Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mängelbeseitigung

Im Rahmen der Mitwirkungspflichten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bei der Prüfung festgestellten Mängel zu beheben. Hierfür kann ihm eine Frist gesetzt werden. Darüber hinaus kann ihm die Auflage erteilt werden, die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung und die getroffenen Vorkehrungen nachzuweisen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4 Rechtsprechung zur unverschuldeten Unkenntnis

Die im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderliche Feststellung, ob von unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers ausgegangen werden kann, ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Unverschuldete Unkenntnis liegt beispielsweise vor, wenn die falsche Beitragsberechnung lediglich auf einem Abrechnungsversehen basiert. Dagegen kann keine unverschuldete Unkenntnis an...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 3 Ort der Prüfung

Dem Arbeitgeber steht ein grundsätzliches Wahlrecht darüber zu, ob die Prüfung in seinen Geschäftsräumen, bei der Abrechnungsstelle (Steuerberater oder andere Stellen) oder beim Rentenversicherungsträger durchgeführt werden soll. Das Wahlrecht entfällt, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers gerechtfertigt erscheinen lassen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft das Hauptzollamt den Mindestlohn, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Zusammenfassung Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, dies...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8 Prüfung der Beitragsberechnung und der Beitragsabführung

Die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erfolgt aus dem Arbeitsentgelt. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen nicht nur für gezahltes, sondern auch für geschuldetes Arbeitsentgelt, das zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht ausgezahlt ist.[1] 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitlic...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.1 Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 SGB X umfasst insbesondere alle Angaben über die Anzahl der beschäftigten Personen einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und der geringfügig Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihre versicherungsrechtliche Stellung, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften dieser Personen, die Höhe ihrer Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, den Zei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10 Prüfung eines ausreichenden Insolvenzschutzes für Wertguthaben

Für Wertguthaben beschäftigter Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Wertguthabenvereinbarungen gebildet wurden, müssen vom Arbeitgeber ausreichende Insolvenzsicherungsmaßnahmen getroffen sein.[1] 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen wor...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Sozialversicherung

1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetri...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14 Aufzeichnungs-, Nachweis-, Auskunfts- und Vorlagepflichten

Die Auskunfts-, Nachweis- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers gegenüber den prüfberechtigten Rentenversicherungsträgern beziehen sich auf alle Tatsachen, die für die Erhebung der Beiträge im Einzelfall erforderlich sind.[1] Der Arbeitgeber hat wegen der Entrichtung von Beiträgen über alle Tatsachen wie die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbe...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.2 Vervielfältigung von Unterlagen

Soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, dürfen Unterlagen des Arbeitgebers auf Kosten der Versicherungsträger vervielfältigt werden.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.1 Verstoß gegen Mindestentgeltsätze

Beruht eine Beitragsnachforderung auf einem Verstoß gegen Mindestentgeltsätze, die in allgemeinverbindlichen bzw. aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG maßgeblichen Tarifverträgen festgelegt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Vorsatz oder bedingter Vorsatz vorliegt.[1] Dies hätte zur Konsequenz, dass Säumniszuschläge entweder erhoben oder auch nicht erhoben...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.2 Auswertung der Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden

Mit Erhalt des Lohnsteuer-Haftungsbescheids erhält der Arbeitgeber Kenntnis über die steuerliche Behandlung der an seine Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne. Da die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich der Steuerpflicht folgt, gilt dies auch für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.[1] Der Arbeitgeber ist somit gehalten, zu diesem Zeitpunkt den Lohnsteuer-Haftun...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3 Keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / Sozialversicherung

1 Zuständigkeit der Hauptzollämter Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die M...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1 Verstöße gegen eine Rechtsvorschrift beim Arbeitgeber

5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EU...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3 Prüfungsinhalte

3.1 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden. 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen Da...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.7 Verjährung

Säumniszuschläge sind untrennbar mit der Hauptforderung verbunden. Sie stellen zwar eine separate, jedoch nicht eine völlig eigenständige und damit unabhängige Forderung dar. Säumniszuschläge verjähren daher mit der Hauptforderung.[1]mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.3 Ankündigung der Prüfung

Eine Ankündigung der Prüfung ist nicht erforderlich und würde in den meisten Fällen dem Prüfungszweck widersprechen. Nur eine überraschende Personenkontrolle kann dazu führen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch aufzudecken. Eine Ankündigung kann dann erfolgen, wenn nur die Lohn- und Meldeunterlagen nachzuvollziehen sind, z. B. beim Steuerberater. Die Prü...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5 Sanktionen

Wenn die Prüfer keine Verstöße gegen die Rechtsvorschriften feststellen können, ergeben sich auch keine Sanktionen. Allerdings schließt das nicht aus, dass in kürzerem oder längerem Abstand eine erneute Prüfung erfolgt. Dafür gibt es keine Vorgaben oder strengen Prüfpläne. Mehrere Prüfungen sind innerhalb eines kurzen Zeitraums rechtlich zulässig. Folgen hat es jedoch, wenn V...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.2 Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

Die Feststellung bzw. die Annahme, dass die Beitragszahlung aufgrund einer unverschuldeten Unkenntnis bzw. eines Versehens unterblieben ist, muss in der Praxis vom Betriebsprüfer unter Berücksichtigung aller konkret-individuellen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Die Gründe, die gegen eine unverschuldete Unkenntnis des Arbeitgebers sprechen, sind vom prüfenden Rente...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.7 Leistungsmissbrauch

Es wird auch geprüft, ob angetroffene Personen oder zum Schein Beschäftigte Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB III zu Unrecht erhalten haben. Hauptsächlich handelt es sich um Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob der Arbeitgeber Arbeits- und Verdienstbescheinigungen für die Sozialleistungsbehörden korrekt ausgestellt hat. Auch b...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.2 Fehlende Beitragszahlung aus typischem Arbeitsentgelt

Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger kann bei Vorliegen einer der Tatbestände, in denen keine unverschuldete Unkenntnis geltend gemacht werden kann, grundsätzlich typisierend unterstellt werden, dass die fehlende Beitragszahlung nicht auf unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers beruht. Aber auch in anderen Fallgestaltungen, in denen sich bei der Einzelfallprüfun...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln

Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein jeweils vorsätzliches Handeln vor. Aus de...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 2 Prüfauftrag Mindestlohn

In Deutschland gilt ein branchenübergreifender Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt ab 1.1.2024 12,41 EUR/Stunde (1.10.2022 bis 31.12.2023: 12 EUR/Stunde). Die Zollbehörden prüfen, ob die Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Arbeitgeber und FKS haben dabei die Rechte und Pflichten wie bei Prüfungen nach dem SchwarzArbG. Diesbezüglich ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen

Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EUR geahndet werden. Wer einer der Mitf...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.4 Aufzeichnungspflichten, Bereithaltung von Unterlagen

Arbeitgeber und Entleiher, die jeweils einem nach dem SchwarzArbG ausweismitführungspflichtigen Wirtschaftszweig angehören oder Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG oder dem AÜG einhalten müssen, sind verpflichtet bestimmte Aufzeichnungen vorzunehmen bzw. Daten zu dokumentieren.[1]mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.2 Fehlende Auswertung des Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden

Wegen der engen Anknüpfung des Beitragsrechts der Sozialversicherung an das Steuerrecht ist bei Beitragsansprüchen auf der Grundlage eines Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden von bedingtem Vorsatz auszugehen, wenn es sich bei dem im Bescheid des Finanzamts nachversteuerten Lohn um typisches Arbeitsentgelt bzw. um eine verbreitete Nebenleistung handelt. Das trifft zu, ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Sozialversicherung

1 Betriebsprüfung Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künst...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.2 Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

Wenn bereits ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, dies kann auch formlos vor Ort geschehen, haben die Prüfer bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses das Recht, Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen, beweiserhebliche Unterlagen zu beschlagnahmen und mitzunehmen. Achtung Beschlagnahmung ohne richterlichen Besch...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.4 Prüfungen verhindern

Die Prüfung kann nicht verhindert werden; die Durchführung ist nach den vorher beschriebenen Rechtsgrundlagen zu dulden, und die Betroffenen haben dabei mitzuwirken, indem sie den Prüfern die geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Arbeitgeber müssen die notwendigen Auskünfte erteilen, es sei denn, sie belasten sich selbst. Auch ein Einspruch gegen die Prüfungsanordnun...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2 Säumniszuschläge

Der Arbeitgeber hat die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. Abgaben zu ermitteln und diese bis zum jeweiligen Fälligkeitstag[1] an die Einzugsstelle bzw. an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 %...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5 Nachforderungsbescheid

Mit dem Bescheid über die Nachforderung von Beiträgen und Abgaben werden auch die Säumniszuschläge erhoben.[1] Der Beginn der Säumniszuschlagsberechnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den nachträglich zu erhebenden Beiträgen bzw. Abgaben und deren Fälligkeit. Die Beitragsansprüche werden sowohl für gezahltes Arbeitsentgelt als auch für geschuldetes Arbeitsentgelt fä...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr