Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3 Zulässigkeit

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] sind vertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung von Qualifizierungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Beschäftigten zulässig.[2] Das gilt jedoch nicht ausnahmslos. Derartige Zahlungsverpflichtungen können gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie auch bei der Berücksichtigung der Grun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.5 Höhe des zurückzuzahlenden Betrags

Für den Beschäftigten muss erkennbar sein, welche Beträge er im Fall der Nichteinhaltung der Bindungsdauer an den Arbeitgeber zurückzuzahlen hat. Dazu ist es notwendig festzulegen, welche konkreten Beträge überhaupt der Rückzahlungsklausel unterfallen sollen. Zu den erstattungsfähigen Kosten der Qualifizierung zählen der Sachaufwand (z. B. Lehrgangsgebühren, Fahrt- und Unter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.1 Geldwerter Vorteil

Bei der erforderlichen Interessenabwägung ist zunächst zu prüfen, ob und inwieweit der Beschäftigte mit der Qualifizierung einen geldwerten Vorteil erlangt.[1] Einen solchen sieht die Rechtsprechung des BAG darin, dass der Beschäftigte mit der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung seine beruflichen Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich verbessert hat.[2] Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nur wenn ein Betriebsrat existiert und es sich um Entgeltbestandteile handelt, sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte), § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.4 Ausschlussfrist

Die Rückzahlungsverpflichtung wegen Qualifizierungskosten wird von einer tariflichen und/oder arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist, die sich auf "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" bezieht, erfasst.[1] Dies bedeutet, dass der Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden muss Eine ordnungsgemäße Geltendmachung des Anspruchs setzt voraus,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.4 Prüfungsmaßstab der Inhaltskontrolle

Vor der Schuldrechtsreform wurden die Rückzahlungsklauseln nach Maßgabe von Art. 12 GG, später nach § 242 BGB (Treu und Glauben) inhaltlich geprüft. Seit dem 1.1.2003 erfolgt die Inhaltskontrolle uneingeschränkt nach den §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle). Es greift nunmehr das Transparenzgebot und inhaltlich sind Regelungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie den V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.3 Risiko betriebliche Übung

Die Gesamtzusage ist abzugrenzen von der betrieblichen Übung. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung und Gewährung bestimmter Leistungen des Arbeitgebers, aus denen die Mitarbeiter schließen können, dass ihnen die gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. So auch die ständige Rechtsprechung des B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.2 Formerfordernisse

Qualifizierungsvereinbarungen und damit auch Rückzahlungsklauseln von Qualifizierungskosten sind Nebenabreden zum Arbeitsvertrag, die gem. § 2 Abs. 3 TVöD zwingend einem Schriftformerfordernis unterfallen. Praxis-Tipp Die Rechtsprechung hat bezüglich Gestaltung und Inhalt einer Rückzahlungsverpflichtung eine ganze Reihe von Voraussetzungen aufgestellt und damit hohe Hürden fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.6 Geminderte Rückzahlungspflicht

Für die Zumutbarkeitsprüfung ist die Staffelung des zurückgeforderten Betrags zeitanteilig zur jeweiligen Bindungsdauer ein mit entscheidender Gesichtspunkt, denn eine hohe Rückzahlungsverpflichtung des Beschäftigten kann dadurch gemildert werden, dass sich diese nach bestimmten Zeitabschnitten innerhalb des Bindungszeitraums zeitanteilig verringert.[1] Hinweis Es sollte unbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6 Kosten einer Qualifizierungsmaßnahme

Eine Regelung betreffend die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme enthält Abs. 5 des § 5 TVöD. Danach trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten einschließlich der Reisekosten, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Wichtiges Detail der tarifvertraglichen Regelung ist, dass der Beschäftigte angemessen an den Kosten einer Qualifizierun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.1 Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn

Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlohn selbst.[1] Für die Tätigkeit muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.2 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch eine Krankheit arbeitsunfähig und damit gehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.[1] Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand des Arbeitnehmers. Regelwidrig ist der Zustand, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.4 Verschulden des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Dabei geht es um das Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst. Hinweis Verschulden Der Verschuldensbegriff aus § 276 BGB (Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber Dritten) ist bei der selbstverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer wiederholt wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig (Fortsetzungserkrankung), ist sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[1] Eine Fortsetzungserkrankung beruht auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden wie die vorhergehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.[2] Hinweis Maßnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.5 Vollstreckbare Urkunde oder gerichtliche Rechtsverfolgung

Kommt der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht fristgemäß nach, so wird der Arbeitgeber als Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des fälligen Darlehens (oder auch nur auf Zahlung der Darlehenszinsen) gerichtlich geltend machen. Achtung AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln Nach der Rechtsprechung des BAG[1] halten bestimmte AGB-Klauseln zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.2 Vorliegen von gleicher oder gleichwertiger Arbeit

Gleiche oder gleichartige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz eine identische oder gleichartige Arbeit ausführen.[1] Hier müssen die Tätigkeiten miteinander verglichen werden (Gesamtvergleich), wie die jeweiligen Arbeitsvorgänge und wie das Verhältnis dieser Vorgänge zueinander ist. Wenn es im Einzeln...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.3 Alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung

Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein (Monokausalität). Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits wegen anderer Ursachen entfallen. Der erkrankte Arbeitnehmer hätte ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber gehabt.[1] Hinweis Altersteilzeit E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.3 Personalgewinnungsschwierigkeiten

Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1] Praxis-Beispiel Personalgewinnungsschwierigkeiten Das Unternehmen U mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.3 Vorliegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Im Hinblick auf den Kausalzusammenhang reicht es aus, wenn der (vermeintlich) benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.[1] Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit vorliegt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 5 Verhältnis EntgTranspG zum AGG

Art. 157 AEUV und § 7 EntgTranspG stehen in Anspruchskonkurrenz nebeneinander.[1] Im Verhältnis zum AGG ist das EntgTranspG lex specials und vorrangig, soweit es abschließende Regelungen zur Entgeltdiskriminierung trifft.[2] Neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt aus Art. 157 AEUV und § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG kann der benachteiligte Arbeitnehmer darüber hinaus einen Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.2 Bessere Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers

Gegebenenfalls kann eine höhere Vergütung auch mit besseren Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers begründet werden, z. B. wegen einer höheren persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine bessere Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers.[1] Hier ist aber insofern Vorsicht geboten, da dieses Argument zur Begründung einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.2 Begriff des Lohnvorschusses

Ein Lohnvorschuss wird als Geldleistung auf noch nicht verdientes, d. h. noch nicht fälliges Arbeitseinkommen nur kurze Zeit gewährt.[1] Dem Arbeitnehmer soll mit der Vorverlegung der Fälligkeit der Arbeitsvergütung für einen Überbrückungszeitraum die Bestreitung des Lebensunterhalts ermöglicht werden. Als vorweggenommene Lohntilgung ist der Vorschuss in der Regel nicht zu v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber, wenn sie wegen einer Krankheit, einer Sterilisation, eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Organ- oder Blutspende arbeitsunfähig sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet oder nicht die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist. Die Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.1 Bessere Qualifikation des begünstigten Arbeitnehmers

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts kann mit einer besseren Qualifikation des Bewerbers widerlegt werden. Eine bessere Qualifikation kann dabei sowohl mit einer besseren Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung begründet werden als auch wegen einer einschlägigen Berufserfahrung.[1] Praxis-Beispiel Bessere fachspezifische Ausbildung Bei der Bank B arbeiten 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.1 Personenkreis

Der Anspruch steht allen Arbeitnehmern zu.[1] Dazu gehören Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.[2] Auf die Art des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht. Deswegen können auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer[3] oder Rentner ohne einen Krankengeldanspruch[4] die Entgeltfortzahlung beanspruchen. Hinweis Faktisches Arbeitsverhältnis Der Anspruch setzt ein wirksames Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.2 Beginn/Ende

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht während der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage).[1] Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach beendetem Arbeitsverhältnis ein, entsteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[2] Praxis-Beispiel Arbeitsunfähigkeit nach der letzten Schicht Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.7. beendet. Am...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 3 Sicherungsvertrag

Realsicherheiten begründen für den Gläubiger mit ihrer wirksamen Bestellung (Wirksamkeit des dinglichen Verfügungsgeschäfts) das an dem "haftenden" Gegenstand eingeräumte Recht (er erwirbt z. B. die sicherungsübereignete Sache mit Einigung und Übergabe, § 929 BGB, wird Gläubiger einer sichernden Grundschuld mit Einigung und Grundbucheintragung, §§ 873, 1191 BGB, sowie ggf. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5.1 Schuldhafte Herbeiführung der Erkrankung

Rz. 9 Der Anspruch des Arbeitnehmers entsteht nicht, wenn er die Erkrankung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Es gelten dieselben Maßstäbe, die bei der Entgeltfortzahlung bestehen (§ 3 EFZG).[1] D. h. diejenigen Umstände und Maßstäbe, die zum Fortfall der Entgeltzahlungspflicht im Krankheitsfall des Arbeitgebers führen, führen auch zum Ausschluss des Anspruchs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht möglich. Ausges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Erwerbstätigkeit als Haupttätigkeit

Rz. 5 Die Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers/Dienstverpflichteten muss ihn vollständig oder zumindest hauptsächlich in Anspruch nehmen.[1] Steht dieser zugleich in mehreren Dienstverhältnissen, so ist der zeitliche Anteil, den die Erfüllung der jeweiligen Dienstleistungsverpflichtung an der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ausmacht, maßgebliches Beurteilungskriterium.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.2 Allgemeine Vergütungserhöhungen

Zwar hat bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte.[1] Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des BAG uneingeschränkt Geltung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsreg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.2 Gruppenbildung

Die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten. Entscheidend sind nicht einzelne Arbeitsvorgänge, sondern die überwiegend auszuübende Tätigkeit.[1] Bewertungsmaßstab ist die Verkehrsanschauung, wobei Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr