Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gem. § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.5 Beteiligung von weniger als 1 % / Börsenklausel (§ 13 Abs. 1 S. 4)

Rz. 91 Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % knüpft § 13 Abs. 1 S. 4 AStG die Anwendbarkeit der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung an weitere Voraussetzungen. Bei einer Beteiligung Kleinstbeteiligung (i. H. v. weniger als 1 %) gilt § 13 Abs. 1 S. 1 AStG (d. h. die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) nur, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ausschließl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 366 Sofern eine ausländische Hinzurechnungsbesteuerung die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ausschließen soll, setzt § 7 Abs. 1 S. 2 AStG neben der effektiven Besteuerung von mindestens 25 % voraus, dass die ausländische Regelung mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar ist. Rz. 367 Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Gesetzesbegründung schweigen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 1a AStG umfasst sechs Sätze und regelt mit der sog. "Preisanpassungsklausel" eine einmalige nachträgliche (außerbilanzielle) Einkünfteberichtigung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreistransaktionen im Konzerngefüge. Die Preisanpassungsklausel kommt dabei nur dann zur Anwendung, wenn wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand der Geschäftsbeziehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.1 Grundsatz

Rz. 281 Bei den in den Rz. 268 – 275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden einzelnen Bezug du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 10 Eine Qualifikation der Norm als verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche[1] hat keine praktische Bedeutung. Da die Norm systematisch zu den Anforderungen aus der Abgabenordnung hinzutritt und die Benennung von Angaben verlangt, die dann im nachfolgenden Schritt zur Abzugsentscheidung führen, ist die Vorschrift im Verfahrensrecht anzusiedeln. 1.4.1 Persönlicher An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu den weiteren Vorschriften des ErbStG

Rz. 44 Sind die Voraussetzungen des § 4 AStG erfüllt und wird das erweiterte Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht unterworfen, gelten im Übrigen die allgemeinen Vorschriften des ErbStG. Es bestehen insoweit keine Besonderheiten bei der Besteuerung.[1] Auch die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG können im Anwendungsbereich des § 4 AStG zur Anwendung kommen.[2] Rz. 45 e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.1 Gesetzeswortlaut

Rz. 195 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG enthält keine weitergehende Definition bzw. Beschreibung der Eigenschaften der vermittelnden Gesellschaft. So ist im Gesetzeswortlaut nicht explizit festgelegt, welche Rechtsform die vermittelnde Gesellschaft haben muss oder ob die vermittelnde Gesellschaft ihrerseits eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG sein muss. Der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu § 49 EStG

Rz. 161 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur beschränkten Steuerpflicht schließen sich nicht aus. Eine ausländische Zwischengesellschaft kann auch inländische Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG erzielen, d. h. der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.[1] Die im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von der ausländischen Gesellschaft gez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2 Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 87 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG sind die Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 180 Abs. 3 AO im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG entsprechend anzuwenden (s. dazu Rz. 526 ff.). Rz. 88–92 einstweilen frei 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO

Rz. 125 § 18 AStG ist als Spezialvorschrift vorrangig vor § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO anzuwenden.[1] Ansonsten gelten für die Durchführung einer Außenprüfung die §§ 193 ff. AO entsprechend (s. dazu Rz. 1321 ff.).[2] Rz. 126–135 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.5 Kein Nachweis nach § 4 Abs. 2

Rz. 83 Gem. § 4 Abs. 2 AStG findet die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Abs. 1 keine Anwendung, wenn ein Nachweis über eine Mindestbelastung mit einer der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbaren Steuer erbracht wird (s. für Einzelheiten Rz. 122ff.). Nur wenn kein solcher Nachweis erbracht wird, kommt § 4 Abs. 1 AStG folglich zur Anwendung. Rz. 84 einstweilen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.8 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 493 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, sofern ihm Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.4 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 64 Die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter erfolgt in § 13 Abs. 2 und Abs. 3 AStG (s. unter 2.2.1 und 2.3). Die ausländische Gesellschaft muss entsprechende Einkünfte erzielen oder ihr diese nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO zugerechnet werden.[1] Rz. 65 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 § 1 Abs. 1 AStG erfasst alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche Personen oder Körperschaften mit beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht handelt. Rz. 24 Auch Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften fallen unter die Steuerpflichtigen gemäß § 1 Abs. 1 AStG. Rz. 25–26 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3.2 Notwendige Beiladung (§ 60 FGO)

Rz. 585 Sind mehrere Stpfl. an dem Feststellungsverfahren beteiligt und klagt nur einer von ihnen gegen die Einspruchsentscheidung, so sind die übrigen im Inland steuerpflichtigen Anteilseigner im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Rz. 586–595 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 30 Das Abkommensrecht kann besondere Mitwirkungshandlungen des Stpfl. bei steuerlich erheblichen Auslandssachverhalten nicht einschränken, da diese materielle Schranken bei der Ausübung der Besteuerungsbefugnisse aus dem nationalen Recht regeln und nicht das Verfahrensrecht normieren. Im Abkommensrecht werden auch Auskunftsklauseln vereinbart, sodass auch auf Abkommenseb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.2 Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse (§ 1 Abs. 3 S. 1 AStG)

Rz. 125 Die grundlegende Idee hinter der Bestimmung von Verrechnungspreisen anhand des Fremdvergleichsgrundsatzes und der damit verbundenen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung zielt darauf ab, dass sich diese an der ökonomischen Realität orientieren sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Besteuerung die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanaylse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 Die Vorschrift des § 7 AStG in der Fassung des ATAD-UmsG findet gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals auf Zwischeneinkünfte Anwendung, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist die Neufassung erstmals für das Jahr 2022 anzuwenden. Rz. 107-115 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.4.2 Zuständigkeit, wenn sich mehrere Finanzämter für zuständig halten

Rz. 720 Auch wenn sich mehrere Finanzämter für örtlich zuständig halten, findet Satz 3 Anwendung.[1] In diesen Fällen legen die zuständigen Landesfinanzbehörden das örtlich zuständige FA fest. [2] Der Feststellungsbeteiligte muss nicht zustimmen.[3] Rz. 721–728 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 79 § 12 AStG muss den Vorgaben von Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung genügen, wenn die der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte bereits bei der ausländischen Gesellschaft besteuert wurden.[1] § 12 Abs. 2 AStG trägt Erwägungsgrund 5 der ATAD-RL Rechnung und regelt die Steueranrechnung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, wenn di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 68 § 1 AStG begnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Rz. 69–70 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (S. 2 Nr. 2)

Rz. 66 Nach dem Regelbeispiel des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG sind auf Verlangen insbesondere auch die für die Anwendung der §§ 7–15 AStG sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen, einer Darstellung der Beteiligungsverhältnisse sowie der Steuererklärungen und Steuerbescheide (unter Umständen mit Prüfungsvermerk) vorzulegen. 2.1.3.1 Sachdi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 § 5 AStG wurde im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes geringfügig geändert. Es handelt sich hierbei lediglich um – rein redaktionelle – Änderungen bei den Verweisen auf andere Vorschriften, die infolge von Verschiebungen bzw. Streichungen im AStG erforderlich wurden.[1] Rz. 12–14 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung

Rz. 48 Ausweislich des Wortlauts des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG gilt die Wegzugsbesteuerung nur "vorbehaltlich" der Vorschriften des EStG. Mithin wird vermittels einer gesetzlichen Anordnung der Vorrang der Vorschriften des EStG gegenüber § 6 AStG angeordnet. Dies gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Stpfl (s. die Beispiele in Rz. 50). Rz. 49 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.3 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 223 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, soweit die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum sel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu Vorschriften des KStG

Rz. 65 Die gegenüber den Vorschriften des EStG geltende Subsidiarität des § 6 AStG (s. Rz. 48) gilt auch gegenüber den Vorschriften des KStG. Welche Vorschriften des KStG mit diesem Verweis gemeint sein könnten bleibt unklar. In der Gesetzesbegründung findet sich ein Verweis auf § 12 Abs. 2 S. 2 KStG a. F.,[1] der allerdings mit Wirkung zum Vz 2022 – und somit zeitgleich mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.5 Eigenhändige Unterschrift

Rz. 1312 Nach § 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 3 S. 6 AStG ist die Erklärung von dem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär oder den in § 34 AO bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben (s. dazu Rz. 1085). Rz. 1313–1320 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.4 Währungsumrechnung

Rz. 420 Für die Umrechnung der ausländischen Steuerbeträge ist grundsätzlich der täglich veröffentlichte EUR-Referenzkurs anzuwenden.[1] Maßgeblich ist hierbei der Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Zahlung der Steuer.[2] Es wird allerdings auch nicht beanstandet, wenn für die Umrechnung ein Jahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt wird.[3] Rz. 421–424 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.2 Anwendungsbereich

Rz. 508 § 11 Abs. 5 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich auf die Gewerbesteuer. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Kürzungsbetrag anlässlich der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG nicht nur für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angesetzt, sondern wirkt sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrages mindernd aus....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.3 Umfang der Erklärungspflicht bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 870 Ist der Beteiligte erweitert beschränkt steuerpflichtig, so sind nur diejenigen passiven Einkünfte zu erklären, die in Deutschland nach § 5 AStG steuerpflichtig sind.[1] Rz. 871–879 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.4 Örtliche Zuständigkeit bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 651 Die örtliche Zuständigkeit bei der Beteiligung eines erweitert beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft richtet sich nach § 19 Abs. 2 AO. Insoweit kann auf die entsprechenden Ausführungen in Rz. 640 verwiesen werden.[1] Rz. 652–661 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5.2 Regelungsinhalt (§ 21 Abs. 4 S. 5 1. Halbs.)

Rz. 69 § 21 Abs. 4 S. 5 1. Halbs. AStG schafft für nach § 14 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG einer Obergesellschaft zugerechnete und dort noch nicht verrechnete Verluste die Möglichkeit, nämliche Verluste auf Antrag denjenigen Untergesellschaften zuzuordnen, durch deren Tätigkeit sie erwirtschaftet worden sind. Angesprochen sind nur "Verluste i. S. d. Satzes 2", mithin Altver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.3 Normzweck

Rz. 12 Die Vorgängerregelungen zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 7 Abs. 6 AStG a. F. bezweckten ausweislich der Gesetzesbegründung die "Verhinderung marktgängiger Sammelgestaltungen zum Zweck von Kapitalanlagen in Niedrigsteuerländern", durch Streichung einer Beteiligungsgrenze bei ausschließlichem oder fast ausschließlichem Erzielen von Einkünften mit Kapitalan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.5 Anrechnungszeitpunkt

Rz. 235 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage (Abstellen auf den Zeitpunkt der Steuerzahlung für die Anrechnung) erfolgt die Anrechnung nun gem. § 12 Abs. 1 S. 1 AStG in dem Vz, für den die Steuern von der ausländischen Gesellschaft entrichtet wurden und nicht erst in dem Vz ihrer Zahlung.[1] D.h. die Anrechnung der auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer wird in dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.3 Sanktionen

Rz. 51 Bei Nichtvorlage der verlangten Auskünfte kann die FinVerw zu Sanktionsmaßnahmen greifen. Die Zwangsmaßnahmen der §§ 328 ff. AO finden Anwendung, sodass mittels Anordnung eines Zwangsgeldes bis hin zur Zwangshaft die Auskunft erzwungen werden kann.[1] Bei der Nichtvorlage verlangter Auskünfte im Rahmen einer Außenprüfung und mehrmaliger Anmahnung besteht für die FinBe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (S. 2 Nr. 1)

Rz. 61 In § 17 Abs. 1 S. 2 AStG finden sich enumerativ aufgezählte Regelbeispiele. Die Regelbeispielsqualität wird durch das Wort "insbesondere" gesetzgeberisch vorgegeben. Die Aufzählung ist mithin nicht abschließend. Inhaltlich würden die genannten Beispiele auch von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG abgedeckt werden. Durch die Regelbeispiele werden die typischsten Pflichten bei der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.4 Übertragungsvorgänge

Rz. 359 Das Hinzurechnungskorrekturvolumen fällt weg, sofern der Steuerpflichtige i. S. d. § 11 AStG die (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung an der Zwischengesellschaft entgeltlich, unentgeltlich oder teilentgeltlich überträgt und infolge der Übertragung keine (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung mehr an der Zwischengesellschaft besteht. Dies gelte auch in Erbfä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.6 Zentralzuständigkeit in einigen Bundesländern

Rz. 671 Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern (Stand 1.3.2024: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) Zentralzuständigkeiten für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG existieren.[1] Rz. 672–679 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.2 Offenbaren

Rz. 63 Das Offenbaren von Geschäftsbeziehungen ist wie das Offenlegen aller Beziehungen in § 16 Abs. 1 AStG zu verstehen. Wenngleich die Geschäftsbeziehung zu den näher bestimmten Personen bestehen muss, obliegt die Offenbarungspflicht allein dem Stpfl. Eine Offenbarung erfordert die vorbehaltlose und vollständige Darlegung des Sachverhalts, die auf Verlangen auch vom Stpfl....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Voraussetzung für die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung ist in sachlicher Hinsicht, dass die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft aus Einkünften mit Kapitalanlagecharakter bestehen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen (s. i. Einz. unter 2.1.1 d) und e)). Dies ist dann gegeben, wenn die ausländische Gesellschaft en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 48 Das Verhältnis des AStG zum Abkommensrecht wird in § 20 Abs. 1 AStG dahingehend geregelt, dass u. a. die Vorschriften der §§ 7–18 AStG durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) nicht berührt werden. Das AStG normiert einen Treaty Override, d. h. eine Abkommensüberschreibung. Der BFH[1] sieht in dem Treaty Override keinen Verstoß gegen das Grundgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.5 Kein Substanznachweis

Rz. 75 Der Gesetzgeber schloss den Substanznachweis durch "ungeachtet des § 8 Abs. 2 AStG" aus. Damit bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsspielraums unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben. Der EuGH konnte keinen Eingriff in die Niederlassungsfreizügigkeit erkennen, da der Stpfl. so gestellt werde, als habe er im Inland die Investition getätigt (Eu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.4 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG

Rz. 370 Der Anrechnungshöchstbetrag wird in entsprechender Anwendung von § 34c Abs. 1 S. 2 und 3 EStG wie folgt ermittelt: Zunächst sind die nach Abs. 1 und 2 bei dem Stpfl. anrechenbaren Steuern der ausländischen Gesellschaft zu addieren, um den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge zu ermitteln. Die Summe der nach § 12 Abs. 1 und 2 AStG anrechenbaren Steuern wird dann für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 423 § 11 Abs. 4 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift. Der Kürzungsbetrag ist somit nicht nur beim Erhalt der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG anzusetzen, sondern auch, sofern der Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder aus der Herabsetzung ihres ...mehr