Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung

Soweit nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 EFZG an die Stelle der §§ 3 ff. EFZG treten, ist die Entgeltfortzahlung unter den gleichen Konditionen wie eine Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 ff. EFZG zu leisten. Insbesondere muss die Arbeitsunfähigkeit ihre alleinige Ursache in der Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder R...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.7 Wechselwirkung und Vorrang des Europarechts gegenüber deutschem Recht – Beispiel Urlaubsrecht

Das europäische Recht hat einen erheblichen Einfluss auf das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Die Einwirkung erfolgt insbesondere über die europä­ischen Richtlinien, die materielle Mindeststandards für die deutsche Gesetzgebung setzen, und über deren Interpretation durch den EuGH, die für die deutschen Gerichte verbindlich ist. Dieser Einfluss zeigt sich oft auch erst l...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaub, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahme...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers erfährt eine eigene ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.4 Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Besondere Beachtung verdient weiterhin das böswillige Unterlassen anderen Erwerbs, das der an die Wettbewerbsvereinbarung gebundene Arbeitgeber betonen wird, um seine eigene Belastung durch die Karenzentschädigung zu verringern. Praxis-Beispiel Kein böswilliges Unterlassen Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs stellt es bspw. dar, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwickelt, die auch für das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2 Arbeitsunfähigkeit

Krankheit alleine führt nicht zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss vielmehr durch die Krankheit arbeitsunfähig geworden sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein. 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwi...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berec...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.2 Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Das Verschulden bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation ist besonders geregelt in § 3 Abs. 2 EFZG. Diese Vorschrift bewirkt, dass ein Verschulden der Arbeitsunfähigkeit nicht aus dem Schwangerschaftsabbruch oder der Sterilisation hergeleitet werden kann, wenn diese alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit und nicht rechtswidrig sind. Die Privilegierung erstreckt sich a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. im Tarifvertrag, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne die an sich geltenden §§ 187 f. BGB in modifizierter F...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.2 Kausalität

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG grundsätzlich nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist.[1] D.h. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet und Arbeitsentgelt bezogen hätte, wenn einzig und allein die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1 Krankheit

Seit 2012 sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung (neben derjenigen an Feiertagen) nicht nur wegen Krankheit vor. Vielmehr besteht eine Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit infolge von Organspenden. 1.1.1 Krankheit Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3 Verschulden

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur dann, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit trifft. 1.3.1 Begriff allgemein Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Ma...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6 Höhe und Berechnung der Entgeltfortzahlung

Während der Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiterzuzahlen; die vormals seit dem 1.10.1996 geltende Absenkung der Entgeltfortzahlung auf 80 % wurde zum 1.1.1999 aufgehoben. 1.6.1 Allgemeines Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberec...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.2 Kurzarbeit

Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Wenn die Kurzarbeit für den erk...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt hat (und deshalb ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht), ist nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Zur Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat das Bundesarbeitsgericht nach § 5 Abs. 1 Satz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berechnungsvorschrif...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden findet sich seit 2012 eine Regelung in § 3a EFZG. Diese Bestimmung ordnet die Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 8 TransplG oder nach § 8a TransplG an (Transplantation von Organen sowie Knochenmarkspenden minderjähriger Kinder). Nicht einbezogen wurden 2 weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentna...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.1 Krankheit

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Begriff "Krankheit" ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter jeden regelwidrigen Körper- und Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Krankheitsbegriff ge...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3 Sonderfälle: Kurzarbeit und Feiertage

1.6.3.1 Feiertage Für Feiertage richtet sich die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG. Für das Zusammentreffen von Feiertag und Krankheit regelt § 4 Abs. 2 EFZG das Konkurrenzverhältnis der beiden Entgeltfortzahlungsregelungen. Der Wortlaut dieser Vorschrift besagt zweierlei: Er knüpft für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zunächst an § 3 EFZG an und schreibt sodann vor, d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2 Sonderfälle der Krankheit

2.1 Fortsetzungserkrankung Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert und sich d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.4 Wartefrist

§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer 4-wöchigen Wartefrist zu. Die Berechnung der Wartefrist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB. Die Frist beginnt nicht an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie beginnt vielmehr mit Beginn des Tages, an dem der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.2 Bemessung des Entgelts

Als Entgelt ist der Berechnung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Begriff zugrunde zu legen. Einzubeziehen sind alle Leistungen für die geleistete Arbeit. Es gilt das sog. Bruttolohnprinzip, maßgeblich ist also der Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhält. Praxis-Beispiel Bruttolohnprinzip Grundentgelt einschl...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.1 Allgemeines

Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls abzuleisten gehabt hätte. "Regelmäßige Arbeitszeit" bedeutet, dass die Arbeitszeit mit gewisser Stetigkeit und Dauer a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zunächst einmal, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Unerheblich ist die Qualität des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter haben ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie Vollzeitbeschäftigte, Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.1 Feiertage

Für Feiertage richtet sich die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG. Für das Zusammentreffen von Feiertag und Krankheit regelt § 4 Abs. 2 EFZG das Konkurrenzverhältnis der beiden Entgeltfortzahlungsregelungen. Der Wortlaut dieser Vorschrift besagt zweierlei: Er knüpft für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zunächst an § 3 EFZG an und schreibt sodann vor, dass sich die Höhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Aufwendungsersatzanspruch

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Arbeitgeber für die erforderliche Arbeitskleidung. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist, wenn die Arbeitskleidung zugleich gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung [1] ist oder es sich um berufstypische Kleidung (z. B. Schorns...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 35 Voraussetzung für die Kürzung des Krankengeldes ist, dass die Rente/Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn am ersten Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde – von dem Zeitpunkt nach Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Als Zeitpunkt der Zuerkennung der Rente wird nicht auf den Tag abgestellt, an dem der Rente...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6. Das sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und f...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Für Versicherte, die eine der in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Renten/Leistungen beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an. Das gilt auch bei Zeitrenten. Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Kranke...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.3 Selbständig tätige Frauen

Rz. 132 Frauen, die selbständig tätig sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Abs. 2 Satz 5). Dieses gilt allerdings nur, wenn sie mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder den Wahltarif i. S. d. § 53 Abs. 6 gewählt haben (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Ob der Anspruch auf Krankengeld sofort oder z. B. erst in der 7. Woche der Arbeitsu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / Sachverhalt

[1] A. Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis vom 8.5.2019 geltend, welches sich gegen 10.00 Uhr in der Waschstraße der W … GmbH in der … straße xxx in C … ereignete. Die Schäden wurden durch die Beklagte zu 2) bereits teilweise reguliert. Streitgegenständlich ist, ob noch über das bereits geleistete Schmerzensgeld weiteres Schmerzensgeld...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Hat das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft vor Beginn der Schutzfrist geendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn der Schutzfr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Da das Krankengeld als täglicher Betrag, die Rente jedoch als monatlicher Betrag ausgezahlt wird, muss eine Umrechnung des Rentenbetrags auf den Kalendertag erfolgen. Bei der Kürzung des Krankengeldes für die Zeit nach Eingang der Rentenmitteilung ist der Bruttobetrag der Rente zugrunde zu legen, also der Betrag der Rente vor dem Abzug von Beitragsanteilen zur Kranken-...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Arbeitsausfälle infolge von Fehlzeiten mindern i. d. R. das Arbeitsentgelt. Zum Begriff der unverschuldeten Fehlzeiten wird auf Rz. 85 verwiesen. Minderte sich das Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum wegen unverschuldeter Fehlzeiten, ist bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes von Frauen mit ansonsten monatlich gleichbleibendem Grundgehalt/-lohn zu unterscheiden, o...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Abs. 2 regelt die Kürzung des Krankengeldes für den Fall der Zubilligung bestimmter Rentenleistungen, wenn die Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder bei Fehlen einer Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls – nach dem Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Die von Abs. 2 erfassten Leistunge...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1 ) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr