Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Unionrechtskonforme erweiternde Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG

§ 15 Abs. 1 und Abs. 2 AStG verstoßen für Drittstaatenfälle (im Streitfall: eine Schweizerische Familienstiftung) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Kapitalverkehrsfreiheit wird jedoch durch eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG auf Drittstaatenfälle hinreichend Rechnung getragen. Hess. FG v. 13.7.2022 – 8 K 1419/19, EFG 2023, 608, Rev. eingelegt, Az. des BFH:...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsstättengewinnabgrenzung

Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 AStG erfordern eine Verrechnungspreisproblematik – also Anhaltspunkte, dass die Leistungsbeziehungen zwischen ausländischem Stammhaus und der inländischen Betriebsstätte überhöht abgerechnet wurden oder in anderer Weise einem Drittvergleich nicht standhalten. FG Nürnberg v. 27.9.2022 – 1 K 1595/20, EFG 2023, 527...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.2 Vergleichbarkeit der Verhältnisse

Rz. 10 Kriterien der Vergleichbarkeit. Neben der Unabhängigkeit der Geschäftspartner besteht das zweite Merkmal des Fremdvergleichs in der Notwendigkeit einer Vergleichbarkeit der Verhältnisse. Dazu gehört sowohl die Betrachtung der einzelnen Leistung bzw. des einzelnen Geschäfts, als auch die Berücksichtigung aller Umstände, die auf das einzelne Geschäft einwirken können. L...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.2 Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 18 Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[1] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit zwischen unabhängigen Vergleichspartnern fe...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.3 Rangfolge der Verrechnungspreismethoden

Rz. 51 Auffassung der OECD. Die Bedeutung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden hat in der Praxis der Festlegung und Prüfung internationaler Verrechnungspreise in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So werden nach den Erfahrungen der deutschen Finanzverwaltung 80 % der "einfachen Fälle" ("einfache" Vertriebsgesellschaften, Produktionsgesellschaften oder Dienstlei...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.5 Preis- und Wertbandbreiten

Rz. 20 Realität der Verrechnungspreispraxis. Nach der Rechtsprechung des BFH und vorherrschender Auffassung im Schrifttum kann es den "richtigen Verrechnungspreis" im Sinne eines mathematisch exakt fixierbaren Werts nicht geben, sondern es kann allenfalls eine Bandbreite angemessener Preise bestimmt werden.[1] Dieses Verständnis von Wertbandbreiten bei der Anwendung der am b...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.1 Anerkennung gewinnorientierter Methoden

Rz. 38 Arten gewinnorientierter Methoden. Aufgrund dieser Schwächen der Standardmethoden bei der Verrechnungspreisermittlung wurde nach neuen Verrechnungspreismethoden gesucht, die im Hinblick auf das Vergleichbarkeitskriterium des Fremdvergleichs geringere Anforderungen stellen. Im Ergebnis führte dies zur Entwicklung der sog. Gewinnmethoden, die den Gewinn aus einer Transa...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.1 Preisvergleichsmethode

Rz. 25 Anwendungsform des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[1] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. E...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.2 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM)

Rz. 42 Anwendung der TNMM. Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode[1] vergleicht Nettomargen, die ein Konzernunternehmen aus einem Geschäft mit einem verbundenen Unternehmen erwirtschaftet hat, mit solchen Margen, die das Konzernunternehmen bei vergleichbaren Geschäften mit fremden Dritten erzielt bzw. die von unabhängigen Unternehmen bei vergleichbaren Geschäften er...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.1 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 79 Tatbestandsvoraussetzungen. Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO hat ein Steuerpflichtiger einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung zu erstellen (Stammdokumentation). Tatbestandsvoraussetzungen für diese erweiterten Aufzeichnungspflichten unbeschränkt Steuerp...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.3 Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 12 Bedeutung. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt durch eine sog. Vergleichbarkeitsanalyse.[1] Zentraler Bestandteil dieser Vergleichbarkeitsanalyse ist eine Funktions- und Risikoanalyse, die eine detaillierte Untersuchung der von den verbundenen Unternehmen bezogen auf die konkrete Geschäftsbeziehung ausgeübten Funktionen, der von diesen getragenen Risiken und ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.3 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode (PSM)

Rz. 47 Geschäftsvorfallbezogene Aufteilung von Gewinnen. Im Rahmen der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", "PSM") wird der aus einem Geschäftsvorfall für den Konzern erzielte Gesamtgewinn auf die an der Transaktion beteiligten Konzernunternehmen aufgeteilt.[1] Diese Methode ist deshalb transaktionsbezogen, weil nur der gemeinsam erzielt...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Rz. 29 Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[1] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird der Marktpreis ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 1 Einleitung

Rz. 1 Bedeutung internationaler Verrechnungspreise. Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten mehr als 25 Jahren erheblich zugenommen.[1] Schätzungen zu Folge werden heute ca. 70 % des Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt.[2] Tendenziell wird dieser Anteil aufgrund der zunehmenden Glo...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.1 Unabhängigkeit der Geschäftspartner

Rz. 8 Zentrale Merkmale des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist der zentrale Angemessenheits- und Korrekturmaßstab für internationale Verrechnungspreise. Hiernach ist ein Entgelt für eine gruppeninterne Lieferung oder Leistung unangemessen, wenn es von dem abweicht, was "unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten".[1] ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.2 Steuerpflichtiges und steuerfreies Einkommen

Rz. 117 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz und Teileinkünfteverfahren basiert auf der Annahme, dass das Einkommen der Körperschaft steuerlich in bestimmter Höhe vorbelastet ist. Nur dann rechtfertigt sich die Verminderung der Bemessungsgrundlage auf der Ebene des Anteilseigners, um zusammen mit der Vorbelastung eine insgesamt als angemessen angesehene Steuerb...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben v. 5.7.2023 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 2.11.2021. Billigkeitsmaßnahmen im Steuerrecht Billigkeitsmaßnahme...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Ausländische Stiftungen

Rz. 138 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht. Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet, d.h. es können auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden (siehe auch Rdn 126 ff.). Rz. 139 Besonders "beliebt" sind in der Praxis die sehr e...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5. Erbersatzsteuer

Handelt es sich bei der privatnützigen Stiftung um eine Familienstiftung, da sie im wesentlichen Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, so unterliegt sie alle 30 Jahre[44] der Erbersatzsteuer,[45] ohne dass es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[46] Entscheidend für die Frage, ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Ist der Wegzug ins Ausland vollzogen, droht ggf. die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ziel der erweiterten beschränkten Steuerpflicht des § 2 AStG ist es laut Gesetzesbegründung, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten, die durch den Wohnsitzwechsel ins Ausland verletzt worden sein könnte.[1] Faktisch reduziert die Anwendung der Norm jedoch für eine be...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.3 Rechtsfolge

Nach § 2 Abs. 1 AStG ist der Steuerpflichtige für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seinem Wegzug und dem Ausscheiden aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht über die beschränkte Steuerpflicht hinaus erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht auslä...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.2 Sachliche Voraussetzungen

Sachliche Voraussetzung ist entweder, dass der Steuerpflichtige in ein niedrig besteuertes ausländisches Gebiet verzieht oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Nach § 2 Abs. 2 AStG wird ein niedrig besteuertes Gebiet vermutet, wenn das ausländische Gebiet von einer unverheirateten Person bei einem Einkom...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.1 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ergeben sich aus § 2 Abs. 1 AStG. Demnach muss der Steuerpflichtige als Deutscher in den letzten 10 Jahren vor Beendigung seiner unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein.mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / 2. Erklärungspflichten

Die Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sowie sog. AStG-Erklärungen regelt sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Gemäß des Deklarationsprinzips erklärt der Steuerpflichtige hierbei sein inländisches zu versteuerndes Einkommen als Grundlage für die Steuerfestsetzung. Wie grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen sind, ergibt sich ent...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / c) Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Gemäß § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Deutet sich in einem Unternehmen ein Sachverhalt an, der u.U. mitteilungspflichtig ist, muss eine entsprechende Prüfung erfolgen. Diese gliedert sich in eine sachliche Prüfung (d.h.: Liegt eine Steuergestaltung vor?) und persönliche Prüfung (d.h.: Muss der Steuerpflichtige als...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / a) Anzeige von Auslandsengagement

In den §§ 137 ff. AO werden Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen geregelt. Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ist § 138 Abs. 2 AO von besonderer Bedeutung. Demnach müssen im Ausland neu gegründete Betriebe, Betriebsstätten und Beteiligungen gemeldet werden. Der Inhalt der Meldepflichten orientiert sich an der Perspektive eines Gesellschafters und zielt darauf ab, ...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / 1. Aufbau der Untersuchung

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an den Steuerpflichtigen haben ihre Grundlage sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen. Für die nachfolgende Untersuchung werden zunächst die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, die sich aus dem KStG, GewStG und AStG ergeben, skizziert. Anschließend werden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten dargestellt. Es wir...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht bei § 6 Abs. 3 AStG (GmbHStB 2023, Heft 6, S. 181)

Stellungnahme zur „vorübergehenden Abwesenheit” im Kontext der Wegzugsbesteuerung Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Wegzugsbesteuerung i.S.d. § 6 AStG greift ein, sobald u.a. eine Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder des inländischen gewöhnlichen Aufenthaltes eintritt. In manchen Konstellationen sind die Wegzüge jed...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 1. Einführende Überlegungen

Der Tatbestand der "vorübergehenden Abwesenheit i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG" erfasst tatbestandsseitig zunächst die Fälle der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG . Auch die Fälle der subsidiären Beschränkung bzw. des Ausschlusses des Besteuerungsrechtes der Bundesrepublik De...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 2. Rechtsfolge

Fiktion der Veräußerung zum gemeinen Wert: Als Rechtsfolge fingiert § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Veräußerung der Beteiligung zum gemeinen Wert, um als ultima ratio das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu sichern.[5] Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt: In einigen Fällen lassen sich Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt definieren, die das Besteuerungsrec...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 3. Kongruenz zur Stundungsregelung

Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz der vorübergehenden Abwesenheit zur Stundung nach § 6 Abs. 4 AStG. Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen. Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / b) "(Eingeschränkt) objektive Theorie"

Auf der anderen Seite steht die objektive Theorie, die keine Rückkehrabsicht im Zeitpunkt des Wegzugs verlangt. Die darauf aufbauende eingeschränkt objektive Theorie verfolgt den Gedanken, dass eine tatsächlich fristgerechte Rückkehr für die Tatbestandsverwirklichung des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG – und damit die Inanspruchnahme der Rückkehrregelung – ausreicht.[17] Die fortbesteh...mehr