Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anteile an assoziierten Unternehmen

Tz. 117 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 IAS 28.16 sieht für die Behandlung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss die verpflichtende Anwendung der Equity-Methode vor. Die Regelungen des Paragraphs 14.4 des IFRS für KMU gewähren darüber hinaus sowohl für den Konzern- als auch den Einzelabschluss das Wahlrecht einer Bewertung zu Anschaffungskosten oder einer er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Paragrafen 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Tei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.3 Zuwendungen an Mitglieder, Nr. 1 S. 2

Rz. 21 Nach Nr. 1 S. 2 dürfen Mitglieder keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen an Mitglieder sind keine "satzungsgemäßen Vermögenszuwendungen", verstoßen also gegen den Grundsatz der Vermögensbindung. Die Vorschrift korrespondiert mit Nr. 3, wonach auch Zuwendungen an Dr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Rz. 1 Während § 59 AO den materiellen Inhalt der Satzung festlegt, präzisiert § 60 Abs. 1 AO, in welcher Form die Angaben enthalten sein müssen (formelle Satzungsmäßigkeit): das FA muss allein durch die Satzung in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung gegeben sind.[1] Diese Buchnachweisfunktion verbietet dem Satzungsgeber ...mehr

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Kapitalertragsteueranrechnung bei cum-ex-Geschäften präzisiert

Leitsatz Für das Streitjahr 2010 ist eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende nur möglich, wenn der Käufer die Erhebung der Abzugssteuer nachweisen kann. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2010 im außerbörslichen Aktiengeschäft börsennotiert...mehr

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Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

Leitsatz 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat. 2. Die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Ka...mehr

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Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / a) Transparenzfiktion – Materielles Recht

Nach einer Entscheidung des FG Bremen[1] in diesem Bereich, sollte die Ausschüttung des Vermögens an einen Begünstigten einer Stiftung nach dem Tod des Stifters einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen iSd § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG darstellen, also einen Vertrag zugunsten Dritter. Die Tatsache, dass die Stiftung als juristische Person nicht "sterben kann" und deshalb nur...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / b) Transparenzfiktion – Verfahrensrecht

Die Abgrenzung, ob eine Stiftung transparent oder intransparent ist, hat auch Bedeutung im Verfahrensrecht und ggf. Steuerstrafrecht. Eine transparente Stiftung kann Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht bei Dotierung der Stiftung, sondern nur später, zumeist bei Tod des Stifters, auslösen. Eine intransparente Stiftung kann ggf. zweimal, nämlich bei Dotierung und bei Ausschüt...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / c) Umqualifikation der ausländischen Familienstiftung in ausländische Vermögensmasse iSd § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG

Bei ausländischen Vermögensmassen, insbesondere anglo-amerikanischen Trusts, gelten aufgrund § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG verschärfte Vorschriften, die die Erfassung auch aller durch die Satzung vorgeschriebener Ertragsausschüttungen nach dem ErbStG sicherstellen sollen: Jeder Zwischenberechtigte ist mit jeder erhaltenen, ggf. auch nur einmaligen Ausschüttung schenkungsteuer...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / a) FG Hessen: Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheids vom 10.2.2014

Im Sachverhalt des genannten Falles geht es um die Belastung einer Ausschüttung einer schweizerischen Stiftung an einen deutschen Begünstigten. Die deutsche Finanzverwaltung hat einen Schenkungsteuerbescheid erteilt, gegen den sich die schweizerische Stiftung im Verfahren zur Wehr setzt. Das Hessische FG hat eine Aussetzung der Vollziehung des Schenkungsteuerbescheids aufgrun...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / c) FG Baden Württemberg: Urteil vom 22.4.2015

Auch in einem Urteil des FG Baden Württemberg vom 22.4.2015, Az 7 k 2471/12, ging es um die Schenkungsteuerpflicht einer Leistungszahlung einer schweizerischen Familienstiftung an einen deutschen Begünstigten. Der erkennende Senat bejahte im Ergebnis eine zusätzliche Schenkungsteuerpflicht, weil die im Entscheidungsfall ausgereichte Stiftungsleistung nicht von der Stiftungssa...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / b) Kein "Zwischenberechtigter"

Die Finanzverwaltung möchte den Begünstigten einer nicht-deutschen Stiftung neuerdings unter den Begriff des "Zwischenberechtigten" fassen und in der Folge Schenkungsteuer erheben. Der BFH hat den Bedeutungsinhalt des Begriffs "Zwischenberechtigter" allerdings zutreffend wie folgt ermittelt: "alle Personen, die während des Bestehens des Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermög...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / 1

In jüngster Zeit ist eine Diskussion um eine mögliche Doppelbesteuerung von Leistungen liechtensteinischer Stiftungen an deutsche Begünstigte aufgekommen. Deutsche Finanzverwaltungen vertreten offenbar neuerdings stellenweise[1] die Auffassung, dass von der satzungsmässigen Zweckdefinition gedeckte Stiftungsleistungen, die von ausländischen Stiftungen an inländische Begünsti...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / 1

Die Behandlung der ausländischen Familienstiftung im ErbStG ist zuletzt streitig geworden. Lange Zeit schienen einzig die Stiftungstatbestände des ErbStG relevant, bei Errichtung und Auflösung einer ausländischen Familienstiftung. Die Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist hier von vornherein nicht anwendbar. Für satzungsgemäße Ertragausschüttungen galt Steue...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / e) Widersprüchlichkeit der Argumentation der Finanzverwaltung

Die beschriebene und offenbar zumindest in Nordrhein-Westfalen auch auf Ministeriumsebene vertretene[73] Rechtsauffassung ist neu und stellt eine Abwendung von der bisherigen Verwaltungspraxis dar, nach welcher Stiftungsleistungen von Auslandsstiftungen bislang nicht von einer (zusätzlichen) Schenkungsteuer, sondern ausschließlich von der Einkommensteuer erfasst werden.[74] D...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / d) Staatsvertragswidrigkeit in Bezug auf das DBA D-FL

Die Regelung § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Deutschland-Liechtenstein, des Art. 24 DBA Deutschland-Österreich und auch des Art. 25 DBA Deutschland-Schweiz. Da Doppelbesteuerungsabkommen als Schrankenrecht etwa bestehende Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten einschränke...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / a) Keine "Ausländische Vermögensmasse"

Die Finanzverwaltung möchte die liechtensteinische und wohl auch die österreichische Stiftung neuerdings unter den Begriff der "ausländischen Vermögensmasse" fassen und in der Folge Schenkungsteuer erheben. Birnbaum [45] weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Auslegung des Gesetzeswortlauts des § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG nicht allein nach dem isolierten Wortlaut eine...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / a) Anlass: Position der Finanzverwaltung

Deutsche Finanzverwaltungen vertreten stellenweise[9] die Auffassung, dass Stiftungsleistungen, die von ausländischen Stiftungen an inländische Begünstigte ausgekehrt werden, nicht nur – wie bei einer inländischen Familienstiftung – mit Einkommensteuer gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9, sondern zusätzlich auch mit einer Erbschaftsteuer gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 2. Ts ErbStG belegt wer...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / aa) Kein sachlicher Bezug zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Die tatbestandliche Erfassung von Ausschüttungen aus einer Stiftung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erscheint nicht zulässig. Ein Vertrag ist wie im Zivilrecht auch bei § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht entbehrlich, weshalb z. B. auch die den Hinterbliebenen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustehenden Versorgungsbezüge nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG fallen.[26] Darüber hina...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / 5

Auf einen Blick Die Qualifikation einer ausländischen Familienstiftung als transparent wird nur in ausgeprägten Ausnahmefällen möglich sein. Insbesondere nach dem Tod des Stifters tritt eine Zäsur im maßgeblichen liechtensteinischen Stiftungs- bzw. Personengesellschaftsrecht ein, die im Regelfall zu einer Trennung des Stiftungsvermögens vom Nachlass führt. Sonderrechte des S...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / b) Historische Auslegung

Die Einführung des Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG durch das "Steuerentlastungsgesetz 1999" fand in mehreren Stufen des Gesetzgebungsverfahrens statt und hatte zunächst folgenden Hintergrund: Vor dem Stichtag des Inkrafttretens der Neuregelung waren Auskehrungen aus insbesondere anglo-amerikanischen Trusts, d. h. Treuhandverhältnissen mit teilweise dinglicher Spal...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / f) Steuerfreiheit satzungsgemäßer Leistungen aus Familienstiftungen

Satzungsgemäße Leistungen von Familienstiftungen, unabhängig, wie im Einzelnen der Rechtsanspruch des Begünstigten ausgestaltet ist, begründen eine entsprechende Verpflichtung bei der Stiftung. Da die Stiftung beim vorher besteuerten Erwerb des Vermögens derartige satzungsgemäße Verpflichtungen nicht abziehen kann, ist es seit Jahrzehnten ganz hM und auch nie in der Rechtspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Ausschüttungen während der sogenannten Interimszeit nach einer Umwandlung

Tz. 18f Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Rn 02.29 des UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1 998 268) und nach Rn 23–27 des Einf-Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786); ebenso hierzu s Dötsch/ Pung, DB 2004, 208, 210) sind Ausschüttungen der zivilrechtlich noch bestehenden übertragenden Kö im Rückwirkungszeitraum stlich nach der Rückwirkungsfiktion des § 2 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Ausschüttungen, für die noch bisheriges Recht gilt

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die GA und sonstigen Leistungen, die § 36 Abs 2 S 1 KStG nF erwähnt, sind diejenigen, für die gem § 34 Abs 12 KStG nF und gem § 52 Abs 36 und 50b EStG nF sowohl auf der Seite der ausschüttenden Kö als auch auf der der AE noch bisheriges Recht gilt. Dh für diese GA hat die Kö noch die KSt-Ausschüttungsbelastung herzustellen; die AE haben einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Die "Töpfe" zur Finanzierung von Ausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Tz. 5 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Da es in einer 18-jährigen Übergangszeit auf der Seite der ausschüttenden Kö – vom KSt-Moratorium gem § 37 Abs 2a KStG abgesehen – noch weiterhin eine KSt-Minderung sowie eine KSt-Erhöhung gibt, werden von den nach § 36 Abs 7 KStG nF getrennt auszuweisenden und gesondert festgestellten Teilbeträgen nur drei für die 18-jährige Übergangszeit wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Besteuerung der späteren Ausschüttungen bei inländischen Anteilseignern

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Sonderprobleme bei in 2001 bzw in 2002 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 6b Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 36 KStG nF kann in Teilbereichen auch bei einer in 2001 (oder in Sonderfällen auch noch in 2002) gegründeten Kö anwendbar sein, vorausgesetzt es handelt sich um eine Kö, die im früheren Recht zu den sog Anrechnungs-Kö gehört hätte. Wegen der erstmaligen Anwendung der KStG nF bei einer in 2001 gegründeten Kap-Ges s § 34 KStG nF Tz 6 und s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Regelungslücken in § 34 Abs 12 KStG

Tz. 23 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 In § 34 Abs 12 S 2ff KStG fehlt eine dem § 23 Abs 2 S 5 KStG 1999 und dem § 37 Abs 3 S 2 KStG entspr Regelung, wonach die Nach-St auch auf einen Anteil am Übernahmegewinn zu erheben ist. S § 34 KStG Tz 212. Weiter fehlt in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine entspr Regelung für Ausschüttungen aus dem Teilbetrag EK 30. Dessen Ausschüttung unterliegt be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Weiterausschüttung von EK 45 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF)

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für eine zur EK-Gliederung verpflichtete Kö und Pers-Vereinigung (Dividendenbezieherin) beträgt nach § 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF die KSt 45 % der Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zuz der anzurechnenden KSt (s § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1999), für die bei der ausschüttenden Kö der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt; die KSt beträgt höchstens 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Problemfälle

Tz. 18c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Probleme können sich insbes bei in 2001für 2000 (bei abw Wj; in 2001/2002für 2000/2001) beschlossenen GA ergeben, wenn diesen GA ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht zugrunde liegt, weil eine dazu erforderliche Abschlussprüfung nicht durchgeführt worden ist (s Förster/Ott, Stbg 2001, 349, 350; weiter s § 34 KStG nF Tz 109 und s § 37 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 3 KStG nF erhöht sich jeweils nach Abzug der KSt, der sie unterlegen haben. Die Vorschrift des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 UmwStG idF des StSenkG

Tz. 93 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) wurde auch das UmwStG geändert. Die bedeutsamsten Änderungen ergaben sich für den in den §§ 3–10 UmwStG behandelten Vermögensübergang durch Verschmelzung von einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Da diese Bestimmungen des UmwStG aF die Übernahmegewinn-(bzw -verlust-)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines; erstmalige Anwendung

Tz. 1 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch das UntStFG wurde in § 3 EStG die Nr 41 eingefügt. § 3 Nr 41 Buchst a EStG stellt GA ausl Zwischengesellschaften iSd § 8 AStG von der ESt frei, bei denen das entspr Einkommen über die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem §§ 7–14 AStG in D bereits der Besteuerung unterlegen hat. Der Buchst b des § 3 Nr 41 EStG regelt Entspr für Gewinne aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst a EStG GA, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (s § 10 Abs 2 AStG) der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anzuwenden war und der Stpfl dies nachweist. Tz. 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Die Höhe des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 AStG)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die Umgliederungsformel

Tz. 26 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Da die Umgliederung ohne den Verlust des im EK 45 gespeicherten KSt-Guthabens erfolgen soll, bestimmt § 36 Abs 3 KStG, dass dem EK 40 ein Betrag iHv 27/22 des bisherigen EK 45 hinzugerechnet wird. Da sich dasVEK in seiner Summe durch die Umgliederung jedoch nicht verändern darf (s § 29 KStG 1999), ist iHd an sich überhöhten Zugangs beim EK 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Für die Umwandlung auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 36 Abs 3 KStG, der durch das JStG 2010 als Reaktion auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326) gestrichen und durch Abs 6a ersetzt worden ist (dazu s Tz 48a ff), ist iRd Feststellung des modifizierten VEK ein positiver belasteter Teilbetrag EK45 rechnerisch so in die Teilbeträge EK 40 (+) und EK 02 (./.) umzugliedern, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 . . . nach Anwendung der Absätze 2 und 3 . . .

Tz. 36 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Umzugliedern ist nach § 36 Abs 4 KStG ein Bestand der Teilbeträge EK 01 bis EK 03, wie er sich nach Anwendung des Abs 2 ergibt. Nach Abs 2 des § 36 KStG können sich im letzten Gliederungsjahr Veränderungen des EK 01 bis EK 03 ergeben ausmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 . . . nach Anwendung des Absatzes 2

Tz. 40 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Für die Prüfung, ob die Summe des EK 01 bis EK 03 positiv ist, ist nach § 36 Abs 5 S 1 KStG auf die Bestände bei den Teilbeträgen EK 01 bis EK 03 abzustellen, wie sie sich "nach Anwendung des Abs 2" ergeben. Nach Abs 2 des § 36 KStG können sich im letzten Gliederungsjahr Veränderungen des EK 01 bis EK 03 ergeben ausmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Umgliederungsformel durch das BVerfG; Reaktion des Gesetzgebers

Tz. 27 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nachdem zuvor der BFH (s Urt des BFH v 31.05.2005, BStBl II 2005, 884) die ges Regelungen zur Umrechnung des beim Systemwechsel vorhandenen Bestands beim EK 45 als mit dem GG vereinbar erklärte, hat das BVerfG (s Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326) die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und 4 KStG für verfassungswidrig erklä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einer der belasteten Teilbeträge ist negativ (§ 36 Abs 6 S 1 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Ist einer der mit KSt belasteten Teilbeträge des VEK negativ, sind diese Teilbeträge zunächst untereinander zu verrechnen. Ein danach sich ergebender Negativbetrag verringert vorrangig das EK 02, anschließend das zusammengefasste EK 01/EK 03. § 36 Abs 6 KStG ist durch das UntStFG iS einer Klarstellung neu gefasst worden. Da nach § 36 Abs 3 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übersicht über die Rechenschritte in den gesonderten Feststellungen nach § 36 Abs 1 und 7 sowie § 37 Abs 1 und 2 KStG nF

Tz. 55 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die nachstehende Übersicht zeigt die vd Rechenschritte beim Übergang von der EK-Gliederung zur Feststellung des KSt-Guthabens. Rechenschritt 1:Feststellung des VEK (s § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999) Zum 31.12.2000 (bei abw Wj 2000/2001: zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) sind die Teilbeträge des VEK gesondert festzustellen. ...mehr

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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentverm...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentfonds: Anwendbarkeit des EStG und Veräußerungsbegriff

Leitsatz 1. Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. 2. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gemäß § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 11 Abs. 2, § 18...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verwaltungsregelungen 1938/1939

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehungsgeschichte des § 34 c EStG beginnt streng genommen im Jahr 1938, als der frühere Reichsminister der Finanzen mit einem unveröffentlichten Erlass (v. 12.8.1938 – S 1289 – 18 III R –) gewisse Anordnungen zur Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften im Verwaltungswege erlassen hat. Zu der weiteren Vorgeschichte der Maßnahmen gegen eine st...mehr