Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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zfs 11/2023, Prüfungsfreie ... / 2 Aus den Gründen:

“… Die Berufung des Kl. ist unbegründet. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis im Wege der “Umschreibung‘ (zur Terminologie vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.2022 – 3 C 10.21, NJW 2023, 1754 Rn 13; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 31 FeV Rn 5 sowie BR-Drucks 858/21, S. 66 und 74) ohne vorherige Durchführung d...mehr

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zfs 11/2023, Fahrtenbuch; V... / 1 Aus den Gründen:

“Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Ausführungen der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren, auf die sich die Prüfung des Senats beschränkt, enthalten keine Gründe, aus denen der angegriffene Beschl. des VG abzuändern oder aufzuheben wäre (§ 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO). Das VG (VG Mainz, Beschl. v. 17.4.2023 – 3 L 108/23.MZ) hat den auf Gewährung v...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht betrifft danach in erster Linie die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dauerhaft oder kurzfristig den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine vom Arbeitgeber hinsichtlich der Zeit, des Orts und der Art der Arbeitsleistung vorgenommene Weisung hat für den Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Fiktives Einkommen

Die tragenden Grundsätze des Unterhaltsrechts, nach denen nur bei Bedürftigkeit Unterhalt geltend gemacht werden kann (§§ 1577, 1602 BGB) und bei Leistungsunfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird (§§ 1581, 1603 BGB), stellen nicht allein auf tatsächlich vorhandenes Einkommen ab. Hinterfragt werden müssen auch die Ursachen für die Leistungsunfähigkeit, was im Einzelfall daz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus dem Ausland

Zusammenfassung Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1.3 Leistungen im Ausland

Führt ein Bauunternehmer Bauleistungen im Ausland aus, ist die Prüfung des Orts der Leistung von besonderer Bedeutung, da nur im Inland ausgeführte Leistungen zu einem steuerbaren Umsatz führen können. Im Baugewerbe wird sich in diesen Fällen fast ausschließlich ein Ort der Leistung ergeben, der nicht im Inland ist. Insbesondere ergeben sich die folgenden Möglichkeiten: Der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.3 Unterbrechung durch Auslandsaufenthalt

Eine freiwillige Versicherung können auch Personen begründen, die Mitglied einer deutschen Krankenkasse waren und deren Mitgliedschaft endete, weil sie im Ausland oder bei einer über- oder zwischenstaatlichen Organisation beschäftigt waren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr/Beendigung der Beschäftigung wieder eine Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.1 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Sind die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, dann werden die Personen in der Regel in der Versicherungspflicht der Nichtversicherten aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Wohnortverlegung aus dem vertragslosen Ausland bei der Prüfung der Voraussetzung "letzte Krankenversicherung" der letzte Krankenversicherungsschutz in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.3 Vorversicherungszeiten

Zeiten, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat gesetzlich krankenversichert war, werden nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit berücksichtigt und gleichgestellt. Die in dem anderem Staat zurückgelegten Zeiten können mit den Vordrucken E 104 bzw. SED S041 bzw. durch andere Dokumente (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Steuernachweis etc.) nachgewiesen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können bei Rückkehr bzw. bei Anwendung der deutschen Rechtvorschriften aufgrund der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in Deutschland krankenversichert werden, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.2 Erstmalige Beschäftigung

Personen, die erstmalig in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und aufgrund dieser Beschäftigung versicherungsfrei[1] sind, können sich freiwillig versichern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8 Staatsangehörigkeit

Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Besonderheiten beachtet werden. 1.8.1 Deutsche Staatsangehörigkeit Deutsche Staatsangehörige können bei Rückkehr bzw. bei Anwendung der deutschen Rechtvorschriften aufgrund der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in Deutschland krankenversichert werden, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2 Freiwillige Versicherung

Auslandsrückkehrer werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen[1] erfüllen.[2] 2.2.1 Ausscheiden aus der Versicherung Damit eine freiwillige Versicherung begründet werden kann, muss die Person unmittelbar vorher aus der Versicherung ausgeschieden sein. Das Ausscheiden aus einer Versicherung in einem anderen Mitgliedstaat wird g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2 Freiwillige Versicherung

Personen werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und weiter den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.2 Freiwillige Versicherung

Lediglich bei Personen, die ihren Wohnort aus Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro oder Serbien verlegen, kommt eine freiwillige Versicherung nach Rückkehr in Betracht, da das entsprechende Abkommen das Ausscheiden aus der Versicherung gleichstellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1 Allgemein

Die nachfolgenden Ausführungen zum Personenkreis, den Versicherungsarten, der Staatsangehörigkeit und der letzten Krankenkassen gelten für Personen, die aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückkehren, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben und für die die deutschen Rechtsvorschriften an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.2 Versicherungsarten

Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich insbesondere mit der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Abhängig vom Sachverhalt und der Erfüllung der Voraussetzungen kann auch jeder andere Versicherungspflichttatbestand sowie die Familienversicherung in Betracht kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.5 Beiträge

Unterliegt eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften, werden die Beiträge ausschließlich nach deutschem Recht bemessen. Eine doppelte Beitragstragung ist in der Regel ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.1 Ausscheiden aus der Versicherung

Damit eine freiwillige Versicherung begründet werden kann, muss die Person unmittelbar vorher aus der Versicherung ausgeschieden sein. Das Ausscheiden aus einer Versicherung in einem anderen Mitgliedstaat wird gleichgestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.3 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Von der Versicherungspflicht der Nichtversicherten werden auch Auslandsrückkehrer erfasst, sofern kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt[1] sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren[2] und die Rechtmäßigkeit des Wohnorts erfüllt ist.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.4 Staatsangehörigkeit

Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung ist die Rechtmäßigkeit des Wohnorts. Diese Voraussetzung ist in Abschn. 1.8 näher beschrieben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4 Aus einem anderen Staat nach Deutschland oder in einen anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder in das Vereinigte Königreich zurückkehrende Personen

Verlegen Personen ihren Wohnort aus einem anderen Staat in einen Mitgliedstaat, muss geprüft werden, welche Rechtsvorschriften auf die Person Anwendung finden. Grundsätzlich gelten auch für diese Personen die hier beschriebenen Regelungen. Besonderheiten gibt es bei der Versicherungspflicht der Nichtversicherten und bei der freiwilligen Versicherung. 4.1 Versicherungspflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.1 Personenkreis

Die Versicherung in der GKV beginnt mit dem Tag der Wohnortverlegung nach Deutschland oder ab dem Zeitpunkt, in dem für eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Es werden alle Personen erfasst, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.7 Letzte Krankenversicherung

Eine weitere Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass eine Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war. Praxis-Beispiel Letzte Krankenversicherung Herr A verlegt seinen Wohnort nach Deutschland. Vor der Auswanderung war er in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In den letzten 20 Jahren war er in Schweden ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Da Herr A z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2 Aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückkehrende Personen

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Sachverhalte, in denen eine Person ihren Wohnort aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verlegt und geprüft werden muss, ob diese Person in Deutschland krankenversichert wird. Zuordnung zum deutschen Recht Voraussetzung für die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.3 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Von der Versicherungspflicht der Nichtversicherten werden auch Personen erfasst, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften zugeordnet werden. Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt[1] sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren[2] u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen können sich auch in Deutschland freiwillig versichern. Voraussetzung für den Beitritt in die freiwillige Versicherung ist, dass im Wohnstaat keine Pflichtversicherung vorliegt und der Wille erkennbar ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.3 Besonderheiten bei britischen Staatsangehörigen

Austrittsabkommen Britische Staatsangehörige, die vom Austrittsabkommen erfasst werden, erhalten ein deutsches "GB-Aufenthaltsdokument". Dies führt dazu, dass bei der Prüfung der Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie bei der freiwilligen Versicherung sie weiterhin wie Unionsbürger behandelt werden. Dies bedeutet, dass sie von den Versicherungen erfasst werden, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.6 Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Die Versicherungspflicht der nichtversicherten Personen setzt voraus, dass keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.[1] Neben den verschiedenen vorrangigen Versicherungstatbeständen nach deutschem Recht (z. B. andere Versicherungspflichttatbestände, eine freiwillige Versicherung, Familienversicherung etc.) wäre auch ein Anspruch nach über- und zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.4 Wahlrecht

Personen, die der Versicherungspflicht der Nichtversicherten unterliegen, haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Sie werden wieder Mitglied der Krankenkasse bzw. dem Rechtsnachfolger der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestanden hat. Hierbei ist es unerheblich, wie lange diese Mitgliedschaft zurückliegt. Personen, die zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.2 Andere Staatsangehörigkeit

Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie die freiwillige Versicherung erstrecken sich nur dann auf nicht deutsche Staatsangehörige, wenn diese nicht für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nachweisen müssen. Zuordnung zum deutschen Recht Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wenn für eine Person bereits nach den Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Von der obligatorischen Anschlussversicherung werden Personen, für die bisher ein Versicherungsverhältnis bei einer deutschen Krankenkasse bestand und dieses beendet wurde, erfasst. In der Regel waren die Personen, die ihren Wohnort aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland zurückverlegen, nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Daher muss die obligatorisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3 Personen, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Sachverhalte, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat lebt und in Deutschland krankenversichert ist bzw. wird. Zuordnung zum deutschen Recht Damit eine in einem anderen Mitgliedstaat lebende Person in Deutschland krankenversichert wird, müssen für die Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.4 Vorsteuerabzug

Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände stehen, hat der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Da grds. keine allgemeinen Steuerbefreiungen bei solchen Vermietungsumsätzen vorhanden sind, ergeben sich auch keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs. 2 UStG für den Vorsteuerabzug. Praxis-Tipp Vorsteuerabzug beim Leistungsort im A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 1 Allgemeines zum Ort der sonstigen Leistung

Wichtig Systematische Prüfung notwendig Die Prüfung einer sonstigen Leistung unterliegt einer strengen systematischen Vorgabe. Da nur ein im Inland ausgeführter Umsatz steuerbar sein kann, muss immer nach dem wirtschaftlichen Gehalt der ausgeführten Leistung geprüft werden, wo diese Leistung als ausgeführt gilt. Dabei sind in der Praxis vor den allgemeinen Rechtsvorschriften[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.4 Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie langfristige Vermietung an Nichtunternehmer

Die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln führt nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu einem von den Grundregelungen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG abweichenden Leistungsort. Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von bis zu 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, in allen anderen Fällen von bis zu 30 Tagen. Werden diese Fristen überschritten, ist dies unbeachtlich, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 9 Art

Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im einzelnen Fall über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe nach pflichtgemäßem Ermessen[1] und berücksichtigt das Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Menschen.[2] Leistungen zur Teilhabe können auch im Ausland erbracht werden, wenn diese Leistungen zumindest bei gleicher Qualität und Wirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1 Die Steuerbarkeit der Leistungen im Baugewerbe

Den Leistungen im Baugewerbe liegen in aller Regel Werkverträge nach § 631 BGB und Werklieferungsverträge nach § 650 BGB vor, ergänzend dazu sind die Vorschriften über Bauverträge [1] nach § 650a ff. BGB zu beachten. Umsatzsteuerlich kann der Bauunternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung oder Werkleistung ausführen. Die Unterscheidung ist insbesondere für die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.5 Geduldete Ausländer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23 In § 1 Abs. 1 Nr. 4 werden Ausländer angesprochen, die über eine Duldung nach § 60a AufenthG verfügen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.11.2007, L 7 AY 4504/06). Dieser Personenkreis ist an sich ausreisepflichtig. Es gibt aber Gründe, die der Vollstreckung der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen entgegenstehen und die es daher rechtfertigen, mit Erteilung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1 Gruppen anspruchsberechtigter Ausländer (Abs. 1)

Rz. 16 § 1 Abs. 1 regelt den persönlichen Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind nur Ausländer; das sind alle Personen, die nicht Deutsche i. S. d. Art. 116 GG sind (vgl. § 2 Abs. 1 AufenthG). Es handelt sich um eine abschließende Regelung, die eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass bedürftigen Ausländern Soz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 3.3 Länderspezifische, branchenspezifische und warengruppenspezifische Risiken

Der Gesetzgeber identifiziert dabei 3 Arten von Risiken, die die Anfälligkeit für das LkSG bestimmen: länderspezifische, branchenspezifische und warengruppenspezifische Risiken. Insbesondere konzentriert sich das Gesetz auf länderspezifische Risiken. Unternehmen, die Waren aus dem außereuropäischen Ausland importieren, gelten als "sehr stark betroffen". Diese Einschätzung des Ge...mehr