Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Übersicht über das Elterngeld (§§ 1–14 BEEG)

fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut Rn. 2441e Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 3 = § 3 Nr 67 Buchst b EStG nF Fall 1)

fa) Allgemeines Rn. 2441c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 2441c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bundesländer steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich 3 Lebensjahren in Anspruch genommen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht, Entstehungsgeschichte, Rechtsentwicklung

Rn. 2440 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG aF stellte folgende Leistungen mit konstitutiver Wirkung steuerfrei:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 5 Elterngeld und Elternzeit

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig. Achtung Einkommen während des Bezugs von Elterngeld Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Progressionsvorbehalt

Rn. 2451 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Elterngeld nach dem BEEG (2006 und 2015) unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst j EStG, eingefügt durch Art 2 Abs 1 Nr 2b, Art 3 Abs 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748 ab 01.01.2007). § 32b Abs 3 EStG ist ebenfalls auf das Elterngeld anzuwenden (BT-Drucks 16/1889, 28)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Heimarbeiter/Gleichgestellte (§ 20 Abs. 2)

Rz. 5 Anspruch auf Elternzeit haben auch die Heimarbeiter und die ihnen Gleichgestellten, die am Stück mitarbeiten (§ 1 Abs. 1 und 2 HAG). Im Übrigen gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für sie jedoch nicht, denn sie sind keine Arbeitnehmer. Die Elternzeit für Heimarbeiter wird umgesetzt, indem sie während dieser Zeit v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte; in Heimarbeit Beschäftigte

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 betrifft den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes und damit vorrangig den Rechtsanspruch auf Elternzeit. § 20 Abs. 1 Satz 1 bezieht die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff[1] ein. § 20 Abs. 2 regelt den Anspruch auf Elternzeit im Heimarbeitsverhältnis. Demgegenüber enthält § 20 Abs. 1 Satz 2 eine Sonderregel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Begriff der Berufsbildung

Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 Abs. 1 BBiG auch die Berufsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verlängerung von Berufsbildungsverhältnissen

Rz. 4 § 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine Sonderregelung für die Dauer von Berufsbildungsverhältnissen, die von einer Elternzeit des Beschäftigten betroffen werden. Da hier durch die von der Elternzeit verursachte Unterbrechung der Aus- oder Fortbildungszweck gefährdet ist, tritt nach § 20 Abs. 1 Satz 2 eine automatische Verlängerung der entsprechenden Rechtsverhältnisse ein.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Berufsbildung (§ 20 Abs. 1)

2.1 Begriff der Berufsbildung Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 betrifft den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes und damit vorrangig den Rechtsanspruch auf Elternzeit. § 20 Abs. 1 Satz 1 bezieht die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff[1] ein. § 20 Abs. 2 regelt den Anspruch auf Elternzeit im Heimarbeitsverhältnis. Demgegenüber enthält § 20 Abs. 1 Satz 2 eine Sonderregelung für die D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Neben der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 6 Abs. 4 GG und der bundesrechtlichen Regelungen des MuSchG, des BEEG und ergänzend des SGB gibt es eine Reihe weiterer wichtiger europarechtlicher Grundlagen des Mutterschutzrechtes. Vorrangig zu nennen ist die Mutterschutz-Richtlinie der Europäischen Union RL 92/85 EWG , die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Schwangerschaft, Geburt, Stillen

Rz. 13 In § 1 Abs. 4 wird bewusst auf die Verwendung des Begriffes "Frau" verzichtet. Der persönliche Geltungsbereich wird damit beschrieben, dass das Gesetz für jede Person gilt, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es nicht darauf ankommt, wie die "Person" hinsichtlich ihres Geschlechtes im Geburtenregister erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.6 Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind (Nr. 6)

Rz. 51 In den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes fallen Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, und ihnen Gleichgestellte i. S. v. § 1 Abs. 1 und 2 HAG. Das MuSchG stellt ausschließlich auf die heimarbeitsrechtliche Definition ab. Danach gilt es für im Bereich der Heimarbeit für die Heimarbeiterinnen und die Hausgewerbetreibenden. Die Begriffe werden in § 2 HAG defi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 5 Mutterschaftsgeld bei erneuter Schutzfrist während Elternzeit

Frauen, deren Mitgliedschaft während der Elternzeit fortbesteht, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die neue Schutzfrist während dieser Zeit beginnt. Der Anspruch besteht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.[1] Praxis-Tipp Unterbrechung der Elternzeit wegen erneuter Schutzfrist Arbeitnehmerinnen können ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraumes: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Tage, in denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder sonst unverschuldeter Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde die frühere Vorschrift des § 21 BErzGG inhaltsgleich übernommen und ist seitdem nicht geändert worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber mit § 21 Abs. 4 ein Sonderkündigungsrecht in den Fällen ein, in denen die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers endet oder er seine Zustimmung nicht verweigern kann. Dadurch soll dem Arbeitgeber das Risiko genommen werden, aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft für den in Elternzeit weilenden Mitarbeiter möglicherweise d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Elternzeit

Rz. 21 Unter Elternzeit i. S. d. § 21 Abs. 1 ist die Elternzeit unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 BEEG zu verstehen. Allerdings wird richtigerweise die Auffassung vertreten, dass auch bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen der Elternzeit eine vorgenommene Befristung des Arbeitsvertrags der Ersatzkraft rechtmäßig ist.[1] Die erfolgte Flexibilisierung der Elternzeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Kündigungsfrist (§ 21 Abs. 4)

Rz. 38 Das Arbeitsverhältnis kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, frühestens aber zum Ende der Elternzeit ausgesprochen werden. Dabei kann der Arbeitgeber die Kündigung auch früher aussprechen, bei Ausspruch der Kündigung muss das Arbeitsverhältnis insbesondere noch nicht beendet sein. Aus dem Zweck der Vorschrift – die Vermeidung einer Doppelbelastu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung

Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderbetreuungszwecken geschaffen werden können. Zugleic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 21 Befristete Arbeitsverträge

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde die frühere Vorschrift des § 21 BErzGG inhaltsgleich übernommen und ist seitdem nicht geändert worden. 1.2 Zweck und Systematik Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Zeiten notwendiger Einarbeitung (§ 21 Abs. 2)

Rz. 24 Über die Dauer der Vertretung nach § 21 Abs. 1 hinaus kann auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung eine befristete Einstellung der Ersatzkraft erfolgen. Das Gesetz regelt die Dauer der Einarbeitungszeit nicht, es ist unter Zugrundelegung einer großzügigen Betrachtungsweise auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Die Einarbeitungsdauer hängt dabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG

Rz. 20 § 21 Abs. 1 ermöglicht die befristete Einstellung einer Ersatzkraft für die Dauer aller im MuSchG geregelten Beschäftigungsverbote.[1] Ein Befristungsgrund besteht daher im Zusammenhang mit der Abwesenheit während der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nach § 3 Abs. 1 MuSchG, der im Regelfall 8-wöchigen Schutzfrist nach der Entbindung nach § 3 Abs. 2 MuSchG, de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Voraussetzungen der Befristung

3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde die frühere Vorschrift des § 21 BErzGG inhaltsgleich übernommen und ist seitdem nicht geändert worden. 1.2 Zweck und Systematik Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Muttersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Die einzelnen Befristungsgründe (§ 21 Abs. 1)

4.1 Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG Rz. 20 § 21 Abs. 1 ermöglicht die befristete Einstellung einer Ersatzkraft für die Dauer aller im MuSchG geregelten Beschäftigungsverbote.[1] Ein Befristungsgrund besteht daher im Zusammenhang mit der Abwesenheit während der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nach § 3 Abs. 1 MuSchG, der im Regelfall 8-wöchigen Schutzfrist nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Sonderkündigungsrecht (§ 21 Abs. 4–6)

8.1 Allgemeines Rz. 35 Schließt der Arbeitgeber mit der Ersatzkraft einen nach § 21 befristeten Arbeitsvertrag, so kann dieser wegen § 17 Abs. 3 TzBfG nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Zwar sieht das Gesetz für diese Vereinbarung di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Schriftform

Rz. 12 Auch eine auf § 21 gestützte Befristungsabrede muss unter Beachtung der allgemeinen Formvorschrift des § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Insoweit gelten die §§ 125 ff. BGB. Hierfür bedarf es im Regelfall zweier Originalunterschriften auf einer Vertragsurkunde. Die Schriftform wird aber auch gewahrt, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm unterzeichneten, an den A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Rechtsfolgen der Befristung

Rz. 33 Das nach § 21 wirksam befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, bei Vorliegen einer Zweckbefristung mit der Zweckerreichung (z. B. Ende der Elternzeit) und rechtzeitiger Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ersatzkraft einen Sonderkündigungsschutz, etwa nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.5 Abdingbarkeit (§ 21 Abs. 6)

Rz. 41 Nach § 21 Abs. 6 kann die Kündigungsmöglichkeit des § 21 Abs. 5 durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag ausgeschlossen werden. Allerdings muss dabei speziell (auch) die Sonderkündigungsmöglichkeit erwähnt werden, ein bloßer Ausschluss der ordentlichen Kündigung genügt hierfür nicht.[1] Der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts führt dazu, dass nur unter Beachtung des KS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Art der Befristung (§ 21 Abs. 3)

Rz. 25 Die Dauer der Befristung muss nach § 21 Abs. 3 kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Seit dem 1.10.1996 lässt das Gesetz auch eine Zweckbefristung ("den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken zu entnehmen") zu. 6.1 Kalendermäßige Befristung Rz. 26 Eine kalendermäßige Befristung liegt vor, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem Kalender bestimmt oder besti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr