Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.7 Ermessensspielraum

Bei allen Entscheidungen über die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung einschließlich über Nebenbestimmungen (Sicherheitsleistung, Widerrufsvorbehalt) besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Die Finanzbehörden haben ihn im Interesse des Steuerpflichtigen stets voll auszuschöpfen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.6 Widerrufsvorbehalt

Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1], die der BFH gebilligt hat[2], kann eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung unter einem Widerrufsvorbehalt ergehen.[3] Die Verwaltung verwendet in der Praxis auch entsprechende Vordrucke. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie vom Widerruf willkürlich Gebrauch machen kann. Vielmehr kann sie den Widerruf nur gem. § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO [4]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 5.2 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 5.1 Höhe der Zinsen

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Dies gilt gem. § 237 Abs. 6 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 5.3 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 1.1 Abgrenzungsfragen

Der Einspruch ist abzugrenzen von den in der AO nicht geregelten nichtförmlichen Rechtsbehelfen (Gegenvorstellung, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition) dem Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO [1] dem Antrag, einen Verwaltungsakt zu berichtigen, zurückzunehmen, zu widerrufen, aufzuheben oder zu ändern[2] der Sprungklag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Will der Einspruchsführer mit seinem Einspruch Erfolg haben, muss dieser nicht nur begründet, sondern zunächst einmal zulässig sein. Dementsprechend ist das Finanzamt bei jedem Einspruch verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ein eingelegter Einspruch zulässig ist.[1] Dafür müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, ist der Einspruch von Amts wegen als unzulä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.2 Statthaftigkeit und Ausschluss des Einspruchs

Zulässiges Rechtsmittel im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist ausschließlich der Einspruch. Ob ein Einspruch statthaft ist, also eingelegt werden kann, hängt allein davon ab, ob ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO vorliegt, der angegriffen werden soll. Verwaltungsakte sind insbesondere Steuerbescheide i. S. d. § 155 AO [1] und entsprechende Änderungsbescheide, Grundl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / Zusammenfassung

Überblick Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 Abs. 1 AO werden gem. § 233 Satz 1 AO nur verzinst, soweit dies durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Dazu zählen: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuer­erstattungen in § 233a AO Stundungszinsen in § 234 AO Verzinsung hinterzogener Steuern in § 235 AO Zinsen bei Aussetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 2.3 Ablehnung

Lehnt das Finanzamt einen Stundungsantrag durch (schriftlichen) Bescheid ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch möglich. Als vorläufiger Rechtsschutz kommt nicht die Aussetzung der Vollziehung, sondern nur die einstweilige Anordnung in Betracht nach § 114 FGO.[1] Praxis-Beispiel Einstweilige Anordnung bei Vorliegen eines Stundungsablehnungsbescheids S hat einen An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 2.5 Rücknahme

Die Rücknahme einer (rechtswidrigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Stundung wissentlich durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.[1] Die Finanzbehörde kann in solchen Fällen jederzeit die Stundungsverfügung rückwirkend aufheben, für die Vergangenheit Säumniszuschläge anfordern und eine i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / Zusammenfassung

Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Solange gestundet ist, können keine Säumniszuschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.4 Antragstellung

Die Stundung setzt nach § 222 Satz 2 AO regelmäßig einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Mit ihm sollten der begehrte Stundungszeitraum und die Art der Stundung, z. B. Ratenzahlung, angegeben und eine Begründung angefügt werden. Eine Stundung auch ohne Antrag ist z. B. möglich und geboten, wenn die Voraussetzungen hierfür offenbar vorliegen, z. B. wenn eine sachliche Här...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.2 Ungewisse Vorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AO auch im Fall ungewisser Rechtsvorschriften zulässig. Zweck dieser Regelung ist es, im Fall schwebender "Musterverfahren" bei den Obergerichten den Steuerbescheid offenzuhalten und damit massenhafte Einsprüche zu verhindern. Neben der praktisch kaum bedeutsamen Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 2 Bindungswirkung

An die in einem Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen ist das für den Erlass des Folgebescheids (z. B. ESt-Bescheid) zuständige Finanzamt gem. § 182 Abs. 1 AO gebunden. Dabei ist zwischen der zeitlichen und sachlichen Bindungswirkung zu unterscheiden. Die Bindungswirkung gilt selbst dann, wenn der Grundlagenbescheid noch nicht unanfechtbar bzw. diesbezüglich ein Einsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.4 Termingeschäfte

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionen, Futures, Forwards, Devisentermingeschäfte und Swaps sowie Contracts for Difference (CFDs).[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.4 Verluste aus Termingeschäften

Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen und Glattstellungsgeschäften, können ab dem VZ 2021 nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 20.000 EUR. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / CFD (Contracts for Difference)

Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt. I. d. R. sind sie mit einer Hebelwirkung ausgestattet und haben keine feste Laufzeit. CFD sind den Derivaten zuzuordnen und hochspekulativ. Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) an dem gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der BFH[2] hatte hierzu in der Vergangenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.1 Einbehaltung, Anmeldung und Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 72 Rechtsfolge des LSt-Abzugs ist, dass der Arbeitgeber nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG die LSt einbehalten, beim Betriebsstätten-FA anmelden und an dieses FA abführen muss (§ 41a Abs. 1 S. 1 EStG). Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der LSt wird durch entgegenstehende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht berührt. Der Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.4 Lohnsteuer – Erstattungsverfahren

Rz. 79 Da der Arbeitnehmer der Schuldner der LSt ist, steht ihm grundsätzlich der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter LSt zu.[1] Ein Erstattungsanspruch kann sich nur dann ergeben, wenn die LSt in der Höhe, in der sie vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt worden ist, nicht entstanden ist. Kein Erstattungsanspruch besteht daher, wenn die Einbehaltung der LSt in Über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.53 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.60 § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Steuerhinterziehung / Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot / § 370 AO Es stellt sich die Frage, ob in den Fällen der Steuerhinterziehung das Nebeneinander von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Hinterziehungszinsen einerseits und der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung andererseits gegen das europarechtliche Doppelbestrafungsverbot verstoßen. Dies ist vor d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2019 Unterlassen einer Abweichungsanfrage / Nichtanrufung des Großen Senats / § 11 Abs. 2 FGO / § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO Nach § 11 Abs. 2 FGO entscheidet der Große Senat des BFH, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Eine Vorlage an den Großen Senat ist nach § 11 Abs. 3 S. 1 FGO nur zulässig, wenn der Senat, von dessen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Jordan, Konsequenzen des Formwechsels für einen vorgelagerten Anteilstausch nach § 21 UmwStG – Urteil des FG Münster v. 30.12.2021 – 4 K 1512/15 F, NWB 2023, 191; Brinkmann/Walter-Yadegardjam, Der Anfang vom Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft oder viel Lärm um Nichts? – Die EuGH-Urteile v. 1.12.2022 und die Folgen für die umsatzsteuerliche Organschaft sowie unentgeltlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.36 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2019 Schätzung / § 162 AO Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schätzung sind die rechtmäßige Herleitung der Schätzungsbefugnis dem Grunde nach, die sachgerechte Auswahl der für den konkreten Fall geeigneten Schätzungsmethode und deren methodisch und rechnerisch zutreffende Anwendung. Materielle Mängel rechtfertigen, sofern sie nicht unerheblich sind, grundsätzlich eine Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.55 § 240 AO (Säumniszuschläge)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des in den Säumniszuschlägen enthaltenen Zinsanteils / § 240 AO Fraglich ist zum einen, ob Säumniszuschläge i. S. v. § 240 AO auch einen Zinsanteil enthalten. Dies dürfte zu bejahen sein. Zu folgern ist dies insbesondere aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung und aus deren Sinn und Zweck. Die Höhe des Zinsanteils dürfte vor dem Hintergrund der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.26 § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz)

• 2019 Elektronische Marktplätze / Aufzeichnungspflichten / Haftungsregelung / Rechtsschutz des Onlinehändlers / § 22f UStG / § 25e UStG § 22f UStG beinhaltet für Betreiber von elektronischen Marktplätzen besondere Aufzeichnungspflichten. Nach § 25e UStG haftet der Marktplatzbetreiber bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen für die nicht entrichtete USt der Onlinehän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.54 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr