Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 10. Auflage 2021 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 4. Auflage 2020 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, 40. Auflage 2021 Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt, 156. Auflage 2021 Bunjes, Umsatzsteuergesetz: UStG, 19. Auflage 2020 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 D...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Nachfolger, übrige Bedachte und (Rest-)Familie

Rz. 9 Dieselben Informationen, die beim Unternehmer relevant sind, sind es auch beim potenziellen Unternehmensnachfolger sowie ggf. vorhandenen weiteren Bedachten (z.B. Erwerber von Privatvermögen). Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diese unter Lebenden oder von Todes wegen begünstigt sein sollen. Denn das Interesse des Vermögensinhabers geht regelmäßig dahin, jeglich...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Anwendungsbereich

Rz. 301 Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist rechtsformneutral sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personenunternehmen anzuwenden. Es ist für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe anwendbar, sofern es nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt, § 199 Abs. 1 BewG.[461] Führt das Ergebnis zu offensichtlich unzutreffenden Werten, sind andere im gewöhnlichen ...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerinländer

Rz. 67 Inländer sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG Bürger, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, sowie gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. d ErbStG Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Sitz oder Geschäftsleitung sich im Inland befindet. Gem. § 2 Abs. 2 ErbStG gehört zum Inl...mehr

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Vereinfachungsregelung für Vergütungen bei zeitlich befristeter Rechteüberlassung verlängert

Kommentar Das BMF hat die Vereinfachungsregelung verlängert, nach der in bestimmten Fällen der zeitlich befristeten Rechteüberlassung kein Steuerabzug auf die Vergütungen vorzunehmen ist. Statt zum 30.9.2021 wird die Regelung demnach erst zum 1.7.2022 auslaufen. Lizenzgebühren und Steuerabzug Mit BMF, Schreiben v. 11.2.2021 hat das BMF eine Abstandnahme vom Steuerabzug für be...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Werden sperrfristbehaftete Anteile i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG während der siebenjährigen Sperrfrist durch Erbfall oder durch Schenkung übertragen, wird keine Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ausgelöst. Der Erbe bzw. Beschenkte tritt nach § 22 Abs. 6 UmwStG i.V.m. Rdnr. 22.41 UmwSt-Erlass in die laufende Sperrfristverhaftung ein. Realisiert der unentgeltliche Rechtsn...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.2 § 8 Abs. 2 AStG

Laufende Einkünfte, die eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft erzielt, werden unter bestimmten Voraussetzungen unter Durchbrechung der Abschirmwirkung der ausländischen Tochtergesellschaft als eigenständigem Körperschaftsteuersubjekt nach §§ 7 ff. AStG der inländischen Hinzurechnungsbesteuerung unterzogen. Dabei gelten diese Bezüge nach bis...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.3 Nachgelagerte Dividenden, § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG i. d. F. vor Anpassung an die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie ("ATAD") stellen Dividendenbezüge grundsätzlich aktive Einkünfte für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung dar. Insoweit würde der Brexit die Rechtslage nicht notwendig ändern, weil es insoweit auf den Motiv- oder Substanztest des § 8 Abs. 2 AStG nicht ankäme. Dies könnte sich indes ggf. änd...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.3 Wegzug einer natürlichen Person, § 6 AStG

Bei Wegzug einer natürlichen, im Inland zuvor mindestens zehn Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtigen Person, die Anteile i. S. v. § 17 EStG (wesentliche Beteiligung im Privatvermögen) hält, aus dem Inland postuliert § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG grundsätzlich einen Ersatzveräußerungstatbestand mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen. § 6 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2 Nachgelagerte Umwandlung im Vereinigten Königreich und AStG

2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerng...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5.1 Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO

Nach § 138 AO haben inländische Steuerpflichtige die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im In- und Ausland unter den dort genannten Voraussetzungen und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen bei dem für ihre Besteuerung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Beteiligungen an Drittstaaten gehen die Anzeigepflichten über diejenigen hinau...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 5 Hinzurechnungsbesteuerung

Ziehen Mitarbeiter nach Deutschland zu, die selbst oder deren Familienangehörige Beteiligungen an Gesellschaften im VK halten, so kann auch die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) relevant werden und zwar, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige an ausländischen Gesellschaften in Niedrigsteuerländern zu mehr als der Hälfte beteiligt sind. Bei sog. Zwischeneinkünften mit Kapi...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.2 Verrechnungspreise

Als wesentliche Änderung im Bereich der Verrechnungspreise dürfte sich auswirken, dass Verständigungsverfahren auf Basis des Übereinkommens vom 23.07.1990, Nr. 90/436/EWG (ABl. EU 1990 Nr. L 225/10) über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen – sog. EU-Schiedskonvention – im Verhältnis zum VK künftig nicht meh...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.3 Passive UK-Betriebsstätten

Für Einkünfte, die einem im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer passiven und niedrig besteuerten Auslandsbetriebsstätte zugerechnet werden, sieht die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG statt der in den deutschen DBA regelmäßig im Grundsatz vorgesehenen Freistellungsmethode lediglich die Anrechnung der (niedrigen) ausländischen Steuerbelastung auf die deu...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.2 Laufende Verrechnungspreise, Finanzierungsbeziehungen

Für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien wird auch die EuGH-Rechtsprechung, so z. B. das – nicht unumstrittene – Hornbach-Urteil des EuGH vom 31.05.2018 (C-382/16, DStR 2018, 1221, Hornbach-Baumarkt) nicht mehr ohne Weiteres anwendbar sein. Der EuGH entschied, dass eine steuerliche Ergebniskorrektur nach § 1 AStG beim inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.1 Funktionsverlagerung

Der Austritt des VK aus EU und EWR hat Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen, die zum Teil durch veränderte volkswirtschaftliche (z. B. Wechselkursschwankungen), zum Teil über veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich des Warenverkehrs, zum Teil aber auch im Dienstleistungsverkehr) ausgelöst werden können und durch die gegenw...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.2 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. dem Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG i. d. F. vor KöMoG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach Ablauf de...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr

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Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz 1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.3 Verhältnis zum AStG

Rz. 24 Die Einschaltung einer Basisgesellschaft, mit der Einkünfte aus dem Inland in das niedrig besteuernde Ausland verlagert werden, kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Eine solche Gestaltung kann aber auch die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG auslösen. Nach der Rspr. des BFH hat die Anwendung des § 42 AO aus logischen Gründen Vorrang vor der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1 Gewinnverlagerung ins Ausland

Rz. 164 Die Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland ist grundsätzlich nicht missbräuchlich. Der Stpfl. ist darin frei, seine Verhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten, auch wenn er dazu eine Gewinnverlagerung ins Ausland nutzt. Für bestimmte vom Gesetzgeber missbilligte Gestaltungen durch Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.1 Steuervorteil

Rz. 80 Mit dem Erfordernis des dem Stpfl. oder einem Dritten entstehenden Steuervorteils knüpft die gesetzliche Missbrauchsdefinition ebenfalls an ein in der Rspr. des BFH entwickeltes Kriterium an.[1] Diese hatte die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs von jeher davon abhängig gemacht, dass die von dem Stpfl. gewählte rechtliche Gestaltung der Steuerminderung dient.[2] Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte StPfl (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arten der persönlichen StPfl

Rn. 10 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 1 EStG betrifft die unbeschränkte und beschränkte StPfl für die ESt; die StPfl für andere Steuerarten, wie zB KSt und GewSt, sind in den entsprechenden Einzelsteuergesetzen geregelt. Die Norm bestimmt als Grundlagenvorschrift, welche Personen der deutschen EStPfl unterliegen (persönliche StPfl). Ausgehend von den persönlichen Beziehungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Umfang

Rn. 127 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der unbeschränkten StPfl nach § 1 Abs 3 EStG unterliegen nur inländische Einkünfte iSv § 49 EStG . Nur mit diesen Einkünften wird der einzelne StPfl der unbeschränkten StPfl unterworfen ("soweit"). Daher sind von der fiktiven unbeschränkten StPfl sämtliche ausländische Einkünfte und auch die nicht im § 49 EStG abschließend aufgeführten inländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beginn der StPfl

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG beginnt grds mit der Geburt. Zur Begründung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind im Ausland geboren wird s BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1352. Ist der StPfl ein Ausländer, beginnt die unbeschränkte StPfl mit Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inlan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum Haushalt gehörende Angehörige

Rn. 114 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die zum Haushalt des Auslandsbediensteten gehörenden Angehörigen sind unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 2 S 1 Hs 2 u S 2 EStG ebenfalls erweitert unbeschränkt stpfl. Der Begriff der Angehörigen wird in § 15 AO abschließend definiert (insb Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte in gerade Linie sowie Geschwister). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 u 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwischen europäis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der StPfl

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gemäß § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Tod...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bagatellgrenzen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Grundsatz, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen soll, wird beim Lohnsteuerverfahren zB in § 39 Abs 5 Satz 5 und Abs 7 Satz 4, § 39a Abs 5, § 41c Abs 4 Satz 2, § 42d Abs 5 EStG; § 11 Abs 3 VermBG erkennbar. Erleichterungen bei der Zinsbesteuerung gelten auch für ArbG-Kleindarlehen (> Darlehen Rz 25 ff). Ergänzend w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Das Verhältnis zu § 2 Abs 5 AStG

Rn. 40 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 2 Abs 5 AStG erweitert die beschränkte StPfl in der Weise, dass bei der Festsetzung des Steuersatzes nicht nur die der erweiterten beschränkten StPfl unterliegenden Einkünfte, sondern auch alle ausländischen Einkünfte ("sämtliche") des StPfl einzubeziehen sind. Die ausländischen Einkünfte sind dabei nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drucks 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 30 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Überblick über das Verhältnis zu anderen Vorschriften:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.3 Antragsberechtigung

Rz. 15 In einigen Fällen hängt die Art der Berücksichtigung der besonderen Tarifvorschrift von einem Antrag ab. Beispiel ist etwa § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG. In diesen Fällen ist umstritten, ob die Organgesellschaft oder der Organträger den Antrag zu stellen hat, wenn der Tatbestand der Steuerermäßigung von der Organgesellschaft erfüllt worden ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.3 Beschränkt steuerpflichtiger Organträger (Abs. 3)

Rz. 36 Abs. 3 regelt die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, wenn der Organträger nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffen sind daher Organträger, die keinen Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verwirklichen, also weder Sitz oder Geschäftsleitung noch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da ein solcher Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften

Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird also nicht eine entstandene und festgesetzte St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr