Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.17 Verbot informationstechnischer Systeme (Abs. 16)

Rz. 22 Informationstechnische Systeme sind verboten und dürfen nicht angewendet werden, wenn sie außerhalb der Telematikinfrastruktur betrieben werden (Satz 1). Damit werden technische Möglichkeiten zum Makeln von elektronischen Rezepten unterbunden (BT-Drs. 20/9048 S. 128). Versicherte können elektronische Verordnungen diskriminierungsfrei in allen Apotheken einlösen und di...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.13 Speicherdauer (Abs. 13)

Rz. 19 Die Rechnungsdaten zu einer elektronischen Verordnung, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegt, werden mit Zustimmung des Versicherten für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) gespeichert (Satz 1). Auf die Rechnungsdaten kann nur der jeweilige Versicherte zugreifen (Satz 2). Versicherte können ...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.5 Authentifizierung und Protokoll (Abs. 3)

Rz. 5 Der Zugriff nach Abs. 1 erfordert neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten oder seiner digitalen Identität (§ 291 Abs. 8 Satz 1) den elektronischen Heilberufsausweis der zugriffsberechtigten Person (Satz 1; alternativ: digitale Identität nach § 340 Abs. 6). Die zugreifende Person muss sich zusätzlich durch eine technische Komponente zur Authenti...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015, 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfähigk...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.5 Verarbeitung von Notfalldaten (Abs. 4)

Rz. 7 Die Verarbeitung von elektronischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist auch ohne Netzzugang möglich. Im Interesse des möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Patienten sind die Notfalldaten auch ohne seine Zustimmung im Einzelfall durch hierzu autorisierte Personen nutzbar (§ 359 Abs. 3). Hierbei wurde die Idee des in Papierform erhältlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Hinweise (Abs. 1)

Rz. 3 Der Zugriff auf Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2; z. B., wenn die Erklärung des Versicherten nur in schriftlicher Form existiert) ist mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten möglich und erlaubt einen lesenden Zugriff (Satz 1). Eine eindeutige b...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der auf den Medikationsplan und die Notfalldaten zugreifen darf (Satz 1). Den zugriffsberechtigten Personen wird es durch die Regelungen ermöglicht, die ihnen erlaubten Tätigkeiten unter Nutzung der Gesundheitskarte auszuüben (BT-Drs. 15/1525 S. 145 zu § 291a). Ein Zugriff der genannten Leistungserbringer ist nur insoweit ges...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.4 Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe (Abs. 1c)

Rz. 19c Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind spätestens ab dem 30.6.2024 verpflichtet, die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 383) sicherzustellen. Dazu sind die von der Gesellschaft für Telematik festgelegten sicheren Verfahren (§ 311 Abs. 6 Satz 1) zu nutzen. Die Funktion des ...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sind die z...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.3 Zugriff auf die Notfalldaten und die Patientenkurzakte (Abs. 3)

Rz. 5 Für den Zugriff auf Notfalldaten und die Patientenkurzakte wird im Interesse der möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Versicherten eine Autorisierung im Einzelfall nicht vorausgesetzt, da von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist (Satz 1 Nr. 1). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherte sein grundsätzliches Einverständnis erteilt haben muss...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.3 System der Einzelleistungsvergütung

Rz. 31 Beim System der Einzelleistungsvergütung erhält der Vertragsarzt/Psychotherapeut, das zugelassene medizinische Versorgungszentrum oder der Vertragszahnarzt jede einzelne Leistung vergütet, die im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen bzw. im Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (§ 87) enthalten und mit einer Punktzahl versehen ist. Diese Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.4 Voraussetzungen der Übermittlung (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Die Verpflichtung zur Befüllung der Patientenakte setzt voraus, dass die Daten im konkreten aktuellen Behandlungsfall erhoben und in semantisch und syntaktisch interoperabler Form verarbeitet werden und der Versicherte dem Zugriff der Leistungserbringer auf die Daten in der elektronischen Patientenakte weder insgesamt noch im Anwendungsfall nach § 353 Abs. 1 oder 2 wider...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.1 Übermittlung von Daten (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3 Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass Krankenhäuser Daten in ihre Patientenakte übermitteln und dort speichern (Satz 1). Dazu gehören u. a. Daten zu Befunden, Diagnosen, geplanten oder durchgeführten Therapiemaßnahmen, Daten des Medikationsplans, Notfalldaten, Arztbriefe, Impfdokumentation, Daten zur pflegerischen Versorgung oder Verordnungen. Der Anspruch richtet sich...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Eichenhofer, Die elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Rügheimer, Patientendaten im Doppelpack besser geschützt, Ärzte-Zeitung, www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Patientendaten-im-Doppelpack-besser-geschuetzt-255071.html; zuletzt abgerufen: 24.6.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsärzten, die nicht vertragsärztlich tätig sind, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erstattet. Die Erstattung richtet sich nach der Finanzierungsvereinbarung für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in der jeweils geltenden Fassung. Das Abrechnungsverfahren wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren. Die Leistung kann durch die berufsmäßigen Gehilfen der Leistungserbringer ausgeführt werden. Apotheker sind verpflichtet, die Patientenakte um arzneimittelbezogene Daten zu ergänzen. Die Krankenkassen entrichten dafür eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.1 Übermittlung und Speicherung (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3 Versicherte können von zugriffsberechtigten Personen verlangen, bestimmte Daten in die Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Die zugriffsberechtigten Personen sind verpflichtet, dem nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig von und zusätzlich zu den in §§ 347, 347 geregelten Ansprüchen auf Übermittlung von Daten. Der Anspruch richtet sich auf...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Einen Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Verordnungen haben bestimmte Berufsgruppen (Satz 1). Sie benötigen dazu die Einwilligung des Versicherten. Für den Zugriff sind ein Heilberufs- oder Berufsausweis sowie eine zusätzliche technische Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution (z. B. Praxis, Apotheke, Krankenhaus oder Organisationsei...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 3 Materialien

Rz. 10 ECOVIS Webservice GmbH (Herausg.), E-Rechnung: Was Ärzte und Apotheken wissen sollten, www.ecovis.com/medizin/e-rechnung-was-aerzte-und-apotheken-wissen-sollten; abgerufen: 11.6.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.2 Elektronische Verordnungen durch Leistungserbringer (Abs. 2)

Rz. 6 Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Einrichtungen tätig sind, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, stellen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch aus (Satz 1). Die Verpflichtung beste...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.2 Zugriffsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 5 Die Nutzung der Daten ist zweckgebunden ("zu Abrechnungszwecken"). Zugriffsberechtigt sind Ärzte und Zahnärzte sowie Personen, die als deren berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Apotheker sowie Personen, die dort als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Verrechnungsstellen, soweit sie im Auftrag der Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.2 Übermittlungspflicht zu Prüfzwecken (Abs. 1a)

Rz. 17 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind im Rahmen von Abrechnungsprüfungen (§ 106d) verpflichtet und befugt, auf Verlangen der Kassenärztlichen Vereinigungen die für die Prüfung erforderlichen Befunde zu übermitteln. Die Regelung betrifft auch Einrichtungen, die zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind (§ 106d Abs. 2 Satz 1). Aus dem...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2): Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, MedR 2021, 13. Eichenhofer, Die elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Haserück, Elektronischer Heilberufsausweis: Eintrittskarte zur Datenautobahn, Ärzte-Zeit...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.1 Betrieb (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik betreibt den elektronischen Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (Satz 1). Alternativ können Dritte mit dem Betrieb beauftragt werden (Satz 2). Der Dienst kann die Daten enthalten, die für die Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern oder allen anderen Nutzern der Telematikinfra...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Elektronische Verordnungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur werden schrittweise und zeitlich gestuft eingeführt (www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-flaechendeckende-e-rezept-nutzung-erfolgt-stufenweise-westfalen-lippe-und-schleswig-holstein-starten; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat die Aufträge, zunächst ...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.3 Zweck (Abs. 3)

Rz. 5 Der Verzeichnisdienst darf ausschließlich zum Zwecke der Suche, Identifikation und Adressierung der in Abs. 1 Satz 3 genannten Nutzer im Rahmen der Telematikinfrastruktur sowie durch die gematik für Prüfmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Korrektheit und Verwendbarkeit der Daten des Verzeichnisdienstes verwendet werden (Satz 1). Nutzer sind die Leistungserbringer (...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.4 Datenmigration in die Patientenakte (Abs. 4)

Rz. 6 Die bislang auf der elektronischen Gesundheitskarte speicherbaren elektronischen Hinweise der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 356) sowie ihren Aufbewahrungsort werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierzu vorliegen, nur noch in der elektronischen Patientenakte nach § 341 gespeichert (Satz 1). Die Daten werden mit Einwilligung des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.3 Erstbefüllung (Abs. 3)

Rz. 8 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1) unterstützen die Versicherten auf deren Verlangen bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext (Satz 1). Die Krankenkassen haben über den einmaligen Anspruch auf Erstbefüllung zu informieren (§ 343). Der Anspruch besteht zusätzlich zum Unterstützungsanspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Te...mehr

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Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.7 Einwilligung für einzelne Zugriffsberechtigte in deren Umgebung (Abs. 5 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Die Einwilligung ist auch in der Umgebung der Zugriffsberechtigten nach § 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18 (z. B. Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst) mittels der elektronischen Gesundheitskarte oder der digitalen Identität der Versicherten (§ 291 Abs. 8 Satz 1) möglich (Satz 1, 2). Die Einwilligung erstreckt sich auf den Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenak...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 61 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.9 Elektronischer Medikationsplan (Abs. 8 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9c Der elektronische Medikationsplan wird ab dem 1.10.2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird (Satz 1). Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in ...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.6 Nachweis der Komponenten und Dienste (Abs. 6)

Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.5 Kopfpauschale-System

Rz. 35 Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den B...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.4 Meldestelle für Nutzer (Abs. 4)

Rz. 18 Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird zum 1.1.2021 eine Meldestelle für die Nutzer von Anwendungen nach Abs. 1 eingerichtet (Satz 1; Meldestelle für Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur, www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Telematikanwendungen/_node.html; abgerufen: 18.1.20...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Erklärungen der Versicherten zum Aufenthaltsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsdaten ist. Diese Besonderheiten rech...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.7 Zugriff ohne Heilberufsausweis (Abs. 5)

Rz. 8 Wenn der Zugriff an Personen ohne elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis delegiert wird (z. B. berufsmäßige Gehilfen von Ärzten oder Zahnärzten), können diese auf die Daten zugreifen, wenn sie hierfür von Personen autorisiert sind, die über einen elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis verfügen (alternativ: digital...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.6 Vergütung der Leistung für die Erstbefüllung (Abs. 5 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 12a Die Leistungen für die Erstbefüllung (Abs. 3) dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung je Versichertem und elektronischer Patientenakte insgesamt nur einmal erbracht und nur einmal von Leistungserbringern abgerechnet werden (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen und -verfahren (z. B. Beratung des Versicherten, Demonstration der Funktionsw...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.3 Abgabe durch Apotheken (Abs. 3)

Rz. 9 Apotheken sind verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel auf der Grundlage elektronischer Verordnungen (Abs. 2) abzugeben und dabei die Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zu nutzen (Satz 1). Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und von Arzneimitteln nach § 3a Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung gilt die Verpflichtung ab dem 1.7....mehr