Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VI. Besuchskosten

Rz. 13 Die Kosten von Besuchen naher Angehöriger (Fahrtkosten, Verdienstausfall) bei stationären Krankenhausaufenthalten des Verletzten[34] sind den zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen und zu ersetzen, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind.[35] Insbesondere gehören Fahrtkosten der Eltern eines verletzten minderjährigen Kindes für ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Berufliche Bedürfnisse

Rz. 20 Unter berufsbedingte Aufwendungen fallen regelmäßig die im Zusammenhang mit der Berufsausübung anfallenden Fahrtkosten. Dem berufstätigen Schuldner ist einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten grds. auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in ange...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Besonderer Umfang von gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 1 lit. c)

Rz. 23 Kann der Schuldner beweisen, dass der besondere Umfang der gesetzlichen (nicht vertraglich; vgl. OLG Köln, Rpfleger 2009, 517 bzw. angegebener Unterhaltspflichten; vgl. LG Heilbronn, Beschluss v. 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn – Juris) Unterhaltspflichten (LG Schweinfurt, NJW 1984, 374 – im Gegensatz zu Abs. 1 Nr. 1; vgl. auch LG Limburg, InVo 2003, 295 m. abl. Anm. Wolf),...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

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Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Leitsatz Der Kläger ist Berufssoldat. Er wurde aufgrund von im Internet veröffentlichten Kommentaren vom Arbeitgeber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des Beamtenstatus eines Berufssoldaten unterliegt er auch dem Disziplinarrecht. Fraglich ist nun, ob die wegen der Vertretung im Disziplinarverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Steuererklärung als Au...mehr

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Steuervergünstigungen für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude: Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Zusammenfassung Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen g...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 2 Voraussetzungen

Außergewöhnliche und zwangsläufige Belastung § 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Der Steuerpflichtige ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen hat. Die Belastung tritt mit der Verau...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 4 Fälle aus der Rechtsprechung

Kauf eines Größeren Grundstücks Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Woh...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 5 Berücksichtigungsfähiger Aufwand

Werterhöhung wird geprüft Die Aufwendungen müssen ihrer Höhe nach notwendig und angemessen sein und können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht zu einer Werterhöhung (sog. Gegenwertlehre) geführt haben. Entstehen die Aufwendungen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Fertigstellung des Objekts, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine werterhöhenden Maßn...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.1 Unwetterschäden

Hochwasser und Überschwemmungen Die zunehmenden Unwetterkatastrophen durch Sturm, Hochwasser, Überschwemmungen etc. belasten eine Vielzahl von Hauseigentümern in erheblichem Umfang. Rasche, unbürokratische Hilfe wird am Anfang von Politikern zugesagt. Doch die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. Eine willkommene finanzielle Hilfe, auf die sich die Geschädigten wirklich verl...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.1 Asbestsanierung und Formaldehyd- und Holzschutzmittelausgasungen

Sanierung ist zwangsläufig Geht von einem Gebäude eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus, die beseitigt werden muss (z. B. Asbestsanierung oder Formaldehyd- und Holzschutzmittelausgasungen), sind die Sanierungskosten und die Aufwendungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Schadstoffs aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig entstanden. Die tatsächliche Zwangsläufigkeit von...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 1 Überblick

Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor? Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an eigengenutzten Wohnungen und Wohngebäuden können in bestimmten Ausnahmefällen im Rahmen des § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts[1] liegt dann vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere ...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.4 Behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden

Nur verlorener Aufwand wird berücksichtigt Bei der Anerkennung von Aufwendungen für die behindertengerechte Ausstattung eines Gebäudes oder einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung waren Rechtsprechung und Finanzverwaltung früher relativ kleinlich. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert. Mehraufwendungen wegen der behindertengerechten Gestaltung eines für den eigenen Wohn...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.4 Schimmelpilz

Keine Zwangsläufigkeit Aufwendungen zur Vermeidung oder Behebung gesundheitlicher Schäden durch Schimmelpilze können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn die Entstehung und somit die Beseitigung von Schimmelpilzen auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters beispielsweise durch falsche oder mangelnde Belüftung oder a...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.2 Grundwasserschäden

Keine Steuerermäßigung Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an einem selbst genutzten Gebäude können im Gegensatz zu Hochwasserschäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33 EStG berücksichtigt werden. Wasserpumpe Das gilt auch für die Reparatur, die Erneuerung und den Betrieb einer Pumpe, die der Verhinderung des Wassereintritts ...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3 Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen

Grundsatz Gehen von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs konkrete Gesundheitsgefährdungen aus, entstehen die Aufwendungen zur Beseitigung dieser Gefährdung dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig[1] und sind deshalb grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hinweis Tausch Werden gesundheitsgefährdende Gegenstände ausgetauscht, steh...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.5 Fällen von Bäumen wegen Allergie

Attest erforderlich Aufwendungen für das Fällen der das Wohnhaus umgebenden Birken können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn sie wegen der Birkenpollenallergie des minderjährigen Kindes anfallen. Die medizinische Notwendigkeit ist, da das Fällen von Bäumen auch anderen Zwecken dienen kann, durch ein vorher ausgestelltes amtsärztliches Attest nachzuweisen. E...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen gewährt wird (s....mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.1 Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen

Sind die Aufwendungen vorrangig als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für die Beträge in Betracht, welche bei den Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht oder nicht voll berücksichtigt werden können.mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Babyausstattung

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Babyausstattung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, BAföG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum BAföG > Ausbildungsförderungsgesetz. Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 60 ff, > Umschulung Rz 4 f, > Einkommensgrenzen Rz 2, > Rechtsbehelfe Rz 51, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 BAföG-Rückerstattung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Privatschulen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Privatschule, > Beihilfen Rz 23 ff, > Europäische Schulen, > Internationale Schulen, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, > Schulbeihilfen, > Schulbesuch, > Schulgeld, > Sonderausgaben Rz 24.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Häftlinge

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Gefangenenbetreuung, > Gefangene, > Häftlingshilfe.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Häftlingshilfe

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als AgB in Betracht kommenden Aufwendungen für die > Wiederbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bäder

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Nutzung von Duschanlagen bei Schmutzberufen oder eines allen ArbN offen stehenden Schwimmbads als betriebliche Sportstätte wird nicht als Arbeitslohn besteuert; es gelten hier ähnliche Überlegungen wie bei dem als Mannschaftssport ausgeübten Betriebssport (> Arbeitslohn Rz 60/2, > Betriebssport mwH; mit anderer Tendenz Schmidt/Krüger, § 19 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung kindbedingter Freibeträge; Familienleistungsausgleich beim Eingreifen von Steuerermäßigungsvorschriften; Günstigerprüfung

Leitsatz 1. Bei verheirateten aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den Antrag eines Elternteils gestützt werden. 2. Die Übertragung des Kinderfreibetrags scheidet aus, wenn der Elternteil, dessen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normenkette § 33a, § 33 EStG, § 11 BAföG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II, § 22 Abs. 1 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.5 Geldstrafe

Rz. 153 Soweit die Verhängung einer Freiheitsstrafe (vgl. Rz. 143ff.) zur Ahndung der Straftat nicht geboten erscheint und der gesetzliche Strafrahmen dies alternativ zulässt, ist als mildere Strafe [1] eine Geldstrafe zu verhängen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt nach § 43 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstraf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.4.2 Außergewöhnliche Belastungen

Private Kosten, die keine Sonderausgaben sind, können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn sie den Steuerpflichtigen ganz individuell treffen und außerhalb des Üblichen liegen, also dem Grunde und der Höhe nach zwangläufig sind. Einige Aufwendungen sind durch gesetzlich festgelegte Pauschbeträge abgegolten (z. B. Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 1.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Dieses Prinzip wird auch als Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Dazu zählen folgende Grundsätze: gleiche Besteuerung für Bürger eines nahezu identischen Einkommens (horizontale Gleichbehandlung); unterschiedliche Besteuerung bei unterschiedlichen Einkommen (vertikale Gleichbehandlung); Ist-Besteuerung; Geltung des objektiven und des subj...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr