Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen

Leitsatz Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Erwerbsloser vom Schädiger Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden gemäß § 842 BGB, kommt es für die Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen ersetzt werden sollen (sog. Verdienstausfall) oder der Wegfall des Anspruchs auf s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Gebühren

Rz. 272 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen entstehen. Zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 169 ff. Rz. 273 Die entscheidende Vorschrift für diese Unterteilung ist § 3 RVG. Die Frage, ob in einer Sache nämlich Wertgebüh...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / II. Kann ein Rechtsproblem standardisiert werden?

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte[4] der Kollegen, wonach allem Anschein nach gezielt und massenhaft um Beratungshilfe nachgesucht werde. Dabei handele es sich um originäre Antragstellungen – also solche ohne eine vorherige Beratungsleistung –, aber vordringlich auch um nachträgliche Antragstellungen binnen der 4-Wochen-Frist, also um solche Sachverhalte, denen ein u...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998 S. 28. ders., Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013 S. 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014 S. 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015 S. 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreich...mehr

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Schätzung von Betriebseinnahmen bei ungeklärtem Geldzuwachs

Leitsatz Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen - unter weiteren Voraussetzungen - auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige betrieb nach den Feststellunge...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierter Zugriff auf Hartz-IV-Nachzahlungen auf dem P-Konto

Leitsatz Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden. BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – VII ZB 21/17 1 I. Der Fall Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betrei...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 3 Der Praxistipp

Keine Unpfändbarkeit von Hartz IV Die Entscheidung des BGH wurde gerade von den Verbraucherorganisationen dahin interpretiert, dass die Pfändung von Hartz-IV-Leistungen nicht möglich sei. Das ist weder an der Quelle noch auf dem P-Konto zutreffend. Diese Leistungen sind dem Grunde nach pfändbar, sie unterliegen dann nur den gleichen Pfändungsschutzbestimmungen wie auch das Ar...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / Leitsatz

Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden. BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – VII ZB 21/17mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 1 I. Der Fall

Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung im Wege der Kontopfändung in ein P-Konto wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung (1.564,23 EUR). Der individuelle Pfändungsfreibetrag der Schuldnerin mit zwei Kindern beträgt 1.705,21 EUR monatlich. Hinweis Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, der die Pf...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt dem LG und "begradigt" die Entscheidung Das LG geht zutreffend davon aus, dass sich die auf Antrag der Schuldnerin erfolgte Anordnung des Vollstreckungsgerichts, im Hinblick auf die auf dem Pfändungsschutzkonto der Schuldnerin eingegangene Nachzahlung in Höhe von 5.584,16 EUR einen erhöhten pfändungsfreien Betrag nach § 850k Abs. 4 Satz 1 ZPO festzusetzen, als recht...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.3 Nichtanrechnung einer Verletztenrente (Abs. 3)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 erhielt die Vorschrift außerdem einen neuen Abs. 3. Mit dessen Einführung wird eine spezielle Regelung für Leistungsberechtigte geschaffen, die während ihrer Wehrdienstzeit bei der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) einen...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Knickrehm, Haushaltshilfe für Empfänger von Arbeitslosengeld II?, NZS 2007 S. 128. Löcher, Sozialhilfe – Empfänger von Arbeitslosengeld II – Anspruch auf Haushaltshilfe, SGB 2009 S. 623. Rz. 17 Zur Frage, ob ein Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei einem Ein-Personen-Haushalt besteht sowie ob Empfänger von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Haushaltshilf...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 74 Bönisch, Die Grundsicherung und die Aufgaben der Landesversicherungsanstalten, LVA-Mitt 2003 S. 329. Braun, Bedarfsorientierte Grundsicherung, SGb 2003 S. 237. Deibel, Einführung in das Grundsicherungsgesetz, NWVBl 2003 S. 44. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S....mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Abs. 1 umschreibt (im Anschluss an § 19 Abs. 2 Satz 1) den Personenkreis der Leistungsberechtigten und unterscheidet dabei zwischen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Invalidität). Auf die Leistungen besteht ein individueller Rechtsanspruch (i. S. d. § 194 BGB). In Abs. 2 enthält die Vorschrift die Anspruchsgrundlage für die Leistungen der Grundsiche...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.5 Erstattungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 31 Die nach Aufhebung eines VA (Abs. 1) oder isoliert davon (Abs. 2) zu Unrecht bezogene und daher zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen VA festzusetzen. Das Schriftformerfordernis als Sondervorschrift zu §§ 33, 9 dient nicht allein der Rechtssicherheit, sondern der schriftliche Erstattungsbescheid hat insoweit erst rechtsbegründende Bedeutung für das Entstehen...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.2 Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

Rz. 5 Dauerwirkung liegt dann vor, "wenn sich der VA nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert" (BT-Drs. 8/2034 S. 34). Rz. 6 VA mit Dauerwirkung sind daher solche Entscheidungen einer ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.3 Änderung bei Einkommensanrechnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 44 Für den Fall, dass nach Antragstellung oder Erlass des VA Einkommen oder Vermögen erzielt wird, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, gilt als Regelfall die Aufhebung des VA mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse. Eine schuldhafte Verletzung einer Mitteilungspflicht ist hier nicht erforderlich, überhaupt ist dies...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 36 Baumeister, Die Novellierung der §§ 48, 49, 49a VwVfG, NVwZ 1997 S. 19. Bielefeld, Das soziale Verfahrensrecht des SGB X, Dissertation, 1997. Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332 (341). ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989. S. 29. ders., Rücknahme, Widerruf, Aufhebung oder neue...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrechung der Bestandskraft wirksam erlassener Verwaltungsakte (VA) ermöglichen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Rücknahme eines bestandskräftigen VA mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit erfolgen darf, wird die im Einzel...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.2 Änderung zuungunsten des Betroffenen, Verletzung von Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 40 Ein VA wird zulasten des Betroffenen mit Rückwirkung regelmäßig dann aufgehoben, wenn dieser einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Der Tatbestand für eine rückwirkende Aufhebung setzt neben der objektiven Verletzung eine...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen. Sie stellte den Auftrag dabei unter die Bedingung, dass der Schuldner in den letzten beiden Jahren keine Vermögensauskunft abgegeben hat. Für den Fall, dass der Schuldner eine entsprechende Vermögensauskunft abgegeben habe oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsförderung

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Leistungen nach dem SGB III an ArbN sind nach § 3 Nr 2 Buchst a/b EStG steuerfrei (> R 3.2 LStR), können aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (vgl § 32b Abs 1 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.8 Nichtanrechnung von Pflegeleistungen auf das Einkommen

Rz. 30 Die Zweckgebundenheit der Pflegeleistungen, insbesondere des Pflegegeldes nach § 37, gebietet es, dass diese Leistungen sich nicht in anderer Weise negativ für den Pflegebedürftigen auswirken. Deshalb schreibt Abs. 5 vor, dass die Leistungen der Pflegeversicherung kein Einkommen des Pflegebedürftigen sind und diese Leistungen bei der Berechnung anderer Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 9 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 10. Aufl. 2015. Bülow, Vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern auf Betreiben des Jobcenters, jM 2015 S. 462. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Lfg. 3/15. LVA-Praxis, Antragsrecht für Sozialleistungsträger, § 95 SGB XII, Mitteilungen der bayrischen Landesversicherungsanstalten 04/2005 S....mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift fasst die Verordnungsermächtigungen von § 76 Abs. 3, § 88 Abs. 4 BSHG – im Wesentlichen inhaltsgleich – zusammen. Lediglich die Verordnungsermächtigung aus § 76 Abs. 3 BSHG a. E. ist weg...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.4 Auswirkungen der ICF auf das SGB V und die sonstigen Sozialgesetzbücher

Rz. 8i Die ICF ist nicht nur bei der Anwendung des SGB IX, sondern auch bei den Leistungsansprüchen nach dem SGB V anzuwenden. Denn im Recht der Krankenversicherung sind für die Frage, ob bei einem Menschen eine medizinische Rehabilitation indiziert ist, ebenfalls die individuellen Auswirkungen seiner Krankheit im Alltag und die Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, maßgeben...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / IV. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Zum 1.1.2018 wurde das Kindergeld um 2 EUR je Kind erhöht. Es beträgt nunmehr Erhöhung des Mindestunterhalts Der Unterhalt für minderjährige Kinder wird durc...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. P-Konto § 850k ZPO

Rz. 457 Ab dem 1.1.2012 ist der Kontoschutz ausschließlich nur noch über das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gem. § 850k ZPO möglich. Es bedarf hierzu jedoch keines gerichtlichen Antrages, der Schuldner stellt vielmehr bei seiner Bank den Antrag, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Beispiel: P-Konto Mandant M schuldet Gläubiger G eine Forderung von 5000,00 EU...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Automatischer Pfändungsschutz

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