Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 145 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 Abs. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mache...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB

Rz. 233 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht gegenüber dem beschenkten Miterben neben dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB konsequenterweise auch ein Wertermittlungsanspruch zu. Problematisch und in der Rechtsprechung des BGH bisher unterschiedlich entschieden ist die Frage, ob auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem Beschenkten i.S.v. § 2329 BGB nach § 242...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Substanziierte Darlegung von Anhaltspunkten für eine unentgeltliche Verfügung

Rz. 90 Die Rechtsprechung gewährt dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch gegen den mutmaßlich vom Erblasser Beschenkten, wenn dieser hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung darlegt.[176] Es müssen triftige Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 2287 BGB gegen den Auskunftsverpflichteten bestehen. Dies muss substanziiert vorgetragen und ggf. auch bewi...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / VI. Wertermittlungsanspruch?

Rz. 96 § 2287 BGB selbst sieht keinen Wertermittlungsanspruch des Erben gegen den Beschenkten vor. Ist der Erbe jedoch pflichtteilsberechtigt und steht ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten zu, so können die von der Rechtsprechung dort entwickelten Grundsätze über einen Wertermittlungsanspruch in analoger Anwendung von § 2314 BGB zu Hil...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Rechenschaftslegung

Rz. 192 Die Rechenschaftslegung erfordert neben der Rechnungslegung noch die erschöpfende Mitteilung der Tatsachen, deren Kenntnis für den Berechtigten zur Beurteilung der Geschäftsvorgänge erforderlich ist. Sie ist also umfassender als die Rechnungslegung und gibt dem Auskunftsberechtigten die weitestgehende Information. Häufigster gesetzlich geregelter Fall: § 666 BGB – Ge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IX. Wertermittlungsanspruch bei "überquotaler" Teilungsanordnung

Rz. 497 Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Urt. v. 25.1.2000[577] einen für die Praxis nicht unbedeutenden Wertermittlungsanspruch bei einer vom Erblasser verfügten sog. "überquotalen" Teilungsanordnung zugesprochen. Rz. 498 Zum Sachverhalt: Der verwitwete Vater hinterließ zwei Söhne, die er in einem notariellen Testament je hälftig zu seinen Erben eingesetzt hat. Darüber hina...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Gliederung für eine Rechenschaftslegung

Rz. 202 Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Rechenschaftsbericht in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________; erstellt von _________________________mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Vollmachterteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 195 Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird.[210] Denn bei der transmortal erteilten Vollmacht wird der Erbe bzw. werden die Erben nach dem Tod des Vollmacht- und Auftraggebers seinerseits bzw. ihrerseits Vollmacht- und Auftraggeber. Vollmachtgeber und Bevollmächtigter können aber nicht personenidentisch sein. In einem solche...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 302 Zwischen der Prozessdauer und der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang: Je länger Prozesse dauern, umso wichtiger wird die Möglichkeit eines vorläufigen Rechtsschutzes. Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht eine besonders schnelle Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs, sondern dem Grundsatz nach a...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses berechtigte Interesse hat ein Gläubiger, der im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Erblasser ist. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 35...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Handelsregister

Rz. 90 Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, § 9 Abs. 1 S. 1 HGB. Abweichend von § 13 FamFG ist hier ein berechtigtes Interesse für die Einsicht oder die Erteilung von Abschriften nicht erforderlich. Die Landesregierungen werden in § 387 Abs. 1 FamFG er...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 309 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[341] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn Durchsetzung oder wenigstens Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemac...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / s) Muster: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten

Rz. 89 Muster 9.5: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten Muster 9.5: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________; Nachlasssache des Herrn ___...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Kein Beschwerderecht Dritter

Rz. 92 Die Befugnis zur Einsicht des Handelsregisters und der eingereichten Schriftstücke (§ 9 HGB) begründet für Dritte kein Beschwerderecht gegen die Verfügung, mit der es das Registergericht abgelehnt hat, den Geschäftsführer einer GmbH zur Vorlage oder Ergänzung einer Gesellschafterliste aufzufordern.[88]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Richtigkeitsvermutung und öffentlicher Glaube

Rz. 41 Nach Art. 69 Abs. 2 EuErbVO wird vermutet, dass der im ENZ ausgewiesene Sachverhalt zutrifft. Weiter wird vermutet, dass die aufgeführten Erben, dinglichen Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die im Zeugnis genannte Rechtsstellung haben und keinen anderen als den im ENZ aufgeführten Beschränkungen unterliegen. Diese Richtigkeitsvermutung w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Handelsregisterakten

Rz. 94 Muster 9.7: Antrag auf Abschrift aus den Handelsregisterakten Muster 9.7: Antrag auf Abschrift aus den Handelsregisterakten An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Firma _________________________ -GmbH, Sitz in _________________________, HR B Nr. _________________________ Herr _________________________ war bis zu seinem Tode Gesellschafter der zuvo...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 43 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Nachlassgläubiger unter denselben Voraussetzungen, unter denen er das Erbscheinserteil...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung

Rz. 287 Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist.[316] Dies gilt auch dann, wenn der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Muster: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung

Rz. 21 Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, letzter gewöhnlicher Aufenthalt in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Standesamts _____...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / o) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Grundakten

Rz. 78 Muster 9.4: Antrag auf Abschrift aus den Grundakten Muster 9.4: Antrag auf Abschrift aus den Grundakten An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte Eigentümer ist am _______________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Klageart

Rz. 228 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Wegen der (verjährungsrechtlichen und kostenmäßigen) Vorteile ist es jedoch empfehlenswert, sie als Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben. Aus dem Wesen der Stufenklage folgt nicht, dass die Verjährung bzgl. aller dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, auch wenn...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / III. PKH-Bewilligung

Rz. 234 Werden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend gemacht, bezieht sich die vorbehaltlose Prozesskostenhilfebewilligung auf sämtliche Stufen.[280] Rz. 235 In den einzelnen Stufen können folgende Anträge gestellt werden:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

Rz. 45 KG, Beschl. v. 15.12.2016:[53] Zitat "Das Amtsgericht … ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (…) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von Art. 229 § 36 EGBGB. Die Vorschrift gilt nicht nur für Verf...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Muster: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht

Rz. 177 Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in ___________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten (Anzeige über die Veräußerung eines Erbteils)

Rz. 111 Muster 9.10: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten (Anzeige über die Veräußerung eines Erbteils) Muster 9.10: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten (Anzeige über die Veräußerung eines Erbteils) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr ___...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Akteneinsicht in Adoptionsakte

Rz. 120 Dazu das OLG Frankfurt:[108] Zitat 1. Die das Einsichtnahmegesuch eines nicht verfahrensbeteiligten privaten Dritten zurückweisende Entscheidung nach § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG betreffend die Akten eines abgeschlossenen Verfahrens stellt nach der vorzunehmenden funktionellen Betrachtung einen Justizverwaltungsakt dar, gegen den der Antrag auf gerichtliche Entscheidung n...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Einwand der erteilten Auskunft

Rz. 291 Nicht selten wendet der Vollstreckungsschuldner ein, er habe erfüllt, d.h. die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Es ist streitig, ob dieser Einwand im Verfahren nach § 888 Abs. 2 ZPO zu behandeln ist oder eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erhoben werden muss. Rz. 292 Nach BGH ist der Einwand der erteilten Auskunft grundsätzlich nach § 767 ZPO geltend zu mache...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Grundbuch- und Grundakteneinsicht bei Testamentsvollstreckung

Rz. 67 Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, so steht diesem nach § 2205 BGB die Verwaltung des Nachlasses zu. Damit sind den Miterben die Verwaltungsrechte über den Nachlass entzogen, § 2211 BGB. Einem Miterben steht infolgedessen kein Recht auf Information über den Inhalt des Erblasser-Grundbuchs und der Grundakten zu, vielmehr wird dieses Recht vom Testamentsvollstre...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Keine ergänzende Auskunftsklage

Rz. 297 Aus diesem Ergänzungsanspruch kann der Gläubiger aber keinen Anspruch auf ergänzende Auskunftsklage herleiten. Die Frage kann nur nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden. Danach gilt, dass grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für die zusätzliche Titulierung einer bereits ausgeurteilten Verpflichtung bestehen kann. Es gibt keinen Anlass, vorliegend davon abzu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Aufgaben der Notare im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 Grundsätzlich sind Notare berechtigt, auf Ersuchen auch ohne konkreten Entwurfs- oder Beurkundungsauftrag das Grundbuch mit dem elektronischen Zugang abzurufen (sog. isolierte Grundbucheinsicht), § 133a Abs. 1 GBO. Rz. 58 Der vom Notar erteilte Grundbuchabdruck ist gemäß § 85 GBV mit der Aufschrift "Abdruck" und dem Hinweis auf das Datum des Abrufs der Grundbuchdaten z...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht des Miterben zur Klärung von Ausgleichungspflichten

Rz. 71 Dazu das OLG Braunschweig:[77] Zitat 1. Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. 2. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erte...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) "Opt-Out-Klausel" für die Landesregierungen

Rz. 61 Die Regelung zur Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare ist durch § 133a Abs. 5 S. 1 GBO mit einer sog. "Opt-Out-Klausel" für die Landesregierungen versehen. Die Landesregierungen werden darin ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass abweichend von § 133a Abs. 1 GBO der Inhalt von Grundbuchblättern, die von Grundbuchämtern des jeweiligen Landes gef...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bei umfassendem Auskunftstitel Konkretisierung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 294 Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nachlassbestandteile klagen kann. Eine solche Klage wäre vielmehr unz...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Antrag auf Grundbuchabschrift

Rz. 56 Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte Eigentümer ist am _________________________ in ______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht bei pflichtteilsrelevanten Kaufvorgängen

Rz. 73 Dazu das LG Stuttgart im Beschl. v. 9.2.2005 – 1 T 1/2005 :[79] Zitat "Pflichtteilsberechtigte wie Erben sind berechtigt, insoweit in Grundbuch und Grundakten Einsicht zu nehmen, als sie plausibel darzulegen vermögen, dass ein Vorgang für einen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch von Bedeutung sein kann. …"mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Einsicht in die Grundakten

Rz. 63 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 GBV. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (3) Soweit die Einsic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Belegvorlage – vertretbare Handlung

Rz. 300 Ist der Beklagte verurteilt, Urkunden oder Belege vorzulegen, so ist die Vollstreckung nach den Vorschriften über die Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen vorzunehmen nach § 883 ZPO. In diesem Fall liegt keine unvertretbare Handlung vor.[331]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Einsicht in das Personenstandsbuch

Rz. 31 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch bzw. die Personenstandsurkunden des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG.[43] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / r) Kosten der Auskunft

Rz. 88 Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei. Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem Grundb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Erteilung von Abschriften aus den Akten

Rz. 18 Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auch die Erteilung beglaubigter oder unbeglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten verlangen, § 13 Abs. 3 FamFG. Rz. 19 Der beurkundende Notar hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihm für seinen Mandanten beantragten und ausgestellten, nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch einget...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / n) Grundbucheinsicht des Nachbarn wegen geplanter Wohnbebauung

Rz. 77 Der Nachbar kann ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO geltend machen, wenn eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zu seinem lärmintensiven Unternehmen geplant ist und Auseinandersetzungen mit den künftigen Bewohnern als naheliegend erscheinen.[83]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Kosten der Auskunft

Rz. 91 Die Einsicht in das Handelsregister und in die Handelsregisterakten ist gebührenfrei. Für einfache Ausdrucke oder Kopien aus dem Handelsregister wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für beglaubigte Ausdrucke oder Kopien eine Gebühr von 20 EUR (Nr. 17002 KV G...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 40 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / XII. Auskunftsrechte gegenüber einem Notar

Rz. 182 Anspruch auf Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften: Nach § 51 Abs. 1 BeurkG kann bei notariellen Niederschriften über Willenserklärungen jeder Ausfertigungen verlangen, der eine Erklärung im eigenen Namen abgegeben hat oder in dessen Namen eine Erklärung abgegeben worden ist (Vertretener), bei anderen Niederschriften jeder, der die Aufnahme der Urkunde beantrag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskünfte von Behörden

Rz. 6 Vermutet der Gläubiger den Tod des Schuldners, so kann er sich Gewissheit verschaffen durch:mehr