Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke

Rz. 34 Verfolgen unentgeltliche Zuwendungen den Zweck, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern, sind die Zuwendungen der Geschenke als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 50 EUR betragen.[1] Soll mit dem "Geschenk" jedoch ein bestimmter Geschäftsabschluss oder eine andere konkrete Gegenleistung erkauft werden, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.2 Geltungsbereich des Abzugsverbots

Rz. 8 Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG gilt unmittelbar für die Gewinneinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und sinngemäß für die Überschusseinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Die Vorschrift findet ferner auf juristische Personen, z. B. GmbH, AG, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln haben, § 8 Abs. 1 KStG i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.2 TVÜ-Bund

Die Regelungen sind inhaltsgleich. Auch dort ist Abs. 2 aufgehoben worden, ohne allerdings die Absatzbezeichnungen zu ändern. Die noch aktuelle Regelung befindet sich nach wie vor in Abs. 1. In Satz 1 der Protokollerklärung zu § 13 hat der Bund eine zeitliche Präzisierung vorgenommen, die im VKA-Bereich wegen der unterschiedlichen landesrechtlichen und landesbezirklichen Reg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.2 TVÜ-Bund

Für den Bereich des Bundes gelten die vorstehenden Erläuterungen zu Absatz 1 entsprechend. Allerdings ist im Arbeiterbereich im Fall einer Zulage nach § 9 MTArb eine zusätzliche Regelung im Fall der Vertretung eines Arbeiters erforderlich. Vertritt der Arbeiter einen Angestellten oder Beamten, erhält er eine Zulage in bestimmter Höhe. Diese Zulage erhält er als Besitzstandsz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 12 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung und Beitragserstattung

Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3.4 Welche Arten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind hier mitzuzählen?

Auch hier sind die allgemeine Arbeitnehmerdefinition des § 611a BGB sowie die Rechtsprechung anzuwenden. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die jeweilige Arbeitnehmerin bzw. der jeweilige Arbeitnehmer kennzeichnend für die maßgebliche Größe des Unternehmens ist. Das ist gegeben, wenn die Beschäftigungsdauer mindestens 6 Monate beträgt. Demnach werden neben regulären Vollzeit- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.2 Erklärung zur Niederschrift

Rz. 12 Der Einspruch kann nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO auch bei der Einlegungsbehörde zur Niederschrift erklärt werden. Der BFH sieht in der Erklärung zur Niederschrift eine Unterform der schriftlichen Einlegung des Einspruchs.[1] Die Erklärung hat persönlich durch den Einspruchsführer oder durch dessen Vertreter mündlich an Amtsstelle zu erfolgen. Demgemäß reicht auch die tele...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Beamte

Rz. 344 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[260] Rz. 345 Beispielsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[261] ermittelt regelmäßig das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand. Rz. 346 Beamte werden – ähnlich den Arbeitnehmern – überwiegen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Beamte

a) Beihilfe Rz. 1068 Für Beamte und deren Familienangehörige leistet der Dienstherr Beihilfe in Fällen der Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Rz. 1069 Die von der Beihilfe nicht getragenen Anteilsdifferenzen sind regelmäßig durch private Versicherungen gedeckt. b) Familienmitversicherung Rz. 1070 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nicht nur gegenüber dem Bediensteten (B...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beamte

a) Eintritt in den Ruhestand aa) Regelpensionierung Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamt...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Vorgezogener Ruhestand

Rz. 225 Die gesetzliche Altersgrenze lag für Beamte und Richter bis 2011 grundsätzlich bei 65 Jahren, für Berufssoldaten und Vollzugsbeamte teils deutlich niedriger. Die Altersgrenze ist wie bei der gesetzlichen Rente für Beamte und Richter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Rz. 226 Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau [222] unter Berufung auf das Zahlenmaterial des ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Beihilfe

Rz. 1068 Für Beamte und deren Familienangehörige leistet der Dienstherr Beihilfe in Fällen der Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Rz. 1069 Die von der Beihilfe nicht getragenen Anteilsdifferenzen sind regelmäßig durch private Versicherungen gedeckt.mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Regelpensionierung

Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamten (§ 1 BBG) für die Geburtsjahrgänge ab 1947 ents...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Familienmitversicherung

Rz. 1070 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nicht nur gegenüber dem Bediensteten (Beamten), sondern u.U. auch gegenüber Ehegatten und Kinder. Voraussetzung ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres (verl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Eintritt in den Ruhestand

aa) Regelpensionierung Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamten (§ 1 BBG) für die Geburts...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zulässigkeit

Rz. 1217 Die Abwicklung künftig regelmäßig anfallender Ersatzansprüche (Rentenzahlung) kann zulässig durch Anbindung an anderweitige flexibilisierte Richtmaßstäbe geregelt werden. Genehmigungsfreie Spannungsklauseln machen die Höhe der Geldschuld u.a. am tariflichen Gehalt/Ruhegehalt oder Beamtenversorgung abhängig.[1244] Rz. 1218 Dies kann erfolgen z.B. durch die Anwendungse...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Brutto-/Netto-Abrechnung

Rz. 315 Eine Brutto- bzw. Netto-Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:[220] Rz. 316 Übersicht 1.2: Verdienstausfallberechnung brutto/nettomehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Pflegeversicherung

Rz. 1071 Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung ergibt sich aus § 23 SGB XI.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Grundsätze

Rz. 139 Für die Verteilung gelten dieselben Grundsätze wie bei der Haftungshöchstsumme (dazu Rdn 113 ff.). Insbesondere gilt die Differenzierung zwischen Sozialversicherten und sonstigen Anspruchsberechtigten (z.B. Beamte, Privatkrankenversicherte).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mitgliedschaft

Rz. 1060 Vor allem Beamte, beamtenähnlich abgesicherte Personen sowie hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind aus der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 5 SGB V bzw. § 6 Abs. 1 SGB V herausgenommen und werden der PKV zugeordnet. Rz. 1061 Soweit Personen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit sind, besteht vi...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Nordrhein-Westfalen

Rz. 236 Das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand hatte u.a. das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[241] für die Jahre seit 1976 wie folgt ermittelt:[242] (1) Polizei und Vollzugsdienst Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Andere Bundesländer

Rz. 240 Die Statistikbehörden der Länder[245] halten ebenfalls Informationen zu Versorgungsempfängern vor.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

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§ 6 Tabellen / (1) Polizei und Vollzugsdienst

Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 6 Tabellen / (3) Übrige Verwaltung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 1.1 Voraussetzungen

Die Zuschläge an Entgeltpunkten werden gewährt, wenn neben der besonderen Auslandsverwendung gleichzeitig Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung liegen und diese Auslandsverwendungen insgesamt 180 Tage angedauert haben, wobei nur Einzelzeiträume von mindestens 30 Tagen mitgezählt werden. Pflichtbeitragszeiten liegen z. B. für rentenversicherungsfreie Soldaten und Beamt...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur den halben Beitragssatz (§§ 55, 61 Abs. 7 SGB XI),[271] erhalten...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 222 Polizei- und Polizeivollzugsbeamte gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgt im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Ähnliche Verkürzungen sind für Feuerwehrleute vorgesehen (vgl. § 51 BBG). Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrecht (§ 5 BPolG) bzw. Landesrecht (z.B. § 192 LBG NRW, §§ 38, 106...mehr

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§ 6 Tabellen / (2) Schuldienst

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsamt

Rz. 1304 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Prüfung

Rz. 227 Hinweis Siehe auch Rdn 349. Rz. 228 Dem Verlangen ordnungsgemäßer und inhaltlich überprüfbarer Belege steht § 418 ZPO nicht entgegen.[171] Der BGH [172] unterstreicht, dass die Vorlage von EDV-Ausdrucken allenfalls belegt, dass die Leistungen vom SVT in der Höhe erbracht worden sind. Der Drittleistungsträger hat den Schadengrund zu beweisen. Dazu gehört neben der Haftu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.1 Begriff des Arbeitseinkommens

Als Arbeitseinkommen abtretbar ist jede Vergütung in Geld aus einem gegenwärtigen, künftigen oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Dazu gehört der Lohn der Arbeiter ebenso wie das Gehalt der Angestellten und Beamten. Weiter rechnen dazu Warte- und Ruhegelder[1] sowie Witwen- und Waisengelder und alle anderen Bezüge aus früheren Dienstleistungen, die vom vormaligen Ar...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / g) Abänderung

Rz. 148 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1206 ff., Rdn 130 ff. Rz. 149 Hat das Gericht in einem Rentenurteil den Endzeitpunkt festgelegt und ändern sich nachträglich die Verhältnisse (z.B. bei Beamten durch Anhebung des allgemeinen Pensionsalters), kann der Verletzte eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) erheben. Ist in einem Feststellungsurteil die zeitliche Begrenzung unterblieben, k...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Laufzeit

Rz. 1212 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 129 ff. Rz. 1213 Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzusetzen.[1240] Rz. 1214 Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[1241] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Grundsatz

Rz. 54 Für die Schadenregulierung – und damit insbesondere für die Forderungsberechtigung (Aktivlegitimation) – ist festzustellen,mehr