Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 117. Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v 20.12.2000, BGBl I 2000, 1850

Rn. 137 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wird ua das StSenkG inhaltlich korrigiert, und zwar wie folgt: § 3 Nr 40 S 5 u 6 EStG/§ 3c Abs 2 S 3 EStG: Die noch im StSenkG enthaltene einjährige Behaltefrist, die eine volle StPfl für Veräußerungsgewinne bei Anteilen und zugleich das hälftige Abzugsverbot bezüglich damit zusammenhängender Aufwendungen verursacht hatte, entfällt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen, soweit nicht der Erblasser bei der Zuwendung ein anderes angeordnet hat. (2) Zuschüsse, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (vgl § 652 II) oder einer gesetzlichen Vorschrift bestehen. Einen Aufwendungsersatzanspruch gewähren zB die §§ 284, 304, 347 II 2, 478 II, 536a II, 637 I, 670, 683, 693, 970, einen Ersatzanspruch für ›Verwendungen‹ erwähnen zB die §§ 459, 601, 850, 994, 995, 996, 999, 1049 I. Rn 5 Aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Bereicherungsansprüche – Art 38 III.

Rn 10 Art 38 III enthält eine Auffangnorm für alle nicht von I u II erfassten Kondiktionstatbestände. Hiervon umfasst sind insb die Fälle der Direktkondiktion bei Anweisungslagen (o Rn 6) sowie die Tatbestände der Aufwendungs- (s § 812 BGB Rn 66 ff) und Rückgriffskondiktion (s § 812 BGB Rn 102 f). Dann gilt das Recht am Ort des Bereicherungseintritts, regelmäßig der Aufentha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Schulden.

Rn 74 Sind die Partner nach außen Gesamtschuldner, haften sie intern zu gleichen Teilen, solange nichts anderes vereinbart ist (§ 426 I 2). Für die Zeit des Zusammenlebens wird ein Ausgleich auch dann nicht geschuldet, wenn die gemeinsamen Verbindlichkeiten von einem getilgt werden (BGH FamRZ 10, 277). Das gilt auch für zwar später getätigte Aufwendungen, die aber während de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 Der im Mietrecht (§§ 536a II Nr 2, 539) und über § 581 II auch im Pachtrecht nicht mehr gebräuchliche Begriff der ›Verwendungen‹ entspricht den §§ 994 ff. Soweit Maßnahmen unter § 582 oder § 586 I 2, 3 fallen, besteht jedoch kein Ersatzanspruch. Dem Landpächter sollen Aufwendungen ersetzt werden, die er stellvertretend für den rechtlich dazu verpflichteten Landverpächte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. Soweit die A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 5 Der Anspruch ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) gerichtet. Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre (RGZ 170, 284). Zu ersetzen sind nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts erbracht wurden, und der durch den unterlassenen Abschluss eines anderen G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppenbildung.

Rn 35 Für die cic haben sich bisher drei Fallgruppen (teils mit Untergruppen) herausgebildet. Ansatzpunkt hierfür ist die Art der Verbindung des Schadens mit dem intendierten Vertrag. Die Schutzpflichten folgen dann aus dem Zweck der Vermeidung solcher Schäden. Der Schaden kann nämlich (1.) unabhängig von einem Vertragsschluss sein, zB eine körperliche Verletzung des Käufers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Unberechtigte Geltendmachung durch den Käufer.

Rn 19 Ein schuldhaftes unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen macht den Käufer schadensersatzpflichtig (BGH NJW 08, 1147 Rz 12–14: entspr Werkvertragsrecht; vgl generell BGHZ 179, 238 bes Rz 17; s Thole AcP 09, 498 ff; krit MüKo/Westermann, Rz 32; Kaiser NJW 08, 1709 ff; aA für Verbrauchsgüterkauf Lange/Widmann ZGS 08, 329). Sind dem Verkäufer iSd II Aufwendungen wegen einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Depotverwahrung (I).

Rn 2 Depotfähige Wertpapiere gem § 1 I DepotG sind in Einzel- oder Sammelverwahrung im Depot zu verwahren. Die weitere Verwaltung der Wertpapiere im Depot unterliegt dann den Sonderbedingungen der Kreditwirtschaft für Wertpapiergeschäfte, wonach die Depotbank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei Fälligkeit zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamter Lebensbedarf.

Rn 6 Der Elementarbedarf umfasst den Bedarf des täglichen Lebens, nicht aber Schulden und auch keine eigenen Unterhaltslasten des Unterhaltsgläubigers. Dazu gehören insbes Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Kleidung, Ferien und Hausrat (BGH FamRZ 84, 769), aber auch Spielzeug (BVerwG NJW 93, 1218) sowie zur Pflege geistiger und körperlicher Interessen (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vergütungsanspruch des Maklers (§ 652 I).

Rn 12 § 652 setzt einen Maklervertrag voraus und regelt den Anspruch des Maklers auf Vergütung (§ 652 I) sowie den Ersatz von Aufwendungen (§ 652 II). Für den Vergütungsanspruch des Maklers müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Ein wirksamer Maklervertrag, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Maklertätigkeit, ein wirksamer geschlossener Hauptvertrag und die Ursäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen. (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anspruchsinhalt und Umfang.

Rn 8 Inhalt und Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bestimmen sich nach §§ 256, 257 (zum Austausch der Schlüsselanlage und Sicherungsmaßnahmen, Dresd BeckRS 19, 21371). Verauslagte Geldbeträge sind nach Verrechnung mit dem Vorschuss (§ 669) zu erstatten (BGH WM 69, 1416). Sachaufwendungen sind in Höhe des Verkehrswertes in Geld auszugleichen. Bei eingegangenen Verbindlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlungen bewirken, Leistungen entgegennehmen.

Rn 20 Der Verw muss sämtliche bestehenden Geldverpflichtungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemE zusammenhängen, erfüllen (BTDrs 19/22634, 47). Bei den Verpflichtungen handelt sich um vertragliche, aber auch öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Abgaben. Gemeint sind ferner Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Aufopferungsansprüche. Rn 21 Vor ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. § 1875 I u II.

Rn 2 Da Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft aus ihrer historischen Entwicklung heraus auch weiterhin ihrem Grundsatz nach als unentgeltlich zu führende Ehrenämter ausgestaltet sind (§ 1875), kann grds nur der Ersatz von Aufwendungen verlangt werden (§ 1877). Eine Vergütung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (§ 1876), soweit der Umfang oder die besondere Schwierigkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 2078 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat mittlerweile über die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs 5b EStG entschieden und diese bejaht. Das Nettoprinzip sei zwar durch das Abzugsverbot beschränkt worden. Die Regelung sei aber trotzdem sachlich gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Folgerichtigkeit vereinbar (BFH BStBl II 2014, 531 jedoch ist Verfassungsbeschwerde ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflichten.

Rn 44 Die Nebenpflichten der Parteien bestimmen sich nach Inhalt und Zweck des Mietvertrags. Fehlt es an ausdrücklichen Regelungen, ist va die Art der Mietsache maßgeblich. Neben den in Rn 45–56 näher ausgeführten Nebenpflichten, die ihre rechtliche Grundlage insb in der Pflicht der Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme haben, trifft den Vermieter die Gewährleistung für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufwendungsersatz.

Rn 12 Nach Abs 3 sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu erstatten, soweit er als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Beauftragter Ersatz verlangen könnte. Diese Ansprüche sind ggü dem Nachlassverwalter/-insolvenzverwalter geltend zu machen. Rn 13 § 323 InsO versagt dem Erben im Nachlassinsolvenzverfahren die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, um die beschle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Örtlicher Zusammenhang der BA zu dem Betrieb

Rn. 1626 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es kommt nicht darauf an, wo die BA entstanden sind. Ein örtlicher Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Einnahmen im Ausl erzielt werden und nicht im Inland stpfl sind. In diesen Fällen können die BA, die mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehen, trotz Nachweises wegen § 3c...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Haushaltsgemeinschaft (§ 35a Abs 5 S 4 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Alleinstehende, die gemeinsam in einem Haushalt leben, können die Höchstgrenze nach § 35a Abs 1–3 EStG insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Verdoppelung ist ausgeschlossen. Ansonsten läge eine Bevorzugung gegenüber Eheleuten vor. Getrennt bzw einzeln veranlagte Eheleute (§ 26 Abs 2 EStG) und Alleinstehende mit gemeinsamem Haushalt kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleichsanspruch des Erben bei Mietvorauszahlungen (§ 563b II).

Rn 8 Da die mietvertragsgebundenen Erblasserschulden letztlich den Erben treffen und andererseits durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses dessen Identität gewahrt bleibt, ist es konsequent, bei Mietvorauszahlungen (auch Mieterdarlehen und Baukostenzuschüsse) des Verstorbenen, die den Eintretenden im Außenverhältnis zum Vermieter entlasten, eine Herausgabe dieser ›erspart...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umzug unzumutbar.

Rn 9 Ist der Umzug nur zeitweilig unzumutbar, kann nicht auf die Einräumung einer gerichtlichen Räumungsfrist gem § 721 ZPO verwiesen werden, auch wenn diese die Härte wesentlich abmildert. Der Vermieter hat während der Räumungsfrist nämlich nur eine eingeschränkte Erhaltungspflicht. Gerade bei älteren Mietern ist deren Verwurzelung (BGH ZMR 21, 470: langjährige Mietdauer lä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwalterhaftung des Erben (Abs 1).

Rn 1 Die Verantwortlichkeit des Erben für den durch schlechte Verwaltung ›dürftig‹ gewordenen Nachlass, tritt rückwirkend ein, sobald er aufgrund des § 1900 die Haftungsbeschränkung geltend macht, und zwar verschuldensunabhängig (BGH FamRZ 92, 1409). Der Erbe ist, unter Anwendung der §§ 1978, 1979, so verantwortlich, als hätte er seit der Erbschaftsannahme als Beauftragter d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung der Ansprüche.

Rn 6 Der Aufwendungsersatzanspruch (§ 1877) bzw Aufwandspauschale (§ 1878) sind in erster Linie gegen den Betreuten geltend zu machen und der ehrenamtliche Betreuer kann, soweit er die Vermögenssorge hat, anders als beim Vergütungsanspruch, den geschuldeten Betrag selbst aus dem Vermögen des Betroffenen entnehmen (Jürgens/Jürgens § 1876 Rz 17). Bei Mittellosigkeit des Betreu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ansprüche des Dienstverpflichteten.

Rn 4 Der Dienstverpflichtete kann Erfüllung der Pflichten aus I und II verlangen (BAG NZA 04, 927 [BAG 16.03.2004 - 9 AZR 93/03]). Ihm steht nach § 273 (nicht § 320; BAG NZA 99, 34 [BAG 17.02.1998 - 9 AZR 130/97]; 97, 822 [BAG 19.02.1996 - 5 AZR 982/94]) sowie speziellen Vorschriften (vgl § 9 III ArbSchG) ein Zurückbehaltungsrecht zu, dessen Ausübung gem §§ 615 iVm 298 bzw 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geringe Ausgleichswerte (Abs 1 S 3).

Rn 19 § 20 I 3 erklärt § 18 für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass bei geringen Ausgleichswerten auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ausgeschlossen werden können. Der jeweilige Ausgleichswert ist mit der nach § 18 III maßgeblichen Bagatellgrenze zu vergleichen. Daher ist der Betrag der schuldrechtlichen Ausgleichsrente mit ihrem – ggf um einen öffentlich-rechtlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verstoß gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung?

Rn. 150 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dieser Verstoß soll darin zu sehen sein, dass der Familienleistungsausgleich – bei der Höhe der Kinderfreibeträge – lediglich den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf, nicht aber die Aufwendungen entsprechend der bürgerlich rechtlichen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt (vgl Söhn in FS Klein (1994), 421; Lang in FS Klein (1994), 437; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufwendungsersatz.

Rn 2 Der Ersatzanspruch setzt Aufwendungen voraus, die der Beauftragte für erforderlich halten durfte und zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat. Grds besteht der Anspruch nur bei einem wirksamen Auftragsverhältnis. Allerdings wendet die Rspr (seit BGHZ 37, 258) § 670 bei Tätigkeiten aufgrund eines vermeintlichen Auftrags über die GoA ebenfalls an (§§ 683, 670; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um den Betreuten und Dritte vor den Folgen einer Beendigung der Betreuung zur Unzeit zu bewahren, ordnet die Norm in I an, dass der Betreuer für bestimmte Fälle auch nach Beendigung seines Amtes (§§ 1868 u 1870) noch die Befugnis bzw sogar die Pflicht zur Fortführung der Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten hat (I). Werden die Geschäfte fortgeführt, so kann der B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge.

Rn 4 Es ist der mangelbedingte Nichterfüllungsschaden, das positive Interesse, zu ersetzen. Der Reisende ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Veranstalter den Vertrag mangelfrei erfüllt hätte (BGH NJW 12, 2107, 2109 [BGH 17.04.2012 - X ZR 76/11]). Insoweit der mangelbedingte Minderwert schon durch Minderung geltend gemacht ist, ist er bei der Schadenshöhe nicht noch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glade, Immaterielle Anlagewerte in HB und StB 1991; Welf Müller, Innovation – Probleme der Aktivierung und Passivierung, DStZ 1991, 385; Schubert, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1994, 362; Hayn, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im internationalen Vergleich, IStR 1996, 355/405; Kronner, Entgeltlicher Erwerb und Erwerb im Tauschwege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 11 Der Vermieter kann eine Feststellungsklage erheben, um vor Ausführung der Modernisierungsmaßnahme die Zulässigkeit der angekündigten Mieterhöhung gerichtlich klären zu lassen. Muss der Mieter nach § 555a I – oder nach § 555c I – dulden, duldet er aber nicht, ist er auf Duldung zu verklagen (s.a. BGH ZMR 21, 804 Rz 13). Für den Vermieter kann der ermächtigte künftige Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorschuss (Abs 4).

Rn 7 Im Anschluss an die Rspr (BGHZ 192, 148 Rz 49, BGH NJW 17, 2758 Rz 22, 29) stellt IV klar, dass der Verbraucher das Recht auf einen Vorschuss für die Aufwendungen nach § 439 II, III hat. Kein Vorschuss kann für die (beabsichtigte) Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware verlangt werden (BGH NJW 21, 2277, 2280 [BGH 07.04.2021 - VIII ZR 191/19]). Ein Anspruch nach IV sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausstattung.

Rn 8 § 2050 I knüpft an die in § 1624 I geregelte Ausstattung (§ 1624 Rn 2) an und erweitert seinen Anwendungsbereich insoweit, als er auch Zuwendungen an weiter entferntere Abkömmlinge, dh Enkel und Urenkel, erfasst (Karlsr ZEV 11, 531). Rn 9 Zum Ausstattungsbegriff des § 1624 I gehören auch Aufwendungen für die Berufsausbildung. Sie werden aber über § 2050 II ausgeglichen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungsersatz.

Rn 4 Nur im Fall eines autorisierten Zahlungsvorgangs entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters des Zahlers gegen den Zahler. Der Ersatzanspruch selbst ergibt sich aus § 670. Die Aufwendungen des Zahlungsdienstleisters des Zahlers in Form des Zahlungsbetrags können nicht ersetzt werden, wenn es an der Autorisierung durch den Zahler fehlt. Eine Autoris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsformspezifika

Rn. 150 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Gesetzesterminologie und die gesamte Nomenklatur in der BFH-Rspr ist primär auf die Verhältnisse eines einzelnen StPfl ausgerichtet. Sie lässt sich indes praktisch nahtlos auf die Verhältnisse einer mitunternehmerischen PersGes übertragen, und zwar auch unter der Besonderheit der dort möglichen Sonderbilanzen für die einzelnen Gesellsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zurückbehaltungsrecht, §§ 1000, 273, 274.

Rn 7 Dem Erbschaftsbesitzer steht an allen herauszugebenden Sachen wegen seiner Aufwendungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Soweit die Anrechnung nach I 1 erfolgt, ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Rn 8 Ist der Erbschaftsbesitzer zugleich Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, kann er sein Zurückbehaltungsrecht nicht auf diese Befugnisse stützen, sondern ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke.

Gesetzestext 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den To...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr