Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Tatbestandsmerkmal "Abrede"

Rz. 66 Die höchstrichterliche Rspr.[231] und die herrschende Lehre[232] verlangen eine vorherige Abrede, aus der sich ergibt, dass die Bareinlage des Inferenten gem. dem wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll und kann. Statt einer ausdrücklichen Abrede ist auch eine stillschweigende Billigung ausreichend.[233] Entscheidend ist ledi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inkrafttreten der GBO

Rz. 3 Hinsichtlich des Inkrafttretens der GBO ist zu unterscheiden zwischen Vorschriften, die die Anlegung des Grundbuchs betreffen, und den übrigen Bestimmungen des Gesetzes. Rz. 4 Soweit die Anlegung des Grundbuchs in Frage kommt, gelten die Vorschriften der GBO seit dem 1.1.1900, dem Tage des Inkrafttretens des BGB. Unter Anlegung des Grundbuchs ist hier die erstmalige Anl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Fortführung der bisherigen Bücher

Rz. 4 Da die nach den landesrechtlichen Bestimmungen geführten Bücher als Grundbücher im Sinne der GBO anzusehen sind, bleiben die Eintragungen in den bisherigen Büchern bestehen und behalten ihre Wirksamkeit. Vom Inkrafttreten der GBV an, dem 1.4.1936, sind neue Eintragungen solange in den alten Büchern vorzunehmen, als diese nicht auf den neuen Vordruck umgeschrieben sind....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Form

Rz. 6 Sie regelt sich nach § 15 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FamFG, der in Grundbuchsachen anwendbar ist; § 42 GBV enthält Ergänzungen, darüber hinaus finden sich Regelungen zu Zwischenverfügungen und Mitteilungen in § 140 Abs. 2 GBO. Die Grundlage für die Benachrichtigung von Notaren in rein elektronischer Form [6] ist landesrechtlich umgesetzt, in Sachsen z.B. über das Elektronische G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erbschaftsteuer

Rz. 160 Während die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Testamentsvollstreckung den Erben trifft, ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung der Testamentsvollstrecker verpflichtet (§ 31 Abs. 5 ErbStG).[276] Ggü. dem Testamentsvollstrecker ist auch der Steuerbescheid bekannt zu geben (§ 32 ErbStG).[277] Steuerschuldner bleibt dessen ungeach...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 571 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 125 SGB VI wird zwischen Bundesträgern und Regionalträgern unterschieden: Bundesträger: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Regionalträger: Deren Name besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (Bsp: DRV Ba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Kirchen

Rz. 190 Für das Vermögen öffentlich-rechtlich verfasster Kirchen sind einerseits die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu beachten (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV), andererseits ist infolge der kirchlichen Rechtssetzungsbefugnis das kirchliche Recht auch im staatlichen Bereich zu beachten. Kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernissen sind deshalb auch nach bürg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Bsp für künstlerische Tätigkeiten

Rn. 1023 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s § 18 Rn 90ff (Güro ff). Beispiele (positive Fälle, dh, eine künstlerische Tätigkeit iSd § 3 Nr 26 EStG ist gegeben): Kirchenmusiker, der nebenamtlich tätig ist (zB Organist, OFD Ffm vom 03.05.2000, DB 2000, 1258; OFD Ffm vom 09.07.2003, DStR 2003, 2116; LfSt Bayern, Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten iSd § 3 Nr 26/26a E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeine Zuständigkeit

Rz. 6 Die sachliche Zuständigkeit regelt, welche Art von Gericht in erster Instanz eine bestimmte Sache wegen deren Art zu erledigen hat. Sachlich zuständig für alle Grundbuchsachen ist das Amtsgericht (Abs. 1 S. 1). Nicht einheitlich geregelt ist die Frage, ob das Grundbuchamt als Abteilung des Amtsgerichts den Zusatz "Grundbuchamt" zu führen hat. Nach § 1 Abs. 1 GeschO vom...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Schlichtung bei Franchise-Systemen

Rz. 229 Um Auseinandersetzungen innerhalb des Franchise-Systems diskutieren zu können, und zwar Auseinandersetzungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits oder zwischen Franchise-Nehmern untereinander andererseits, wird i.d.R. in einem Franchise-Vertrag eine sog. Schlichtungsklausel vereinbart. Danach sind sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer e...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 65 [Autor/Stand] Berechnungsgrundlage für die zukünftige Bewertung des Grundvermögens sind – anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – die Regelungen des Bundesmodells. Insoweit kommt es bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke oder der bebauten Grundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungsei...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.4 Höhe der Kirchensteuersätze

Die vom Arbeitslohn einzubehaltende Kirchensteuer ergibt sich, indem der Arbeitgeber auf die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Bemessungsgrundlage den für das jeweilige Bundesland maßgebenden Kirchensteuersatz anwendet. Kirchensteuersätzemehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Umstellung

Rz. 4 Mit der Umstellung [3] nach § 70 GBV ist die Übernahme der Inhalte des Papiergrundbuchs durch Scannen oder die Übernahme von Daten aus Datenspeichern gemeint, die im Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Papiergrundbuchführung entstanden und "vorratsweise" aufbewahrt worden sind.[4] Die Speicherung des Schriftzugs der Unterschriften ergibt sich bei der ersten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Rz. 2 § 6 GBBerG gilt nur für das Beitrittsgebiet (Abs. 3). Die übrigen Bundesländer können durch Rechtsverordnung die Regelung für ihr Gebiet in Kraft setzen. Hiervon haben Gebrauch gemacht: Bayern mit VO v. 6.9.1994 (BayGVBl 1994, 928 sowie BayGVBl 1995, 157 und BayGVBl 1996, 577); Nordrhein-Westfalen mit VO v. 13.2.2001 (GVBl NW, 69);[2] Bremen mit VO v. 16.10.2001 (GBl, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / f) Belastungsbeschränkungen sonstiger Art

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Einsicht im Verwaltungswege

Rz. 8 Anträge mit dem Ziel, im Verwaltungswege die Einsicht in einzelne bestimmte Grundbücher oder Grundakten oder bestimmte Gruppen von solchen zu gestatten, sind je nach landesrechtlicher Regelung dem zuständigen Landgerichtspräsidenten oder Gerichtsvorstand zur Entscheidung vorzulegen.[29] Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn durch die Einsicht unterstützungswürdige Z...mehr

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AGS 01/2024, (Zu) frühe Anr... / I. Sachverhalt

Der Kläger macht im Wege der Amtshaftungsklage einen Freistellungsanspruch wegen Reisekosten seines Rechtsanwalts geltend. Der Kläger hatte in einem Verfahren vor dem ArbG München einen Rechtsanwalt mandatiert. In diesem Verfahren war für 12.1.2022, 15.15 Uhr, ein Gütetermin bestimmt worden. Am 11.1.2022, 10.39 Uhr, wurde dem Klägervertreter über das beA die Entscheidung des ...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Jahr steuerfrei bleibt.[1] Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Loseblattgrundbuch

Rz. 3 Versuche, das Grundbuch in Loseblattform[1] zu führen, gehen bereits auf das Jahr 1929 zurück,[2] wurden im Jahre 1936 wiederum aufgegriffen,[3] konnten sich jedoch nie richtig durchsetzen. Nach 1949 haben die Landesjustizverwaltungen den Gedanken erneut aufgegriffen, da diese Art der Grundbuchführung als die damals wohl rationellste sich angeboten hatte.[4] In den 70e...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Grunderwerbsteuer

Rz. 128 Werden in die Joint Venture-Gesellschaft Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingebracht, löst der Einbringungsvorgang Grunderwerbsteuer aus. Die Grunderwerbsteuer beträgt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % (z.B. in Bayern) und 6,5 % (z.B. in Schleswig-Holstein). Bei gesellschaftsrechtlichen Einbringu...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 4 Finanzierung der Künstlersozialversicherung

Die KSV finanziert sich nach § 14 KSVG zur einen Hälfte (50 %) aus den (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträgen der tatsächlich über die KSK versicherten selbstständigen Künstler/Publizisten (quasi Arbeitnehmeranteil) und zur anderen Hälfte (quasi Arbeitgeberanteil) aus der von den abgabepflichtigen Unternehmen zu zahlenden Künstlersozialabgaben (30 %) und dem Bundeszuschuss (2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1516a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 40a EStG (in § 52 Abs 4e EStG) enthielt das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital keine spezielle zeitliche Anwendungsvorschrift für § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Daher war unklar, ob § 18 Abs 1 Nr 4 EStG die Regelung der Tz 26 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40 verdrängte. Die FinVerw stellte klar (FinMin Bayern vom...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.4 Unhinterfragtes Handeln des Steuerberaters

Der Steuerberater nimmt eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vor: die Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Er handelt jedoch gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zu Tage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen bei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachbarrechtliche Beschränkungen aufgrund Landesrechts

Rz. 12 Soweit das Landesrecht Legalservituten begründet hat, können diese in das Grundbuch nicht eingetragen werden.[23] Beschränkungen des Eigentümers, die das Landesnachbarrecht nicht oder nicht mehr vorsieht, können vertraglich vereinbart werden. Insofern ist auch die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zulässig.[24] Öffentliches Recht geworden und daher für das Grundbuch ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Gegenstand

Rz. 58 An dieser Stelle muss eine konkrete und möglichst aussagekräftige Umschreibung des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit erfolgen. Bloße Schlagwörter wie etwa "Klage vor dem LG", "Beratung" oder "Wahrnehmung Güteverhandlung" reichen nicht aus,[72] da sie nicht überprüfbar sind. Vielmehr muss kurz dargestellt werden, was konkret Gegenstand der Beratung oder des Klagev...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt und Wirksamkeit der Zurückweisung

Rz. 56 a) Die Zurückweisung ergeht mit schriftlichem Beschluss (§ 38 FamFG). Die Bezeichnung des Beschlusses als Verfügung oder Aufklärungsverfügung ist unschädlich. Sie ist zu begründen. Liegen neben den die Zurückweisung begründenden Hindernissen weitere Hindernisse vor, so sind sie sämtlich zu bezeichnen, um die Gefahr erneuter Zurückweisung zu beseitigen.[147] Rz. 57 b) D...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Abgestimmtes Verhalten (§ 34 Abs. 2 WpHG)

Rz. 199 Nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG werden dem Meldepflichtigen auch Stimmrechte eines Dritten aus Aktien des Emittenten, für den die BRD Herkunftsstaat ist, zugerechnet, mit dem der Meldepflichtige oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf diesen Emittenten aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen im Einze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Arbeitnehmerlose (Vorrats-)SE

Rz. 2226 Gem. Art. 12 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) erst eingetragen werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen worden ist. Dieses Gebot wirft Fragen auf, wenn jedenfalls zur Zeit der Gründung keine Arbeitnehmer bei der SE beschäftigt sind. Dazu haben das AG[5547] und das LG[5548] Hamburg einen ersten Fall entschieden. Im...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 97 Die Regelung über das sog. genehmigte Kapital befindet sich in § 55a GmbHG und ist im Unterschied zur detailreichen Normierung des Aktiengesetzes (§§ 202–206 AktG) äußerst knappgehalten, sodass für eine Reihe von Frage wohl die Lehre und Rspr. zum Aktienrecht herangezogen werden muss. Rz. 98 Das genehmigte Kapital ist selbst noch nicht Stammkapital, sondern stellt nur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Verschmelzungsbericht

Rz. 2075 Auch bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung besteht die Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsberichts.[5248] Dies ergibt sich aus der Verweisung des Art. 18 SE-VO in das nationale Recht. Der Verschmelzungsbericht dient dem Schutz der Anteilseigner durch Vorabinformation. Es bedurfte keiner besonderen Vorschriften in der SE-VO...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Abhängigkeit und wechselseitige Beteiligung

Rz. 3 Von einer Mehrheitsbeteiligung wird gesprochen, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Anteile eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens gehört oder wenn ihm die Mehrheit der Stimmrechte daran zusteht (§ 16 Abs. 1 AktG). Rz. 4 Gem. § 17 Abs. 2 AktG besteht dann eine Abhängigkeitsvermutung.[5] Nach § 56 Abs. 2 AktG darf das abhängige Unternehmen keine Aktien...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Umtauschverhältnis

Rz. 2061 Der Verschmelzungsplan muss das Umtauschverhältnis der Aktien und eine ggf. zu gewährende Ausgleichsleistung sowie deren Höhe angeben. Das Umtauschverhältnis weist aus, wie viele Aktien der Europäischen Gesellschaft (SE) die Anteilseigner der Gründungsgesellschaften für einen Anteilsschein an der Gründungsgesellschaft erhalten. Das Umtauschverhältnis stellt i.d.R. ei...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Beschlussphase

Rz. 2148 Art. 37 Abs. 7 SE-VO fordert einen Zustimmungsbeschluss [5366] der Hauptversammlung, zum Umwandlungsplan und die Genehmigung der Satzung der Europäischen Gesellschaft (SE). Für den Ablauf der Hauptversammlung enthält die SE-Verordnung keine Regelungen. Die Verordnung zeigt an dieser Stelle wiederum ihre bewusste Lückenhaftigkeit. Die Lücken sind durch nationale Regel...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 9. Gescheiterte Neunte Richtlinie

Rz. 157 Die Neunte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Konzernrechtsrichtlinie) sollte das Konzernrecht vereinheitlichen. Der letzte Entwurf von 1984 ist stark durch das deutsche Konzernrecht geprägt. Sie ist nicht verabschiedet worden und gilt als gescheitert.[318]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Rechtsfolgen

Rz. 769 Vor der Eintragung des Vertrages im Handelsregister und vor der Zustimmung der Hauptversammlung ist der Nachgründungsvertrag schwebend unwirksam. Wird der Vertrag nicht schriftlich vereinbart, liegt ein zur Nichtigkeit nach § 125 BGB führender Formmangel vor.[2434] Gleiches gilt für die dinglichen Verfügungsgeschäfte nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AktG.[2435] Werden die Vor...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung

Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in einem Mitgliedstaat der EU (Luxemburg) auf die SE...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Normzweck und Systematik

Rz. 183 § 34 WpHG regelt die Voraussetzungen, unter denen sich ein Meldepflichtiger die Stimmrechte aus Aktien, die ihm nicht selbst gehören, wie eigene zurechnen lassen muss. Dahinter steht die Überlegung, dass eine transparente Information des Kapitalmarkts in zahlreichen Fällen nicht lediglich eine Offenlegung von direkt gehaltenen Stimmrechten erfordert, sondern auch Kon...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr