Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Nachträglicher Einbau einer Klimaanlage

Leitsatz Nachträglicher Einbau einer Klimaanlage (hier: Duldungspflicht der konkreten baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Anschluss an den Feststellungsantrag auf Entbehrlichkeit einer Zustimmung der restlichen Eigentümer) Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1 WEG a. F. Kommentar Sowohl der Einbau einer Klimaanlage mit entsprechenden Kernbohrungen im Außenmauerwerk und ...mehr

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ÖFFENTLICHES BAURECHT - Teilabschnitt der A 94 vor dem EuGH

Leitsatz Nach Übermittlung von FFH-Listen an die Kommission ist der Mitgliedsstaat verpflichtet, auf darin enthaltenen Gebieten keine Eingriffe mehr zuzulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen können. Fakten: Mit Beschluss vom 07.03.2002 genehmigte die Regierung von Oberbayern den Plan für den Bau des 6,2 km langen Teilabschnitts Forstin...mehr

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Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

Leitsatz Grundsätzlich möglicher Tausch einzelner Räume des Sondereigentums (hier: Tauschvertrag über Kellerräume) in notarieller Übertragungsform mit Rechtsnachfolgebindungswirkung (rechtsmissbräuchliches Herausgabeverlangen) Normenkette § 4 WEG Kommentar Es bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass Wohnungseigentümer einzelne Räume ihres Sondereigentums wechselseitig...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Errichtung eines Geräteschuppens auf Sondernutzungsfläche)

Leitsatz Bestandskräftige Beschlussfassung zur Genehmigung der Errichtung eines Geräteschuppens Bei individuell geltend gemachten Beseitigungsansprüchen sind zwingend alle Wohnungseigentümer im Verfahren zu beteiligen; Unterlassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden Normenkette §§ 14, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Standortwahl kann dem Wohnungseigentümer überlassen werden

Leitsatz Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, der die Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter Größe auf einer Gartensondernutzungsfläche genehmigt und hierbei die Standortauswahl dem Wohnungseigentümer mit der Maßgabe überlässt, dass kein anderer Eigentümer über das normale Maß hinaus belästigt wird, ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig. Fa...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: nachträgliches Anbringen eines Abluftrohrs im Hofbereich)

Leitsatz Auch bei vereinbarter "beliebiger gewerblicher Nutzung" eines Teileigentums kann die eigenmächtige, nachträgliche Anbringung eines Abluftrohrs im Hofbereich als nachteilige bauliche Veränderung beseitigungspflichtig sein Normenkette § 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Ein nach Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zu "beliebigen gewerblichen Zwecken nutz...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Errichtung einer Pergola auf sondergenutzter Terrasse); Beschluss über widerrufliche Duldung und Beseitigungsanspruch

Leitsatz Errichtung einer Pergola auf sondergenutzter Terrasse ist in der Regel eine nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums Begründeter Beseitigungsanspruch auch nach zuvor bestandskräftiger Beschlussfassung der Gemeinschaft, die Maßnahme "in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden" Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB Kommentar Ein Eigentüme...mehr

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Duldungspflichtige Leuchtreklametafel

Leitsatz Duldungspflichtige Leuchtreklametafel Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Antragsgegnerin als Sondereigentümerin von Geschäftsräumen im Erdgeschoss hatte unter dem Fenster einer Mietwohnung im 1. OG eine beleuchtete Reklametafel angebracht. Das AG entsprach dem Beseitigungsantrag; in den Folgeinstanzen wurde das Beseitigungsverlangen zurückgewiesen und eine...mehr

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Erweiterte Duldungspflicht für einen nachträglichen Balkonanbau

Leitsatz Erweiterte Duldungspflicht nach Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung für einen nachträglichen Balkonanbau Normenkette §§ 10, 14, 22 Abs. 1 WEG a. F. Kommentar Der nachträgliche Anbau eines Balkons im Anschluss an eine erteilte Baugenehmigung stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Allerdings kann die Befugnis auch zu solchen Veränderungen ...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses

Leitsatz Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist. Die Verbindung einer Wohnung mittels D...mehr

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Zustimmungserfordernis zu baulicher Veränderung

Leitsatz Zustimmungserfordernis zu baulicher Veränderung (Raumverbindungen durch nachträgliche Decken- und Wanddurchbrüche) Nachteilswirkungen durch intensivere Raumnutzung nur im Falle konkreter, nicht ganz unerheblicher Beeinträchtigungen Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar In der Gemeinschaftsordnung war vereinbart, dass Veränderung...mehr

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Schallschutz (hier: Veränderung durch nachträgliche Verlegung von Wasserzu- und Abluftleitungen); gerichtliche Kostenentscheidung

Leitsatz Veränderung des Schallschutzes durch nachträgliche Verlegung von Wasserzu- und Abluftleitungen Kostenentscheidung und materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch (Klarstellung des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich bisher nicht vorgenommener Prüfung durch den Tatrichter) Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 47 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Ob bei de...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Fällen eines gesunden Baumes)

Leitsatz Gültiger Mehrheitsbeschluss über ersatzloses Fällen einer hochgewachsenen, gesunden Douglasie in Nähe einer Hausvorderfront Normenkette §§ 14 Nr. 1, 21 und 22 Abs. 1 WEG Kommentar Mit knapper Mehrheit hatte die Gemeinschaft beschlossen, eine relativ nahe an der Straßenvorderfront des Gebäudes auf gemeinschaftlicher Grundstücksgartenfläche stehende Douglasie zu fällen....mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Benachteiligt das Fällen eines Baumes?

Leitsatz Die Beurteilung, ob die Fällung eines Baumes eine bauliche Maßnahme ist, die einen Wohnungseigentümer über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt, obliegt dem Tatrichter und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Fakten: Ob die Beseitigung eines Baumes eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung darstellt, hängt maß...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus)

Leitsatz Anbringung einer Garderobe im Treppenhaus nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer Zwingende Beteiligung aller Eigentümer am Verfahren Normenkette §§ 10 Abs. 3, 22, 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG Kommentar Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Garderobe im Treppenhaus bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Leitsatz Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Link zur Entscheidung OLG München, Beschluss vom 15.03.2006, 34 Wx 160/05mehr

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GEMEINSCHAFTSVERHÄLTNIS - Keine Garderobe mit Möbeln im Treppenhaus

Leitsatz Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Fakten: Die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung hatte im Treppenhaus vor ihrer Wohnung eine Garderobe an der Wand befestigt. Daneben hatte sie einen Kleiderschrank, eine Kommode und zeitweise au...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch Holztrennwand)

Leitsatz Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch Holztrennwand als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Die seitliche Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes (in einem Garagengebäude mit insgesamt 5 Stellplätzen als Sondereigentum) durch eine massive und im Gegensatz zur ursprünglichen Abtrennung ...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Seitliche Stellplatzbegrenzung

Leitsatz Die seitliche Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch eine massive und im Gegensatz zur ursprünglichen Abtrennung durch Maschendraht völlig unelastische Holztrennwand stellt regelmäßig eine bauliche Veränderung dar, die zu einer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer führen...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Kein Vertrauensschutz auf erteilte Zustimmung

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der der Errichtung einer Balkonanlage grundsätzlich zugestimmt hat, kann diese Zustimmung regelmäßig widerrufen, solange der bauwillige Wohnungseigentümer Dispositionen zur Verwirklichung noch nicht getroffen hat. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin plante den Anbau eines Balkons an ihr Sondereigentum. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme sollte nu...mehr

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Übergang der Bauherrengemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Übergang der Bauherrengemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft (Abgrenzung nach Inhalt und Gegenstand der Beschlussfassung) Normenkette § 16 WEG a. F.; § 705 BGB Kommentar Zwischen Erstellungs- und Zahlungsverpflichtungen der Bauherren und der Wohnungseigentümer ist zu unterscheiden. Eine insoweit bestehende Gemengelage ist abzugrenzen und die Trennung nach dem...mehr

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Rechtskraft einer Gerichtsentscheidung auf Zurückweisung eines Beseitigungsanspruchs

Leitsatz Rechtskraft einer Gerichtsentscheidung auf Zurückweisung eines Beseitigungsanspruchs wegen vorgenommener baulicher Veränderung auf gemeinschaftlicher Gartenfläche Anfechtung eines Negativbeschlusses setzt Rechtsschutzbedürfnis voraus (im Sinne einer Anspruchsberechtigung) Normenkette §§ 10, 15, 43, 45 WEG; § 1004 BGB Kommentar Wird der Antrag eines Wohnungseigentümers ...mehr

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Differenzierung zwischen einem Wohnungseigentümerbeschluss und einer Vereinbarung

Leitsatz Zur Differenzierung zwischen einem Wohnungseigentümerbeschluss und einer Vereinbarung Auslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Durchführung baulicher Veränderungsmaßnahmen Normenkette §§ 22, 43, 44 WEG Kommentar Notariell wurde zwischen früheren Beteiligten vereinbart, dass ein Eigentümer berechtigt sei, eine bestimmte Grundstücksfläche zu befestigen und...mehr

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UNTERLASSUNGS- UND BESEITIGUNGSANSPRÜCHE - Antragsbefugt ist auch Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne vorherige Beschlussfassung antragsbefugt für einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch gegen einen Störer, der ebenfalls Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, wegen rechtswidriger Eingriffe in Gemeinschaftseigentum nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer hatte vorliegen...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Ausmaß muss hinreichend deutlich sein

Leitsatz Der Eigentümerbeschluss, der eine bauliche Veränderung genehmigt, muss hinreichend bestimmt sein. Ergibt sich auch aus sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z.B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären. Link zur Entscheidung O...mehr

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Hinreichende Bestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung

Leitsatz Gestattungsbeschluss zu einer baulichen Veränderung (hier: Überdachung einer Terrasse) muss hinreichend bestimmt sein Normenkette §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 und 4 WEG Kommentar Die Überdachung einer Terrasse mittels einer Ziegel-/Holzkonstruktion stellt i.d.R. eine bauliche Veränderung dar. Ein Eigentümerbeschluss auf Genehmigung dieser baulichen Veränderung muss hinreich...mehr

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Speicherausbau in einem von zwei freistehenden Einfamilienhäusern

Leitsatz Speicherausbau in einem von zwei freistehenden Einfamilienhäusern Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Der Ausbau eines Speichers zu Wohnzwecken stellt grundsätzlich eine (nachteilige) bauliche Veränderung dar, die wegen der damit verbundenen intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig die übrigen Eigentümer in ihren Rechten beeinträchtigt und daher deren ...mehr

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Fehlende Jahresabrechnung verbietet eine generelle Entlastung des Verwalters

Leitsatz Fehlende Jahresabrechnung verbietet eine generelle Entlastung des Verwalters Zu Geschäftsordnungsbeschlüssen auf Erweiterung der Tagesordnung und zu anfechtbaren Beschlüssen unter dem TOP "Verschiedenes" Neuerrichtung einer Solaranlage als nachteilige bauliche Veränderung Haftung des Verwalters gegenüber einem einzelnen Sondereigentümer (Entsorgung Balkongeländer) Norm...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Heckenrückschnitt kann bauliche Veränderung darstellen

Leitsatz Der Rückschnitt einer Hecke von ca. 160 cm auf 80 cm und Belassung in dieser Höhe stellt eine nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilende gegenständliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar und kann weder als Pflegemaßnahme im Rahmen einer Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung nach § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG noch als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 2...mehr

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Erheblicher Rückschnitt einer Gartensondernutzungsrechte begrenzenden Hecke als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Erheblicher Rückschnitt einer Gartensondernutzungsrechte begrenzenden Hecke als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette §§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 und 22 Abs. 1 WEG Kommentar Der Rückschnitt einer 20 bis 25 m langen Hecke zwischen Gartensondernutzungsflächen mit mittlerer Höhe von etwa 1,60 m und einer Breite von ca. 1 m auf etwa 80 cm ist als bauliche Veränderun...mehr

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Duldungspflichtiger Einbau eines Gartentors

Leitsatz Duldungspflichtiger Einbau eines Gartentors Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 123 Abs. 1 StGB Kommentar Der erstmalige Einbau eines Gartentors am straßenseitigen Zugang zu einem Mehrfamilienhaus ist i.d.R. eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Das unvermeidliche Maß eines damit verbundenen Nachteils kann im Einzelfall nicht überschritten und ein...mehr

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INSTANDHALTUNG & INSTANDSETZUNG - Umstellung von Gas auf Fernwärme keine bauliche Veränderung

Leitsatz Eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung ist nicht nur auf die bloße Erneuerung bzw. das Auswechseln bereits vorhandener Bauteile oder Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst bei der Ersatzbeschaffung auch die technische Weiterentwicklung sowie den verbesserten Standard unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse. Fakten: Die in der Wohnanlage vo...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Kamin muss weiterhin nutzbar bleiben

Leitsatz Führt der Anschluss eines offenen Kamins eines Wohnungseigentümers an einen gemeinschaftlichen Schornstein dazu, dass keine anderen Öfen mehr angeschlossen werden können, können Beseitigungsansprüche eines anderen Wohnungseigentümers bestehen. Dann spricht im Einzelfall nichts dagegen, dass der berechtigte Wohnungseigentümer gestützt auf § 15 Abs. 3 WEG - im Rahmen ...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Der Einbau eines Treppensitzlifts

Leitsatz Ob ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Die Verringerung der nutzbaren Breite einer Treppe durch den Einbau eines Treppensitzlifts unter die in einer Landesbauordnung geforderte Mindestbreite kann danach einen hinnehmbaren Nachteil darstellen. Fakten: Die sehr betagt...mehr

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Wanddurchbruch als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Wanddurchbruch als nachteilige bauliche Veränderung Kosten der Bewässerung einer Gartensondernutzungsfläche sind solche der Instandhaltung Kaninchengehege im Spielbereich eines sondergenutzten Gartens duldungspflichtig Normenkette §§ 14 Nr. 1, 16, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Schaffung eines Wanddurchbruchs, durch den für einen zweckbestimmten "Bastelraum" eine Nutzung z...mehr

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SONDERNUTZUNGSRECHT/BAULICHE VERÄNDERUNG - Wanddurchbruch und Bewässerung

Leitsatz Kosten der Bewässerung einer Sondernutzungsfläche sind vom Berechtigten zu tragende Instandhaltungskosten. Der Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten ist Angelegenheit der Gemeinschaft. Die Schaffung eines Wanddurchbruchs ist eine bauliche Veränderung. Fakten: Zwar hat der BGH längst entschieden, dass Wanddurchbrüche auch durch t...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Nachteil auch bei Kabelverlegung "unter Putz"

Leitsatz Ein Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG kann auch darin liegen, dass infolge einer baulichen Veränderung (hier: Verlegung von Kabeln unter Putz statt vorher in einem Kabelkanal) im Falle einer Reparatur Mehrkosten entstehen können. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Eigentümer sich unter Verzicht auf die Vorauseinrede zur Zahlung der Mehrkosten verpflichtet hat. L...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Kein grenzenloser Dachgeschossausbau

Leitsatz Eine Bestimmung in einer Teilungserklärung, mit der einem Wohnungseigentümer ein Dachgeschossausbau ermöglicht wird, ist grundsätzlich eng auszulegen und darf die Rechte des begünstigten Wohnungseigentümers nicht über den eindeutig bestimmbaren Wortlaut der Vereinbarung hinweg begünstigen. Fakten: Vorliegend ist in der Teilungserklärung geregelt, dass "der jeweilige ...mehr

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Bejahte Rückbauverpflichtung bei baulicher Veränderung an der Fensteranlage

Leitsatz Bejahte Rückbauverpflichtung bei baulicher Veränderung an der Fensteranlage in einem Hochhaus trotz anderweitig zuvor geduldeter Veränderungen der Außenfassade Normenkette § 22 WEG; § 242 BGB Kommentar Bei einem Hochhaus, dessen Gesamteindruck maßgeblich von der Struktur und Linienführung der Fensteranlagen geprägt wird und bei dem in der Vergangenheit bereits vereinz...mehr

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Rückbau eines nicht einstimmig beschlossenen Dachgeschossausbaus

Leitsatz Rückbau eines Dachgeschossausbaus wegen Nichteinhaltung der ausdrücklich vereinbarten Erforderlichkeit eines einstimmigen Beschlusses hinsichtlich baulicher Veränderungen Normenkette §§ 14, 22 WEG Kommentar Ist in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass bauliche Veränderungen nur zulässig sind, wenn ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt, so k...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Wer hat die Kosten einer Solaranlage zu tragen?

Leitsatz Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbs. 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte. Fakten: Im Zuge...mehr

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Erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist eine bauliche Veränderung

Leitsatz Dem Beschlussanfechtungsantrag ist eine Eigentümerliste zur hinreichenden Bestimmbarkeit der Verfahrensbeteiligten auf Antragsgegnerseite beizufügen Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und – wie hier – keine modernisierende Instandsetzung An den entstandenen Kost...mehr

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Austausch von Holzfenstern in moderne Kunststofffenster als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme

Leitsatz Beschlossener Austausch von Holzfenstern in moderne Kunststofffenster als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme (keine bauliche Veränderung!) Normenkette §§ 21, 22 WEG Kommentar Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt i.d.R. keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und I...mehr

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Änderung der Fassadenfarbe kann als nachteilige bauliche Veränderung gewertet werden

Leitsatz Änderung der Fassadenfarbe kann als nachteilige bauliche Veränderung gewertet werden Normenkette §§ 21, 22 WEG Kommentar Auch ohne bauliche Tätigkeiten im engeren Sinne und ohne Eingriffe in die Bausubstanz sind bauliche Veränderungen gem. § 22 Abs. 1 WEG denkbar. Ein Neuanstrich (terrakotta-orange-Ton) statt eines bisher vorhandenen hellgrauen Farbtons verändert gezie...mehr

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Keine Ersatzansprüche bei eigenmächtiger Fensterauswechslung durch einen Eigentümer (unzulässige bauliche Veränderung)

Leitsatz Keine Haftung der Wohnungseigentümer untereinander für Fehlverhalten (Unterlassung) einer gebotenen Verwaltungsmaßnahme durch den Verwalter Keine Ersatzansprüche bei eigenmächtiger Fensterauswechslung durch einen Eigentümer (als Maßnahme einer unzulässigen baulichen Veränderung) Normenkette §§ 16 Abs. 3, 22 Abs. 1, 27 Abs. 1 WEG; § 276 BGB Kommentar Die Wohnungseigentü...mehr

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Verneinte Nachteilswirkung einer baulichen Veränderung durch die WEG-Fachgerichte

Leitsatz Verneinte Nachteilswirkung einer baulichen Veränderung (hier: Errichtung eines unterkellerten Wintergartens unter einer Garten- bzw. Terrassensondernutzungsfläche) durch die WEG-Fachgerichte Hiergegen erfolgreiche Verfassungsbeschwerde (Verstoß gegen Art. 14 GG) Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 Satz 2 WEG; Art. 14 GG Kommentar Ein Eigentümer hatte unter seinem sonder...mehr

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Entfernung wilden Weins an der Fassade (Fassadengrün) als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Entfernung wilden Weins an der Fassade ("Fassadengrün") als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette §§ 14, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Ein Eigentümerbeschluss, das vorhandene Fassadengrün (wilder Wein) an der Rückseite eines Hauses zu entfernen und auch in Zukunft die Entstehung jeglichen Fassadengrüns im Hinblick auf den ungünstigen Kosten- und Nutzeneffe...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Die Entfernung des "wilden Weins" …

Leitsatz Eine Maßnahme, wonach das an der Rückseite des Hauses vorhandene Fassadengrün (hier: wilder Wein) entfernt und zukünftig die Entstehung jeglichen Fassadengrüns sofort unterbunden werden soll, hat eine bauliche Veränderung zum Inhalt und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Fakten: Im Rahmen der Sanierung der Außenfassade beschlossen die Wohnungsei...mehr

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Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung einer vorgenommenen baulichen Veränderung

Leitsatz Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung einer vorgenommenen baulichen Veränderung (hier: Balkonverglasung im Sinne einer sog. "Einhausung") Normenkette §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 und 4 WEG; § 242 BGB Kommentar Ein Eigentümer hatte bereits 1991 eigenmächtig und ohne die zusätzlich vereinbarte Zustimmung des Verwalters seinen Balkon verglast. 1998 wurde ein Antrag auf Bes...mehr

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Anbringung einer Stahlgittertür vor dem Wohnungseingang als Einbruchschutz duldungspflichtig

Leitsatz Anbringung einer Stahlgittertür vor dem Wohnungseingang als Einbruchschutz duldungspflichtig Normenkette § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 WEG Kommentar Lässt der Eigentümer einer im obersten Stockwerk eines Hauses gelegenen Wohnung nach einem Einbruch vor seiner Wohnungseingangstür eine zusätzlich Stahlgittertür anbringen, die von den unteren Stockwerken aus nicht einsehbar is...mehr