Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.1 Volljährigkeit des Kindes

Erreicht das Kind im VZ das 18. Lebensjahr, steht der Ausbildungsfreibetrag anteilig [1] nur ab dem Kalendermonat zu, in dem das Kind volljährig geworden ist (Monatsprinzip). Bei einem am 1. eines Monats geborenen Kind wird das 18. Lebensjahr mit dem Ablauf des vorigen Monats vollendet, sodass bereits für den Vormonat der Freibetrag zusteht.[2] Eine erweiternde Auslegung auf ...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 2.4 Zeitanteilige Kürzung

Erstreckt sich die Ausbildung über den ganzen Veranlagungszeitraum, gehören auch die vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeiten zum Ausbildungszeitraum, da dem Steuerpflichtigen (i. d. R. den Eltern) typischerweise in jedem Monat des betreffenden Ausbildungsabschnitts Ausbildungskosten entstehen und daher § 33a Abs. 3 Satz 1 EStG (zeitanteilige Kürzung) nicht zur Anwendung kom...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1 Voraussetzungen

Der Freibetrag hat nur eine ergänzende Bedeutung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Er dient lediglich dazu, den über den allgemeinen Ausbildungsbedarf, der bereits mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG i. H. v. 1.464 EUR berücksichtigt wird, hinaus entstehenden Sonderbedarf für volljährige auswärts unterg...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / Zusammenfassung

Überblick Der "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes ("Sonderbedarfsfreibetrag") wurde ab 2023 von bisher 924 EUR auf 1.200 EUR im Jahr angehoben (Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022, BGBl 2022 I S. 2294). Er wird für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder gewährt (§ 33a ...mehr

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Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ausbildungskosten

Kosten für die eigene Berufsausbildung im Allgemeinen: nein.[1] Denn die Ausbildung liegt in der freien Entschließung und entsprechende Kosten entstehen der Mehrheit der Steuerpflichtigen.[2] Auch Umschulungskosten werden nicht anerkannt, da die Erstausbildung im Allgemeinen nicht wertlos ist und die Umschulung bessere Berufschancen eröffnet.[3] Das wird ausnahmsweise anders...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. In Betracht kommt aber der Abzug von Kinderbetreuungskosten[1], Ausbildungskosten als Sonderausgaben[2] und Fortbildungskosten als Werbungskosten.[3] Im Übrigen sind Unterhaltsleistungen regelmäßig durch die t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Umschulung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Numerus clausus

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Außergewöhnliche Belastunge... / Studienkosten

Studiengebühren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Kosten der Erstausbildung sind ­Sonderausgaben, Weiterbildungs-/Fortbildungskosten können Betriebsausgaben/Werbungskosten sein.[2] Unterstützungsleistungen an Geschwister zum Zweck oder wegen des Studiums sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Auslandsstudium

Die Aufnahme eines Auslandsstudiums wegen inländischer Zulassungsbeschränkungen ist nicht zwangsläufig.[1] Die Kosten sind als typische Berufsausbildungskosten durch den pauschalierten Ausbildungsfreibetrag[2] abgegolten.[3]mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben

Zusammenfassung Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, das...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 6 Abzugshöchstbetrag

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind bis zu 6.000 EUR im Kalenderjahr abziehbar. Der Höchstbetrag gilt für das Kalenderjahr (Jahresbetrag) und ermäßigt sich nicht, wenn dem Steuerpflichtigen nur während eines Teils des Kalenderjahres Ausbildungskosten erwachsen sind. Der Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Bei Zusammenveranlagung von Ehe...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, dass das Abzugsver...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3 Erststudium

3.1 Begriff Ein Studium i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 liegt vor, wenn es sich um ein Studium an einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) handelt. Nach dieser Vorschrift sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatlich...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2 Erstmalige Berufsausbildung

2.1 Einzelformen der Berufsausbildung Unter dem Begriff "Berufsausbildung" i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG ist eine berufliche Ausbildung unter Ausschluss eines Studiums zu verstehen. Eine Berufsausbildung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine berufliche Ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Au...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 7 Endgültige Belastung

Der Steuerpflichtige muss durch die Aufwendungen tatsächlich belastet sein. Hieran fehlt es bei einer Erstattung von Ausbildungskosten, z. B. bei Förderung durch den Staat. Dem Abzug steht es allerdings nicht entgegen, wenn Dritte – etwa die Eltern – schenkweise zu den Kosten der Berufsausbildung beitragen. Gestundete Studienbeiträge, die erst nach Abschluss des Studiums geza...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 1 Abzugsverbot

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nicht als Werbungskosten, sondern höchstens bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben abziehbar.[1] Bedeutsam wird die Zuordnung zu den Ausbildungskosten insbesondere, wenn die Kosten im Kalenderjahr 6.000 EUR übersteigen, keine Einnahmen zu besteuern sind ode...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können bis zu einer Höhe von 6.000 EUR als Sonderausgaben geltend gemacht werden.[1]mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.2 Dauer der Ausbildung

Eine Erstausbildung – in deren Folge der Werbungskostenabzug möglich ist – wird nur anerkannt, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.[1] Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 4 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[1] Beim Ausbildungsdienstverhältnis sind die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung keine Sonderausgaben, sondern als berufsbezogene Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.3 Definition "erstmalig"

Die Berufsausbildung ist als erstmalige Berufsaus­bildung anzusehen, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgegangen ist. Wird ein Steuerpflichtiger ohne entsprechende Berufsausbildung in ­einem Beruf tätig und führt er die zugehörige Berufsausbildung nachfolgend durch (nachgeholte Berufsausbildung), handelt es sich ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3.1 Begriff

Ein Studium i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 liegt vor, wenn es sich um ein Studium an einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) handelt. Nach dieser Vorschrift sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschul...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.1 Einzelformen der Berufsausbildung

Unter dem Begriff "Berufsausbildung" i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG ist eine berufliche Ausbildung unter Ausschluss eines Studiums zu verstehen. Eine Berufsausbildung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine berufliche Ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Voraus...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3.2 Einzelfragen zum Studium

▪ Fachschulen Die erstmalige Aufnahme eines Studiums nach dem berufsqualifizierenden Abschluss einer Fachschule stellt auch dann ein Erststudium dar, wenn die von der Fachschule vermittelte Bildung und das Studium sich auf ein ähnliches Wissensgebiet beziehen. Der Fachschulabschluss selbst ist keine abgeschlossene Erstausbildung. ▪ Wechsel und Unterbrechung des Studiums Bei ein...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1.2 Schenkweise Zuwendung von erheblichem Vermögen

Die steuerschädliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung kann vermieden werden, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind ein größerer Geldbetrag geschenkt wird, der es in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Ausbildung selbst zu bestreiten.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (größerer B...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Ausbildungsvergütung des minderjährigen Kindes

Rz. 218 Auf den Unterhaltsanspruch anrechenbare Einkünfte des minderjährigen Auszubildenden sind Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnliche Bezüge ab dem Zeitpunkt der Zahlung.[283] Rz. 219 Vor Anrechnung ist ein Abzug der ausbildungsbedingten Aufwendungen oder des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (Fahrtkosten, Unterrichtsmater...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 545 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.[580] Rz. 546 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 3.000 EUR, Bere...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 169 Auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen können dessen ehebedingte Nachteile im Rahmen der Billigkeitsabwägung von Bedeutung sein. So können auch beim Unterhaltspflichtigen familienbedingte Einschränkungen seiner beruflichen Entwicklung eingetreten sein, die in die Billigkeitsabwägungen einfließen.[353] Rz. 170 Zitat OLG Düsseldorf, 29.1.2014 – II-8 UF 180/13 [354] Der ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 1882 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 1883 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ausbildungskosten

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung [1] sind bis zu 6.000 EUR [2] im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Die Nichtanerkennung als Werbungskosten ist verfassungsgemäß.[3]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.3 Auslegungsregeln bei Unklarheiten

Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung von AGB zulasten des Verwenders. Ergibt die Auslegung von Formulararbeitsbedingungen mehrere denkbare rechtlich zulässige Inhalte, so werden die Arbeitsgerichte nach dieser Vorschrift die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegungsvariante wählen. Anwendungsbereiche finden sich etwa bei der Vereinbarung von Rückzahlungsvor...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 4 Ausbildungskosten

Eine an die Kündigung des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist im Fall eines Aufhebungsvertrags ausnahmsweise und nur dann anzuwenden, wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrags allein auf den Wunsch des Arbeitnehmers und ausschließlich in seinem Interesse erfolgt. Eine anderweitige Vereinbarung ist dabei unter Beachtung der vo...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / m) Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten

aa) Allgemeines Rz. 944 Eine einzelvertragliche Abrede über die Erstattung von Weiterbildungskosten muss den Anforderungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle am Maßstab des § 242 BGB genügen. Die zulässige Bindungsintensität beurteilt sich anhand der Fortbildungsdauer und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Die Bemessung der Bindungsfrist nach der jeweiligen Bildungs...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Rechtsfolgen übermäßiger Rückzahlungsklauseln

Rz. 964 Es gilt im Ausgangspunkt die Rechtsfolge des § 306 BGB. Den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligende Rückzahlungsklauseln sind unwirksam. In der Vergangenheit stellte die Rspr. nicht die Nichtigkeit übermäßiger Rückzahlungsklauseln fest, sondern führt sie auf das noch zu vertretbare Maß zurück (BAG v. 5.12.2002 – 6 AZR 539/01, NZA 2003, 559, 561; BAG v. 6.3.1994, D...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten

Rz. 1603 Die Fortbildung ist insbesondere im Bereich der Finanzwirtschaft Voraussetzung, um Verträge erfolgreich vermitteln zu können (LG Düsseldorf v. 1.4.2011 – 15 O 144/10, EversOK Ls. 19). Vereinbarungen über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angestellte Vertriebskraft sind grun...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Rückzahlungslast

Rz. 963 Die Höhe der Rückzahlungslast wird wie folgt ermittelt: Der Arbeitgeber kann höchstens den Betrag zurückverlangen, den er tatsächlich aufgewandt hat. Eine Verzinsung kann nicht vereinbart werden. Andernfalls handelt es sich nicht mehr um die Rückzahlung von Ausbildungskosten, sondern um eine Vertragsstrafe. Dabei ist die Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteil...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XX. Rückzahlung von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten

Rz. 346 Für vom Arbeitgeber geleistete Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten gibt es regelmäßig separate Vereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln, die sich auf einen Zeitraum von meist zwei bis drei Jahren beziehen und nach denen sich die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers monatlich gem. Betriebszugehörigkeit jeweils um 1/24 bzw. 1/36 mindert. Solche einzelve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Teilbarkeit einer Klausel

Rz. 795 Im Hinblick auf die Annahme einer Ausnahme vom Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist des Öfteren der sog. Blue Pencil-Test genannt worden. Dieser soll Folgendes bedeuten: Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne Weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teiles darunter leidet, soll na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Folgerungen für die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Rz. 695 Das BVerfG geht in mittlerweile konsolidierter Rspr. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeitsvertrages typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet (BVerfG v. 26.6.1991 – 1 BvR 779/85, BVerfGE 84, 212, 229; BVerfG v. 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 213; BVerfG v. 4.7.1995, BVerfGE 92, 365, 395). Das BAG hat demgemäß an...mehr