Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Variable Vergütung für Führ... / 3.2 Dauerhafter Standard

Für eine Reihe von Erfolgskriterien wird es möglich sein, relativ leicht akzeptierte Standards zu definieren, denen ein Unternehmen gerecht werden sollte: z. B. eine Kapitalrendite von x %. Die Festlegung eines solchen Standards kann sich z. B. am Niveau vergleichbarer Branchen-Unternehmen oder an den historischen Daten des eigenen Unternehmens orientieren. Ein solcher Standa...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind in modernen Vergütungssystemen für Führungskräfte und Außertarifliche Mitarbeiter (AT) ein nicht wegzudenkendes Element. Trotz aller Kritik, die in den letzten Jahren immer wieder an den Wirkungsweisen geäußert wurde, ist kein grundsätzliches Infragestellen dieses Bausteins an sich zu erkennen. Allerdings sehen wir spürbare Verä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 72) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 72der Anlage EÜR, für ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – Vorübergehender personeller Mehrbedarf

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG kann in einem zusätzlichen, aber vorübergehenden Arbeitskräftebedarf ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegen. Dieser Befristungsgrund war auch schon vor Inkrafttreten des TzBfG in der Rechtsprechung des BAG anerkannt.[1] Hinweis Regelfall Vertretung Der Fall der Vertretung eines anderen Mitarbeiters ist aus...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Die gesetzliche Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Dazu zählen z. B. auch Sprach- oder Computerkurse, ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 1 Trends – Die Ausrichtung variabler Vergütung ändert sich

Stand in der Vergangenheit oft die Bonifizierung der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Vordergrund, so verschiebt sich der Schwerpunkt heute deutlich in Richtung kollektiver, auf den Erfolg der Organisation bezogener Vergütung. Die Motive hierfür lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Unternehmen haben in der Anwendung erlebt, dass variable Vergütung, die an indi...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2 Die Ausgestaltung variabler Vergütung mit Jahresbezug (Short term Incentive)

Bei der Ausgestaltung variabler Vergütung für Führungskräfte und AT-Mitarbeiter haben sich in den letzten Jahren eindeutig zielorientierte Systeme durchgesetzt. In der Vergangenheit noch häufiger zu findende "freie Bonuszahlungen", die ohne systematische, vertragliche Grundlage gewährt worden sind, werden kaum noch eingesetzt. Die nachfolgenden Gestaltungshinweise beziehen s...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.11 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 Ein Verdienstausfall durch ehrenamtliche Tätigkeit wird in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht ausgeglichen, sodass Parallelvorschriften nicht existieren. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i. V. m. Abs. 3a RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. g i. V. m. Abs. 3a AVG. Wegen der Möglichkeit bestimmter Arbeitnehmer, die ehrenamtl...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.10 Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (Abs. 10) – aufgehoben zum 1.10.2022

Rz. 18 Abs. 10 ist mit Wirkung zum 1.10.2022 weggefallen, da der Übergangsbereich seit dem 1.10.2022 für alle Zweige der Sozialversicherung in § 20 Abs. 2 SGB IV geregelt ist. Für Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag vgl. § 20 Abs. 2a SGB IV (vgl. hier Rz. 15a).mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter

2.1.1 Unständig Beschäftigte Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. weiterhin geltenden F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeits...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.2 Abs. 2 bis 4

Rz. 3 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Betrag zu bestimmen, der vom Bund für Kindererziehungszeiten an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.12.2004: der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) pauschal zu zahlen ist (vgl. § 178 Abs. 3; bis 31.12.2001: § 279g a. F.). Dabei handelt es sich nicht um ech...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.2 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Kann ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit fortführen, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich nach § 616 Satz 1 BGB fortzahlen. Nach dieser Vorschrift haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nic...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.2 Berücksichtigung von Abrechnungsmodalitäten des Arbeitgebers

Rz. 63 Damit die Krankenkasse für den jeweiligen Versicherten das Kinderkrankengeld ermitteln kann, hat der Arbeitgeber für den nicht bezahlt freigestellten Zeitraum das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" (Fundstelle: Rz. 94) an die Krankenkasse zu übermitteln. Weitere Einzelheiten hierz...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 5 Vorgängervorschriften waren bezüglich der Nr. 3 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO und bezüglich der Nr. 4 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i.V. mit Abs. 3a Satz 4 RVO. Selbständig tätige Hausgewerbetreibende (vgl. die Definition in § 12 Abs. 1 und 5 SGB IV) sind nach § 2 Satz 1 Nr. 6 versicherungspflichtig. Sie werden trotz ihrer S...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 158 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 wurde durch Art. 1 Nr. 19 WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) zunächst insoweit geändert, als auch die illiquiden Mittel der Schwankungsreserve in die Festsetzung des Beitragssatzes einbezogen wurden, um den Beitragssatz für das Jahr 1997 niedriger bestimmen zu können. Zur Verstetigung (vgl. Rz. 4) der Beitragssatzentwicklung wurde Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.3 Beitragssatzsicherungsgesetz/Beitragssatz 2003

Rz. 8 Für das Jahr 2003 wurde dann der Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch das Beitragssatzgesetz 2003 (Art. 8 § 1 BSSichG v. 23.12.2002, BGBl. I S. 4537) mit 19,5 % festgesetzt in der Annahme, dass die Beitragseinnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.4 Unbezahlter Urlaub eines im Haushalt lebenden Angehörigen zwecks Weiterführung des Haushalts

Rz. 39 Wie bereits unter Rz. 14 ff. erwähnt, kann die werdende bzw. junge Mutter keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind die im Familienhaushalt lebenden Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhind...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.1 Konzeption des RRG 1999, Verstetigung

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 1 zum 1.1.1999 wollte der Gesetzgeber eine Verstetigung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen und damit Beitragssatzsprünge vermeiden. Für die Arbeitgeber sollte sich eine bessere kalkulatorische Grundlage für die Einschätzung ihrer künftigen Belastung mit Lohnnebenkosten ergeben, für die Versicherten eine besser...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 159 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Die Vorschrift wurde wegen der Währungsumstellung zum 1.1.2002 angepasst (Art. 7 Nr. 7 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000, BGBl. I S. 1983). Die Zusammenfassung der Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) führte ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr