Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 3 Merkmale, Struktur und Inhalte der ISO 45.001

Die ISO 45.001 geht von einem Managementsystem aus, dem der PDCA-Zyklus zugrunde liegt. Bezogen auf ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) bedeutet dies: Planen: SGA-Risiken und SGA-Chancen und andere Risiken und Chancen bestimmen und bewerten, erforderliche SGA-Ziele und Prozesse festlegen, um Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Poli...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.2 Erstellung von GIS-Karten

Durch die Verfügbarkeit von eigenen Drohnen ergibt sich die Möglichkeit, stets aktuelle und hochauflösende Luftbildaufnahmen des Betriebsgeländes zu erstellen. Dabei werden die Drohnen möglichst so programmiert, dass sie immer dieselben Routen fliegen und die Aufnahmen immer denselben Maßstab und dieselbe Perspektive zeigen, um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen. Ans...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.2 Neue Version der AMS-Norm: DIN EN ISO 45.001:2023-12

Die Rückmeldungen aus der Anwendung der ISO 45.001:2018 haben die verantwortlichen Kreise dazu bewogen, die turnusmäßig für 2023 anstehende Revision der Norm um weitere 2 bis 3 Jahre zu verschieben. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 175-00-02 AA "Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" im DIN-Normenausschuss Organisationspr...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.3 Unterstützung der Anwendung durch Leitfaden für die Implementierung (ISO 45.002:2023 "Occupational health and safety management systems – General guidelines for the implementation of ISO 45001:2018)

Diese Anleitung soll Organisationen bei der Erstellung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufenden Verbesserung eines SGA-Managementsystems entsprechend der ISO 45.001 unterstützen. Hierzu wird für die meisten Abschnitte der Norm anhand von Beispielen beschrieben, wie unterschiedliche Organisationen die Umsetzung der Anforderungen der Norm realisiert haben. Die ISO ...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.1 Turnusmäßige Revision der ISO 45.001:2018 verzögert sich

Die Anwendung der ISO 45.001 hat sich in der Praxis bewährt. Über gravierende Schwierigkeiten bei der betrieblichen Anwendung oder der Zertifizierung von SGA-Managementsystemen wurde nicht berichtet. Die COVID-19-Pandemie hat sicherlich die Verbreitung verzögert und zu einer Fokussierung auf Infektionsgefahren geführt. Infolge der Pandemie wurde der Leitfaden zur Integration ...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.1 Gefahrstoffaustritt

Bei einem Verdacht oder einem tatsächlichen Austritt von gefährlichen oder unbekannten Stoffen, können Drohnen einen guten Überblick über die Lage bieten, ohne dass Personen hierfür eingesetzt werden müssen und dabei möglicherweise gesundheitliche Schäden davontragen. Eine Kameradrohne wäre in der Lage, Live-Bilder zu übermitteln, mit denen die Situation gut eingeschätzt und...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.3 Brandschutz- und Rettungseinsätze

Ähnlich sind die Vorteile des Drohneneinsatzes auch bei Einsätzen der betrieblichen und kommunalen Feuerwehr und des Rettungswesens. Damit die Einsatzkräfte schnell die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können, bieten Drohnen wertvolle Unterstützung. Drohnen können noch vor den Einsatzkräften am Ort des Geschehens eintreffen und Bilder an die Einsatzleitung se...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV). Sie ist ein autarkes Fluggerät ohne eine Pilotperson an Bord, dessen Steuerung aus der Ferne möglich ist. In der Fachliteratur wird zumeist der Ausdruck UAS (Unmanned Aircraft System) verwendet, wobei ein Gesamtsystem aus UAV, einer bodengestützten Pilotperson (Steuerer...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.1 Dokumentation

Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallgeschehens besser nachvollzogen werden, unterschiedliche Unfälle der vergangenen Monate und Jahre dadurch besser analysiert und verglichen werden. Details, die durch Drohnen-Fotos i. Allg. besser zu erkennen...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.2 Inspektionen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln

In vielen Bereichen dieser gefährlichen Tätigkeiten geht es um eine Bestandsaufnahme oder Prüfung verschiedener Anlagen. Um deren Gesamtzustand zu bewerten, ist es normalerweise erforderlich, dass sich ein Mitarbeiter abseilt, ein Gerüst hinaufklettert oder in einen Behälter einsteigt. Um dabei das Risiko für einen Arbeitsunfall zu minimieren, sind diese Arbeiten mit einem h...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.4 Betriebsbegehungen

Mit Drohnen können Unternehmen in Zukunft auch Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen unterstützen oder diese, um Zeit und Geld zu sparen, teilweise ganz ersetzen. Denn oft ist die Terminkoordination schwierig, weil bei den Begehungen Personen aus verschiedenen Betriebsbereichen oder sogar von außerhalb des Betriebs vor Ort sein müssen. Um Zeit für Terminfindungen, A...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 5 Grenzen der Einsatzmöglichkeiten

Drohnen haben für den Arbeitsschutz ein erhebliches Potenzial. Unternehmen, die sie häufiger im Jahr benutzen wollen, sollten daher einen Kauf in Erwägung ziehen. Ihr Einsatz hat aber auch Grenzen. So können Drohnen nicht bei jeder Wetterlage geflogen werden. Wind, Regen oder Nebel können einen Drohnenflug problematisch werden lassen oder ihn sogar ganz vereiteln. Hinzu kommt...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 3 Planmäßiges Vorgehen bei Anschaffung und Einsatzorganisation

3.1 Gefährdungen durch Drohnen Der Einsatz von Drohnen im Betrieb birgt einige potenzielle Gefahren und Gefährdungen, aber auch mögliche Einschränkungen der Arbeitsqualität der Beschäftigten. Unternehmen sollten daher folgende Punkte beachten: Unsachgemäßer Kontakt mit den Propellern kann zu Verletzungen führen. Es besteht die Gefahr eines Kontrollverlustes über die Drohne, z. ...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.4 Integration von Fragen der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens in ein SGA-Management (ISO 45.003:2021: Occupational health and safety management – Psychological health and safety at work – Guidelines for managing psychosocial risks)

Die Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch Belastungen und Risiken geprägt, die sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken, und psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten. Psychische Belastungen können zu Beanspruchungen führen, die sich positiv (z. B. in Form von Abwechslung, Lernfortschritt oder Erfolgse...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.1 Registrierungspflicht

Für alle Betreiber von Drohnen besteht eine Registrierungspflicht, sobald beabsichtigt ist, eine Drohne in der Kategorie "offen" mit einer Startmasse von 250 g oder mehr zu betreiben, eine Drohne in der Kategorie "offen" unter 250 g zu betreiben, die über Kamera/Mikrofon verfügt und nicht nach EU-Vorgaben als Spielzeug zertifiziert ist, eine Drohne in der Kategorie "speziell" (...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1 Gesetzliche Grundlage: EU-Drohnenverordnung

Seit dem 31.12.2020 gilt eine neue Drohnenverordnung für die gesamte EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Die neue Verordnung schafft erstmalig Rahmenbedingungen für BVLOS-Flüge (Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder dessen Helfer) für den gesamten europäischen Luftraum. Weiterhin setzt die neue Verordnung fest, dass fast alle durch den Hande...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.2 Drohnenbetrieb in Deutschland

Speziell in Deutschland ist die EU-Drohnenverordnung mit folgenden Besonderheiten umgesetzt: Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums in Deutschland durch Drohnen frei. In sog. "Geografischen Gebieten" oder "Geo-Zonen" ist der Einsatz einer Drohne jedoch grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Geografische Gebiete/Geo-Zonen sind u. a. Wohngr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.4 Drohnen-Klassen

Infographic Der zweite Pfeiler der EU-Drohnenverordnung stellt die Unterteilung der Drohnen in 5 Klassen dar – von C0 bis C4. Jede Drohne muss dabei ein Identifizierungskennzeichen aufweisen, das die jeweilige Klasse angibt. Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie vorgenommen. Je nach Drohnen-Klasse gelten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.5 Geo-Zonen: Räumliche Einschränkungen

Weiterhin gelten für bestimmte Lufträume Einschränkungen. Diese "No-Fly-Zonen" dürfen von Drohnen gar nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden. Sie werden als "Geo-Zonen", "Geografische Gebiete" oder UAS-Zonen bezeichnet. Die Geo-Zonen werden in Deutschland durch die Luftverkehrsordnung bestimmt und umfassen folgende Orte: Flugplätze und Flughäfen, Einsatzorte von Militä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.3 Wichtige Maßnahmen im Vorfeld der Inbetriebnahme

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Drohnen festgelegt werden, z. B.: Es müssen klare Regeln für den Einsatz und Umgang mit den Drohnen formuliert werden, am besten in Form einer Betriebsanweisung. Die Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für den Betrieb der Drohnen müssen benannt werden. Es muss sichergestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.1 Gefährdungen durch Drohnen

Der Einsatz von Drohnen im Betrieb birgt einige potenzielle Gefahren und Gefährdungen, aber auch mögliche Einschränkungen der Arbeitsqualität der Beschäftigten. Unternehmen sollten daher folgende Punkte beachten: Unsachgemäßer Kontakt mit den Propellern kann zu Verletzungen führen. Es besteht die Gefahr eines Kontrollverlustes über die Drohne, z. B. durch Systemfehler, Frequen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.11 Arbeitsschutz und Klimawandel

Rz. 26a Schwangere gehören zur Beschäftigungsgruppe der besonders gefährdeten Personen. Die Änderung klimatischer Verhältnisse führt zu neuen Überlegungen auch im Arbeitsschutz. Klimatische Belastungen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die gerade bei Schwangeren spezifisch zu bewerten sind und den Gedanken einer "klimabezogenen Gefährdungsbeurteilung" nah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/Ausschuss für Mutterschutz

Rz. 3 Aufgabe des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) (§ 30 MuSchG) ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Übertragung der Arbeitgeberpflichten (Abs. 5)

Rz. 89 Die Regelung[1] stellt klar, dass der Arbeitgeber nicht notwendigerweise selbst die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des betrieblichen Gesundheitsschutzes für schwangere und stillende Frauen haben muss, sondern auch durch die Beauftragung einer zuverlässigen und fachkundigen Person (z. B. durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit) sicher...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Stand der Technik und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 87 Die medizinischen Erkenntnisse sowie die Vorgaben des Arbeitsschutzes für Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen entwickeln sich weiter. Abs. 4 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 MuSchArbV und stellt in Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben klar, dass die Maßnahmen im Bereich des Mutterschutzes – genauso wie die Maßnahmen im Bereich d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Rz. 24 Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer globalen Wirtschaftswelt Grundlage einer arbeitspolitischen und sozialpolitischen Entwicklung von internationaler Bedeutung. Der Einführung des Mutterschutzgesetzes ging eine internationale Diskussion über den Schutz von Frauen und Müttern in der Arbeitswelt voraus und die Bemühungen um V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 6 Durch § 29 Abs. 2 Satz 1 werden den Aufsichtsbehörden Befugnisse und Obliegenheiten zugewiesen. Der Verweis auf die Vorschriften des Arbeitsschutzes eröffnet die Kompetenzen der dortigen Vorschriften. Nach § 22 Abs. 2 ArbSchG ist die Behörde befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu unters...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Weitere Arbeitsschutzvorschriften

Rz. 10 Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gelten in der betrieblichen Praxis viele Vorschriften. Diese Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards gelten zunächst für alle Arbeitsverhältnisse. Das Mutterschutzgesetz setzt darauf auf und rückt den besonderen Schutzbedarf der Schwangeren und Stillenden in den Mittelpunkt. Doch zunächst muss der Arbeitgeber die all...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.10 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)

Rz. 26 Diese Verordnung[1] gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut (§ 1 OStrV). Optische Strahlung ist jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Nationale Arbeitsschutzstrategie

Rz. 2 Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Der Gefährdungsbegriff (Abs. 2)

Rz. 60 Der Arbeitgeber hat – nicht nur für Schwangere und Stillende – die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu dienen die umfangreichen Arbeitsschutzvorschriften, wie oben[1] dargestellt. Darüber hinaus konkretisiert § 9 Abs. 2 Satz 1 die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und führt den Begriff der Gefährd...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 26 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 27 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schw...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Das gilt auch, falls sich eine Schwangere wegen ihrer Arbeitsbedingungen an den Betriebsrat wendet. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Rolle und Aufgabe der Arbeitsmedizin

Rz. 27 Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht der Beschäftigten. In Deutschland hat sie eine lange Tradition und findet Ausprägung im "Facharzt für Arbeitsmedizin". Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Schwerpunktthemen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Das Arbeitsschutzgese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in...mehr