Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Kalendermäßige Befristung

Rz. 26 Eine kalendermäßige Befristung liegt vor, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist. Ein Arbeitsverhältnis ist kalendermäßig bestimmt, wenn es zu einem bestimmten Datum endet ("das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 31.12.2025"). Kalendermäßig bestimmbar ist ein nach Kalendermonaten befristetes Arbeitsverhältnis (z. B. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 35 Schließt der Arbeitgeber mit der Ersatzkraft einen nach § 21 befristeten Arbeitsvertrag, so kann dieser wegen § 17 Abs. 3 TzBfG nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Zwar sieht das Gesetz für diese Vereinbarung die Schriftform n...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Befristungsdauer

Rz. 18 Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will. Es steht ihm frei, nur für einen bestimmten Zeitraum der Abwesenheit des Arbeitnehmers eine Ersatzkraft einzustellen. Daher bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Rechtsmissbrauch

Rz. 19 Von der Möglichkeit einer Befristung nach § 21 kann der Arbeitgeber, etwa bei verschiedenen Vertretungsfällen, auch wiederholt Gebrauch machen, sodass es zu länger dauernden Vertretungsfällen kommen kann.[1] Die obige Rechtsprechung zur wiederholten Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG sowie § 21 Abs. 1 des BAG stieß vor dem Hintergrund des europäi...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.3 Zuschuss bei Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit erneut schwanger, besteht kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.[1] Im Fall der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Da d...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 8 Besonderer Kündigungsschutz

Soweit in anderen Gesetzen[1] für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, gilt dieser grundsätzlich auch im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Daher ist z. B. die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG unwirksam, wenn der Ausbildende nicht vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung bei der zuständigen Arbeitsbehörde e...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 4 Gesetze als besondere Teile des SGB

Bestimmte Gesetze gelten bis zu ihrer Eingliederung in das SGB als dessen besondere Teile.[1] Hierzu gehören u. a. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) und das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Wohngeldgesetz (WoGG), Altersteilzeitgesetz (AltersTZG), Bund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 2.1 Leibliche Eltern/Adoptiveltern

Als Nachweise bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern (im ersten Grad mit dem Kind verwandt) kommen wahlweise in Betracht: Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde ("mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern"), Abstammungsurkunde (wird für einen bestimmten Menschen an seinem Geburtsort geführt), Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamts, Auszug aus dem Familienb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Berechnung des Basiselterngeldes (Abs. 1)

Rz. 4 Zur Berechnung des Basiselterngeldes legt § 4a Abs. 1 fest, dass dieses allein – und damit abweichend vom Elterngeld Plus – nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 BEEG ermittelt wird. § 2 BEEG regelt die Höhe des Elterngeldes, § 2a BEEG den Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, § 2b BEEG den Bemessungszeitraum, § 2c BEEG das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, § ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Halbierung der Mindest- und Erhöhungsbeträge (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 8 Nachdem Elterngeld Plus maximal in der Höhe des hälftigen Basiselterngeldanspruchs bei vollständiger Aufgabe der Erwerbstätigkeit gezahlt wird, ist es folgerichtig, die für die Berechnung des Elterngeld Plus relevanten Mindest- und Erhöhungsbeträge ebenfalls zu halbieren. Hierzu zählen: der Mindesbetrag für das Elterngeld nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG (Nr. 1), der Mindestbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 4a war zunächst die Anspruchsberechtigung beim Betreuungsgeld. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Berechnung des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Im Gegensatz zum Basiselterngeld wird das Elterngeld Plus nach § 4a Abs. 2 Satz 1 zwar auch nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 BEEG berechnet, zusätzlich treffen jedoch die Sätze 2 und 3 des § 4a Abs. 2 Sonderreglungen. 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2) Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 4a war zunächst die Anspruchsberechtigung beim Betreuungsgeld. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Ent...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen i. S. d. § 2 BEEG oder des § 3 BEEG hätte oder hat. Rz. 7 Es ist möglich, dass das Elterngeld Plus in der Summe nicht dem entsprechenden Basiselterngeld entspricht. Wie beim ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 4a war zunächst die Anspruchsberechtigung beim Betreuungsgeld. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Aus § 4a Abs. 1 ergibt sich, nach welchen Vorgaben das Basiselterngeld ermittelt wird. Eine entsprechende Regelung zur Ermittlung des Elterngeldes Plus lässt sich Abs. 2 entnehmen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.2 Überblick über die beabsichtigten Regelungen

Zentrale Regelung ist die Einführung eines (bezahlten) Freistellungsanspruchs des Partners oder der Partnerin (fortan: Partner) in den ersten 10 Arbeitstagen nach einer Geburt.[1] Darüber hinaus ist Folgendes geplant: Anspruchsberechtigt soll vorrangig "der im Haushalt lebende andere Elternteil" sein. Alleinerziehende sollen die Möglichkeit erhalten, eine Person zu benennen, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.8 Partnerfreistellung und Elternzeit

Hier ist zu unterscheiden zwischen einer bestehenden Elternzeit des Partners wegen eines anderen Kindes oder des Anspruchs auf Elternzeit des Partners für das neugeborene Kind. Die Zeit der Partnerfreistellung wird auf den Anspruch des Partners auf Elternzeit (der max. 3 Jahre beträgt) für das neugeborene Kind angerechnet[1], wie die Schutzfrist der Mutter auf ihren Anspruch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2024 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht. Bereits am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet nun ab dem 17.12.2023 auch Arbeitgeber mit weniger als 250, jedoch mindestens 50 Beschäftigten zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Erweiterung des Anwendungsbereichs (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 4d Satz 1 gelten die §§ 4 bis 4c BEEG in den Fällen des § 1 Abs. 3 und 4 BEEG entsprechend. Einen Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BEEG hat abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG ("mit seinem Kind in einem Haushalt lebt") auch, wer (Nr. 1) mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat, (Nr. 2) e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Bis zum 1.9.2021 war in § 4c die Anrechnung von anderen Leistungen auf das Betreuungsgeld geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den früheren Wortlaut des § 4c gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Der Anwendungsbereich der §§ 4 bis 4c BEEG wird durch § 4d Satz 1 auf den nach § 1 Abs. 3 und 4 BEEG elterngeldberechtigten Personenkreis ausgedehnt. Der Satz 2 des § 4d stellt ein Zustimmungserfordernis des sorgeberechtigten Elternteils für den in Satz 2 näher bezeichneten Personenkreis zum Bezug von Elterngeld auf.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bis zum 1.9.2021 war in § 4c die Anrechnung von anderen Leistungen auf das Betreuungsgeld geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den früheren Wortlaut des § 4c gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zunächst war in § 4d der Bezugszeitraum des Betreuungsgeldes geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015, 1 BvF 2/13,[2] f...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 4d Weitere Berechtigte

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zunächst war in § 4d der Bezugszeitraum des Betreuungsgeldes geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVer...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2, der in seinem Regelungsgehalt dem § 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG a. F. entspricht, hat ein Elternteil, der in mindestens 2 bis höchstens 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig ist, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für diese Lebensmonate An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Der Abs. 1 des § 4c ist eine Ausnahmebestimmung zu § 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG ("Ein Elternteil hat Anspruch auf höchstens zwölf Monate Basiselterngeld zuzüglich höchstens vier zustehenden Monatsbeträgen Partnerschaftsbonus nach § 4b."). Abs. 2 sieht – wie zuvor § 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG a. F. – einen eigenen Anspruch für Elternteile i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, die aufgru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Zusätzliches Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 (Abs. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für einen von § 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG abweichenden zusätzlichen Bezug des Elterngeldes für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG ist die Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate und das Vorliegen einer der in Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen nach Nr. 1 bis 3 müssen hingegen nicht kumulativ vorliegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Gefährdung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Zusätzlich kann ein Elternteil auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG – eine Minderung des Erwerbseinkommens vorausgesetzt – auch dann beziehen, wenn mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls i. S. v. § 1666 Abs. 1 und 2 BGB verbunden wäre. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zunächst war in § 4d der Bezugszeitraum des Betreuungsgeldes geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Bis zum 1.9.2021 war in § 4c die Anrechnung von anderen Leistungen auf das Betreuungsgeld geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den früheren Wortlaut des § 4c gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zusätzliche Bezugsmonate bei Alleinerziehenden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 erhält ein Elternteil zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG, wenn bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 3 EStG vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Rz. 6 Mit dem in § 24b EStG vorgesehenen Entlastun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (Satz 2)

Rz. 5 Der Bezug von Elterngeld durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil und durch Personen, die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elterngeld haben, bedarf der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. § 4d Satz 2 stellt insofern den Einklang mit den Vorschriften des Familienrechts, insbesondere der Regelungen zum Sorgerecht, her.[1] Es ergebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Unmöglichkeit der Betreuung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Auch bei der Unmöglichkeit der Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil kann ein Elternteil bei Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG beziehen. Das Vorliegen der Unmöglichkeit der Betreuung nach Abs. 1 Nr. 3 ist anhand objektiver Umstände zu ermitteln. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Rechtsschutz

Rz. 15 Die verfahrensrechtlichen Vorgaben ergeben sich für die Aufsichtsbehörden aus den jeweiligen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen. Regelmäßig handelt die Aufsichtsbehörde durch Verwaltungsakt, gegen den der Betroffene mit Widerspruch und bei einem belastenden Verwaltungsakt (etwa einer Betriebsschließung) mit der Anfechtungsklage oder bei der Versagung einer Begünstig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.2 Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 15 Auch wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, hat die (werdende) Mutter gem. § 24i Abs. 1 Alt. 2 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989 einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr wegen der Schutzfristen nach § 3 kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts müssen die Schutzfristen nach § 3 ursächlich sein (‹wegen›). Gem. § 24i Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Ausnahmen

Rz. 14 Für folgende Bereiche des MuSchG ist die Aufsichtsbehörde nicht zuständig[1]: arbeitsrechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn bei Beschäftigungsverboten (§ 18 Abs. 1 MuSchG) und auf Erholungsurlaub (§ 24 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. sozialrechtliche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Sozialgericht...mehr