Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 10 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.[1] Möglich ist auch eine Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen nach einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung.[2] Die Übertragung bedarf der Schriftform und muss mit der Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder beschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 7 Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Recht auf ungehinderte innerbetriebliche Kommunikation mit den Arbeitnehmern.[1] Er hat nach § 80 Abs. 1 BetrVG eine umfassende Befugnis, sich aller Maßnahmen anzunehmen, die der Belegschaft dienen und nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen umfassenden Informationsanspruch im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte. Das Gesetz weist dem Betriebsrat eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Mitarbeiterbindung ist ein entscheidender Aspekt für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Es geht darum, qualifizierte und talentierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu halten. Eine hohe Mitarbeiterbindung trägt nicht nur dazu bei, die Fluktuation zu reduzieren, sondern fördert auch die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und das Eng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.3 Verbrauch beim Betrieb einer Heizanlage mit Kohle oder Holzpellets

Beim Betrieb einer Heizungsanlage mit Kohle oder Holzpellets ist der Verbrauch wie beim Heizöl zu ermitteln: Anfangsbestand zuzüglich Zukäufe abzüglich des Endbestands. Zumeist sind zwar die im Abrechnungszeitraum eingekauften Mengen nach Gewicht bekannt, nicht aber der jeweilige Anfangs- oder Endbestand. Hier bleibt dem Gebäudeeigentümer nur die Schätzung anhand der in verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 3 Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen um ihrer Tätigkeit willen nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Bevorzugte Beförderung, erhöhte Dienstaufwandsentschädigung, vorzeitige Lohnerhöhungen usw. an Betriebsratsmitglieder sind unzulässig. Zuwiderhandlungen können gerichtlich bestraft werden.[1] Sie führen ihr Amt ehrenamtlich.[2] Die Betriebsratsmitglieder sind von ihrer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.2 Andere zwingende Gründe

Neben dem Geräteausfall können andere Gründe vorliegen, die einem Geräteausfall gleichzusetzen sind, das heißt, dass eine Nachholung der Verbrauchserfassung objektiv unmöglich ist. Beispiele dafür sind diese Fälle: Nutzer verweigert Mitarbeitern von Servicefirmen Zutritt zu den Räumen, Nutzer reagiert nicht auf Terminvorschläge, Ablesung erfolgte nicht, da sie vergessen wurde, e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer

Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruch genommen werden müssen.[1] Soweit be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2 Beschäftigung eines freien Mitarbeiters auf Honorarbasis

2.1 Steuerrechtliche Beurteilung 2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen

Die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von Arbeitnehmern zu einer selbstständigen Tätigkeit bereitet in der Praxis oft Probleme. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung formulieren dies in ihrem "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" treffend: "Der Grad der persönlichen Abhängigkeit wird auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.2 Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung

Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte: bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist der Gewinn zu ermitteln, für eine nichtselbstständige Tätigkeit (als Arbeitnehmer) hingegen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Während Gewerbetreibende und Selbstständige fast immer eine Einkommensteuererklärung zur Ermittlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.4 Einstellung von Personal

Die Beschäftigung fremder Hilfskräfte kann von maßgeblicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein.[1] Ist der Einsatz eigener versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder mehrerer Minijobber (deren Gehalt zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze[2] übersteigt) nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Meldepflicht bedingt Prüfung der Geschäftsbeziehung

Ein Arbeitgeber hat der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale bei Minijobbern) bei Beginn einer Beschäftigung eine Meldung zu erstatten. Kommt ein Arbeitgeber dieser Meldepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.3 Nicht gewerbesteuerpflichtig

Der "Scheinselbstständige" ist als Arbeitnehmer nicht gewerbesteuerpflichtig. Schon im Hinblick auf den Freibetrag bei der Gewerbesteuer dürfte dieser Vorteil allerdings nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Darüber hinaus mildert sich in Fällen, in denen eine Gewerbesteuer festgesetzt wird, die Belastung dadurch, dass die Einkommensteuer gemäß § 35 EStG bis zum 3,8-Fachen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1 Steuerrechtliche Beurteilung

2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreib...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.3 Lohnsteuer

Ferner werden die dem Auftragnehmer gezahlten Honorare nicht der Lohnsteuer unterworfen. Schließlich werden seitens des Auftraggebers auch keine Beiträge zur Sozialversicherung des Auftragnehmers geleistet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3 Steuerliche Folgen

2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale

Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.4 Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber

Eine Eingliederung in den Betrieb bzw. Geschäftsablauf des Auftraggebers kann sich nicht nur bei einfachen Tätigkeiten, sondern auch bei höherwertigen Tätigkeiten ergeben, wenn der Mitarbeiter (Auftragnehmer) durch das Mitarbeiterverhältnis an einer freien Gestaltung der Arbeitszeit und damit an einem Tätigwerden für mehrere Auftraggeber gehindert wird. Keine im Wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbstständige: Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.2 Freie Bestimmung der Tätigkeit, des Arbeitsortes und der -zeit

Selbstständig tätig sind Personen, die persönlich und wirtschaftlich bei der Erledigung der Dienst- oder Werkleistung unabhängig sind. Zu typischen Merkmalen des selbstständigen unternehmerischen Handelns gehört u. a., dass Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden. Selbstständige können regelmäßig selbst über ihre Verkaufspreise entscheiden. Typisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.3 Eigener Betriebssitz und unternehmerische Struktur

Ein eigener Betriebssitz ist ein starkes Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Bestärkt wird dieses Merkmal, wenn der Auftragnehmer über eine unternehmerische Struktur verfügt. Diese ist gegeben, wenn zwischen der Arbeitsleistung und z. B. Buchhaltung, Einkauf, Verkauf u. Ä. differenziert wird. Um über eine unternehmerische Struktur zu verfügen, müssen nicht zwingend ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Unternehmerrisiko und -initiative

Auf Grundsätzliches reduziert lässt sich sagen, dass nur derjenige selbstständig tätig ist, der Weisungen eines Dritten nicht zu folgen hat und auf eigene Rechnung und Gefahr arbeitet. Die entscheidenden Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit sind also die mehr oder weniger freie Bestimmung und Gestaltung der Betätigung, insbesondere deren Organisation und Ablauf sowie di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.5 Einsatz von Kapital und Maschinen

Der selbstbestimmte Einsatz eigener Betriebsmittel ist ein Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Zu den Betriebsmitteln zählen keine bloßen Arbeitsmittel, die für die Verrichtung der Tätigkeit typisch sind (z. B. Kelle, Schaufel, Besen, Eimer). Arbeitnehmer verfügen in der Regel nicht über eigene Betriebsmittel (z. B. Kran, Bagger).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.3 Deutlich höhere Vergütung ermöglicht Eigenvorsorge

Ist die Vergütung deutlich höher als das Arbeitsentgelt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers und ist dadurch die Eigenversorgung für den Bereich der Sozialversicherung möglich, so ist dies im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Tätigkeit ein Indiz für eine Selbstständigkeit.[1] Um prüfen zu können, ob die Vergütung des Auftragnehmers deutlich höher ist, als die von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.2 Selbstständiger im Steuerrecht

Steuerrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.[1] Eine selbstständige Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger aus, wenn er Lieferungen und Leistungen außerhalb eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ausführt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1.3 Malusregelungen, Vertragsstrafen und Verpflichtung zur Nachbesserung

Vertragsstrafen und Malusregelungen sind typische Vertragsinhalte bei selbstständig Tätigen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei nicht erbrachter Vertragsleistung die Zahlung des Preises verweigern oder darüber hinaus Säumnisstrafen einfordern. Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer ggf. abmahnen, nicht aber das Entgelt kürzen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.2 Stundenhonorar

Die Vereinbarung eines festen Stundenhonorars ist zwar mit einem Stundenlohn für Arbeitnehmer vergleichbar, spricht jedoch nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung. Insbesondere bei reinen Dienstleistungen ist die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund der Eigenart der zu erbringenden Leistung häufig nicht gegeben. Hier weist eher die Höhe des vereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.7 Eigenwerbung

Betreiben Auftragnehmer Eigenwerbung, ist das ein klassisches Indiz für eine Selbstständigkeit. Beispiele für Eigenwerbung sind Annoncen, Plakate oder Flyer. Viele Selbstständige haben heute einen Internetauftritt, etwa durch eine eigene Webseite oder ein Profil auf entsprechenden Online-Plattformen (freelance.de, gulp.de usw.). Praxis-Tipp Dokumentieren Auftraggeber sind verp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit

3.1 Unternehmerisches Risiko Das Bestehen eines unternehmerischen Risikos ist als wesentliches Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu werten.[1] Das gilt insbesondere, wenn zu diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft hinzukommen.[2] Das gilt insbesondere da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzungskriterien

1.1 Gesetzlich definierte Merkmale Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.2 Arbeitserfolg

Ist die zu bewertende Person verpflichtet, einen bestimmten Arbeitserfolg zu erzielen, ist das ein Indiz für ein Unternehmerrisiko.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4 Weitere Merkmale einer Selbstständigkeit

4.1 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Leistet der Auftraggeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und/oder bei Urlaub des Auftragnehmers, ist dies ein typisches Merkmal für eine abhängige Beschäftigung. Wird aber beispielsweise keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und/oder Urlaub geleistet, so ist dies kein Indiz für eine Selbstständigkeit. 4.2 Arbeitserfolg Ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.2 Umsatzsteuer

Unter dieser Voraussetzung gehen die Vertragsparteien regelmäßig davon aus, dass die Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs unternehmerisch erbracht werden. Aus diesem Grund wird der selbstständig Tätige in seiner Honorarrechnung auch Umsatzsteuer gesondert ausweisen, die der selbst unternehmerisch tätige und deshalb regelmäßig vorsteuerabzugsberechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.3 Fremdbestimmtheit spricht für abhängige Beschäftigung

Demgegenüber werden einfache Arbeiten regelmäßig im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter, die mit einfachen Arbeiten betraut werden (wie z. B. Reinigungspersonal oder Bauhilfsarbeiter), gewisse Spielräume hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Arbeitsablaufs bei der Erledigung ihrer Tätigkeit haben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.1 Gewerbesteuer

Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreibenden ist die Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.2 Kein umsatzsteuerlicher Unternehmer

Umsatzsteuerlich kann der "Scheinselbstständige" nicht als Unternehmer angesehen werden. Infolgedessen darf der Auftraggeber die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Rechnungsberichtigung nur mit Zustimmung des Finanzamts Gleichwohl schuldet der Scheinselbstständige diese gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG (unberech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Künstler: Dauer der Verpflichtung als Abgrenzungsmerkmal

Dieser Gesichtspunkt kommt bei Künstlern und verwandten Berufen in besonderer Weise zum Tragen. Die Finanzverwaltung hat deshalb diese Überlegungen in einem umfangreichen Erlass zur Tätigkeit bei Theaterunternehmen, Kulturorchestern sowie in Hörfunk und Fernsehen aufgegriffen.[1] Darin wird vor allem auch auf die Dauer der Verpflichtung bei ein und demselben Auftraggeber abg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.1 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

Leistet der Auftraggeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und/oder bei Urlaub des Auftragnehmers, ist dies ein typisches Merkmal für eine abhängige Beschäftigung. Wird aber beispielsweise keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und/oder Urlaub geleistet, so ist dies kein Indiz für eine Selbstständigkeit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.1 Einfache Arbeiten sprechen für abhängige Beschäftigung

Nicht immer sind die Abgrenzungsmerkmale so deutlich ausgeprägt, dass ohne Weiteres entschieden werden könnte, ob der Steuerpflichtige seine Leistungen selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbringt. Dann kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Dabei ist auch die Art der angebotenen Leistungen entscheidend.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht

Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handeln.[1] Da in beiden Fällen verschiedene Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeransprüche und -pflichten an die Tätigkeitsform geknüpft sind, sollte dies e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.2.2 Wechselnder Tätigkeitsort

Manche Tätigkeiten werden an wechselnden Einsatzorten erbracht. In diesen Fällen kann meist nur unter Berücksichtigung anderer Faktoren entschieden werden, welches Gewicht dem Tätigkeitsort zukommt. Ist der Auftragnehmer nicht überwiegend im Betrieb des Auftraggebers tätig, kann dies für eine Selbstständigkeit sprechen. Entspricht es dem Wesen der Tätigkeit, dass diese an we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / Sozialversicherung

1 Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen Die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von Arbeitnehmern zu einer selbstständigen Tätigkeit bereitet in der Praxis oft Probleme. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung formulieren dies in ihrem "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" treffend: "Der Grad der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1.2 Honorarärzte im Krankenhaus

Ebenso ist bei selbstständigen Ärzten in einem Krankenhaus (Honorarärzte) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen. Auch hier ist die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Organisation maßgebend. Dies ist bei Honorarärzten regelmäßig gegeben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2 Abweichender Arbeitnehmerbegriff im Arbeits- und Steuerrecht

Leider stimmt die sozialversicherungsrechtliche Feststellung des Versicherungsstatus eines Auftragnehmers nicht immer mit der arbeits- und steuerrechtlichen Einstufung überein. 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1 Unternehmerisches Risiko

Das Bestehen eines unternehmerischen Risikos ist als wesentliches Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu werten.[1] Das gilt insbesondere, wenn zu diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft hinzukommen.[2] Das gilt insbesondere dann, wenn der Erfolg des Arbe...mehr