Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Praktikanten / 1.3.1.1 Vertrag, § 10 BBiG

Das Praktikantenverhältnis kommt durch einen Praktikantenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Praktikantin/dem Praktikanten zustande. Der Praktikantenvertrag bedarf nicht der Schriftform, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist wirksam. Dies ergibt sich insbesondere aus § 26 BBiG, wonach auf die Vertragsniederschrift im Sinne des § 11 BBiG verzichtet werden kann. H...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.2 Vertragsniederschrift, § 2 Abs. 1a NachwG

Durch Art. 3a des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) wurde der Geltungsbereich des Nachweisgesetzes (NachwG) mit Wirkung vom 16.8.2014 auch auf Praktikantinnen und Praktikanten erstreckt. Der in § 2 NachwG neu eingefügte Abs. 1a bestimmt, dass jeder, der einen Praktikanten einstellt, die Praktikumsbedingungen unverzüglich nach Abschluss ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.4 Pflichten der Praktikanten, § 13 BBiG

Die Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten lassen sich aus § 13 BBiG ableiten. Aus § 13 Satz 1 BBiG ergibt sich z. B. eine sogenannte Lernpflicht, aus § 13 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 eine Arbeitspflicht. Letztere bezieht sich auf die Aufgaben, welche der Praktikantin/dem Praktikanten im Rahmen des Praktikums übertragen werden. Darüber hinaus haben Praktikanten insbesonde...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.10 Fortzahlung der Vergütung, § 19 BBiG

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer bis zu 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG sieht die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen unverschuldeter Versäumnis vor. Demnach haben Praktikantinnen und Pra...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2 Ausnahmekatalog

§ 22 Abs. 1 Satz 2 2. Hs. MiLoG enthält einen Katalog mit 4 Bereichsausnahmen. Kern des Ausnahmekatalogs ist die Trennung zwischen ausbildungsbezogenen (dann regelmäßig keine Geltung des MiLoG) und sonstigen (freiwilligen) Praktikumsverhältnissen, die nicht direkt mit einer Berufs- oder Hochschulausbildung zusammenhängen (dann i. d. R. Geltung des MiLoG). Vom persönlichen An...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.4 Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG)

Der Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG erfasst zum einen Praktikanten, die an Maßnahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilnehmen, die gem. § 54a SGB III Grundlagen für die Vermittlung und Vertiefung für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermitteln. Hierbei kommt es entscheidend auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und nicht auf d...mehr

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Praktikanten / 1.3.3.1 Steuerpflicht

Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzver...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Das Mindestlohngesetz sieht ab dem 1.1.2021 einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn i. H. v. brutto 9,50 EUR je Zeitstunde vor, vom 1.1.2021 bis zum ...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.1 Pflichtpraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG)

Praktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend geleistet werden, können im Grunde keine "anderen Vertragsverhältnisse" i. S. d. § 26 BBiG sein, da das Berufsbildungsgesetz die Berufsbildung insoweit nicht regelt und regeln kann, als diese wegen der abschließenden Gesetzgebungskompete...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.3 Ausbildungsbegleitende Praktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG)

Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG auch Praktika ausgenommen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Praktika dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Ausbildungsgang bzw. Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten ...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.2 Orientierungspraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG)

Das Mindestlohngesetz bestimmt in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, dass für ein Praktikum, welches höchstens 3 Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird, kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Festzustellen ist, dass das Gesetz keine klare Definition des Begriffs "Orientierungspraktikum" enthält und es auch ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8 Vergütungsanspruch, § 17 Abs. 1 BBiG

Durch die Verweisung in § 26 BBiG findet auf das Praktikantenverhältnis auch § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG Anwendung. Daher hat auch ein Praktikant Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.[1] Soweit eine einschlägige tarifvertragliche Regelung existiert, i...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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Versetzung / 3.2 Einschränkung des Direktionsrechts im Arbeitsvertrag

Das Direktionsrecht kann unter anderem eingeschränkt werden durch die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag. Ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert, kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten unter Berücksichtigung billigen Ermessens i. S. d. § 315 BGB grundsätzlich jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Entgeltgruppe entspricht.[1] Eine Leistung...mehr

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Versetzung / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. In § 4 TVöD sind 4 Ma...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.1 Regelungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht im Austrittsabkommen

Im Abkommen wird festgelegt, dass das bis zum 31.12.2020 geltende Niveau der Arbeitnehmerrechte grundsätzlich nicht in einer Weise reduziert werden soll, dass es Handel oder Investitionen beeinträchtigt. Damit bleiben viele Gesetze, die im UK entgegen der Common-law-Tradition in Umsetzung vieler EU-Richtlinien erlassen wurden, zunächst bestehen. Das Abkommen lässt dennoch di...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2 Auswirkungen des Austritts auf das Arbeitsrecht

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU trifft auch Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts. Eine einschneidende Zäsur im Hinblick auf die langjährige EU-Gesetzgebung wird damit zwar vermieden, jedoch dürften sich Großbritannien und EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft auseinanderentwickeln. 2.1 Regelungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht im Austrittsabkommen Im Abkomme...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das Aufenthalts- und Arbeitsrecht durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

1 Auswirkungen des Brexits im Bereich des Aufenthaltsrechts Der Austritt des VK aus der EU zum 31.01.2020 hat auch im Rahmen des Aufenthaltsrechts weitreichende Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für den Status von Staatsbürgern des VK im gesamten Gebiet der EU. Grundlage hierfür ist das zum 01.02.2020 in Kraft getretene Austrittsabkommen[1] zwischen der EU und dem VK. Dies...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.2 Anwendbares Recht

Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gilt auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der jedoch Einschränkungen durch Regelungen des internationalen Privatrechts erfahren kann. Nach Art. 8 Rom-I-VO, die innerhalb der EU und auch im Verhältnis zu Drittstaaten universelle Geltung beansprucht, ist grundsätzlich das Recht des "gewöhnlichen Arbeitsortes" maßgebend, z...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3.2 EUPW-Meldepflichten

Das VK hatte die aus der EU-Entsenderichtlinie folgenden EU-Posted-Worker-(EUPW-)Meldepflichten bis zum Austritt nicht umgesetzt und wird dies auch danach nicht umsetzen, sodass im UK keine Meldung befristeter Mitarbeitereinsätze wie in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist.mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3 Arbeitsrechtliche Aspekte bei Einsatz von EU-Bürgern in Großbritannien

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ergeben sich für den Einsatz von EU-Bürgern in Großbritannien zumindest in naher Zukunft nur wenige Änderungen zur Rechtslage vor Austritt: Gravierender dürften hier insbesondere die Änderungen im Aufenthaltsrecht sein. 2.3.1 Vertragsgestaltung Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, ob zur Regelung des Mitarbeitereinsatzes im VK ein befri...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, ob zur Regelung des Mitarbeitereinsatzes im VK ein befristeter Entsendevertrag oder ein befristeter lokaler Vertrag mit Ruhensvereinbarung oder auch Stammhausbindungsvertrag abgeschlossen wurde. In beiden Fällen sind jedoch wirksame und transparente Klauseln erforderlich, die ggf. einen Rückruf bzw. eine vorzeitige Beendigung er...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.5 Folgen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wird sich für Gesellschaften, die Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland anbieten, nach dem Austrittsabkommen die Schwierigkeit ergeben, dass sie keine Erlaubnis beantragen können. Zwar können ausländische (juristische) Personen einen Antrag auf eine Erlaubnis stellen, dies gilt jedoch nur, sofern sie in einem EU-Mitgliedstaat ihren W...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 3 Schlussbemerkung

Die aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des Brexits sind nicht zu unterschätzen. Soweit eine Person aus dem VK erst nach dem 01.01.2021 einreist, findet das normale Aufenthaltsgesetz Anwendung. Schwierigkeiten können sich v. a. durch die Komplexität des Austrittsabkommen ergeben, weshalb viele Ausländerbehörden vor gewaltigen Neuerungen stehen. Im Arbeitsrecht sind die Auswir...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.4 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Einsatz von Briten in Deutschland

Beim Einsatz von Mitarbeitern aus dem UK in Deutschland sind im Fall von Entsendungen die Vorgaben des AEntG sowie die EUPW-Meldepflichten zu beachten, soweit eine Meldepflicht besteht. Werden die Arbeitnehmer hingegen auf Basis eines lokalen deutschen Vertrags tätig, gelten für sie in vertraglicher Hinsicht keine Abweichungen im Vergleich zu Inländern. 2.4.1 Vertragsgestaltu...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.4.2 EUPW-Meldepflichten

Werden Arbeitnehmer aus dem VK nach Deutschland entsandt und handelt es sich dabei nicht um eine maximal 14 Tage andauernde Dienstreise zu Zwecken wie Teilnahme an Fachkonferenzen, interne Besprechung oder Schulung, so kann eine Meldung vor Einsatzbeginn bei der zuständigen Zollverwaltung[16] erforderlich sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Einsatz in Sektore...mehr

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Teil E Koordinierung der Sy... / 3.2.2 Territorialitätsprinzip im Rahmen der europarechtlichen Vorschriften

Durch die Abgrenzungsnormen des Protokolls zum EU-UK TCA wird im Verhältnis zwischen dem VK und der EU eine Mehrfachversicherung in verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit ausgeschlossen (Art. SSC.10 Nr. 1). Es gilt der Grundsatz, dass eine Person nicht zeitgleich zwei oder mehreren Systemen der sozialen Sicherheit angehören darf. Im Protokoll zum EU-UK TCA wird dies ...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.4.1 Vertragsgestaltung

