Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Voraussetzungen.

1. Leibliche Vaterschaft. Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn kei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunft.

Rn 15 Der Unterhaltsberechtigte hat gem § 1605 auf Verlangen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Zwischen mehreren Unterhaltsverpflichteten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 242 (FamRZ 03, 1836).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassansprüche.

Rn 3 Erfasst werden alle schuldrechtlichen, dinglichen (BGH NJW 54, 1523), erbrechtlichen (zB Auskunftsanspruch Ddorf FamRZ 15, 163) und öffentlich-rechtlichen Nachlassansprüche (zB Pflegegeld BSG SozR 4–1500 § 75 Nr 18), nicht aber die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Testamentsanfechtung, der Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Anspruch gegen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskunft.

Rn 18 Der Mieter hat grds keinen Auskunftsanspruch über die tatsächliche Höhe der anfallenden Betriebskosten (BGH NJW 12, 303 Rz 14). Anders ist es nach hM, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die von der Betriebskostenpauschale erfassten Betriebskosten insgesamt ermäßigt haben (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14).mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verjährung.

Rn 29a Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters beginnt abweichend von § 199 I nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen (BGH GE 23, 893 Rz 20 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auskunft über das Anfangsvermögen.

Rn 5 Trotz der Beweislastregel des § 1377 kann Auskunft auch über das Anfangsvermögen beansprucht werden, auch über die für die Berechnung des Anfangsvermögens maßgeblichen Umstände. Deshalb ist iRd Auskunft auch über privilegierten Vermögenserwerb iS § 1374 II zu informieren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Bestandsverzeichnis.

Rn 11 Der Berechtigte kann ein Bestandsverzeichnis ( § 260 ) in Schriftform verlangen. Dieses ist trotz weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung (BGH NJW 61, 602, 603 [BGH 02.11.1960 - V ZR 124/59]) kein Nachlassinventar (§§ 1993 ff), welches Gläubiger über Vollstreckungsmöglichkeiten aufklären soll, sondern soll – ebenso wie das das inhaltlich wesensgleiche notarielle Verzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Herausgabeanspruch (Abs 2 aF).

Rn 10 Der Nacherbe hat bereits vor dem Nacherbfall einen Herausgabeanspruch nach § 2362 I neben den Rechten aus § 2361, den Auskunftsanspruch nach § 2362 II aber erst ab Eintritt des Nacherbfalls (HP/Siegmann/Höger Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsrecht, I 2.

Rn 8 Über das Auskunftsrecht nach I 2 ist für jeden Gesellschafter das individuelle Informationsbedürfnis geschützt, die Angelegenheiten der Gesellschaft zu kennen. Der Anspruch richtet sich auf gegenwärtige Tatsachen ebenso wie auf künftige Umstände (Pläne der Geschäftsführung; Hamm NJW 86, 1693, 1694 [OLG Hamm 06.02.1986 - 8 W 52/85]). Der Anspruch kann jederzeit geltend g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren und Durchsetzung des Anspruchs.

Rn 25 Der Antrag auf Auskunftserteilung sollte, um spätere Probleme iRd Vollstreckung zu vermeiden, möglichst präzise gefasst sein. Rechnet zum Endvermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung, so ist schon im Antrag aufzunehmen, welche iE zu bezeichnenden Belege – Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen – vorzulegen sind (Zweibr FamRZ 01, 763). Wird Wertermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Hausgenosse hat auf Grund der häuslichen Gemeinschaft mit dem Erblasser Kenntnisse, über die der Erbe regelmäßig nicht verfügt. Ein allgemeiner Auskunftsanspruch kann der Vorschrift nicht entnommen werden (vgl Hamm NJW-Spezial 14, 712 [OLG München 31.10.2014 - 34 Wx 293/14]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 5 Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn der begehrende Elternteil ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Dies ist umso eher anzunehmen je weniger er die Möglichkeit hat die Informationen zu erlangen. Deshalb hat regelmäßig der Elternteil, dem die Sorge nicht zusteht und dessen Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, ein berechtigtes Interesse d...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Die Auskunftsansprüche sind mit einem Antrag an das Familiengericht geltend zu machen, der idR ein selbstständiges Verfahren iSd §§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG einleitet (vgl BGH FamRZ 81, 533; 82, 687). In Betracht kommt auch ein Stufenantrag entspr § 254 ZPO (Frankf FamRZ 00, 99; Celle FamRZ 15, 2057). Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann der Auskunftsanspruch nur i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Voraussetzung ist ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Geschwisterbeziehungen fallen aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht unter die Norm, jedoch enthält § 1791 S 1 eine entsprechende Vorschrift für Vormund und Mündel. Eine analoge Ausweitung auf andere familienrechtliche Beziehungen (Stiefeltern, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Großeltern) kom...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt der Auskunft.

Rn 11 Bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ist das Auskunftsverlangen auf die persönlichen Verhältnisse des Kindes beschränkt. Diese umfassen im Grundsatz alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände (BayObLG FamRZ 93, 1487; J/H/A/Rake § 1686 Rz 7). Der Umfang des Auskunftsanspruchs iE hängt aber von den jeweiligen Gegebenheiten ab (BayObLG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 1390 zählt zu den Normen, durch die die Interessen des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf ungeschmälerten Zugewinnausgleich geschützt werden und ergänzt § 1375 II. Zwar wird der Wert illoyaler Vermögensverfügungen dem Endvermögen hinzugerechnet (§ 1378 II 2), doch kann die Realisierung des Ausgleichsanspruchs in diesen Fällen gefährdet sein. § 1390 mindert deshalb d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 1 Nr 2: Berechtigtes Interesse und kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das Auskunftsrechtsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 2 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Für die Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und ihre Erteilung darf dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Dies entspricht der Regelung des § 1686 (§ 1686 Rn 5 ff). Zum Inhalt der Auskunft vgl § 1686 Rn 11 ff (vgl auch Karlsr FamRZ 23, 786 mAnm Hammer).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 3 Nach allg Auslegungsgrundsätzen kommt der sprachlichen Fassung, also Worten wie ›Erbe‹ etc, für eine Erbeinsetzung Indizwirkung zu, insb, wenn der Verfügung eine rechtliche Beratung vorausging (NK/Bock Rz 2). Für eine Pflichtteilszuwendung als Erbeinsetzung, die mangels Enterbung iSv § 2303 einen Pflichtteilsanspruch ausschließt, spricht, dass der Erblasser dem Pflichtt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Spezielle Verträge.

Rn 46 Verträge, die eine Auskunft, einen Rat oder eine Empfehlung zum Gegenstand haben, können Dienst- oder Werkverträge (BGH NJW 99, 1540) sein; bei einer Geschäftsbesorgung findet § 675 I Anwendung. Ohne Gegenleistung (unentgeltlich) kommt ein Auftrag (§ 662) in Betracht. Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Getrenntleben.

Rn 1 Der Begriff des Getrenntlebens hat grundlegende Bedeutung für alle Scheidungstatbestände und ist – abgesehen vom Ausnahmetatbestand des § 1565 II – immer der maßgebliche Indikator für die Annahme des Scheiterns der Ehe. Daneben ist er Voraussetzung für das Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach § 1361, die Verteilung von Haushaltsgegenständen nach § 1361a, den Auskunfts...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Damit der Pflichtteilsberechtigte einen möglichen Pflichtteilsanspruch verwirklichen kann, gewährt ihm die Norm als Hilfsansprüche Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche bzgl des Umfangs des Nachlasses (BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 28; 13.9.18 – I ZB 109/17 Rz 31; Rechtsprechungsübersicht: Fleischer ErbR 13, 242). Der Auskunftsanspruch zielt auf die Weitergabe von Wis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren der Auskunftserteilung.

Rn 6 Der Auskunftspflichtige hat sich bei der Abgabe der Auskunft auf alle Erkenntnisquellen zu stützen (etwa Grundbuch: Braunschw ZEV 19, 581) und ggf Hilfspersonen hinzuziehen (Einzelh München FamRZ 16, 1877). Bei Bereitschaft des Pflichtigen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich nach §§ 410, 412, 413 FamFG. Die Kosten (KV Nr 15212 GNotKG) hat der Antr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsrecht.

Rn 2 Den Auskunftsanspruch kann jeder Miterbe gegen jeden anderen Miterben geltend machen (Stuttg BWNotZ 76, 89). Er ist ein Individualrecht aus der Miterbengemeinschaft. Wegen der Ausgleichungspflicht des § 2316 I hat auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe ein Auskunftsrecht (Zweibr FamRZ 87, 1197). Das gleiche Recht steht dem mit der Auseinandersetzung beauftragten Tes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskünfte.

Rn 49 Die GdW ist entspr § 18 IV und § 51a I GmbHG verpflichtet, einem WEigtümer in Bezug auf die Verwaltung des gemE Auskunft zu erteilen (s.a. Art 15 DSGVO). Nach aA setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechtes erlangen kann (LG Frankfurt aM ZMR 21, 1001). Nach noch aA kann eine Auskun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Prozessuale Durchsetzung.

Rn 6 Wird der Anspruch aus § 861 im Wege der Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine normale Leistungsklage, mit der in Anspruchskonkurrenz zugleich die Herausgabeansprüche aus §§ 985, 1007, 823 I, 812 geltend gemacht werden können. Wird die Klage auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, handelt es sich dennoch um einen einheitlichen Streitgegenstand, nicht um einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigung der Verfügung (Abs 2 S 1 Alt 1).

Rn 9 Für die Genehmigung des Berechtigten gelten die §§ 182, 184. Wenn der Berechtigte Klage gegen den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an ihn Geleisteten (§ 816 II) erhebt, liegt darin idR eine stillschweigende Genehmigung der Verfügung (BGH NJW 12, 2871 [BGH 12.06.2012 - II ZR 256/11] Rz 27). Obwohl die Genehmigung als Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich ist (§ 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 13 § 556g Ia bezweckt, dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist, den Auskunftsanspruch nach § 556g III (Rn 22) gerichtlich durchzusetzen (BTDrs 19/4672, 26). Dazu gibt er dem Vermieter, der eine von § 556d I abweichende und nach § 556e oder § 556f zulässige Miete verlangt, als Obliegenheit auf, sich bereits vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters über die von ihm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Leistungsfähigkeit als Einwendung.

Rn 4 Die Berufung des Unterhaltsverpflichteten auf seine Leistungsunfähigkeit ist als Einwendung ausgestaltet. Daraus ergibt sich, dass der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung hat, dass er infolge eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist (BVerfG 85, 143; BGH FamRZ 88,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt.

Rn 6 Weil ein Großteil der Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes gerichteten Antrages vorgenommen wird, kann zusätzlich auch Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beansprucht werden. Dieser Anspruch bildet die Grundlage für die Beweislastumkehr nach § 1375 II, wobei Rechtsschutzbedürfnis für den Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Osnabrügge/Pusch, Kap. 7 Rz 6 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei unse...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / II. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gem. § 242 BGB gegenüber dem Miterben oder dem Beschenkten

Rz. 100 Der pflichtteilsberechtigte Miterbe ist nicht anspruchsberechtigt nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.[239] Entsprechend dem Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB steht ihm jedoch gegenüber dem beschenkten Miterben ein Anspruch auf Wertermittlung zu. Entsprechend hat der pflichtteilsberechtigte Erbe auch einen Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten i.S.d. § 2329 BGB.[240] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Auskunftspflicht.

Rn 25 Eine allgemeine über die aus konkreten Einzelvorschriften hinausgehende Auskunftspflicht allein aufgrund der Gemeinschaft ist abzulehnen (BGH NJW-RR 89, 450 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 290/87]), insbes wird dem einzelnen Miterben aufgrund der Mitgliedschaft Erbengemeinschaft kein Auskunftsanspruch begründet (Ddorf ZEV 16, 259 [BFH 25.11.2015 - II R 35/14]). Allerdings kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Folge der Ausschlagung.

Rn 11 Folge der Ausschlagung nach I ist, dass der Pflichtteilsberechtigte seine Erbenstellung verliert und den vollen Pflichtteilsanspruch erhält; er steht wie ein sonstiger pflichtteilsberechtigter Nichterbe (§ 2303 Rn 5; BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 25, 32). Die Erbschaft fällt durch Ausschlagung dem Nächstberufenen (§ 1953 II) – Kind (§ 2069), Miterbe (§ 2094) oder geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Scheinvaterregress.

Rn 5 Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft sind die in der Vergangenheit erbrachten Unterhaltsleistungen vom früheren rechtlichen Vater (sog Scheinvater) ohne rechtlichen Grund erbracht und er kann diese nach § 1607 Abs 3 als Regressanspruch, bei dem der Unterhaltsanspruch des Kindes auf ihn übergeht, ggü dem rechtlichen und leiblichen Vater geltend machen. Für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Auf die Masse der formlos wirksamen Willenserklärungen ist § 126b unanwendbar. Als gesetzliche Form ist die Textform nur zugelassen, wo sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt für das Erfordernis einer Speicherung auf einem zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Datenträger. Dies sind insb die §§ 312 f, 312h, 356, 357 VIII, 479 II, 492 V, VI, 504 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftspflicht.

Rn 2 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls Kenntnis vom Verbleib der Erbschaftsgegenstände verschaffen und auf den Nachlass einwirken konnte (BGH LM § 2028 Nr 1). Daher kann auch ein Miterbe Hausgenosse sein (Kobl FamRZ 14, 968), wobei aber weder Verwandtschaft noch Familienzugehörigkeit erforderlich ist. Auch das Haus- oder Pflegepersonal und der Zimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr