Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 3 Erlöschen

Unabhängig von der Verjährung, Verwirkung und dem Verzicht kann der Anspruch auch erlöschen, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, das Arbeitszeugnis zu erteilen. Dies ist bei einem einfachen Zeugnis grundsätzlich nicht vorstellbar, allenfalls dann, wenn die Personalunterlagen des Mitarbeiters nicht mehr existieren und keine Person im Betrieb mehr beschäftigt ist, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung des Arbeitszeugnisses stellen § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG dar. Nach § 630 BGB können auch Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt werden, bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.1 Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Formelle Anforderungen

Zusammenfassung Überblick Eine Vielzahl von Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse dreht sich nicht nur um den Inhalt, sondern auch um deren Form. Dabei geht es nicht nur um Schreibfehler oder verschmutztes Papier, sondern z. B. auch darum, ob ein Zeugnis gefaltet werden darf. Die nachfolgenden Ausführungen können dabei helfen, Stolperfallen zu umgehen und unsinnige Rechtsstreit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch und Ausstellungszeitpunkt

Zusammenfassung Überblick In den Unternehmen und vor den Arbeitsgerichten wird neben inhaltlichen Diskussionen immer wieder darüber gestritten, ob der Arbeitgeber ein Zeugnis erstellen muss bzw. ab wann er dem Beschäftigten kein Zeugnis mehr erteilen muss. Die nachfolgende Darstellung zeigt neben den gesetzlichen Grundlagen auch auf, wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.3 Anspruchsverpflichteter Personenkreis

Zur Zeugniserteilung verpflichtet ist der Arbeitgeber, also der gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Dieser kann sich allerdings vertreten lassen. Jedenfalls muss derjenige, der das Zeugnis ausstellt und erteilt, ranghöher sein als der zu beurteilende Arbeitnehmer.[1] Dies muss auch aus dem Zeugnis erkennbar sein.[2] Ist das Unternehmen insolvent geworden, ist zu untersche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.4 Verzicht

Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten. Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[1] Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürokratieentlastung (Videos) / 3 Bürokratieentlastungsgesetz IV: Elektronische Erteilung von Zeugnissen

Video: Bürokratieentlastungsgesetz IV: Elektronische Erteilung von Zeugnissenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 8 Verpflichtung des Trägers

Die Pflichten des Trägers umfassen die fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte der zentralen Stelle des Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit.[1] Dauert der JFD 12 Monate, beträgt die Gesamtdauer der durchzuführenden Seminare mindestens 25 Tage. Die Teilnahme an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.7 Änderung der Gewerbeordnung (Zeugnis)

§ 109 Abs. 3 GewO schloss bisher die elektronische Form für die Erteilung des Arbeitszeugnisses aus. Nunmehr kann das Zeugnis mit Einwilligung der Beschäftigten in elektronischer Form (§ 126a BGB) erteilt werden. In der Gesetzesbegründung (BT Drs 20/11306 s. 111) heißt es dazu: Die sonstigen Vorgaben für die Zeugniserteilung bleiben hiervon unberührt. Daher muss etwa auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Haftung des Arbeitgebers

Eine Haftung des Arbeitgebers kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt und dem Arbeitnehmer oder dem neuen Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht. Für die auf die Auskunft zu verwendende Sorgfalt und ihren Wahrheitsgehalt gelten die Ausführungen über den Inhalt des Zeugnisses[1] entsprechend. Ferner haftet der Arbeitgeber gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitspapiere werden Dokumente bezeichnet, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis vorlegen muss. Nur so kann der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, korrekt erfüllen. Im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / 4 Gerichtliche Zuständigkeit

Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.[1] Erfasst werden Herausgabe, Ausfüllung und Berichtigung der Arbeitspapiere im rein arbeitsrechtlichen Sinne wie Zeugnis, Urlaubsbescheinigung, tarifliche Lohnnachweiskarten und Bewerbungsunterlagen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / 2 Ausfüllung und Herausgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Arbeitspapiere sorgfältig und wahrheitsgemäß zu erstellen und dem Arbeitnehmer herauszugeben. Hierzu gehören alle vom Arbeitnehmer zu Beginn überlassenen Arbeitspapiere sowie die Lohnsteuerbescheinigung, das Zeugnis und die Urlaubsbescheinigung. Ferner sind dem Arbeitnehmer die Meldungen an den Soz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 7.2 Zwingende Änderung bei verändertem Geschlechtseintrag (SBGG)

Am 1.11.2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, BGBl. I S. 2024) in Kraft, mit dem Erleichterungen bei der personenstandsrechtlichen Änderung der Geschlechtsidentität und damit zusammenhängende Rechtsfragen geregelt werden. Gem. § 10 Abs. 2 SBGG haben Beschäftigte nach einer Änderung des Geschlechtseintrags einen Anspruch geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 4.2 Anwendbare Normen des BBiG

Rz. 13 § 26 BBiG erklärt den Kern der Normen, die auch die Begründung und Ausgestaltung des Ausbildungsverhältnisses betreffen, auch im Rahmen von § 26 BBiG für anwendbar. Dies sind §§ 10-16, 17 Abs. 1, 6 und 7, sowie §§ 18-23 und 25 BBiG. So muss ein Vertrag geschlossen werden (§ 10 BBiG) und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Zeugnis erteilt werden (§ 16 BBiG). A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Bade- und Heilkuren

Zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gehören typischerweise Bade- und Heilkuren. Die Kosten für eine solche Kurreise können als außergewöhnliche Belastung nur angesetzt werden, wenn die Kurreise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint.[1] Folglich werden notwendige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.5 Datenberichtigung, Änderung von Registern und Dokumenten

In § 10 SBGG normiert das Gesetz einen Anspruch auf Datenberichtigung in amtlichen Registern und Dokumenten, wie zum Beispiel in Zeugnissen, Arbeitsverträgen, Versicherungskarten und Bankkarten. Die Person kann auch eine Neuausstellung von diesen Dokumenten verlangen, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.[1] Ein solches Interesse liegt in der Regel vor, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.1 Änderungen in Arbeitsverträgen und Personalakten

Für Arbeitgebende bedeutet das neue Gesetz vor allem eine Pflicht zur schnellen und unbürokratischen Anpassung der Arbeitsverträge, der Personalakten und internen Systeme, wie z. B. Intranet und Reise-Abrechnungsportale, sowie in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistenden, sobald Mitarbeitende ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern und die Berichtigung verlangen. Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berufsrecht der selbstständ... / 3 Notwendige Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs

Damit Sie sich überhaupt mit Ihrem eigenen Unternehmen selbstständig machen können, gibt es Vorgaben, welche Sie im § 6 Nr. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) finden. Hier heißt es, dass die Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erfolgen müssen, welche entweder eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und innerhalb von 3 Jahren mindestens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 29 Polizeiliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4000]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 8 Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4321]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 2 Zeugenbeistand [Rdn 5671]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 17 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2313]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 58 Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 771]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.4 Freistellung zur Sterbebegleitung (bis zu 3 Monate)

Um einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase vor dem Tod Beistand zu leisten, ist es seit 1.1.2015 möglich, eine bis zu 3-monatige vollständige oder teilweise Freistellung nach § 3 Abs. 6 PflegeZG in Anspruch zu nehmen ("sonstige Freistellung"). Hinweis Sterbebegleitung Sterbebegleitung liegt vor, wenn der zu begleitende nahe Angehörige an einer Erkr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 15 Beschlagnahme, Voraussetzungen [Rdn 1083]

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 5665]

Rdn 5666 Literaturhinweise: Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubhaftigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 5. Aufl. 2021 Bröhmer, Der traumatisierte Zeuge, oder: Pendeln zwischen innerer und äußerer Wahrheit, StRR 2015, 257 dies., Wie viel (Psycho-)Tra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 14 Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 3037]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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