Werden Briten in Deutschland eingesetzt, kommt es auch hier darauf an, ob dies auf Basis einer befristeten Entsendung oder aber im Rahmen eines lokalen Vertrages erfolgt. Bei einer befristeten Entsendung sind die Vorgaben des AEntG, welches die reformierte EU-Entsenderichtlinie (2018/957/EU) umsetzt, zu berücksichtigen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf folgende Bereiche...mehr

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Teil A Allgemeiner Teil / 6 Reihenfolge der Darstellung

Die EU-Regelungen betreffen eine Vielzahl von Personen und Sachverhalten. Ein Grund der Brexit- Referendumskampagne bestand gerade darin, dass sich Großbritannien die tatsächlich oder vermeintlich abhanden gekommene eigene Entscheidungssouveränität wieder ins eigene Land zurückholen wollte. Es wäre daher vermessen, eine vollständige Abhandlung sämtlicher durch den Austritt G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur zweiten Auflage

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage unseres Brexit-Kompendiums vor einem Jahr ist viel passiert: Die Pandemie verdrängte phasenweise alle anderen Themen in den Hintergrund. Immerhin ist es – wiederum in der letzten Minute – gelungen, einen harten Brexit ohne eine über Standards der Welthandelsorganisation WTO hinausgehende Regelung zu vermeiden. Allerdings regelt das Hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.2 Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder

Da das Arbeitsschutzgesetz und seine Folgeverordnungen nicht allein für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Dienst in all seinen Ausgestaltungen gelten, sind die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder im Kontext des Arbeitsschutzes zu beachten. § 75 Abs. 3 Nr. 11 und 16 BPersVG regeln die Mitbestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / Arbeitsrecht

1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung

2.1 Gesetz des Betriebs Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten. Sie hat normative Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs, das heißt, sie erzeugt für sie einklagbare Rechte und Pflichten. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wird durch ihren Abschluss zudem das Mitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 3 Auslegung

Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gelangte Wille der die Vereinbarung abschließenden Parteien; Raum für die Feststellung eines vom Wortlaut abweichenden Parteiwillens besteht daneben nicht. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Maßstab ist die Verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 6 Interessen leitender Angestellter

Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, hat der Arbeitgeber den Sprecherausschuss für leitende Angestellte rechtzeitig anzuhören.[1] Betriebsvereinbarungen gelten nur für die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer, also nicht für leitende Angestellte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 5 Beendigung

Eine Betriebsvereinbarung endet durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Stilllegung des Betriebs, Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum selben Regelungsgegenstand, Kündigung (mit Frist von 3 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist) und wenn sich eine zeitliche Begrenzung aus dem mit ihr verfolgten Zweck ergibt. Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.3 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien ist jedoch nicht grenzenlos. Sie darf sich zunächst nur auf betriebliche Sachverhalte beziehen und nicht in die Privatsphäre der Arbeitnehmer eingreifen. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit nach § 75 Abs. 1 BetrVG und in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein Prokurist oder der Personalleiter. We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 4 Verhältnis zum Tarifvertrag

Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist nach Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich Sache der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Daher verbietet § 77 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die schon durch einen fachlich und räumlich zutreffenden Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, durch eine Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.2 Günstigkeitsprinzip

Günstigere Einzelvereinbarungen sind aber möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen des Arbeitsvertrags werden durch die Normen der Betriebsvereinbarung ersetzt; günstigere Einzelabmachungen können nach Abschluss der Betriebsvereinbarung jederzeit aufgrund des Günstigkeitsprinzips getroffen werden. Günstigere arbeitsvertragliche Bestimmungen vor Abschluss der Betrieb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.5 Fachliteratur/Tagespresse

Rz. 71 Dem Betriebsrat sind alle erforderlichen Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung zu überlassen. Ferner ist weitere Fachliteratur zu überlassen bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat insbesondere einen Anspruch auf Überlassung eines Kommentars zum BetrVG in der neuesten Auflage (BAG, Beschluss v. 26.10.1994, 7 ABR 15/94 [1]). Art und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 187 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geschaffen durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Aufgrund der Euro-Umstellung erfolgte eine Änderung der Abs. 3 und 6 durch das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Abs. 6 wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 aufg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar (BAG, Urteil v. 31.5.1989, 7 AZR 574/88 [1]; BA...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.2 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Der Begriff der sonstigen Bildungsmaßnahme gewinnt seinen konkreten Inhalt aus der Abgrenzung einerseits zu den mitbestimmungspflichtigen Berufsbildungsmaßnahmen und andererseits gegenüber der bloßen Einweisung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, mit der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in d...mehr