Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

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Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 11.3 Anspruch auf Information über die Auswahlentscheidung

Mit der endgültigen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle auf einen Bewerber werden vollendete Tatsachen geschaffen. Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes ist es daher nach Auffassung des BAG wie auch des BGH geboten, den abgelehnten Bewerbern die Auswahlentscheidung rechtzeitig mitzuteilen. Ihnen wird damit Gelegenheit gegeben, vorläufigen Rechtsschutz zu err...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 2 Schutzpflichten

Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zum Schutz von Vermögen und eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers. So ist er aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, den Arbeitnehmer richtig und vollständig zur Sozialversicherung und Steuer anzumelden und die entsprechenden Beträge einzubehalten und ordnungsgemäß abzuführen.[1] Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber muss den richtigen Betrag in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 8 Auskünfte über Arbeitnehmer

Informationsrecht des Auskünfte suchenden Arbeitgebers Ist der Bewerber beim vorherigen Arbeitgeber bereits ausgeschieden oder ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, darf der an Auskunft interessierte Arbeitgeber generell auch ohne Einwilligung des Bewerbers Auskünfte einholen, es sei denn, der Bewerber hätte ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten. Befindet sich hingegen der Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.2 Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit

Die Betriebsstilllegung hat somit eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv muss die Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit und die Entlassung der Belegschaft erfolgen. Subjektiv muss der Betriebsinhaber die ernste Absicht haben, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 2 Rechtsnatur des Widerspruchsrechts

Der Widerspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und ein Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgeverweigerungsrechts des Arbeitnehmers.[1] Die Erhebung einer Klage reicht für die Ausübung grundsätzlich nicht[2], es sei denn, der Widerspruch wird ausdrücklich oder konkludent erklärt und die Klage geht dem betreffenden, am Betriebsübergang beteiligten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte geringfügig Beschäftigte befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein neues Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.2 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Im Falle einer Funktionsnachfolge findet § 613a BGB keine Anwendung. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Das gilt auch für staatliche Stellen.[2] Eine solche Funktionsnachfolge kann ...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.2 Betriebsmittelarme Betriebe

In betriebsmittelarmen Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, kann auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Die Wahrung der wirtschaftlichen Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.1 Grundsätze

Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.4 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang des Betriebs oder Betriebsteils und damit den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB ist der Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber.[1] Die rechtliche Übertragung von Betriebsmitteln ist grundsätzlich nicht erforderlich[2], aber auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.3 Betriebsmittelgeprägte Betriebe

In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann wiederum ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen[1], wenn maßgebliche Betriebsmittel übergehen oder andere der genannten Aspekte den Betriebsübergang begründen. Sächliche Betriebsmittel sind dann für den Betrieb identitätsprägend, wenn bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.2 Praxisfälle

Als Rechtsgeschäfte i. S. des § 613a Abs. 1 BGB kommen z. B. in Betracht: Kauf[1] Pacht[2] Miete Werkvertrag Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag Einräumung eines Nießbrauchs[3] Schenkung atypischer Vertrag[4] Unerheblich ist, ob das dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zugrunde liegende Rechtsgeschäft rechtswirksam ist.[5] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber den Betri...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.1 Regelungsziel und Anwendungsbereich

Nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam. Nach Satz 2 bleibt das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen unberührt. § 613a Abs. 4 BGB soll bewirken, dass eine Umgehung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.3 Anwendbarkeit im Insolvenzverfahren

Nur eingeschränkt anwendbar ist § 613a BGB, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[1] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[2] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betriebsänderungen, insbesondere der Betriebsstilllegung anzuwenden.[3] Der Übergang des Betriebs stellt grundsätzlich keine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahrs grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.1 Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

§ 613a BGB findet unmittelbar Anwendung beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber. Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers.[1] Angesprochen sind damit Fälle, in denen eine Einzelrechtsnachfolge vorliegt, in denen also die zum Betriebsvermögen gehörenden Sachen und Rechte durch einen eig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.4 Weitere Gesichtspunkte

Dem EuGH folgend stellt das BAG zudem fest, dass der Betrieb i. S. d. § 613a BGB als organisierte Einheit von Personen und Sachen zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit weder ein Tätigwerden im Bereich der Wirtschaft noch Gewinnerzielungsabsicht oder materielle Wertschöpfung[1] voraussetzt und § 613a BGB damit uneingeschränkt auch im öffentlichen oder karitativen Bereich zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.2 Gespaltene Betriebszugehörigkeit

Problematisch ist die Anwendung bei sog. gespaltener Betriebszugehörigkeit. Das betrifft z. B. leitende Angestellte, die für das gesamte Unternehmen zuständig sind, wenn nur ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht, sonstige Arbeitnehmer, die Tätigkeiten für das Unternehmen als Ganzes erbringen, die nicht einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet werden können (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 6 Verzicht und Rechtsmissbrauch

Der Arbeitnehmer kann nicht im Voraus ohne Information nach § 613a Abs. 5 BGB auf die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verzichten.[1] Ein nachträglicher Verzicht ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass er das Widerspruchsrecht hatte.[2] Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verzichtserklärung unterfällt der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.[3] Ein Verzicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.2 Einjährige Veränderungssperre

Die in die Arbeitsverträge der übergegangenen Arbeitnehmer transformierten Regelungen der Betriebsvereinbarungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht geändert werden. Ein entsprechender Änderungsvertrag mit dem Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung wären wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam. Die Jahresfrist bemisst sich vom Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.1 Grundlagen

Die Feststellung, ob ein Übergang des Betriebs oder des Betriebsteils vorliegt, hat zudem Bedeutung dafür, den Anwendungsbereich des § 613a BGB von Fällen der Betriebsstilllegung abzugrenzen. Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Das gilt entsprec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.5 Klagegegner im Kündigungsschutzprozess

Hat der alte Inhaber eine Kündigung ausgesprochen und klagt der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass diese Kündigung unwirksam gewesen ist, so hat er die Kündigungsschutzklage gegen den alten Inhaber zu richten. Hat der Arbeitnehmer in einem solchen Fall die Kündigungsschutzklage vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs erhoben, so bleibt der alte Inhaber nach überwiegender Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.1 Grundlagen

Das BAG hat seine Rechtsprechung – zwangsläufig – der des EuGH angepasst[1] und diese für das deutsche Recht präzisiert. Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB liegt danach vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung der Identität tatsächlich fortführt.[2] Die bloße Fortführungsmöglichkeit reicht nicht.[3] Für die Frage, welche der genannt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.2 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber, das die Anwendung der Vorschriften über den Betriebsübergang nach § 613a BGB auslöst.[1] Die Unterrichtung könnte somit in der Form erfolgen, dass dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird: "Betriebsteil A, in dem Sie tä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.4 Kündigung aus anderem Grund

Zulässig sind nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB Kündigungen, die "aus anderem Grund" als dem Betriebsübergang erfolgen. Eine Kündigung erfolgt "aus anderem Grund", wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[1] Betriebsbedingte Kündigungen, die im Vorfeld eines Betriebsübergangs oder nach erfolgtem Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 4 Form für den Widerspruch

Nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB muss der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss den Anforderungen des § 126 BGB (Schriftform) genügen[1] und in dieser Form dem Empfänger zugehen. Durch die erforderliche eigenhändige Unterschrift soll einerseits dem Arbeitnehmer die Bedeutung der Erklärung bewusst gemacht werden.[2] An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.1 Grundlagen

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist es, dass der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft erfolgt. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ist eine weite Auslegung geboten, um dem Zweck der EU-Richtlinien, nämlich dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung des Betriebs, gerecht zu werden. Die Richtlinie soll danach in allen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 7.2 Nach dem Betriebsübergang

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des Widerspruchsrechts bereits stattgefunden, so wird das nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Betriebserwerber entstandene Arbeitsverhältnis rückwirkend beendet und rückwirkend das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber wieder hergestellt.[1] Entsprechend d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.3 Fortführung des Betriebs

Erweist sich die Prognose, die Arbeitnehmer aufgrund der Betriebsstilllegung zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr weiterbeschäftigen zu können, im Nachhinein als unzutreffend – etwa, weil der Betrieb durch nach Ausspruch der Kündigung erfolgreich geführte Verhandlungen auf einen neuen Inhaber übergeht – so haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsv...mehr