Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.6 Verlustberücksichtigung

Rz. 1573 Erzielt die Familienstiftung negative Einkünfte erfolgt nach § 15 Abs. 7 S. 3 AStG keine Zurechnung.[1] In diesem Falle wird daher lediglich ein Verlustvortrag auf Ebene der Familienstiftung festgestellt. Dies folgt aus dem Verweis von § 15 Abs. 7 auf § 10 Abs. 3 S. 5 f. AStG. Daher findet auch hier der neu eingefügte § 10 Abs. 3 S. 6 AStG Anwendung und ein Verlustr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG bestehende – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik, die per Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG den Tatbestand normiert. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG und normie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen

Rz. 8 Der Normzweck der Mitwirkungspflicht aus § 16 AStG besteht in dem Schutz vor (rechtswidrigen) Steuerausfällen im Inland, bei Zahlungen im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Gesellschaften, Personen oder Personengesellschaften.[1] Der inländische Stpfl. haftet gewissermaßen für Steuerausfälle seines ausländischen Geschäftspartners.[2] Im Vorfeld zur Gewinnkorrekturv...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Die Hinzurechnung ist unter Vorbehalt zu stellen, wenn nach der Prüfung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze aussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 98 § 13 Abs. 2 AStG beinhaltet die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Darunter sind Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen und -verlusten zu verstehen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 N...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.1 10-%-Grenze

Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandlich voraus, dass die Zwischeneinkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen. Demnach sind die Zwischeneinkünfte (Zähler) ins Verhältnis zu den gesamten Einkünften der ausländischen Gesellschaft (Nenner) zu setzen. Ergibt sich danach ein Verhältnis von 10 % oder weniger, ist die ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 880 Die Erklärung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG hat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck [1] zu erfolgen.[2] Eine elektronische Abgabe ist für Wj., die bis zum 31.12.2024 enden, nicht möglich. Rz. 881 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2024 enden, nach a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft

Rz. 116 Betreffend Gesellschaften i. S. d. REIT-Gesetzes werden Einkünfte aus entsprechenden Gesellschaften als solche mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert, was zuvor bereits durch § 7 Abs. 8 AStG a. F. erfolgte.[1] Gem. § 13 Abs. 3 AStG gehören zu den Einkünften mit Kapitalanlagecharakter auch die Einkünfte aus einer Gesellschaft i. S. d. § 16 des REIT-Gesetzes [2] in der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.8 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 325 Auch die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbare Steuer muss nach dessen Wortlaut tatsächlich erhoben worden sein. Hier gelten die zu Abs. 1 gemachten Ausführungen entsprechend (s. Rz. 159 ff.).[1] Rz. 326 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen kann es vorkommen, dass bei mehreren vermittelnden Gesellschaften eine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt ist. In diesen Fällen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO

Rz. 22 Der BFH folgert eine Benennungspflicht und erweiterte Obliegenheit bei Zahlungen in das Ausland auch aus allgemeinen Beweisgrundsätzen, da die Ermittlungstätigkeit im Ausland für die FinBeh eingeschränkt ist.[1] § 16 AStG schließt nicht aus, dass die in ihm genannten unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen bereits aufgrund solcher allgemeinen Beweisgrundsätze – wie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.1 Geschäftsbeziehung

Rz. 62 Der Begriff der Geschäftsbeziehung ist deckungsgleich mit dem in § 16 Abs. 1 AStG.[1] Gesellschaftsverhältnisse und private Beziehungen fallen nicht unter den Begriff der Geschäftsbeziehungen. Die Geschäftsbeziehung wird vom Tatbestand des § 17 AStG dahingehend begrenzt, dass nur solche Geschäftsbeziehungen erfasst sind, die zwischen der ausländischen Gesellschaft zu ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 1)

Rz. 132 Gem. § 13 Abs. 5 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (uneingeschränkter Anwendungsvorrang).[1] Es reicht eine abstrakte Anwendbarkeit der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.1 Hintergrund

Rz. 256 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG entfällt die Wegzugssteuer nicht, soweit einer der 3 aufgelisteten Ausschlussgründe eingetreten ist. Zielsetzung der Ausschlusstatbestände ist einerseits die Vermeidung von Gestaltungen im Rahmen vorübergehender Wegzüge[1], andererseits die Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts in einem vor dem Wegzug bestehenden Umfang. Für die Pr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.6 Quotaler Ansatz des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 170 Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG entfällt auf die anteilige (quotale) Beteiligung der einzelnen Hinzurechnungsverpflichteten an dem Nennkapital der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Nur der auf diesen Anteil des Hinzurechnungsverpflichteten an der ausländischen Gesellschaft entfallende Betrag ist bei diesem als Hinzurechnung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 285 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG sind die dort genannten Gewinne grundsätzlich aktiv.[1] Dies gilt unter dem Vorbehalt nur einer Ausnahme, namentlich der Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG bei Direktbezug. Die Vorschrift ist – insbesondere verglichen mit Nr. 7 – sehr einfach konzipiert[2], was zugleich zu einer wesentlichen Entschärfung der bisherigen Rechtslage (§ 8 Abs. ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 1108 Wie bei der Hinzurechnungsbesteuerung sind die Einkünfte und das Vermögen einer ausländischen Familienstiftung seit dem Vz 2013 auch dann gesondert festzustellen, wenn nur ein unbeschränkt steuerpflichtiger Begünstigter vorhanden ist und nur ihm die Einkünfte und das Vermögen der Familienstiftung zuzurechnen sind.[1] Dies folgt aus dem Verweis auf die Abs. 1-3 des §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 212 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 AStG kann die vermittelnde Gesellschaft selbst unmittelbar oder mittelbar an der Zwischengesellschaft beteiligt sein. Die Länge der Beteiligungskette ist nicht relevant. Ebenfalls ist unerheblich, ob die sich zwischen der vermittelnden Gesellschaft sowie der Zwischengesellschaft befindenden Gesellschaften selbst Zwischengesellschaften sind. Es ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.5 Feststellungsverfahren bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 348 Bei Beteiligung eines Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften, ist für jede Gesellschaft ein eigenes Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 S. 1 AStG, der von der Beteiligung des Stpfl. "an der ausländischen Gesellschaft" spricht.[2] Rz. 349–357 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.1 Hintergrund

Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem. Das System der Weg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.1 Aufbau der Norm

Rz. 1 § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) ist in 6 Absätze gegliedert. Das ATAD-UmsG erweiterte die Vorschrift zuletzt um die Absätze 5 und 6. Der Aufbau der Norm wird im Schrifttum z. T. als unlogisch empfunden.[1] Rz. 2 Absatz 1 regelt den Ansatz der steuerpflichtigen (positiven) Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag bei dem Steuerpflicht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung

Rz. 760 Auch bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft ergibt sich seine Erklärungspflicht aus § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("oder mittelbar beteiligt").[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 AStG ist derjenige Stpfl., der nicht Feststellungsbeteiligter ist (s. dazu Rz. 358), insoweit nicht zur Abgabe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rücksausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. Rz. 118) können auch Nebenerträge der industriellen Täti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S.V. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.2 Anwendungsregel

Rz. 56 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG stellt für "Verluste, die für Veranlagungszeiträume oder Erhebungszeiträume vor dem 1. Januar 2022 [...] entstanden sind" die alte Regelungslage wieder her, wenn Zwischeneinkünfte vorliegen.[1] Für nämliche Verluste ist weiterhin § 10d EStG in Gänze anzuwenden. Folglich besteht für solche Verluste auch weiterhin die Möglichkeit des Verlustrücktra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.3 Verfahrensrechtliche Geltendmachung

Rz. 340 Bei Inanspruchnahme der Substanzausnahme besteht – anders als nach altem Recht – keine Erklärungspflicht, sondern ist eine Anzeige gem. § 18 Abs. 3 S. 2 AStG zu erstatten. Im Rahmen dieser Anzeige sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck Angaben zu machen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG ermöglicht.[1] Für Einzelheiten wird auf die Kom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.6 Überschneidungen von Inlandsvermögen und erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 103 Es sind freilich auch Konstellationen denkbar, in denen Vermögen gleichermaßen als Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG qualifiziert als auch erweitertes Inlandsvermögen darstellt. Konflikte ergeben sich aus dieser Überschneidung nicht. Das Vermögen unterliegt dann schlicht der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AStG.[1] Die Anwendung des § 4 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 61 Gem. § 21 Abs. 4 S. 3 AStG gelten für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, die § 10 Abs. 1 S. 2, § 10 Abs. 3 S. 6 und § 12 Abs. 1 i. d. F. vor dem ATADUmsG fort. Dadurch wird die Möglichkeit zur Berücksichtigung der Steuern, die für Vz vor dem Systemwechsel gezahlt worden sind, gewahrt und damit ein Untergang der Ste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.5 Medianansatz (§ 1 Abs. 3a S. 4 AStG)

Rz. 190 Widerlegbare Vermutung: Medianansatz: Wenn der vom Steuerpflichtigen für die Einkünfteermittlung verwendete Wert außerhalb der justierten (eingeengten) Bandbreite liegt, so ist nach Satz 4 der Medianwert als Fremdvergleichswert anzusetzen. Der Median ist charakterisiert als der Wert, bei dem mindestens 50 % aller Daten kleiner oder gleich und mindestens 50 % größer od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 9 Gestaltungsansätze – Vermeidung einer Korrektur aufgrund § 1a AStG

Rz. 88 Aus Praxissicht ist zu empfehlen, eine (fremdübliche) Preisanpassungsklausel insbesondere für den Fall einer Funktionsverlagerung vertraglich zu vereinbaren. Eine vertragliche fremdvergleichskonforme Preisanpassungsklausel kann dabei im Zweifel auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen wirken. Zwecks Planungssicherheit empfiehlt es sich des Weiteren, eine Anpassungsklause...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.3 "Allein" oder "zusammen mit"

Rz. 429 Gem. § 7 Abs. 2 AStG kann der Stpfl. "allein oder zusammen" mit ihm nahestehenden Personen die ausländische Gesellschaft beherrschen. Dabei ist festzuhalten, dass der Wortlaut sowie die Art und Weise der Berücksichtigung von nahestehenden Personen i. R.d. Beherrschung höchst umstritten ist.[1] Im Grundsatz erfolgt eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist zu prüfen, ob de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.2 Bedeutung einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 127 Nur der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand stellt auf den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ab. Dieser Tatbestand ist subsidiär (s. Rz. 124). Den beiden Haupttatbeständen in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AStG ist dagegen keine Relevanz des deutschen Besteuerungsrechts zu entnehmen, sondern es kommt dort ledig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.2 Verhältnis zu § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 50 Die dadurch angeordnete Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung gegenüber Vorschriften des EStG dürfte insbesondere auf die Entstrickungsregelung für Anteile im Privatvermögen in § 17 Abs. 5 EStG abzielen,[1] die in Konkurrenz zum Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG tritt. Soweit beide Vorschriften einschlägig sind, geht die EStG-Regelung als Spezialnorm vor ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG

Rz. 429 Im Jahr der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts (regelmäßig im Feststellungsjahr 2022) ist sowohl für das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021 nach § 12 Abs. 1 AStG a. F. (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 1.1.2022), als auch für das am 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahr eine Anrechnung nach § 12 AStG i. d. F. des ATADUmsG (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 31...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 7 § 10 AStG dient im Rahmen des kollektiven Regelungsgeflechts der sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG) dem Ziel, die Steuerbelastung passiver und niedrig besteuerter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die von Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 AStG beherrscht werden, auf das inländische Besteuerungsniveau anzuheben.[1] Dieses Ziel wird per Fiktion einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 267 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG

Rz. 73 § 22 UmwStG regelt eine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven im Falle einer Einbringung (§ 20 UmwStG) oder eines Anteilstauschs (§ 21 UmwStG), wenn die sperrfristbehafteten Anteile "veräußert" werden oder andere schädliche Tatbestände verwirklicht werden. Es stellt sich daher einerseits die Frage, inwieweit die von § 6 Abs. 1 AStG angeordnete Gleichstellung de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr