricht, so unterliegt die korrigierende Rückgruppierung als Umgruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1] Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für den die korrigierende Rückgruppierung auslösenden Irrtum, w...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.4 Verhängung eines Zwangsgeldes

Kommt der Arbeitgeber der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nach § 101 Satz 1 BetrVG mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft nicht nach, so wird auf Antrag des Betriebsrats das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Aufhebung durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 250 EUR für jeden Tag der Zuwiderhandlung anhalten (§ 100 BetrVG). Die Höhe des festzusetzenden Zwang...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.5 Eingruppierung von AT-Angestellten

Eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht in eine der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil die vorgesehene Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist[1]; auch insoweit...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 2 Inhalt der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Maßnahme folgende Reaktionsmöglichkeiten: Der Betriebsrat kann ausdrücklich seine Zustimmung erteilen. Der Betriebsrat braucht sich überhaupt nicht äußern. In diesem Fall gilt seine Zustimmung nach Ablauf einer Woche seit Unterrichtung durch den Arbeitgeber als erteilt (§ 99 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4 Umgruppierung des Arbeitnehmers

Umgruppierung i. S. v. §§ 95 Abs. 1, 99 Abs. 1 BetrVG ist die Neueinreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Sie besteht in der Feststellung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätig...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.2 Voraussetzungen

Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ein dringendes Erfordernis ist noch nicht bei einem allgemeinen Interesse an baldiger Arbeitsaufnahme gegeben. Vielmehr müssen sachliche Gründe vorliegen, die das betriebliche Interesse dringend erforderlich erschein...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1 Vorläufige personelle Maßnahmen

§ 100 BetrVG hat praktische Bedeutung nur für vorläufige Einstellungen und Versetzungen. Es sind kaum Fälle denkbar, die Ein- oder Umgruppierungen als unaufschiebbar erscheinen lassen. Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat über eine Ein- oder Umgruppierung nicht einig, kann der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer ohne Eingruppierung ein – frei zu vereinbarendes – bestim...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.3 Ausführung der Aufhebung vorläufiger Maßnahmen

Die gerichtliche Entscheidung, mit der eine personelle Maßnahme aufgehoben wird, verpflichtet den Arbeitgeber erst zur Aufhebung nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses. Die 2-Wochenfrist des § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist analog anzuwenden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer die Einstellung oder Versetzung individualrechtl...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2 Sicherung der Mitbestimmung

Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die – an sich schon unwirksame – Maßnahme aufzuheben. Geschieht dies ent...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.5 Reaktion des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat auf die Mitteilung des Arbeitgebers unverzüglich zu reagieren (§ 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Hierfür hat er folgende Möglichkeiten: Er kann keine Stellungnahme abgeben, womit die vorläufige Maßnahme nach Ablauf von 3 Tagen nach Zugang der Mitteilung als gebilligt gilt. Er kann dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen mitteilen, dass er die sachliche Dringlichke...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.6 Unterlassungsanspruch

Dem Betriebsrat steht aber kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder § 100 Abs. 2 BetrVG verstoßende personelle Einzelmaßnahme zu verhindern. § 100 Abs. 1 BetrVG gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, eine Maßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG aus dringenden sachlichen Gr...mehr