Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.3 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrags können zu seiner Anfechtbarkeit führen. Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG wird auf die Anfechtbarkeit eines Arbeitsvertrags nicht ausgedehnt. Die Anfechtbarkeit des Arbeitsverhältnisses richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Als Anfechtungsgrund kommt die unwahre Beantwortung einer Frage bei Einstellung nach der Sc...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis-Be...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Kündigungsschutz auch bei Vorbereitungsmaßnahmen

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind auch innerhalb der Dauer des Kündigungsverbots vorgenommene Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kündigung unzulässig. Trifft der Arbeitgeber solche Vorbereitungsmaßnahmen während der Schutzfrist, ist die Kündigung gemäß § 134 BGB nichtig. Eine Erläuterung des Begriffs "Vorbereitungsmaßnahmen" enthält die Gesetzesbe...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes, soweit dessen betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weit...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / Zusammenfassung

Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werden nicht erfass...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH.[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zusteht, handelt es sich steuerlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i. d. R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch K...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 2.1.3 Vertraglich begründete und vorvertragliche Mitteilungspflichten

Über die gesetzliche Mitteilungspflicht in § 15 MuSchG hinaus können weitergehende Verpflichtungen sowohl in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung als auch in einem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Soweit es dem Arbeitgeber lediglich um die Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften geht, dürfte eine solche zusätzliche Verpflichtung selten vorteilhaft sein. Der Arb...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 2.1.1 Gesetzliche Mitteilungspflicht

Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht.[1] Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls kann er grundsätzlich auch nicht nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften der §§ 32, 33 MuSchG belangt werden. Die Mitteilungspflicht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zeitlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

Schrifttum: Richter, Zur Überspannung des Begriffs der vorweggenommenen WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStR 1984, 516; Stöcker, Nachträgliche WK eines GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers aus Bürgschaftsübernahmen für die GmbH, DStZ 1986, 201; Wertenbruch/Bornheim, Emeritierte Hochschullehrer und WK-Abzug, DB 1986, 1150; Apitz, Aufwendungen während der Z...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / C. Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon a...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Dienstverhältnis

1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsverhältnisse

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausbildungsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse besonderer Art, die sich von den übrigen Arbeitsverhältnissen durch den Ausbildungszweck unterscheiden. Die Vorschriften des Arbeitsrechts sind deshalb auf Ausbildungsdienstverhältnisse nur eingeschränkt anwendbar, § 3 Abs 2 BerufsbildungsG (BBiG). Die Ausbildungsvergütung stellt in erster Lin...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) ArbN und/oder stiller Gesellschafter

Rn. 105 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Vergütung für Arbeitsleistungen kann je nach Rechtsgrund erfolgsabhängiger Arbeitslohn (zB Tantieme, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gewinnbeteiligung (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) sein. Von der Vergütung für Arbeitsleistung zu unterscheiden ist der Fall, dass der ArbN seinen Arbeitslohn dem ArbG ganz oder teilweise als verzinsliches Darlehn bzw a...mehr

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FoVo 09/2023, BGH klärt die... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Corona-Sonderzahlung des Landes Niedersachsen ist nicht als Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen. Pfändungsschutz in der Insolvenz ist identisch mit Pfändungsschutz in der Einzelvollstreckung Nach § 287 Abs. 2 InsO in der hier gemäß Art. 103k Abs. 1 EGInsO maßgeblichen Fassung vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379) hat der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 17 Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Der Arbeitgeber hat Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Achtung: Wenn Sie na...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 23 Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Sie haben das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers gekündigt. Der Arbeitnehmer kann sich gegen die Kündigung wehren, indem er eine Kündigungsschutzklage vor dem A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ordensangehörige

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dienstbezüge, die einem Ordensangehörigen für eine Tätigkeit außerhalb des Ordens aufgrund eigener Rechtsbeziehungen zu einem Dritten gewährt werden, sind Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1962, 310. Übernimmt aber der Orden selbst die Verpflichtung zur Erbringung entgeltlicher Arbeitsleistungen, ohne dass er ein bestimmtes Ordensmitglied abzuste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) GmbH-Geschäftsführer

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der an der GmbH nicht beteiligte Fremdgeschäftsführer ist in aller Regel ihr ArbN, wie regelmäßig alle Organe juristischer Personen, die deren Geschäfte führen. Ausnahmsweise kann bei einem solchen Geschäftsführer, obwohl er gesetzlicher Vertreter ist, die Eingliederung in den Geschäftsorganismus der GmbH zu verneinen sein, wenn er bei Vorh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 4 Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie korrekt formuliert sein. Deshalb ist die sehr sorgfältige Anfertig...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 63 Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) ArbN oder Mitunternehmer

Rn. 107 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob jemand einem Gewerbebetrieb im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Dienste leistet oder daran im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses als Mitunternehmer beteiligt ist, hängt davon ab, ob die Würdigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betreffende wenigstens stillschweigend zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. WK bei Beschäftigung naher Angehöriger

Rn. 354 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie in s Rn 56 ff, 63 ff bereits angesprochen, werden insbesondere bei StPfl mit Gewinneinkünften Arbeitsverhältnisse mit der Ehefrau wie auch – idR volljährigen – Kindern, sofern sie ernsthaft vereinbart sind, grundsätzlich anerkannt. StPfl mit Einkünften nach § 19 EStG werden praktisch selten in der Lage sein, ihrerseits aus beruflichen G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Direktversicherungen können auch zu Gunsten eines ArbN-Ehegatten, also des Ehegatten des Einzelunternehmers oder Gesellschafters des Unternehmens, oder zu Gunsten von dessen nahen Angehörigen abgeschlossen werden. Allerdings ist zu prüfen, ob es sich bei der Versicherung um eine Direktversicherung iSd § 1b Abs 2 S 1 BetriebsrentenG handelt. Den...mehr