Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.5 Duldungspflichten von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Verpflichtet ist hiernach derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein". Zum Adressatenkreis des § 15 WEG gehört jeder Drittnutzer, der nicht Wohnungseig...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Dachboden

Wohnnutzung Die durch die Teilungserklärung zugestandene "ausschließliche Nutzung des Dachbodens" schließt eine gelegentliche Benutzung zu Wohnzwecken ("Hobbynutzung") nicht von vornherein aus. Ein WC und ein Handwaschbecken stellen Ausstattungsmerkmale dar, die bei der Ausübung von Freizeitbeschäftigungen einen gewissen Komfort bedeuten, nicht stets auf die Vorbereitung eine...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.2 Verantwortlichkeit für Nutzer

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, für die Einhaltung der ihm selbst obliegenden Pflichten durch Personen zu sorgen, die seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb angehören oder denen er sonst die Benutzung der im Sonder- oder Miteigentum stehenden Grundstücks- oder Gebäudeteile überlässt. Kein Eigentümer kann sich also durch Überlassung des Sondereigentums an einen Dri...mehr

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Zitterbeschluss (WEMoG) / 1 Abweichungen vom Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG von den Bestimmungen des WEG abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ergänzend sieht § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG vor, dass derartige abweichende Vereinbaru...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.3 Ist der Einbau der Wasserzähler eine bauliche Veränderung?

Beim Einbau von Kaltwasserzählern handelt es sich dann nicht um eine bauliche Veränderung, wenn der Einbau der Zähler zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten erfolgt.[1] Dies ist eine zwingende und logische Konsequenz aus der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Können diese nämlich im Beschlussweg eine verbr...mehr

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Zähler (WEMoG) / 2 Einbau

Der Einbau von Verbrauchszählern zur Umsetzung einer verbrauchsabhängigen Kostenermittlung und Kostenverteilung stellt keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung. Denn nur aufgrund des Einbaus von Verbrauchszählern ist überhaupt eine entsprechende Verbrauchserfassung möglich.mehr

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Zähler (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Häufiger Streitpunkt innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eigentumszuordnung der Verbrauchszähler innerhalb der Wohnungseigentumsanlage. Im Schadensfall stellt sich nämlich regelmäßig die Frage, wer denn für die Erhaltungskosten aufzukommen hat. Im Hinblick auf eine gerechte – verbrausabhängige – Verteilung gerade der Kaltwasserkosten in den Bestand...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.1 Müssen Wasseruhren installiert werden?

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

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Fußboden (WEMoG) / 2 Austausch des Bodenbelags

Aus der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Fußbodenbelags sowie des Estrichs beantworten sich auch die Fragen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Veränderungen dieser Bodenbereiche. Der Wohnungseigentümer ist auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer berechtigt, den in den Bereichen des Sondereigentums verlegten bzw. vorhandenen Bodenbelag auszutauschen, da der Fuß...mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / 6.2 Stimmrecht

Dem Zwangsverwalter steht darüber hinaus ein begrenztes Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung zu. Ein Stimmverbot des Wohnungseigentümers hat keinerlei Auswirkung auf das Stimmrecht des Zwangsverwalters, da dieser nicht Interessenvertreter des Wohnungseigentümers ist, sondern als unabhängiges Organ der Rechtspflege gilt. Praxis-Beispiel Beschränktes Stimmrecht Das KG...mehr

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Türen (WEMoG)

Begriff Die Türen im Bereich des Gemeinschaftseigentums gehören zum Gemeinschaftseigentum, was ebenso für die Wohnungseingangstüren gilt. Bezüglich der Kostenverteilung von Erhaltungsmaßnahmen an diesen Türen ist den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz eingeräumt. Bauliche Veränderungen, die dem Einbruchsschutz dienen, können von einzelnen Wohnungseigentümern beansp...mehr

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E-Ladestation – Mieter darf... / 3 Das Problem

Nach der seit 1.12.2020 geltenden Neufassung des § 554 BGB kann der Mieter nunmehr auch die Erlaubnis für Maßnahmen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (z. B. Stromanschluss in der Tiefgarage) dienen. Der Vermieter kann seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn die bauliche Veränderung ihm auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 1 Grundsätze zur Auswechslung der bestehenden Zentralschließanlage

Bei der Auswechslung einer bestehenden Zentralschließanlage sind unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Der Austausch erfolgt wegen eines Defekts. Der Austausch wird erforderlich aufgrund Schlüsselverlusts eines der Wohnungseigentümer oder seines Mieters. Der Austausch soll zwar nicht wegen eines Defekts erfolgen, aber zur Anpassung an zeitgemäße Standards. Stets ist...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 4.1 Grundsätze

Liegt ein Defekt an der Schließanlage nicht vor und ist ein solcher auch nicht absehbar, handelt es sich bei einem dennoch erfolgenden Austausch der Schließanlage um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums nach § 20 Abs. 1 WEG. Da sich die Kosten der Maßnahme nicht amortisieren, kommt es für die Kostentragungsverpflichtung sämtlicher Wohnungseigentümer darauf an...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.3 Bauliche Veränderung

Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung (früher: Instandhaltung und Instandsetzung) des Sondereigentums hinausgehen, ordnet § 13 Abs. 2 WEG eine Gestattungsbeschlussfassung an, soweit durch die entsprechende Maßnahme anderen Wohnungseigentümern ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. § 13 Abs. 2 WEG be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch?

1 Leitsatz Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG können einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind. Als Beeinträchtigungen kommen u. a. die Gefahr einer geringeren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 6 Entscheidung

AG Saarbrücken, Urteil v. 9.3.2022, 36 C 292/21 (12)mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird einem Wohnungseigentümer, der ohne Beschluss und damit rechtswidrig gebaut hat, der Bau nachträglich gestattet. Ferner wird ihm die Fläche, die er bebaut hat (einen Teil des Dachs), vermietet. Dagegen geht ein Wohnungseigentümer vor. Gestattung einer baulichen Veränderung Gestatten die Wohnungseigentümer freiwillig eine bauliche Veränderung, kommt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG könnten einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden seien. Diese Voraussetzungen lägen vor. Als Beeinträchtigungen kä...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 1 Leitsatz

Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG können einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind. Als Beeinträchtigungen kommen u. a. die Gefahr einer geringeren konstrukt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten eine bereits errichtete Dachterrasse vor dem Wohnungseigentum 25 und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer hinsichtlich der bereits errichteten Dachterrasse, deren Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Auffassung, der Beschluss widerspreche einer ordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss muss an... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um einen sog. Absenkungsbeschluss. Die Wohnungseigentümer wollten sich damit die Möglichkeit schaffen, mit einem Beschluss außerhalb der Versammlung eine bauliche Veränderung zu gestatten. Noch gibt es diesen zweiten Beschluss nicht – was das AG ggf. nicht erkennt –, jedenfalls nicht problematisiert. Absenkungsbeschlüsse Die Wohnungseigentümer k...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 49 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer birgt verfassungsrechtliche Risiken. Eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer löst sich von der herkömmlichen Ausgestaltung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude umfasst. Dies löst Bedenken aus, ob der Typusbegriff der Grundsteuer im Sinne d...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 6. Fahren mit einem sog. "Sprinter"

Rz. 28 Von Bedeutung kann auch (immer noch/wieder) die Frage sein, mit welchem Fahrzeug der Betroffene fährt. So haben vor einigen Jahren die mit dem sog. Sprinter zusammenhängenden Fragen in der Rechtsprechung erhebliche Bedeutung gehabt (dazu u.a. BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Brandenburg, VRS 108, 377 = NZV 2005, 651; OLG Jena, NJW 2004, 3579 = NZV 2005, 383; OLG Karlsruhe,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kontamination / 2 Kontamination mit Gefahrstoffen

Kontaminierte Bereiche liegen vor, wenn z. B. in alten Industrieanlagen gefahrstoffhaltiges Baumaterial verwendet wurde, Böden durch den Umgang mit Gefahrstoffen in Produktionsanlagen verunreinigt sind oder Gefahrstoffe auf Deponien abgelagert wurden. Kontaminierte Bereiche können also sein (Abschn. 2.1 TRGS 524): Standorte, z. B. Grundstücke bauliche Anlagen, z. B. Gebäude, E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grundlegende Umgestaltung?

1 Leitsatz Die Entfernung eines Trennelements zwischen zwei Balkonen führt nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnungseigentumsanlage. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K lässt im Jahr 2017 seine beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen zusammenlegen und entfernt die Trennwand der Balkone. Im Jahr 2021 teilt die Verwaltung K mit, er müsse di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwand gegen Unterlassung?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann dem Anspruch auf Unterlassung von baulichen Veränderungen grundsätzlich nicht gem. § 242 BGB entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Gestattung dieser baulichen Veränderung durch Beschluss gem. § 20 Abs. 3 WEG hat. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 gegen B. Dieser soll den Bau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Die Verwaltung hat insoweit völlig zu Recht den klagenden Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit dieser Gestattung hingewiesen. Nachträgliche Gestattung Die Wohnungseigentümer können eine bereits vollzogene bauliche Veränderung nachträglich gestatten. Dieser Beschluss unterfällt alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwa... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Die Entfernung eines Trennelements zwischen zwei Balkonen führt nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnungseigentumsanlage.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung, die im Entstehen ist und für die es an einer Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG fehlt. Es handelt sich um einen "Schwarzbau". Fraglich ist, ob der "Bauherr" seinem Verstoß, keine Gestattung zu haben, nach Treu und Glauben entgegenhalten kann, er habe einen Anspruch auf die Gestattung. Anspruch auf Gestattung Soweit die...mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann dem Anspruch auf Unterlassung von baulichen Veränderungen grundsätzlich nicht gem. § 242 BGB entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Gestattung dieser baulichen Veränderung durch Beschluss gem. § 20 Abs. 3 WEG hat.mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 20 Abs. 1 WEG. Der Bau eines Swimmingpools stelle eine Veränderung der Sachsubstanz dar, sodass dadurch eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch B als Handlungsstörer drohe. K sei auch nicht zur Duldung verpflichtet. Es fehle an dem nach...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Feststellung und Verkündung eines Negativbeschlusses sind nach AG-Ansicht rechtswidrig gewesen! Der Verwalter habe die mehrheitlich beschlossene zustimmende Beschlussfassung verkünden müssen. Ein Beschluss gem. § 20 Abs. 1 WEG bedürfe für seine Rechtmäßigkeit nicht der Zustimmung der Wohnungseigentümer, die durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt werden. Für ein Ve...mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 gegen B. Dieser soll den Bau eines Swimmingpools unterlassen. Das AG gibt der Unterlassungsklage statt. K habe einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 BGB, da der Bau eines Swimmingpools eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung sei. Der Bau eines Swimmingpools stelle für K aufgrund der völlig anderen Gestaltung und Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K lässt im Jahr 2017 seine beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen zusammenlegen und entfernt die Trennwand der Balkone. Im Jahr 2021 teilt die Verwaltung K mit, er müsse diese Entfernung noch genehmigen lassen. Daher setzt die Verwaltung den Gegenstand auf die Tagesordnung. 11 Wohnungseigentümer gestatten die Entfernung, 6 sind dagegen und 2 enthalten sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

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Aufzugsanlage: Wiederinbetr... / 1 Leitsatz

Die Wiederinbetriebnahme einer bestehenden, aber bereits längere Zeit außer Betrieb gesetzten Aufzugsanlage ist eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Erhaltung i. S. v. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG und keine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 WEG, selbst wenn dies infolge der langen Stilllegung den Einbau einer neuen Anlage erfordert.mehr

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Bauliche Veränderung: Kostenverteilung

1 Leitsatz Ein Beschluss, die Kosten einer privilegierten baulichen Veränderung gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. 2 Normenkette §§ 20, 21 WEG 3 Das Problem In einer Versammlung geht es unter dem TOP "Elektromobilität" um die Ermöglichung von Ladestationen. Die Wohnungseigentümer überlegen, die Verwaltung anzuweisen...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss, die Kosten einer privilegierten baulichen Veränderung gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Koste... / 2 Normenkette

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