Fachbeiträge & Kommentare zu Arzthonorar

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.7.2)

Rz. 250 Erstattet werden die beim VN verbliebenen Kosten. Die Erstattung ist begrenzt auf die versicherte Summe, die im Versicherungsschein oder ggf. schon im Bedingungswerk selber festgeschrieben ist. Ersetzt werden nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, die notwendigen Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus und bei Zahnschäden die ...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.2 Zufluss

Grundsätzlich fließen Honorare der kassenärztlichen Vereinigung erst mit Überweisung auf das Bankkonto des Arztes zu.[1] Dies gilt auch für vom Arzt selbst abgerechnete Privatliquidationen. Bedient sich der Arzt hier jedoch einer privatärztlichen Verrechnungsstelle, gelten die Einnahmen bereits mit Eingang bei der Verrechnungsstelle als bei ihm zugeflossen. Grund ist, dass d...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 7 Forderungskauf/-verkauf und Umsatzsteuer

Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.[1] Ein Unternehmer, der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arzthonorar

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird es von einer privatärztlichen Verrechnungsstelle eingezogen, fließt es dem Arzt mit dem Zufluss bei der Verrechnungsstelle zu, denn sie tritt als sein Vertreter (§ 164 BGB) auf; ebenso bei Einziehung durch das Krankenhaus im Namen des Arztes, vgl R 11 EStR 2012; FG Nds vom 15.10.2008, 3 K 345/07, DStRE 2009, 1289. Rn. 2 Stand: EL 166 – ET...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Streitverkündungsschriftsatz

Rz. 487 Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ zu Az. _________________________ In der Zivilrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________ wird hiermit namens der Beklagten 1. Herrn _________________________ 2. Herrn _________________________ der S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. "Schlüsselgewalt"

Rz. 95 Der Codice civile enthält keine ausdrückliche Norm über die Schlüsselgewalt. Der Verpflichtung zur Zusammenarbeit (obbligo di collaborazione) in Art. 143 c.c. wird eine Vertretungs- und Verpflichtungsmacht des einen Ehegatten auch für den anderen Ehegatten entnommen.[127] Entspricht das Rechtsgeschäft den Familienbedürfnissen, wird automatisch auch der andere Ehegatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arzthonorar

Zur Sicherung der Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung selbst gezahlte Arzthonorare sind keine ag Belastungen (FG Nds v 14.04.2010, 8 K 38/07, NZB abgelehnt BFH BFH/NV 2011, 448).mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Medizinische Notwendigkeit

Rz. 402 Alleiniges Bemessungskriterium ist die Frage der medizinischen Notwendigkeit derartiger Besuche im Hinblick auf den Heilungsprozess (BGH DAR 1991, 220). Diese Frage kann nur der Arzt beurteilen (OLG Hamm NZV 1993, 151), nicht der Versicherer des Schädigers. Rz. 403 Tipp Versicherer versuchen immer wieder, die Anzahl der für erforderlich gehaltenen Besuchsfahrten so we...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Art und Umfang der Verletzungen

Rz. 95 Zunächst ist die Art der erlittenen Verletzungen bestimmend. Sie ergibt sich aus den ärztlicherseits attestierten Verletzungsbildern, der Diagnose. Rz. 96 Alsdann sind die Intensität der Verletzungen und Schmerzen, d.h. deren Dauer und Heftigkeit, aber auch Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen, Dauer einer etwaigen stationären Krankenhausbehandlung, Art und Umfang de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 3.5 Inkassozession

Ein häufig anzutreffender Anlass für die Forderungsabtretung gerade bei Freiberuflern, insbesondere Ärzten oder Zahnärzten, sowie bei Kleingewerbetreibenden ist, den mit der Verwaltung und der Einziehung der Forderungen verbundenen Arbeitsaufwand auf Dritte als Dienstleister zu übertragen. Sie treten ihre Patienten-/Kundenforderungen an gewerbliche Einzugsstellen gegen Entge...mehr

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zfs 2/2018, Obergrenze von ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die gegen die dem Urteil zugrunde liegende Auslegung des § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gerichteten Berufungsangriffe überzeugen nicht und bleiben in der Sache ohne Erfolg." Gem. § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gilt: Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Privatklinik können teilweise freiberuflich sein

Leitsatz 1. Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt jedenfalls dann gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der Klinik und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, wenn die Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits gesondert abgerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12.11.1964, ...mehr

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Beihilfe / 19 Konkurrenzverhältnisse (§ 4 BhV)

§ 4 BhV regelt das Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen sowie einer solchen mit einer Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger. Danach geht u. a. eine Beihilfeberechtigung als Beschäftigter einer Beihilfeberechtigung als beamtenrechtlicher Versorgungsempfänger vor. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte zuerst seine Beihilfeansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gelte...mehr

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ZAP 6/2018, Bürgerversicherung? Nein danke!

In einem Leserbrief beklagte sich ein Privatpatient darüber, dass er von seinem Lebensgefährten getrennt werde, wenn er mit diesem gemeinsam den Hausarzt aufsuche. Er selbst werde in das Wartezimmer für Privatpatienten im Obergeschoss gebeten, während sein Lebensgefährte im Erdgeschoss das überfüllte Wartezimmer für Kassenpatienten aufsuchen müsse. Diese "Zwei-Klassen-Medizi...mehr

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Krankenhaus (BAT) / 2.1.5 Abrechnung der Bruttoliquidationserlöse und des Nutzungsentgelts durch das Krankenhaus

Der Mustervertrag der DKG geht davon aus, dass im Falle der Einräumung des Liquidationsrechts an den Chefarzt die Honorare zusammen mit den Forderungen des Krankenhauses vom Krankenhaus eingezogen werden. Eine entsprechende vertragliche Regelung ist bei der "Beteiligungsvergütung" nicht erforderlich. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte diese Regelung im Vordergrun...mehr

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ZAP 19/2022, Der Ärger mit der privaten Krankenversicherung

Etwa 10 % der Bundesbürger verfügen über eine private Krankenversicherung. Bei den Ärzten sind sie gern gesehene Patienten, da der Ermessensspielraum bei der Berechnung des Arzthonorars großzügiger ausgeübt werden kann. Im Regelfall übersendet der behandelnde Arzt seine Honorarrechnung dem Patienten, der diese ausgleicht und dann an den Krankenversicherer zur Erstattung weit...mehr

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ZAP 15/2017, Das zuständige... / II. Typik nach Stichworten (alphabetisch)

Grundsätzlich ist für jeden eingeklagten Anspruch "isoliert" zu prüfen, wo er zu erfüllen ist bzw. war. Anhand der Vertragsstypen, die gesetzlich geregelt sind oder die sich in der Praxis herauskristallisiert haben, kann der Erfüllungsort weiter spezifiziert werden. Zum leichteren Auffinden typischer Konstellationen bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts soll die folgen...mehr