Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 10 Als Selbstverwaltungsorgane schreibt Abs. 1 den Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit fest. Diese Organe sind zwingend zu berufen. Dagegen scheidet die Bildung weiterer Organe aus. Deshalb ist die Selbstverwaltung auf der mittleren Ebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit, den Reg...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.5 Geschäftsordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates die nach Abs. 4 vorgesehene Geschäftsordnung (GO-V) gegeben (Stand: 11.11.2022, ANBA Dezember 2022). Die Geschäftsordnung sieht im Wesentlichen vor: Zur Geschäftsordnung: Jede Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung ohne lediglich redaktionellen Inhalt bedarf einer einstimmigen Bes...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.3 Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 48 Das Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III stimmt im Kern mit dem früheren Recht nach dem vorausgegangenen Arbeitsförderungsgesetz überein. Eines der mit dem SGB III verbundenen Ziele ist eine größere Transparenz des Gesetzes für den Bürger. Mit der Umsetzung dieses Ziels war die Aufnahme einer Vielzahl gesetzlicher Detailregelungen verbunden, d...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.3 Aufgabenkatalog der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 13 Die spezifische, als abschließend anzusehende Aufzählung in Abs. 1 Satz 2 ist zu begrüßen. Eine Verweisung auf § 368 wäre zu pauschal, eine auf § 3 unvollständig gewesen. Die Auflistung fokussiert auf mehr oder weniger konkrete Tätigkeiten und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-, Sach- und Geldleistungen stehen. Die Auflistung orientiert sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.1 Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit

Rz. 7 Verwaltungsausschüsse neben dem Verwaltungsrat werden nur bei den Agenturen für Arbeit gebildet, nicht jedoch bei den besonderen Dienststellen und den Regionaldirektionen. Bei den Regionaldirektionen ist dies darauf zurückzuführen, dass diese keinen eigenen operativen Verantwortungsbereich haben, weil sie Steuerungsaufgaben für die Agenturen für Arbeit wahrnehmen und d...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 26.7.2007 wurden Abs. 1, 2 und 4 durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsa...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundesagentur für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Zum 1.4.2004 wurde die Vorschrift durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 29...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat einnimmt, insoweit hat die Bundesregierung für 3 Mitglieder d...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.6 Sitzbestimmung

Rz. 24 Abs. 4 bestimmt Nürnberg als Sitz der Bundesagentur für Arbeit. Hier ist unter anderem auch die Zentrale der Bundesagentur angesiedelt. Dies folgt aus der Logik der Sitzbestimmung im Gesetz, wenn dies auch im Wortlaut seine ausdrückliche Bestätigung nicht findet. Zum Standort Nürnberg gehören neben der Agentur für Arbeit Nürnberg und der gemeinsamen Einrichtung nach §...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die konstitutiven Regelungen zu den Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene neben dem zentral angesiedelten und agierenden Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Regionaldirektionen in der Mittelinstanz bestehen keine Selbstverwaltungsorgane. Rz. 3 Abs. 1 bes...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leitungsstrukturen in den örtlichen Agenturen für Arbeit. Seit Inkrafttreten der Änderungen durch das DRAnpGBA sind diese flexibel gestaltet. Grundsätzlich erhält nicht mehr jede Agentur für Arbeit eine mehrköpfige Geschäftsführung, aber stets mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Die Geschäftsführung bzw. der Geschäfts...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht für den Bereich der Arbeitsförderung, soweit das SGB III reicht. Sie überträgt die Aufsicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Rz. 2a Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1). Die Aufsicht reicht nicht über das SGB III hinaus. Soweit die Bundesagentur für Arbeit auch Leistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.2 Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 13 Die Selbstverwaltungsorgane haben die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarkts zu beraten (Abs. 2 Satz 1). Zusätzlich hat der Verwaltungsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu überwachen (vgl. § 373 Abs. 1). Die Verwaltungsausschüsse überwachen die Geschäftspolitik und die Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele der Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.4 Zusammenarbeit der Regionaldirektionen mit den Landesregierungen

Rz. 18 Abs. 3 weist den Regionaldirektionen eine eigene Erfolgsverantwortung für ihren Bezirk zu (vgl. die Komm. zu den Regionaldirektionen unter Rz 16 ff.). Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 verpflichtet die Regionaldirektionen zur Zusammenarbeit mit den Landesregierungen. Dadurch soll eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspol...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Geschäftsführung auf der mittleren Verwaltungsebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 legt fest, dass die Regionaldirektionen von einer Geschäftsführung und damit von einem Kollegialorgan geleitet werden. Diese besteht nach Abs. 1 Satz 2 aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 Mitgliedern der Geschäftsführung...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.2 Datenschutz

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 trifft Regelungen nur für Sozialdaten; anderweitiger Datenschutz ist Gegenstand des BDSG (z. B. Personaldatenschutz). Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer zumindest bestimmbaren natürlichen Person (vgl. § 67 SGB X) nach Maßgabe der Stellen, die § 35 SGB I nennt. Juristische Personen werden nicht geschützt (s. a...mehr

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Sauer, SGB III § 388 Ernenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ernennungsrecht des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit entspricht seiner Funktion, die Leitung und Geschäftsführung der Behörde zu übernehmen. Das Ernennungsrecht obliegt dem Vorstand allein, eine gesetzliche Regelung, die Abhängigkeiten zum Verwaltungsrat oder anderen Selbstverwaltungsorganen herstellt, besteht nicht. Rz. 4 Durch eine Ernennung wird ein Beamten...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.3 Risikomanagement

Rz. 23 Die Gewinnung geeigneter Prüfthemen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren, z. B. aktuelle gesetzliche Änderungen, das öffentliche Interesse oder konkrete Hinweise auf Fehlbearbeitungen in den Agenturen für Arbeit. Rz. 24 Die Innenrevision ist (zumindest auch) Instrument des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt die Leitung durch Übernahme von...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Zum 1.4.2004 wurde die Vorschrift durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) neu gefasst.mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.5 Fachliche Unterstellung des Prüfpersonals

Rz. 33 Die fachliche Unterstellung des Prüfpersonals während der Untersuchungen gewährleistet die von der geprüften Stelle unabhängige Revision. Es bleibt der Geschäftsführung der Dienststelle unterstellt, bei der es beschäftigt ist, die Geschäftsführung der jeweils geprüften Dienststelle hat demnach kein Weisungsrecht und kann auf die Prüfungen und die Prüfergebnisse keinen...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

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Sauer, SGB III § 396 Kennze... / 2.2 Maßregelungsverbot

Rz. 8 Das Maßregelungsverbot zielt auf die Neutralität der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Spezialregelungen enthalten z. B. § 36 Abs. 3, § 160. Rz. 9 Die Vorschrift ist nicht glücklich formuliert. Während der die Berechtigten betreffende Satzteil die Mitwirkung an einer Maßregelung verbietet, gilt dies gegenüber Arbeitgebern für entsprechende Maßnahmen. Diese nicht notwend...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.6 Revisionsberichte

Rz. 35 Mit Abs. 3 ist der Gesetzgeber der Möglichkeit entgegengetreten, dass die Geschäftsleitung (Vorstand) Berichte der Innenrevision geheim halten könnte und das Aufsichtsgremium dadurch seinen Pflichten nicht nachkommen könnte. Deshalb hat der Vorstand die Berichte der Innenrevision unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Verwaltungsrat vorzulegen (Abs. 3 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.4 Beauftragung Externer

Rz. 31 Abs. 1 Satz 3 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Innenrevision hinsichtlich ihrer Personalausstattung oder fachlichen Kompetenz Schwierigkeiten haben könnte, bestimmte Dienstleistungen einer Revision zu unterziehen. Rz. 32 Gerade in größeren Behörden sind hoch komplexe Prüfgebiete vorhanden, die quasi den Aufbau eigenständiger, spezialisierter Revisionseinheiten notw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.3 Innenrevision und Sachverständige

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben sachkundiger Stellen bedienen müssen, weil sie die Aufsicht als Gremium wahrnehmen, nicht aber in der für die Verwaltung typischen Form, etwa durch Fachaufsicht, Steuerung, Controlling usw. Rz. 15 Die Vorschrift nennt die Innenrevision un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.1 Organisation der Innenrevision

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält zunächst einen Organisationsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit. Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit ist zweistufig aufgebaut. Neben derjenigen in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Kopfstelle für die strategischen Aufgaben, die unmittelbar dem Vorsitzenden des Vorstands unterstellt ist, bestehen auch Innenrevisionen in R...mehr