Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1 Arbeitsentgeltbegriff

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Unter dem Begriff Arbei...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 7 Corona-Sonderzahlungen und -Pflegebonus

Beschäftigte in systemrelevanten Bereichen waren in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefordert. Arbeitgeber konnten diesen Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einer Höhe von 1.500 EUR steuerfrei gewähren. Durch die Steuerfreihei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Formwechselplan

Rz. 416 Der in § 335 Abs. 2 UmwG statuierte Mindestinhalt des Formwechselplans entspricht bis auf die formwechselspezifischen Besonderheiten weitgehend den Mindestinhalten des Verschmelzungs- und Spaltungsplans. Nur für den Formwechselplan gilt hingegen die Pflicht zur Angabe, ob die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren im Wegzugsstaat Förderungen oder Beihilfen erhalten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Krankheitsbeihilfen für Pensionäre

Rn. 43 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter dem Begriff der Krankheitsbeihilfen sind Beihilfen zu verstehen, die der ArbG seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG (FG Köln vom 20.09.2000, EFG 2001, 63; Höfer/Pisters, DB 2002, 2288). Beihilfeverpflicht...mehr

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Entgelt / 1 Arbeitsentgeltbegriff

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Unter dem Begriff Arbei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Begriff "Aufwandsentschädigung" nach § 3 Nr 12 S 1 und 2 EStG

Rn. 430 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl III 1965, 144 versteht darunter, dass der Empfänger für einen "Aufwand", den er im Interesse seines Dienstherrn gemacht hat, "entschädigt" wird. Daraus ergibt sich, dass sie in aller Regel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bedeutsam ist. Denkbar sind aber auch andere Einkunftsarten. Eine "Aufwandsentschädi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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Erholungsbeihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Soweit es sich bei Erholungsurlauben in betrieblichen Erholungsheimen lohnsteuerrechtlich um pauschalierungsfähige Beihilfen handelt, stellen diese kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Infolgedessen sind sie auch nicht beitragspflichtig. Ist eine Pauschalbesteuerung hingegen nicht möglich und das Regelbesteuerungsverfahren anzuwenden, ist die Beihilfe dann...mehr

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Erholungsbeihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen zur Abwehr oder zur Heilung typischer Berufskrankheiten sind Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse und unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug. Typische Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die betreffende Berufsgruppe typisch sind, z. B. Bleivergiftung, Silikose, Strahlenpilz...mehr

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Erholungsbeihilfen / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Praxis-Tipp Erholungsbeihilfe als Urlaubsgeld Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr 364 EUR...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Stipendium / 1 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Die folgenden Stipendien und Studienbeihilfen können nach § 3 Nr. 11 EStG oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein: Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Öffentliche Mittel sind Mittel des Bundes, der Länder...mehr

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Erholungsbeihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

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Pflegeversicherung / 3 Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Leistungen in vollstationäre...mehr

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Subventionskontrolle: Herausforderungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt

Zusammenfassung Die EU hat im Jahr 2023 einen neuen Regelkomplex erlassen, um wettbewerbsverzerrende Einflüsse durch Subventionen von Drittstaaten auf den Binnenmarkt einzudämmen. Die eingeführten Meldepflichten und Kontrollbefugnisse der Kommission stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Hintergrund Der Wettbewerb gilt als ein unabdingbarer Bestandteil des europ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.9 Klimaschutzprämie

Durch das Wachstumschancengesetz soll eine steuerliche Investitionsförderung für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit eingeführt werden. Die Voraussetzungen und ihre Umsetzung werden im Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) geregelt. Die Investitionsprämie soll grundsätzlich Investitionen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.7 Maßnahmen aufgrund des Ukraine-Kriegs

Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 (BStBl 2023 I S. 1869) hat das BMF den zeitlichen Anwendungsbereich der Billigkeitsmaßnahmen in Bezug auf Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (vgl. dazu die im BMF-Schreiben v. 24.10.2023 genannten Schreiben) bis 31.12.2024 verlängert. Umfasst sind danach u.a. Spendenerleichterungen sowie Steuerbegünstigungen für une...mehr

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Beihilfen

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen w...mehr

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Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

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Beihilfen / Arbeitsrecht

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

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Beihilfen / 5.2 Sozialversicherung

Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

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Beihilfen / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen werden häufig al...mehr

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Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3 Heirats- und Geburtsbeihilfen

3.1 Lohnsteuer Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6 Schulbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe

6.1 Lohnsteuer Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Mietbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sofern die Mietbeihilfen regelmäßig gezahlt werden, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als regelmäßiges Arbeitsentgelt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7 Übergangsbeihilfen

7.1 Lohnsteuer Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Geburts- und Heiratsbeihilfen sind grundsätzlich in voller Höhe als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

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Beihilfen / Entgelt

1 Steuer- und Beitragspflicht 1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4 Mietbeihilfen

4.1 Lohnsteuer Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.2 Sozialversicherung

Schul- bzw. Ausbildungsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Wie in der Steuer, unterliegt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5 Notstandsbeihilfen

5.1 Lohnsteuer Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2 Erholungsbeihilfen

2.1 Lohnsteuer Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.1 Lohnsteuer

Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu Arbeitslohn Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Erholungsbeihilfen, die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG pauschal versteuert werden, sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Wird von der o. g. Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gebrauch gemacht, führt diese pauschale Versteuerung ebenfalls zur Beitragsfreiheit. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei Zuwendung nicht um eine Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.1 Lohnsteuer

Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Notstandsbeihilfe

Begriff Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern aus Anlass außergewöhnlicher Lebenssituationen eine Beihilfe gewähren. Klassischerweise kommen hier Krankheit und Unfall in Betracht. Diese Notstandsbeihilfe ist bis zu einem Betrag von 600 EUR je Kalenderjahr für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn sie wegen Krankheit, Tod oder anderer Unglücksfälle gewährt wird. Höhere Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte PKV / 2 Art und Umfang des Versicherungsschutzes

Soweit auf die Vertragsleistungen des Basistarifs Anspruch besteht, haben diese in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV jeweils vergleichbar zu sein. PKV-Basistarif Der Basistarif muss Varianten für Personen vorsehen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben. Dies gilt gleichermaßen für deren berücksichtigungsfä...mehr