Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.2 Gespaltene Betriebszugehörigkeit

Problematisch ist die Anwendung bei sog. gespaltener Betriebszugehörigkeit. Das betrifft z. B. leitende Angestellte, die für das gesamte Unternehmen zuständig sind, wenn nur ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht, sonstige Arbeitnehmer, die Tätigkeiten für das Unternehmen als Ganzes erbringen, die nicht einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet werden können (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 6 Verzicht und Rechtsmissbrauch

Der Arbeitnehmer kann nicht im Voraus ohne Information nach § 613a Abs. 5 BGB auf die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verzichten.[1] Ein nachträglicher Verzicht ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass er das Widerspruchsrecht hatte.[2] Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verzichtserklärung unterfällt der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.[3] Ein Verzicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.1 Grundsätze

Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.2 Überraschende Klauseln

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich nicht um die Kontrolle der inhaltlichen Zulässigkeit einer Klausel, sondern um die sogenannte Einbeziehungskontrolle. Daher gilt die Regelung für alle Klauseln, auch solche, die die Hauptleistungspflichten betreffen. So kann beispielsweise eine in einem Vertrag vers...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.6 Personalfreistellung

Ein "Sustainable Human Resource Management" muss sich schließlich auch mit Fragen der "Personalfreistellung" auseinander setzen. Wichtig Was ist Personalfreistellung? Die Personalfreistellung oder -freisetzung umschreibt Maßnahmen der Reduktion personeller Kapazitäten in Unternehmen, wobei Maßnahmen ohne Entlassungen und mit Entlassungen zu unterscheiden sind.[1] Zu den sozialv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 3 Überlassung von Ordensangehörigen an Dritte

Überlässt die geistliche Genossenschaft ausnahmsweise Dritten einen bestimmten Ordensangehörigen zur Erledigung von Arbeiten, liegt kein Gestellungsvertrag im hergebrachten Sinne vor. Vielmehr handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, wenn zwischen dem Ordensangehörigen und dem Dritten kein Arbeitsvertrag geschlossen wird und die Überlassung gewerbsmäßig erfolgt. Stellt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Ordensangehörigen wird nach h. M. nicht begründet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die geistliche Genossenschaft hat keine bestimmte Person zu stellen, sondern verpflichtet sich, für bestimmte Leistungen eine bestimmte Anzahl von Arbeitskräften zur Verfügung zu stellen; für Beginn und Ende der Beschäftigung sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Franchisenehmer

Begriff Franchisenehmer stehen gegenüber ihren Franchisegebern in einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis, das jedoch in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis darstellt. Es kann gleichwohl ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wenn der entsprechende Vertrag eine weisungsgebundene Ausübung der Tätigkeit vorsieht. Franchisegebühren, die vom Franchisenehmer an den Franch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1.2 Abgeltungen im Baugewerbe

Arbeitnehmer des Baugewerbes haben Anspruch auf Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüche nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Urlaubsabgeltungen nach § 8 BRTV-Bau sind Arbeitsentgelt und beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, die erst nach einer 3-monatigen branchenfremden Tätigkeit ausgezahlt werden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Für die Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten dieselben Regeln, wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG. Bezugszeitraum ist im Fall der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist der durchschnittliche werktägliche Arbeitsverdienst in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1 Beitragsrechtliche Behandlung

Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten, gelten als Arbeitsentgelt.[1] Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen. Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsrechtlich ebenfalls als Einmalzahlung zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Steuerliche Beurteilung

Die Einkunftsart ist von der Bezeichnung unabhängig. Arbeitslohn liegt vor, wenn die zugrunde liegenden Leistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden, wie etwa das Gutachten eines bei einer Universitätsklinik angestellten Assistenzarztes, das als Klinikgutachten ergeht.[1] Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 4.1 Rechtliche Stellung

Der Franchisenehmer ist ein wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Kaufmann, dessen Tätigkeit keinesfalls arbeitnehmerähnliche Merkmale aufweist.[1] Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers bestimmt sich nach § 84 HGB.[2] Wichtig Keine persönliche Abhängigkeit Er hat keinerlei Vertretungsberechtigung für den Franchisegeber, sondern er handelt im eigenen Namen und auf e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.2.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Erfassen und Speichern von Stammdaten

Es dürfen nur diejenigen Stammdaten erhoben werden, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Hierzu zählen z. B. Name, Geburtsdatum oder Adresse des Mitarbeiters. Das Anfertigen einer Kopie von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) ist nur unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen möglich, die im Arbeitsverhältnis in der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten

Der Begriff "Beschäftigtendatenschutz" ist auf den ersten Blick irreführend, da er kein gesetzlicher Begriff ist und somit nicht im Gesetzestext zu finden ist. Der Beschäftigtendatenschutz sollte ursprünglich in einem eigenen nationalen Gesetz normiert werden. Mit Bekanntwerden des Vorhabens, den Datenschutz durch eine europäische Verordnung neu zu regeln, wurde das geplante...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 3.2 Kontrollmöglichkeiten

Die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers werden begrenzt durch die Zweckbindung der Daten und den damit einhergehenden, eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Eine Auswertung der Daten richtet sich nach dem Kriterium der "Erforderlichkeit" bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Eine Auswertung darf deshalb insbesondere zur Missbrauchs- sowie zur Kostenkontrolle dur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1 Persönlichkeitsschutz des Mitarbeiters

Der im deutschen Grundgesetz verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts[1] wird nunmehr vorrangig durch die DSGVO geregelt. Neben der DSGVO können weitere, bereichsspezifische Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten sein. Für das Arbeitsverhältnis sind hierbei vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 (BDSG 2018), das Betriebsverfassu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.3 Konkrete Zweckbindung von Beschäftigtendaten

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist grundsätzlich nur in einem engen Rahmen zulässig. Beschäftigtendaten dürfen in Einklang mit § 26 BDSG regelmäßig verarbeitet werden, wenn dies zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Der Begriff der "Erforderlichkeit" ist hierbei eng auszulegen. Nur, wenn die Verarbeitung unmittelba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.1 Beispiele für personenbezogene Daten in der Personalabteilung

Klassischerweise im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitete Daten sind nachfolgend aufgelistet: Name Personalnummer Geburtsdatum Gehalt Bankverbindung Religionszugehörigkeit Staatsangehörigkeit beruflicher Werdegang Abmahnungen Bildaufnahmenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.2.2 Einwilligung

Sofern keine spezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigtenkontext greift, kann eine Verarbeitung auf eine Einwilligung des Beschäftigten gestützt werden. Allerdings kommt eine solche Einwilligung durch Arbeitnehmer nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Eine Einwilligung ist nur dann zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.4 Umgang mit der Privatnutzung von Internet und E-Mail

Weiterhin wird diskutiert, ob der Arbeitgeber als Anbieter i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TTDSG fungiert, wenn er seinen Beschäftigten Internet- und Kommunikationsdienste auch für eine private Nutzung zur Verfügung stellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis nach § 3 Abs. 3 TTDSG unterläge und nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.2 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Dienstverhältnis verpflichtet nicht nur zu Arbeit, Beschäftigung und Entgelt, sondern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Interessenförderung.[1] Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und deren Gegenstück – der Treuepflicht des Arbeitnehmers – lässt sich ablesen, dass es einen schützenswerten Bereich gibt, den der andere Teil respektieren muss. Im Rahmen seiner Fürsorg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / Zusammenfassung

Überblick Datenschutzrechtliche Fragestellungen sind längst von enormer Bedeutung für Unternehmen. Gerade im Rahmen des Personalwesens ergeben sich zahlreiche Stolperfallen: Datenschutzwidrig erlangte Informationen können Beweisverwertungsverboten in Kündigungsschutzprozessen unterliegen, dem Arbeitnehmer steht ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung seiner personenbezog...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.1 Definition des Beschäftigten

Der Begriff des "Beschäftigten" ist gesetzlich in § 26 Abs. 8 BDSG definiert. Zu den Beschäftigten im Sinne der Datenschutzgesetze zählen neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern u. a. auch Auszubildende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.2.4 Datenverarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG dürfen Daten zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat. Nicht zulässig ist die Verarbeitung jedoch, wenn sie nur der Verdachtserforschung dient. Die Verarbeitung muss zudem zur Aufdec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 1 Verantwortlichkeit der Personalabteilung

Personalabteilungen sehen sich in der Regel aus Datenschutzsicht u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen konfrontiert, ggf. in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ("DSB"), sofern das Unternehmen einen solchen bestellt hat: Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Verlust, Erarbeiten von Rollen- und Zugriffskonzepten, Verpflichtung alle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 7.1 Unentgeltliche Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter – ohne ein dafür besonders berechnetes Entgelt – einen Pkw, so kann ein Teil der Arbeitsleistung des Mitarbeiters Entgelt für diese Nutzungsüberlassung sein. Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S.e. Entgelts nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung liegt nicht allein deswegen vor, weil Zuw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern am 3.10.1990). Änderungen hat § 149 durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994, durch das 3. SGB-ÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung zum 1.1.1996, durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1970) mit Wirkung zum 1.1.1997 sowie durch das G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.2 Kontenklärung

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, für ein vollständiges und geklärtes Versicherungskonto zu sorgen. Er hat demnach von Amts wegen (§ 20 SGB X) Aktivitäten zu entfalten, die mit einem Feststellungsbescheid (Abs. 5) abgeschlossen werden sollen, zumindest aber zu dem Ergebnis führen, dass spätestens im Leistungsfall auf ein geklärtes Konto zurüc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen

§ 17 MuSchG verbietet lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers. Andere Auflösungsinstrumente werden nicht geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Regeln zulässig. 1.4.1 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Mutterschutz erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (in Form von Arbeits-, Gesundheitsschutz und Beschäftigungsverboten), sondern auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber, das Recht der Arbeitnehmerin zu einer Sonderkündigung bei Erhaltung von Rechtspositionen im Fall späterer Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses (§ 623 BGB) ohne Weiteres zulässig.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr