Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.2.2 Steuerfreiheit des Sachbezugs

Für die Feststellung, ob die Leistung des Arbeitgebers im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei ist, sind jedoch alle dem Arbeitnehmer in einem Kalendermonat gewährten und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteile zusammenzurechnen.[1] Demzufolge ist die Gewährung von Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber nur steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer der Sachbe...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.2 (Vorvertragliche) Informationspflichten

Nach Art. 5 EntgTranspRL sind vorvertragliche Pflichten des Arbeitgebers vorgesehen, die sich auf die Bewerbungsphase beziehen. Nach Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, von ihrem "künftigen" Arbeitgeber entgeltgleichheitsbezogene Informationen zu erhalten. Dazu müssen Arbeitgeber Bewerber darüber informieren, welches Einstiegsgehalt für die jeweilige ...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.3 Höhe des Arbeitslohnzuflusses

Die Höhe des Arbeitslohnzuflusses bemisst sich nach den zugunsten des Arbeitnehmers entrichteten Beiträgen. Arbeitslohn fließt somit in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien als Barlohn zu. Der Arbeitslohn ist der Höhe nach auf die ausgezahlte Versicherungsleistung begrenzt. Der aus dem Dienstverhältnis resultier...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung bei Lohnansprüchen gegen Dritte

Soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erfüllt werden, hat der Dritte die Pflichten des Arbeitgebers.[1] In den Fällen der Lohnzahlung durch Drit...mehr

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Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.[1] Er ist damit gleichzeitig auch Beitragsschuldner der Sozialversicherungsbeiträge. Wird ein Arbeitsverhältnis ursprünglich als versicherungsfrei beurteilt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Versicherungspflicht bestanden hat, so wird die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und di...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1.1 Rückwirkende Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile

In den Fällen einer Beitragsnachforderung regelt § 28g SGB IV die rückwirkende Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Soweit der Arbeitgeber an der unterbliebenen Beitragseinbehaltung ein Verschulden trägt, darf ein unterbliebener Beitragsabzug nur bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeho...mehr

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Stipendium / 1 Versicherungsrechtliche Bewertung des Stipendiums

Der Bezug eines Stipendiums begründet allein regelmäßig kein abhängiges und demzufolge versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder für den durch die Aus- oder Fortbildung verursachten Aufwand bestimmt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein solches Stipendium uneigennützig gegeben...mehr

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Stipendium / 2 Unterschied zur Studienbeihilfe

Stipendien sind zu unterscheiden von sog. Studienbeihilfen, mit denen Unternehmen ihre studierenden Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses finanziell fördern.mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.5 Zuflusshöhe bei Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel sind ausschließlich die seit Beginn des neuen Dienstverhältnisses entrichteten Beiträge zu berücksichtigen, auch wenn der bisherige Versicherungsvertrag vom neuen Arbeitgeber fortgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzung des Arbeitnehmers innerhalb des Konzernverbunds zwischen Konzernunternehmen mit einem arbeitsrechtlich wirksamen Arbeitg...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 3 Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Der Lohnsteuer unterliegt auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Entgelte des Deutschen Handballbundes für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen sind z. B. keine Lohnzahlung von dritter Seite i. S. v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG [2],...mehr

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Werkzeuggeld / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit ist auf die Höhe der durch die betriebliche Benutzung des Werkzeugs entstehenden tatsächlichen Aufwendungen beschränkt. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen sind pauschale Entschädigungen steuerfrei[1], soweit sie die regelmäßigen Absetzungen für Abnutzung der Werkzeuge, üblichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Werkzeu...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1.2 Ausnahme bei Arbeitnehmerverschulden

Ausnahmsweise kann jedoch auf Beschäftigte zurückgegriffen werden in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 Satz 1 SGB IV vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten gehört, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens erforderlichen Angaben macht. Verschweigt a...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

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Umschulung / 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Dienstverhältnisses auch lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile zahlen (z. B. steuerfreie Reisekosten).[1] Nicht vom Arbeitgeber erstattete Aufwe...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 3 Versicherung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während der Arbeitsunfähigkeit erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Voraussetzung für den Erhalt der Mitgliedschaft ist, dass der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses oder in unmittelbarem Anschluss daran entsteht (Nahtlosigkeitsregelung).[2] Die Arbeitsunfähigkeit muss also sp...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 9 Begutachtung

Die Vorlage einer AU-Bescheinigung reicht regelmäßig aus, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld zu begründen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgelts nicht mit einem bloßen Bestreiten der Arbeitsunfähigkeit verweigern. Die Krankenkassen sind bei Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten jedoch verpflichtet, eine Begutachtu...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1.1 Arbeitnehmer/selbstständig Tätige

Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, wenn er aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Arbeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.[1] Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Es wird ausdrücklich auf die zuletzt vor Beginn de...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 9.1.1 Krankenkasse

Nach § 275 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse insbesondere in den Fällen anzunehmen, in denen Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer, am Ende oder zu Beginn der Arbeitswochen arbeitsunfähig sind oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten ...mehr

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Umschulung / 3 Schulische Umschulung

Die schulische Umschulung wird u. a. erforderlich, weil der Arbeitnehmer erkrankt ist und seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. um den Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Sie findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, sondern regelmäßig in entsprechenden Bildungseinrichtungen. Diese Maßnahmen werden bei Vorliegen weiterer Voraussetzunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 1.2 Krankheit

Krankheit im EFZG ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand. Eine gesetzliche Definition des Begriffs fehlt. Es handelt sich aufgrund der kontinuierlich fortschreitenden medizinischen Erkenntnisse um einen dynamisch zu bestimmenden Rechtsbegriff.[1] Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er objektiv nach allgemeiner Erfahrung unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steharbeitsplätze / 2 So werden Beschwerden vermieden

Wo möglich, Grundregeln bei der Einrichtung eines Steharbeitsplatzes beachten: Körperhaltung aufrecht, Oberarme senkrecht nach unten, Zwischen Ober- und Unterarm ein rechter Winkel oder größer, Kopf- und Blickneigung zusammen ca. 30 bis 35°. Das Stehen zu unterbrechen ist die wichtigste Maßnahme gegen diese Beschwerden, da der menschliche Körper auf diese einseitige Belastung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / Zusammenfassung

Begriff Umschulungen zu einer anderen Qualifikation gibt es in 2 verschiedenen Ausprägungen: Die berufliche Umschulung und die schulische Umschulung. Der Begriff der "Um"-Schulung setzt in beiden Fällen voraus, dass es nicht um eine erstmalige berufliche Qualifikation geht. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Umschüler schon in einem anderen Beruf tätig war, unabhängig dav...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.7 Deutsch-philippinisches Abkommen

Eine Entsendung nach dem deutsch-philippinischen Abkommen liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die entsandte Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die entsandte Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen

Nach dem deutsch-moldauischen Abkommen liegt eine Entsendung vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt weiterhin in der Organisation des entsendend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von A... / Zusammenfassung

Überblick Eine Entsendung im Rahmen eines Abkommens über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind und zudem weitere, je nach Abkommen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt bei Abkommensstaaten die deutsche Definition der Entsendung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / Zusammenfassung

Überblick Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in einem Mitgliedsstaat für einen Arbeitgeber beschäftigt ist und von diesem für eine begrenzte Dauer in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um eine Arbeit auf dessen Rechnung auszuführen. Der Arbeitgeber muss im ersten Mitgliedsstaat gewöhnlich tätig s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Türkei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Türkei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-EUmw/VKA können sämtliche künftigen tariflichen Bestandteile (laufendes Entgelt, Einmal- und Sonderzahlungen) im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Hierbei sind nach dem Inkrafttreten des TVöD die in § 4 TV-EUmw/VKA genannten Entgeltbestandteile im Lichte des TVöD zu lesen. § 4 lit. a. TV-EUmw/VKA betrifft also künftige Ansprüche auf die Ja...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG). Das biologische Ereignis ist bei der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterweisungen für Nicht-Mu... / 2 Das Wichtigste zur Rechtslage

Wichtig Grundlegendes zur Unterweisung Die Forderung an den Unternehmer, seine Mitarbeiter zu unterweisen, ist in zahlreichen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgeschrieben, z. B. in § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, § 14 Gefahrstoffverordnung. Wann und wie oft diese Unterweisungen zu erfolgen haben, ist in § 12 Abs. 1 Arbeitsschut...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG). Das biologische Ereignis ist bei der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedoch die Jahresso...mehr