Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / Arbeitsrecht

1 Formen von Incentives Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 1 Vereinbarung

Nach der gesetzlichen Definition ist ein Sachbezug jede Leistung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt[1]. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Sachbezüge "Entgelte, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen". Im Arbeitsrecht werden die Sachbezüge daher auch Naturallohn genannt. Sachleistung und ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.1 Formen der Tätigkeit im Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt häufig in 2 Modellen: Der Arbeitnehmer arbeitet vollständig von zu Hause aus und hat nur einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung, aber keinen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer arbeitet alternierend (abwechselnd) von zu Hause und vom Betrieb aus. Er hat 2 fest eingerichtete Arbeitsplätze – einen in seiner Wohnung und einen im Betrieb.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2 Fälligkeit

Während das Arbeitsentgelt in aller Regel am Ende des Monats zur Zahlung fällig ist, kann für Sachbezüge (Naturalleistungen) etwas anderes gelten. Diese Vergütungsbestandteile sind bei Fehlen einer vertraglichen Regelung je nach den Umständen des Einzelfalls zu entrichten. Handelt es sich beispielsweise um die Sachbezüge "Unterkunft" und "Verpflegung", so wird der Fälligkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

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Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument im Bereich der Außendi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Betriebliche Übung und Freiwilligkeitsvorbehalt

Monetäre Incentives (z. B. kostenlose Reisen als Prämie für überdurchschnittliche Verkaufsabschlüsse) sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Unter Umständen kann aufgrund betrieblicher Übung eine Anspruchsbegründung für die Zukunft entstehen. Soweit die Voraussetzungen der Gewährung vom Arbeitnehmer erfüllt worden sind, entsteht ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.5 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Während der Begriff des Bildschirmarbeitsplatzes i. S. d. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / Zusammenfassung

Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder als Anreiz für z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / Arbeitsrecht

1 Tarifrechtliche Bedeutung Vereinigungen von Arbeitgebern können Tarifvertragsparteien sein.[1] Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.[2] § 2 TVG zählt abschließend Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern als diej...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.5 Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 33 Ist ein Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, entstehen ihm keine Kosten durch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn er einen Vertragsarzt aufsucht. Die Ausstellung dieser Bescheinigung gehört gem. § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung. Das Gleiche gilt, wenn dieser Arbeitnehmer im Notfall einen Nicht-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zwecks gemeinsamer Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen. Sie sind in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Das Recht, zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist durch die Verfassung als Grundrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 4 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Ferndiagnose

Rz. 54 Nachdem während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung gemacht wurden, ist diese Möglichkeit seit dem 7.12.2023 dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie mit aufgenommen worden. § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie bestimmt, dass der Arzt Versicherte, die dem Arzt und der Praxis persönlich bekannt sind und die keine sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung

Der Arbeitgeber kann nach den Regelungen im BetrVG zu bestimmten Gremien und Versammlungen, an denen er teilnimmt, einen Vertreter seines Arbeitgeberverbands als Berater hinzuziehen. Dies gilt für Sitzungen des Betriebsrats, die auf sein Verlangen anberaumt sind, oder zu denen er ausdrücklich eingeladen ist.[1] Voraussetzung für die Teilnahme der Arbeitgebervereinigung ist, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Vermietfahrzeug für Selbstfahrer

Hinweis Die Frage, ob es sich vorliegend um ein Selbstfahrermietfahrzeug handelt oder nicht, ist für den Ausgleich der vorliegenden Mietwagenrechnung unbeachtlich. Kürzungen sind nicht vorzunehmen. Es ist schadensersatzrechtlich irrelevant, ob das angemietete Fahrzeug durch den Mietwagenunternehmer als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer bei der Zulassungsstelle angezeigt wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 1 Tarifrechtliche Bedeutung

Vereinigungen von Arbeitgebern können Tarifvertragsparteien sein.[1] Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.[2] § 2 TVG zählt abschließend Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern als diejenigen auf, die Tarifvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7 Neuere Überwachungsinstrumente

Angesichts des weiterhin rasanten technischen Fortschritts eröffnen sich ständig neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterüberwachung[1], die sich stets an den einschlägigen Grundsätzen messen lassen müssen. 2.7.1 Biometrische Erkennungsmethoden Hinsichtlich biometrischer Erkennungsverfahren – beispielsweise als Zugangskontrolle für besonders sensible Bereiche in Unternehmen – ist zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1 Allgemeines

Die Diskussion und Gesetzgebung zur Mitarbeiterüberwachung ist stark durch Fälle erheblichen Datenmissbrauchs in großen deutschen Unternehmen geprägt. Allerdings ist nicht jeder in der Öffentlichkeit diskutierte Fall tatsächlich ein (unstreitiger) Fall von Datenmissbrauch.[1] Bekannt geworden sind jedoch auch unstreitige Fälle, in denen personenbezogene Daten etwa zu Krankhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Einzelfallbezogene Bewertung der Bemessungsfaktoren

Rz. 26 Die Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht hat unter Berücksichtigung obiger Bemessungsfaktoren unter Beachtung der vorgegebenen Höchstgrenzen zu erfolgen. Dabei hat das Gericht eine betragsmäßig bestimmte Summe festzusetzen. Häufig wird die Höhe der Abfindung dabei in den Entscheidungsgründen als Vielfaches des Monatsverdienstes errechnet.[1] Auch wenn di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.2 Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Für dienstliche E-Mails richtet sich die Überwachungsbefugnis wie bei der Telefonkommunikation nach dem BDSG, in dessen Rahmen die Grundrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, sowie nach den Art. 6 und 9 DSGVO (siehe dazu die Ausführungen oben in Abschn. 1.3). Danach ist eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Verbindungsdaten (die pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / Arbeitsrecht

1 Errichtung Nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) können in Betrieben mit in der Regel mindestens 10 leitenden Angestellten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt werden. Wegen des Begriffs des leitenden Angestellten verweist das Sprecherausschussgesetz auf § 5 Abs. 3 BetrVG.[1] Leitende Angestellte eines Betriebs mit in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Unternehmens oder eines Betriebs. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz – SprAuG). Die maßgeblichen Wahlvorschriften finden sich in der Ersten Verordnung zur Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 1 Errichtung

Nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) können in Betrieben mit in der Regel mindestens 10 leitenden Angestellten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt werden. Wegen des Begriffs des leitenden Angestellten verweist das Sprecherausschussgesetz auf § 5 Abs. 3 BetrVG.[1] Leitende Angestellte eines Betriebs mit in der Regel wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 5 Schutzvorschriften

Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses behindern. Insbesondere darf kein leitender Angestellter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder die Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.[1] Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 7 Mitwirkungsrechte

Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss rechtzeitig über Änderungen der Gehaltsgestaltung und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen sowie über die Einführung oder Änderung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze zu unterrichten. Zur "Gehaltsgestaltung" gehören (wie bei der Lohngestaltung in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) kollektive und abstrakte Regelungen über die Gehaltsfindun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 2 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat

Mit dem Arbeitgeber arbeitet der Sprecherausschuss vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecheraussch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 4 Gesamt-, Unternehmens-, Konzernsprecherausschuss

Auf Unternehmensebene sollen – im Gleichlauf mit dem BetrVG – Gesamtsprecherausschüsse[1] (entsprechend den Gesamtbetriebsräten) und auf Konzernebene freiwillige Konzernsprecherausschüsse[2] errichtet werden. Anstelle von Betriebs- und Gesamtsprecherausschüssen kann ein ausschließlicher Unternehmenssprecherausschuss gewählt werden, wenn die Mehrheit der leitenden Angestellte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 6 Aufgaben

Der Sprecherausschuss vertritt die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Sprecherausschuss vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten; auf Verlangen sind ihm die erforderlichen Unterlagen jederzeit zur Verfügung zu stellen.[1] Der Sprecherausschuss und der Arbeitgeber haben darüber zu wachen, dass alle leiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 8 Geheimhaltungspflichten

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Sprecherausschuss bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten; dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 3 Wahl

Wahlen finden nur in Betrieben der Privatwirtschaft, nicht jedoch in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes statt.[1] Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs. Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die 6 Monate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Eine vorherige 6-monatige Tätigkeit als leitender Angestellter ist nicht erforderlich, e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 1 Homeoffice: Eine Form der mobilen Arbeit

In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle beziehen. Hierzu gehören Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede gibt, die es zu beachten gilt. Für das Arbeiten von zu Hause hat sich umgangssprachlich der Begriff "Homeoffice" eingebürgert. Hom...mehr