Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Bankgeschäfte

Rz. 88 Die Bankgeschäfte des Vertreters sind ab Beginn seiner Bevollmächtigung nachvollziehbar darzustellen. Idealerweise legt der Bevollmächtigte die gesammelten Kontoauszüge vor und markiert dort die von ihm veranlassten Verfügungen. In einer separaten Aufstellung wird dann der Rechtsgrund der jeweiligen Verfügung dargelegt, jeweils unter Beifügung der Originalbelege. Rz. 8...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Besonderheiten bei der Erbengemeinschaft

Rz. 50 Wie beim Widerruf der Vollmacht gelten auch für die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Miterben einige Besonderheiten. 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen Rz. 51 Ausgehend von der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft sollten die Auskünfte grundsätzlich von allen Miterben geltend gemacht werden. Rz. 52 Hinwe...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Zwangsvollstreckung

1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ers...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Vertragliche Grundlagen

Rz. 83 Neben den gesetzlichen Grundlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem die Informationspflichten in irgendeiner Weise abgeändert wurden. Regelmäßig ist dies nicht der Fall, aber es kann immer wieder vorkommen, dass Informationspflichten verschärft oder gemildert werden. Zum vertraglichen Verzicht auf Auskünfte weiter unten (siehe R...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Benachrichtigungspflicht

Rz. 64 Die Benachrichtigungspflicht umfasst einzelne Informationen, die u.U. schon vor Tätigwerden des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber von Bedeutung sein können. Ist der Bevollmächtigte z.B. vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, für den Vollmachtgeber tätig zu werden, obwohl dieser sich darauf verlässt, ist dies eine "erforderliche Nachricht", deren unterla...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 63 Die zentrale Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Informationsrechten gegenüber dem Bevollmächtigten fasst § 666 BGB in einem Satz zusammen: Zitat "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist die herausfordernde Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt zu ermitteln, auf dessen Grundlage Ansprüche geprüft werden sollen. Dies gilt besonders bei einem vermuteten Vollmachtsmissbrauch, weil Unterlagen nicht oder nur sehr bruchstückhaft vorhanden sind. Gerade Erben ohne besondere Nähe zum Erblasser haben hier regelmäßig ein großes Problem. Informationen, ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Schikane

Rz. 189 Ein weiterer Fall der Unzumutbarkeit kann dann bestehen, wenn das Auskunftsinteresse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zum Aufwand der Auskunftserteilung steht und schon absehbar ist, dass auch nach Erteilung der Auskunft der Berechtigte keine Ansprüche daraus ableiten können wird.[165] Rz. 190 Seit der Schuldrechtsreform gibt es in § 275 Abs. 2 BGB sog...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auskunftspflicht in Form eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 70 Die Auskunftspflicht über den Stand des Geschäfts besteht nur auf Verlangen des Vollmachtgebers. Die Auskunft ist definiert als "die Mitteilung von Tatsachen nach vorheriger Aufforderung". Der Vollmachtgeber kann also in diesem Rahmen einen Tätigkeitsbericht verlangen, in dem auch Informationen enthalten sind, die nicht in einem Rechenschaftsbericht, der sich im Wesen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / a) Rechtsprechung zugunsten des Vollmachtgebers

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Rechenschaftspflicht durch Ein- und Ausgabenrechnung

Rz. 75 Die Rechenschaftspflicht beinhaltet gem. § 259 Abs. 1 BGB die Verpflichtung, dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen. Damit ist die Rechenschaftspflicht als spezieller Unterfall der Auskunftspflicht anzusehen, dessen Gegenstand d...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Eidesstattliche Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB

Rz. 80 Ein stumpfes Schwert im Kampf gegen unbefriedigende Antworten auf angeforderte Bestandsverzeichnisse und Rechenschaftsberichte ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB. Die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben macht vielleicht Eindruck beim Mandanten. Der anwaltlich beratene Bevollmächtigte wird wissen, dass die Gef...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Vollstreckung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 164 Hat das Gericht – was selten vorkommt – festgestellt, dass die Auskünfte so unsorgfältig erteilt wurden, dass vom beklagten Bevollmächtigten eine eidesstattliche Versicherung (e.V.) verlangt werden darf, sollte dieser Anspruch im Weigerungsfalle auch vollstreckt werden. Rz. 165 Dies ist ein nicht alltäglicher Vorgang, der daher auch nicht an die Fachangestellte mit de...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / a) Rechtsprechung zugunsten des Vollmachtgebers

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Streitwert

Rz. 153 Für die Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Auskunfts- bzw. Stufenklage gelten folgende Grundsätze: Der Streitwert für die Auskunftsklage steht gem. § 3 ZPO im Ermessen des Gerichts, das sich zunächst an dem Informationsinteresse des Klägers im Zeitpunkt der Klageeinreichung[132] orientieren muss. Die Gerichte setzen hier – regional unterschiedlich – zwischen 1/10 u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

aa) Allgemeines Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB

a) Allgemeines Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben e...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Auskunftsanspruch des (Erb-)Vertragserben gegen den Beschenkten

1. Anspruchsgrundlage Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / V. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

1. Bestimmtheitserfordernis des Klageantrags Rz. 389 Um einen bezifferten Klageantrag stellen zu können (§ 253 Abs. 2 S. 2 ZPO), muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch exakt bestimmen können. § 2314 BGB gewährt ihm gegen den Erben einen Auskunftsanspruch.[409] Der Auskunftsanspruch richtet sich auf denmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung Rz. 317 Im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB sind u.U. Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050 ff. BGB. Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB jedem Miterben einen Anspruch auf Auskunft...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben bezüglich der Anlage freier Geldmittel

Rz. 496 Urt. des LG Berlin v. 26.10.2000 – 33 O 226/00:[575] Das LG Berlin hat in dem zuvor bezeichneten Urteil einen im Recht der Vor- und Nacherbschaft nicht unbedeutenden Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf der Grundlage von § 242 BGB zugesprochen und damit in richterlicher Rechtsfortbildung die Zahl der dem Vorerben gegen den Nacherben zustehenden Ausku...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Kein Auskunftsanspruch in Bezug auf Umstände zur Testierfähigkeit

Rz. 136 Kein Auskunftsanspruch besteht gegenüber den Erben bezüglich solcher Umstände, die die Testierfähigkeit beeinflussen können.[133] Dazu entschied der BGH NJW-RR 1989, 450:[134] Zitat 1. Die Miterbenstellung allein begründet keine für die Bejahung einer Auskunftspflicht genügende Sonderbeziehung. 2. Auskunft über Umstände, welche die Testierfähigkeit des Erblassers betreff...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben, die nach den §§ 2050 ff. BGB ausgleichspflichtig sein könnten. Auskunftsberechtigt sind nur Abkömmlin...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftsanspruch bei Nachlassspaltung

Rz. 408 Liegt aufgrund Kollisionsrechts eine Nachlassspaltung vor, so beschränkt sich die nach deutschem Recht zu bestimmende Erbfolge auf die in der Bundesrepublik befindlichen Nachlassgegenstände. Die durch eine Aufspaltung infolge unterschiedlich maßgeblicher Rechtsordnungen entstehenden Nachlassteile sind grundsätzlich als selbstständige Nachlässe anzusehen, d.h. nach den...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / V. Einwendungen gegen den Auskunftsanspruch

1. Kein Zurückbehaltungsrecht Rz. 239 Ausgeschlossen ist im Erkenntnisverfahren ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, weil sich dies mit der Natur des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nicht vereinbaren ließe, selbst dann, wenn der Gegenanspruch ebenfalls ein Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsanspruch sein sollte. Andernfalls würden sich die gegenseitigen Auskunfts...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers beim Wertvermächtnis

Rz. 501 Bezieht sich ein Vermächtnis auf den Wert eines Gegenstandes oder quotal auf den Wert des Nachlasses, so kann der Vermächtnisnehmer vom Beschwerten – i.d.R. dem Erben – Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses bzw. Wert des betreffenden Gegenstandes verlangen.[580]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Ausnahme: Ergänzender Auskunftsanspruch

Rz. 296 Einem Auskunftsberechtigten kann ausnahmsweise ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung zustehen. Diese Ausnahme wird nach einhelliger Auffassung dann zugelassen, wenn der Erbe aufgrund irriger Rechtsansicht einen bestimmten Vermögensteil (häufig den fiktiven Nachlass) oder eine unbestimmte Anzahl von Gegenständen nicht in das Verzeichnis aufgenommen hat. Bei e...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Auskunftsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 344 Führt der Erbschaftsbesitzer Geschäfte vor dem Erbfall oder auch danach, so kann sich eine Konkurrenz mit Auskunftsansprüchen nach §§ 666, 681 BGB ergeben. Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Auskunftsanspruch

1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben, die nach den §§ 20...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / IV. Auskunftsanspruch des Erben

1. Anspruchsgrundlage Rz. 87 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten über etwa gewährte Zuwendungen zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt auf der Grundlage von § 242 BGB einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten über Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben des Verpflichteten

Rz. 103 Dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten steht beim Tode des Verpflichteten gegenüber den Erben ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses und ausgleichungspflichtige Zuwendungen des Erblassers zu. Die Auskunft hat sich auch auf einen bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigenden, dem geschiedenen Ehegatten...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Umfassender Auskunftsanspruch

Rz. 340 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Erbenmehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / III. Allgemeiner gegenseitiger Auskunftsanspruch der Miterben?

Rz. 17 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthandsrechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, bspw. wenn ein Miterbe die Verwaltung allein geführt hat, nach §§...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker?

Rz. 502 Der Erbe hat einen Informationsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker nach §§ 2218, 666 BGB. Die Informationspflicht des Testamentsvollstreckers umfasst drei Pflichten: die Pflicht zur Benachrichtigung, zur Geschäftsstandauskunft und zur Rechenschaftslegung. Die Informationspflichten kann der Erblasser nach § 2220 BGB nicht ausschließen. Eine dem Erben vergleichba...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 319 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist jeder nach §§ 2050 ff. BGB Ausgleichsverpflichtete, aber auch ein nichterbender pflichtteilsberechtigter Abkömmling im Hinblick auf etwaige ausgleichungspflichtige Zuwendungen i.S.v. § 2316 BGB.[353] Letzteren Auskunftsanspruch in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB zieht das OLG München neuerdings in Zweifel.[354] Allerdings ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Auskunftsanspruch des Testamentsvollstreckers

Rz. 201 Der Testamentsvollstrecker benötigt insbesondere für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Angaben der Erben über das Vermögen des Erblassers sowie wegen § 14 ErbStG Angaben über etwaige Vorschenkungen. Ihm wird daher zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten ein Auskunftsanspruch nach § 2218 i.V.m. § 242 BGB zugestanden,[368] allerdings mit der Einschränkung, da...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / j) Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 195 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB), nicht auch für andere Zuwendun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VII. Auskunftsansprüche gegen den Testamentsvollstrecker

1. Grundsätze Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers g...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Gläubiger des Auskunftsanspruchs

Rz. 318 Gläubiger ist jeder Miterbe, der zum Kreis der Erbberechtigten gehört, also Miterbe der betreffenden Erbengemeinschaft ist. Aber auch der Testamentsvollstrecker, zu dessen Aufgabe die Auseinandersetzung des Nachlasses gehört, kann Auskunft verlangen, weil er andernfalls eine ordnungsgemäße Auseinandersetzung nicht vornehmen könnte.[352]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 278 Eine einstweilige Verfügung in der Variante der Leistungsverfügung gem. § 940 ZPO, die den Auskunftsschuldner dazu verpflichten würde, die Auskunft zu erteilen, ist grundsätzlich unzulässig, weil damit die Hauptsache vorweggenommen würde.[309] Dies gilt nicht nur, wenn der Auskunftsanspruch als Nebenanspruch besteht, sondern auch in den Fällen, in denen es sich um ei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Auskunftsansprüche des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten

1. Überblick Rz. 441 Dem Erben stehen gegen den Pflichtteilsberechtigten Auskunftsansprüche zu, und zwar hinsichtlich eventuell empfangener ausgleichungspflichtiger Zuwendungen (§§ 2050, 2316 BGB), anrechnungspflichtiger Zuwendungen (§ 2315 BGB). Nach § 2327 BGB reduzieren Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten selbst kraft Gesetzes und damit ohne Anrechnungsbestimmung g...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / III. Auskunftsansprüche des Erben gegen den Hausgenossen nach § 2028 BGB

1. Allgemeines Rz. 372 Diejenigen Personen, die sich im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden haben, sind verpflichtet, dem Erben Auskunft zu erteilen 2. Auskunftsgläubiger Rz. 373 Auskunftsberechtigt ist der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann j...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Erfüllung des Auskunftsanspruchs

1. Form Rz. 224 Die Auskunft bedarf grundsätzlich der Schriftform. Dies ist erforderlich, weil anders eine geordnete Zusammenstellung kaum denkbar ist und außerdem, damit die Auskunft nachgeprüft werden kann. Unzureichend ist das Angebot, vorgelegte Belege mündlich zu erörtern. Grundsätzlich ist die Auskunftserteilung formlos möglich. Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB erford...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VIII. Auskunftsansprüche bei Vor- und Nacherbschaft

1. Rechtsstellung des Vorerben während der Zeit der Vorerbschaft a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensre...mehr