Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen

Rz. 11 Für nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen (GmbH-Geschäftsführer/AG-Vorstandsmitglieder) gelten die nur für Arbeitnehmer bestimmten Vorschriften der §§ 74 ff. HGB nicht, jedenfalls nicht uneingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Bauer/Diller, GmbHR 1999, 885 ff.). Es ist daher zulässig, Wettbewerbsvereinbarungen mit Geschäftsführern einer Gm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Besonderheiten im Konzern/Drittanstellung – GF bei der Tochtergesellschaft und Vertrag bei der Muttergesellschaft

Rz. 305 Wird ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Tochter-Gesellschaft bestellt, kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach der Rspr. des 6. Senats des BAG ohne Weiteres die schuldrechtliche Rechtsgrundlage für die Organstellung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellsc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 84 Weitere Bereiche: Betriebliche Mitbestimmung und Weiterbildung

Rz. 1 Neben der Hinterfragung bisheriger Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff), der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Beschäftigtendatenschutz wirkt der digitale Wandel sich auch massiv auf die betriebliche Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens aus. Anpassungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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Betriebsrisiko / Arbeitsrecht

1 Betriebsrisikolehre Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die ...mehr

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Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

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Betriebsrisiko / 2 Abweichende vertragliche Regelungen

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Arbeitsvertragsparteien zwar frei, im Einzelarbeitsvertrag abweichende Regelungen für Fälle von Betriebsstörungen zu treffen. Allerdings scheitert eine solche Regelung in Formulararbeitsverträgen in der Regel an der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Da mit einer solchen Regelung vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlich...mehr

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Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Das Betriebsrisiko ist eine von der Rechtsprechung nach der sog. Sphärentheorie entwickelte arbeitsrechtliche Risikozuweisung. Dies betrifft Fälle, in denen es für den Arbeitgeber unmöglich ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen. Das Risiko von Betriebsstörungen trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Dieser muss in allen Fällen den Lohn weiterzahlen, in...mehr

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Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

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Kündigung / 15.2 Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bzw. § 79 Abs. 2 BPersVG setzt voraus, dass eine ordentliche Kündigung vorliegt, der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat, der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat, der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung verlangt hat. Jede einzelne dieser Voraussetzungen muss vorlieg...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Arbeitnehmer, Abs. 2

Rz. 57 In § 2 Abs. 2 werden Arbeitnehmer als Arbeiter und Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten definiert. Von der Berufsbildung ist nach § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung erfasst. Die vorgenommene Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist für das Arbeitsrecht irre...mehr

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Kündigung / 9.9 Betriebsbedingte Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Dringende betriebliche Gründe können grundsätzlich nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Nach allgemeinem Arbeitsrecht kommt jedoch in Ausnahmefällen auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses absolut unzumutbar erscheint, wie z. B. bei einer Betriebsstilllegung[1] oder dauerhaftem Wegfall eines Arbeitsplatzes ohne...mehr

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Kündigung / 3.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB erfasst die arbeitgeberseitige und auch die arbeitnehmerseitige, die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung. Dem Formerfordernis des § 623 BGB unterliegt auch die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nämlich eine Beendigungskündigung, verbunden mit einem Angebot auf For...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 44 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i. S. d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen ...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Arbeitssicherheit / Arbeitsrecht

1 Arbeitsschutzgesetz Zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) siehe Arbeitsschutz. 2 Arbeitsstättenverordnung 2.1 Anwendungsbereich Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie gilt auch für nicht gewerbliche Arbeitsstätten (z. B. der freien Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 3 Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) verpflichtet die Betriebe, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit das wegen der Betriebsart, der Zahl der Arbeitnehmer oder der Betriebsorganisationen erforderlich ist.[1]mehr

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Arbeitssicherheit / 2 Arbeitsstättenverordnung

2.1 Anwendungsbereich Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie gilt auch für nicht gewerbliche Arbeitsstätten (z. B. der freien Berufe). Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung ein...mehr

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Arbeitssicherheit / 1 Arbeitsschutzgesetz

Zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) siehe Arbeitsschutz.mehr

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Arbeitssicherheit / 2.2 Novellierungen der Arbeitsstättenverordnung

Seit der letzten umfassenden Novellierung im Jahr 2016 enthält die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zu den Gefährdungen, auf die der Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsschutz-Unterweisung ausdrücklich hinweisen muss (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge).[1] Bezüglich Telearbeitsplätzen enthält die Arbeitsstättenverordnung die...mehr

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Arbeitssicherheit / 5 Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält Regelungen für das Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie gilt für alle Stoffe und Zubereitungen, die ein oder mehrere der in §§ 2, 3 GefStoffV abschließend aufgezählten 15 Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen (u. a. explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 2.1 Anwendungsbereich

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie gilt auch für nicht gewerbliche Arbeitsstätten (z. B. der freien Berufe). Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anh...mehr

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Arbeitssicherheit / 4 Produktsicherheitsgesetz

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet Hersteller und Händler, nur solche technischen Arbeitsmittel oder Verbraucherprodukte in den Verkehr zu bringen oder auszustellen, die den einschlägigen technischen Normen über die sichere Beschaffenheit der betreffenden Produkte entsprechen.[1] Es regelt ferner zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 8 Privates Arbeitssicherheitsrecht

Die Arbeitssicherheit ist nicht nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sondern auch eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags. Achtung Privatrechtlicher Arbeitsschutz Der privatrechtliche Arbeitsschutz hat seine Grundlage in der Vorschrift des § 618 BGB .[1] Danach hat der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si...mehr

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Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 2.3 Nichtraucherschutz

§ 5 ArbStättV enthält eine Nichtraucherschutzregelung, wonach der Arbeitgeber die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen hat, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seit dem 1.9.2007 gilt dies mit der Ergänzung, dass er soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 6 Strahlenschutz und Gentechnik

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthält Schutzbestimmungen für Beschäftigte und Dritte beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Röntgenverordnung (RöV) entsprechende Regelungen für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler. Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) enthalten Schutzvorschriften für gentechnische Anlagen, Regelungen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 7 Arbeitsmedizinische Überwachung

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Überwachung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Röntgenverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften (s. u.).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.7 Zeugnisanspruch

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Hieraus wird gefolgert, dass der Anspruch auf Zeugniserteilung während des Arbeitsverhältnisses unabdingbar ist, d. h. für die Zukunft nicht ausgeschlossen oder erlassen werden kann. Von der Rechtsprechung nicht entschieden wurde bis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 1.2 Rechtswirkungen

Die Rechtswirkungen der Ausgleichsquittung hängen von deren Rechtsnatur und damit vom Text der Ausgleichsquittung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls ab. Wenn mit der Ausgleichsquittung lediglich der Empfang von unstreitig erhaltenen Arbeitspapieren oder Zahlungen bestätigt wird, stellt die Ausgleichsquittung lediglich ein Empfangsbekenntnis dar. Die Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 4 Besonderheiten bei Minderjährigen

Ein minderjähriger Arbeitnehmer, der von seinen gesetzlichen Vertretern zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ermächtigt wurde, gilt nach § 113 BGB für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig, die sich mit der Eingehung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses oder der Erfüllung der Arbeitsvertragspflichten ergeben. Ausgenommen sind nur Verträge, zu denen der g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 4.1 Datenschutz

In der Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Thema Datenschutz eine besondere Bedeutung. Bei der Sammlung von Daten im Einsatz von intelligenter persönlicher Schutzausrüstung geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dieser basiert sinnvollerweise oft auf der individuellen Situation einzelner Mitarbeiter. Die dadurch entstehenden personenbezogenen Daten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 2 Diskriminierungsverbote (insb. im AGG)

Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei den Diskriminierungsverboten dem Arbeitgeber kein (positiver) Handlungsrahmen vorgegeben, sondern es ist ihm (negativ) verboten, wegen gewisser (verpönter) Merkmale Arbeitnehmer ungleich zu behandeln (Unterscheidungsverbot). Diskriminierungsverbote sind damit als ungeeignete sachliche Differenzierungsgründe im Rahmen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 3 Weitere Regelungen zur Gleichbehandlung

Andere nationale Benachteiligungsverbote: § 3 EntgeltTranspG Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts § 4 Abs. 1 TzBfG Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten § 4 Abs. 2 TzBfG Verbot der Benachteiligung von befristet Beschäftigten § 164 Abs. 2 SGB IX Verbot der Benachteiligung von schwerbehinderten Beschäftigten § 75 Abs. 1 BetrVG Grundsätze für die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Gleichbehandlung" ist der Grundsatz, dass "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu behandeln ist, zu verstehen.[1] Er lässt sich unmittelbar auf den Gerechtigkeitsgedanken zurückführen. Als Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens wird er von zwei "Säulen" gestützt: vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und von den Diskriminierungs- ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorschre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4 Verhältnisse der Regelungen

4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.2 Verhältnis der anderen Regelungen zur Gleichbehandlung zum AGG

Auch die anderen Regelungen zur Gleichbehandlung bzw. sonstige Benachteiligungsverbote bleiben durch das AGG unberührt (z. B. § 4 Abs. 1 und 2 TzBfG, § 75 BetrVG, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 612a BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).[1] Soweit es sich um den Diskriminierungsschutz im engeren Sinne handelt, treten auch sie oftmals hinter das AGG als die lex specialis zurück. Das AGG will ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet daher auch neben dem AGG Anwen...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.1.1 Arbeitsrecht

Wurde mit einem ehrenamtlich Tätigen unzutreffend ein "Arbeitsvertrag" geschlossen oder wird der Ehrenamtsinhaber als "Arbeitnehmer" bezeichnet, so liegt dennoch "nur" ein Auftragsverhältnis vor. Die fehlerhafte Bezeichnung ist insoweit unschädlich, sofern tatsächlich eine ehrenamtliche Tätigkeit beabsichtigt und auch durchgeführt wurde. Wird dies erkannt, so empfiehlt sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr