Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

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Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Alle auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], die zum Streik aufgerufen worden sind, haben das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. Nur für die bereits unter Abschn. 5 behandelten B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Zugehörige zu einem anderen Sicherungssystem

Die Antragspflichtversicherung ist ferner auch für Personen nicht mehr zulässig, die wegen der Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Sicherungssystem nur in Bezug auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Voraussetzung für den Ausschluss dieser Personen ist, dass die Zeit des Sozialleistungsbezuges in dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 432 ZPO – Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt.

Gesetzestext (1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. (2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beamte.

Rn 3 Die Stellung des Beamten folgt aus den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder; vom Beamtenbegriff des § 376 I werden sowohl Lebenszeit- als auch Probe- und Widerrufsbeamte erfasst, und zwar der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Zweckverbände oÄ) sowie der öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Für Notar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundenbesitz einer Behörde oder eines Beamten.

Rn 3 Die (öffentliche oder private) Urkunde muss sich in der Verfügungsgewalt einer Behörde (Begriff: vgl § 415 Rn 12) oder eines Beamten befinden. Hierzu zählt auch der eine staatliche Rechtspflegeeinrichtung verkörpernde Notar (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 432 Rz 5; MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 2). Behörde oder Beamter müssen die Urkunde in dienstlicher Eigenschaft besitzen (W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Rn 15 Geschützt werden hiernach die Personen, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf bzw aufgrund besonderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem besonders geregelten Treueverhältnis zu einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts stehen (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 57...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bestimmung ordnet an, dass Gerichtsvollzieher Beamte sein müssen und konkretisiert damit Art 33 IV GG, wonach die Ausübung hoheitlicher Gewalt idR Angehörigen des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu übertragen ist. Weiter werden unmittelbar die Justizverwaltungen – ohne Beteiligung des Landesgesetzgebers – zum Erlass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. (2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitwirkung des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 432 regelt eine besondere Form des Beweisantritts, wenn die (öffentliche oder private) Urkunde sich in der Verfügungsgewalt einer Behörde oder eines Beamten befindet. Die Vorschrift kann analog angewendet werden, wenn die Urkunde erst noch hergestellt werden muss, insb in Form eines Auszugs aus öffentlichen Registern oder Büchern (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 2; Wieczor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5.4 Muster für die Bescheinigung, die der Lieferant vom Finanzamt benötigt

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Finanzverwaltung hat für die Bescheinigung keine Muster parat; der einzelne (Veranlagungs-) Beamte hat also unter Umständen "das Rad neu zu erfinden". Hier wird es für alle Beteiligten hilfreich sein, dem FA ein Muster dessen vorlegen zu können, was man vom Beamten erwartet: MUSTER Genehmigung zur Anwendung der Vereinfachungsregel nach Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstzeiten.

Rn 29 Der Aspekt der persönlichen Unabhängigkeit umfasst nach st Rspr die Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung fester Dienststunden. Die Erfüllung richterlicher Aufgaben und ihre zeitliche Einteilung fallen unter die Unabhängigkeit. Soweit seine Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten wie Beratungen, Sitzungen oder Entscheidungen in Eilsachen...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Begriff des Arbeitnehmers

Rz. 19 § 5 ArbGG ergänzt die Zuständigkeitsregelung des § 2 ArbGG, soweit sie an den Arbeitnehmerbegriff anknüpft. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Gem. S. 2 gelten als Arbeitnehmer auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiserhebung durch den Konsul.

Rn 10 Soweit die Beweisaufnahme im In- oder Ausland nicht durch das Gericht oder die ersuchten Stellen erfolgen kann oder soll, weil dies nicht in angemessener Zeit möglich erscheint, kann das Gericht die im Fremdstaat tätigen Konsularbeamten beauftragen. Diese sind verpflichtet, dem Ersuchen Folge zu leisten, § 15 I KonsG. Dabei muss der vernehmende Beamte entweder die Befä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung der Rechtspfleger.

Rn 30 Für Rechtspfleger, die als Beamte im Justizdienst ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben iRd Rechtspflege wahrnehmen (§ 1 RPflG), enthält § 9 RPflG eine eigene Gewährleistung sachlicher Unabhängigkeit (Selbstständigkeit). Der Rechtspfleger ist zwar im verfassungsrechtlichen Sinne (Art 92, 97 Abs. 1 GG) kein Richter. Er ist aber nach § 9 RPflG in seiner Amtsausübung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Existenzsicherung.

Rn 28 Die persönliche Unabhängigkeit ist untrennbar mit der Gewährung einer gesicherten wirtschaftlichen Existenzgrundlage über die entspr Besoldung verbunden. Nach Art 97 II und 92 GG müssen Berufsrichter grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein (BVerfG NJW 62, 1495; zuvor Rn 26). IRd Neuordnung der Besoldung im öffentlichen Dienst wurde in allen Bundesländ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Volljährige Familienangehörige und Personen mit Befähigung zum Richteramt (Abs 2 S 2 Nr 2).

Rn 8 Auch volljährige Familienangehörige, andere Beteiligte in derselben Sache und Personen mit Befähigung zum Richteramt dürfen vertreten, wenn dies unentgeltlich erfolgt. Als Vertreter der Beteiligten dürfen deshalb auch Beamte und Richter auftreten, Letztere jedoch nicht vor dem Gericht, dem sie angehören (Abs 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Kein gerichtliches Mitverschulden.

Rn 60 Auf Hinweise des Gerichts, die offensichtlich nicht mit der Rechtslage in Einklang stehen (Aufforderung, den Zulassungsbegründungsantrag – entgegen § 124a IV 5 VwGO beim Berufungsgericht einzureichen, vgl BVerfG NJW 04, 2887 [BVerfG 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03]), darf sich der Anwalt aber idR nicht verlassen. Bei einer Häufung von Verfahrensfehlern kann der Grundsatz de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstige Nebentätigkeiten.

Rn 8 Eine Nebentätigkeit von Richtern im nicht staatlichen Bereich wird von § 4 I DRiG grds nicht ausgeschlossen; sie unterliegt allein dem Nebentätigkeitsrecht, das im DRiG nur in Ansätzen geregelt ist. Dort finden sich Sonderbestimmungen für eine Betätigung als Schiedsrichter oder Schlichter (§ 40 DRiG), insb als Vorsitzender von Einigungsstellen iS § 76 BetrVG (dazu BVerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begriffsabgrenzung.

Rn 4 Der Wohnsitz einer Person ist mit Ausnahme der gesetzlich angeordneten Wohnsitzregelungen (§§ 9, 11 BGB) an den Ort der ständigen Niederlassung gebunden (§ 7 BGB). Ort iSd § 7 BGB ist dabei die kleinste politische Einheit (BGH WM 10, 439; Grüneberg/Ellenberger § 7 Rz 1), die Mittel- oder der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person ist (vgl BGH MDR 62, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 42 § 794 I Nr 5 umfasst Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind. Die vorgeschriebene Form ergibt sich aus dem BeurkG. Durch die §§ 56 ff BeurkG ist die allgemeine Beurkundungszuständigkeit der Gerichte beseitigt worden; damit sind nahezu ausschl di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abfertigungsplätze (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Regelung, die in ihrer Neufassung zum 01.01.2004 den geänderten Einfuhrbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG berücksichtigt, definiert Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland als zum Inland gehörig, ohne Rücksicht auf die Gebietseinteilung des Zollrechts, sodass auch dort durch dazu befugte deutsche Beamte Amtshandlungen vorgenomm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisantritt.

Rn 5 Der Beweis wird durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um eine Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. Es handelt sich um einen Beweisantrag, der als solcher in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 6). Besondere Anforderungen, wie sie in den §§ 424, 430 geregelt sind, stellt § 432 nicht auf. Es ist jedoch jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufsicht.

Rn 6 Der GV steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt als Organ der Gerichtsverfassung der Neutralitätspflicht (Kissel/Mayer § 154 Rz 3). Der Gläubiger und ›Auftraggeber‹ iSd § 753 ZPO stellt der Sache nach einen Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung. Für die Durchführung der Amtshandlung kann er keine Weisungen erteilen. Der GV ist abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überlastung.

Rn 37 Die Überlastung oder ungenügende Auslastung wird grds zu Recht daran gemessen, ob und inwieweit der Geschäftsanfall – das sind die Eingänge, nicht die unerledigten Bestände – für den Richter oder den Spruchkörper ober- oder unterhalb des rechnerischen Solls liegt. Das rechnerische Soll ergibt sich aus den ›Pensenschlüsseln‹, mit denen die Ministerialbürokratie beim Hau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versicherungsrenten (Abs 3 lit b).

Rn 32 Wie Arbeitseinkommen werden auch Versicherungsrenten aus Verträgen zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen behandelt, § 850 III lit b). Betroffen sind die Rentenansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die § 54 SGB I gilt. Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift f...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Nicht geschützte Personen

Rz. 24 Vom Geltungsbereich des KSchG ausgenommen sind Selbstständige, Handelsvertreter,[42] Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, Beamte (vgl. § 5 Abs. 2 ArbGG) und Personen, die die Arbeitsleistung aus karitativen oder religiösen Gründen erbringen.[43] Entsprechendes gilt für arbeitnehmerähnliche Personen (vgl. § 5 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ArbGG), die ihre Arbeit für andere persö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eingangsstempel, Empfangsbekenntnisse.

Rn 11 Gerichtliche und behördliche Eingangsstempel erbringen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens oder eines Schriftsatzes (BGH NJW 00, 1872, 1873; NJW 98, 461 [BGH 30.10.1997 - VII ZB 19/97]; NJW-RR 01, 280 [BGH 05.07.2000 - XII ZB 110/00]; NJW-RR 05, 75; NJW 17, 2285, 2286 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 224/16]; MDR 20, 627 [BGH 28.01.2020 - VI ZB 38/17]). Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 20 EuZVO – Unmittelbare Zustellung.

Gesetzestext (1) Jeder an bestimmten Gerichtsverfahren Beteiligte kann gerichtliche Schriftstücke unmittelbar durch Amtspersonen, Beamte oder sonstige zuständige Personen des Mitgliedstaats, in dem Zustellung beantragt wird, zustellen lassen, sofern eine solche unmittelbare Zustellung nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zulässig ist. (2) Ein Mitgliedstaat, der die unmittelb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater im Umfang ihrer Befugnisse nach § 10 I 1 Nr 2 RDG; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Personen und Vereinigungen iSd § 3a StBerG sowie Gesellschaften iSd § 3 Nr 2 und 3 StBerG, die durch Personen iSd § 3 Nr 1 StBerG handeln, in Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gewahrsam.

Rn 5 Der Schuldner hat an allen Sachen Gewahrsam, die sich mit seinem Willen in äußerlich erkennbarer Weise in seinem tatsächlichen Herrschaftsbereich befinden (BGH DGVZ 21, 215; Saarbr OLGR Saarbr 03, 39, 41). Der GV bewertet dies nach dem äußeren Anschein (BGH DGVZ 21, 215, 218; Ddorf NJW-RR 97, 998 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Wer unmittelbaren Besitz (§ 854...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 17 Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein Unternehmer mit einem Steuer-, Zins-, Säumnis- oder Strafbescheid nicht einverstanden ist und dies einen der in VATA 1994, Section 83 genannten Fälle betrifft, kann er in England und Wales vor dem "First-tier Tribunal" Klage ("appeal") erheben. Der Unternehmer kann stattdessen bzw. zunächst eine Nachprüfung der Entscheidung ("review...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1).

Rn 4 Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz (BGHZ 70, 206, 208). Ansprüche auf Leistungen aus einer p...mehr