Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen (§ 15 Nr 2).

Rn 3 Es muss sich um eine Maßnahme in Bezug auf das gemE und/oder das SonderE handeln, die über die Erhaltung hinausgeht (dazu § 13 Rn 16), der Sache nach also um eine bauliche Veränderung (§ 20). Diese Maßnahme muss spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform angekündigt werden. § 555c I 2 Nr 1 und 2 (dazu § 555c Rn 10 ff), § 555c II–IV und § 555d II–V BGB gelten entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wirkungen des Beschl.

Rn 13 Jede bauliche Veränderung bedarf eines sie legitimierenden Beschl (BGH ZMR 23, 556 Rz 23 ff). Nach BGH-Ansicht können die WEigtümer dennoch eine Beeinträchtigung erfahren. Bejaht hat er dies für einen Beschl zu einem erheblichen Eingriff in das gemE, also grundlegende Um- oder Ausbauten, etwa einen Dachgeschossausbau (BGH NJW 18, 2123 Rz 15). Als Rechtsfolge einer solc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Gestattungsvereinbarung.

Rn 15 Die WEigtümer können eine Gestattung iSv § 20 I bereits in einer Vereinbarung aussprechen und damit den Beschl nach § 20 I vorwegnehmen (zB BGH NJW 14, 1090 [BGH 07.02.2014 - V ZR 25/13] Rz 8; ZWE 13, 131 Rz 9). Die Gestattungsvereinbarung kann bereits in der Gemeinschaftsordnung enthalten sein (München NJOZ 19, 1562 Rz 49; LG Hamburg ZWE 17, 450 Rz 15). Eine Gestattun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vornahmebeschl (auch Durchführungsbeschl).

Rn 7 Mit einem Vornahmebeschl wird bestimmt, dass die GdW die bauliche Veränderung durchführt. Die WEigtümer müssen dann festlegen, auf welche Art und Weise, durch wen, wann, aufgrund welcher vertraglichen Grundlagen die GdW durch ihre Organe mit welchen Mitteln handeln soll. Die WEigtümer können im Falle des § 20 II 2 ferner bestimmen, dass die GdW gegen den bauwilligen WEi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 10 § 555b Nr 2 Var 1 dient klima- und energiepolitischen Zielen und muss keinen engeren Bezug zur Mietsache aufweisen (BTDrs 17/10485, 24). Primärenergie ist diejenige Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozesse (Schnittstelle ist die Gebäudehülle, s Rn 4) außerhalb des Gebäudes zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung benötigt wird (zB Bohrung zur Gewinnung von Erdöl, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 21 I 1 ist der gesetzliche Umlageschlüssel für bauliche Veränderungen, die einem WEigtümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 II 1 durch die GdW durchgeführt worden sind. § 21 I 2 regelt, wem in Bezug auf diese baulichen Veränderungen die Nutzungen gebühren (s.a. § 16 Rn 2 und § 16 Rn 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 18 § 21 III 1 ist der gesetzliche Umlageschlüssel für bauliche Veränderungen, die nicht § 21 I, II unterfallen. § 21 III 2 regelt, wem die Nutzungen solcher baulichen Veränderungen gebühren. Die WEigtümer dürfen nach § 21 V 1 von beiden Regelungen in den Grenzen von § 21 V 2 etwas Abweichendes bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Allgemeines. Rn 39 § 20 III regelt 2 Tatbestände. Zum einen geht es um eine bauliche Veränderung, die für einige oder alle WEigtümer zwar nachteilig ist, mit der diese aber einverstanden sind. Und zum anderen geht es um bauliche Veränderungen, die den anderen WEigtümern nicht iSv § 14 I Nr 2 nachteilig sind. 2. Nachteilige bauliche Veränderungen (§ 14 I Nr 2). Rn 40 Eine Bee...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beschl.

Rn 52 Ein Beschl, mit dem ein WEigtümer zB zur Beseitigung aufgefordert wird, begründet keine eigenständige Grundlage für den Beseitigungsanspruch. In vielen Fällen dient er lediglich der Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Was gilt, darf im Prozess nicht offengelassen werden (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einreden.

1. Verjährung. Rn 53 Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung verjährt gem §§ 195, 199 V BGB in 3 Jahren nach der Zuwiderhandlung (BGH NJW 07, 2183 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06] Rz 15). § 902 I 1 BGB ist nicht anzuwenden (BGH NJW 11, 1068 Rz 5). Die Verjährung führt lediglich dazu, dass die übrigen Eigentümer eine faktische Duldungspflicht trifft. Diese Rechtsposition g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterlassung und/oder Beseitigung.

1. Überblick. Rn 48 Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des SonderE, steht jedem WEigtümer nach § 1004 I BGB und/oder § 14 II Nr 1 zu (BGH ZMR 21, 826 Rz 13). Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE ist hingegen ein sich aus dem gemE ergebendes Recht, das nach § 9a II Fall 1 allein von der GdW ausgeübt wird (BGH Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verlangen, Rechtsfolge, Beschl-Ersetzungsklage.

Rn 43 Für das Verlangen gilt Rn 32 entspr, für die Rechtsfolgen Rn 33 und für die Beschl-Ersetzungsklage Rn 36. Dabei ist zu beachten, dass ein Ermessen hinsichtlich der Durchführung nicht besteht (s.a. BRDrs 168/20, 72).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anschluss an ein Telekommunikationsnetz (Nr 4).

Rn 30 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 4 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. ›Anschluss‹ meint insbesondere das Verlegen von Glasfaserkomponenten bis in das SonderE, aber auch alle Maßnahmen am gemE, die dafür notwendig sind (BRDrs 168/20, 71). Der Begriff des ›Telekommunikations...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelne Maßnahmen.

Rn 20 Bsp: Aufstellung einer Rollatorenbox, Stromanschluss, Bau einer Rollstuhlrampe im Eingangsbereich (BGH ZWE 17, 224 Rz 22), Einbau eines Schrägliftes im Treppenhaus, der Einbau eines Treppenliftes (BGH ZWE 17, 224 Rz 22) nebst notwendiger neuer Treppenausführung (München NZM 08, 848), Einbau eines Handlaufs (LG Köln MietRB 11, 354), Einbau eines Personenaufzugs (BGH NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verjährung.

Rn 53 Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung verjährt gem §§ 195, 199 V BGB in 3 Jahren nach der Zuwiderhandlung (BGH NJW 07, 2183 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06] Rz 15). § 902 I 1 BGB ist nicht anzuwenden (BGH NJW 11, 1068 Rz 5). Die Verjährung führt lediglich dazu, dass die übrigen Eigentümer eine faktische Duldungspflicht trifft. Diese Rechtsposition gibt keine Befu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 20 Sich aus dem gemE ergebende Rechte sind va die Rechte, die § 1011 BGB meint (s.a. § 1011 BGB Rn 2). Es sind zB die dinglichen Rechte aus §§ 894, 909, 985, 1004 BGB (s.a. BGH ZMR 22, 487 Rz 10), nicht aber Verfügungen über das gemE (Rn 16). Betrifft eine Störung auch das SonderE, kommt es darauf an, ob das SonderE unmittelbar und direkt gestört wird (Elzer IMR 22, 297, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 48 Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des SonderE, steht jedem WEigtümer nach § 1004 I BGB und/oder § 14 II Nr 1 zu (BGH ZMR 21, 826 Rz 13). Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE ist hingegen ein sich aus dem gemE ergebendes Recht, das nach § 9a II Fall 1 allein von der GdW ausgeübt wird (BGH ZMR 21, 826 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 20 Die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen auch nach der Erstreckung wirtschaftlich die Hauptsache bilden (s.a. Rostock NJW 23, 617). Der Begriff ›wirtschaftlich‹ ist § 31 I 2 und § 1 II ErbbauRG entlehnt. Nach hM ist die Verkehrsanschauung maßgeblich, wobei kein ›zu enger‹ Maßstab anzulegen sein soll. Maßgeblich ist auf objektive wirtschaftliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck.

Rn 2 Der Mieter hat Anspruch auf Erweiterungen des Mietgebrauchs durch eigene bauliche Veränderungen (Herlitz AnwZert MietR 24/20 Anm 1). § 554a aF ermöglichte allein Maßnahmen zur behindertengerechten Nutzung. Die Verhandlungsposition behinderter Mieter ggü ihrem Vermieter wurde bereits durch § 554a aF gestärkt. Zu sozialrechtlichen Fragen iVm der UN-BRK vgl Welti SGb 15, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ansprüche.

Rn 51 Neben dem Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE steht der grds Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (BGH NJW 19, 1216 Rz 7). Ferner kommen ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemE aus §§ 902, 985, 1004 I BGB und/oder ein Schadenersatzanspruch aus §§ 823 I, 249 BGB gegen einen WEigtümer od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 21 Maßnahmen, die zur erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemE erforderlich sind, sind eine Erhaltungsmaßnahme (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11; 18, 611 Rz 10). Unter den Begriff fallen: Die Korrektur einer planwidrigen Errichtung (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11/12; NJW-RR 17, 1042 [BGH 23.06.2017 - V ZR 102/16] Rz 7). Jede M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gegen den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Aufwendungsersatzanspruch gem § 536a II.

Rn 10 Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs ist gem II Nr 1 ebenso wie in I Alt 3, dass sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug (s Rn 6) befindet. Gem II Nr 2 muss die umgehende Mängelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig sein. Erfasst sind daher nur Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden (BTDrs 14/4553, 41), wie etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachmangel gem § 536 I.

Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrsanschauung bemisst (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 3 Hierunter versteht man einen Gebrauch, der weder nach dem Mietvertrag (der zB das Rauchen – Stangl AnwZert MietR 3/22 Anm 2 – untersagen kann, BGH ZMR 15, 679, BGH ZMR 08, 525 oder die gewerbliche Nutzung; BGH NZM 13, 786) noch nach daneben geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Zur Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch vgl § 535 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG und Vermieter

Die Installation von Balkonkraftwerken wird noch einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundestag hat entsprechende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Bundestag hat am 4.7.2024 in zweiter und dritter Lesung Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, um ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pergola (WEMoG)

Zusammenfassung Bei der Errichtung einer Pergola auf einer Dachterrasse oder im Bereich eines Sondernutzungsrechts, etwa an einer Garten- oder Terrassenfläche, handelt es sich um eine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG. Zur entsprechenden Gestattungsbeschlussfassung genügt grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss. Ein solcher ist auch zwingende Voraussetzung zur Legit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 3.1 Rücksichtnahme gegenüber dem anderen Wohnungseigentümer

Der Wohnungseigentümer hat sich insgesamt rücksichtsvoll gegenüber den anderen Wohnungseigentümern zu verhalten. Dies bezieht sich auf sein eigenes konkretes Verhalten beim Gebrauch seines Eigentums. Hierzu gehört aber auch die Duldungspflicht bezüglich Maßnahmen anderer Eigentümer. Praxis-Beispiel Erhaltung, bauliche Veränderung Muss zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen o...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Dauer

Rz. 301 Pflegebedarf[208] und andere vermehrte Bedürfnisse sind häufig bis zum hypothetischen Lebensende des Berechtigten[209] zu kapitalisieren. Rz. 302 Problematisch ist die Dauer der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit in Konkurrenz zur Pflegebedürftigkeit aufgrund des Altersabbaues bzw. alternativ eingreifender krankhafter Veränderungen (z.B. Demenz, Alzheimer-Erkrankung,...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbedingung der Gestattung

1 Leitsatz Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um "real geteilte Grundstücke" bzw. als wären sie "Alleineigentümer", und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß ge...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufstellung eines Gedenksteins

1 Leitsatz Mit der Aufstellung eines Gedenksteins – auch wenn dieser optisch einem Grabstein ähnelt – wird die Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Auch die Tatsache, dass man von der Wohnung des anfechtenden Wohnungseigentümers auf diesen Stein und eine Kirche blickt und sich dadurch der Eindruck einer Grabstätte verstärkt, spricht nicht für ein Sonderopfer...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gestattung einer baulichen Veränderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Das ist nach § 20 Abs. 4 WEG unter anderem der Fall, wenn bauliche Veränderungen eine Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen. Das LG...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Sache nach § 20 Abs. 1 WEG – also die Notwendigkeit, dass eine bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu gestatten ist – abbedungen. Fraglich ist, was in einem solchen Fall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung gilt. Nachteil, wenn § 20 Abs. 1 WEG abbedungen ist Ha...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 1 Leitsatz

Mit der Aufstellung eines Gedenksteins – auch wenn dieser optisch einem Grabstein ähnelt – wird die Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Auch die Tatsache, dass man von der Wohnung des anfechtenden Wohnungseigentümers auf diesen Stein und eine Kirche blickt und sich dadurch der Eindruck einer Grabstätte verstärkt, spricht nicht für ein Sonderopfer.mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Nach der Gemeinschaftsordnung komme es für einen Beseitigungsanspruch auf das Vorliegen einer Baugenehmigung bzw. die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens an. Hierzu habe das LG aber keine Feststellungen getroffen. Sollte das Bauvorhaben durch eine Baugenehmigung gedeckt sein, scheide ein Beseitigungsanspruch aus. Dass eine Baugenehmigung "unbesch...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 1 Leitsatz

Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um "real geteilte Grundstücke" bzw. als wären sie "Alleineigentümer", und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine ö...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss verstoße nicht gegen § 20 Abs. 4 WEG. Mit der Aufstellung des Gedenksteins werde die Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Ob eine grundlegende Umgestaltung vorliege, bestimme sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei Bezugspunkt die gesamte Wohnungseigentumsanlage sein solle und eine Umgestaltung nur in Ausnahmefällen anzunehm...mehr

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Modernisierende Erhaltung: Keine bauliche Veränderung!

1 Leitsatz Eine verbessernde oder modernisierende Maßnahme, die sich nicht auf eine bloße Reparatur beschränkt, sondern den ursprünglichen Zustand verändert, kann eine Erhaltungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung sein. 2 Normenkette §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1, 20, 21 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestimmen, dass in einen Schornstein zur Erhaltung ein Plastikro...mehr

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Anspruch auf bauliche Veränderung: Baurechtliche Zulässigkeit

1 Leitsatz Auch im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 WEG entspricht ein Beschluss, mit dem einem Wohnungseigentümer eine bereits durchgeführte Baumaßnahme (hier Treppenlift) nachträglich genehmigt wird, nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die baurechtliche Zulässigkeit der Maßnahme gesichert ist. Ernstliche Zweifel an der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit muss der Ant...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 3 Das Problem

Eine Wochenendhaussiedlung ist eine Wohnungseigentumsanlage (seit dem Jahr 2003, die Häuser sind aber überwiegend vorher gebaut worden). An jedem Ferienhaus besteht ein Sondernutzungsrecht. In der Gemeinschaftsordnung heißt es unter anderem wie folgt: "a) Jeder Hauseigentümer ist berechtigt, die seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegenden Gebäude- und Grunds...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen privaten Gedenkstein für einen ehemaligen Wohnungseigentümer und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig aufzustellen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K meint, der Gedenkstein, der einem Grabstein sehr ähnlich sei (es handelt sich tatsächlich allein schon von der Form her um einen von einem Künstler bearbeiteten und...mehr