Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung den Erwerb der Rechtsfähigkeit die Änderung...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / Zusammenfassung

Überblick Ein Beratungsunternehmen und eine auf die Bedürfnisse einer Gruppe von Menschen zugeschnittene Bürgerbewegung. Professionelle Dienstleistungen in einem deutschen Verein, der eher auf amateurhafte Betätigung abgestellt ist. Irgendwie passt das nicht zueinander. Warum nicht? Die modern anmutenden Strukturen wurden schon vor etwa 60 Jahren entwickelt. Lohnsteuerhilfev...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 2.2 Anlage von Teilen des Arbeitslohns

Besteht weder eine arbeitsrechtliche noch eine gesetzliche Verpflichtung und ist der Arbeitgeber auch nicht freiwillig zur zusätzlichen Geldleistung bereit, hält das Gesetz dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bereit, einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen seines Bruttoarbeitslohns mit dem Arbeitgeber abzuschließen.[1] In diesem Fall darf der betreffende Teil ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.4 Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge

Rz. 11 Freiwillige Beiträge können nach Abs. 2 der Vorschrift grundsätzlich nur bis zum 31.3. des Folgejahres für das vorausgegangene Kalenderjahr gezahlt werden. Im Ergebnis ist eine freiwillige Beitragszahlung nach dem Regelungsinhalt des Abs. 2 während des gesamten laufenden Kalenderjahres, "für das" die Beiträge gezahlt werden sollen, bis zum 31.3. des darauffolgenden Ka...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.2 Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen

Rz. 6 Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von freiwilligen Beiträgen ergeben sich grundsätzlich aus § 7 Abs. 1 und 2. Darüber hinaus enthalten die §§ 204 bis 207, 282, 284 und 285 spezielle Regelungen, nach denen eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für die dort genannten Personenkreise ebenfalls zulässig ist. Die Ordnungsmäßigkeit von freiwilligen Beiträgen setzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksamkeit von Beiträgen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 1a Abs. 1 und 2 enthalten Fristen, die für eine wirksame Zahlung von Pflichtbeiträgen (Abs. 1) oder freiwilligen Beiträgen (Abs. 2) einzuhalten sind. Dabei gilt für Pflichtbeiträge das sog. "Für-Prinzip"...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Politische Beiträge/Spenden

Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer direkt um 50 % der entsprechenden Aufwendungen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 825 EUR bei einer Einzelveranlagung und 1.650 EUR im Falle einer Zusammenveranlagung.[1] Etwaige übersteigende Zahlungen an politische Parteien oberhalb der Höchstbeträge des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 enthalten Fristen, die für eine wirksame Zahlung von Pflichtbeiträgen (Abs. 1) oder freiwilligen Beiträgen (Abs. 2) einzuhalten sind. Dabei gilt für Pflichtbeiträge das sog. "Für-Prinzip"; danach gelten Beiträge, die für einen zurückliegenden Zeitraum, aber noch innerhalb der in Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 SGB IV genannten Zahlungsfrist bei einem Träger d...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind wirksam, wenn die Beitragszahlung zulässig, ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgt ist; diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Dabei ist für die Prüfung der Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen jeweils das Recht maßgebend, das zu dem Zeitpunkt gegolten hat, für den die Beiträge gezahlt worden sind (sog. Für-Pr...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.2 Kein Verschulden seitens des Versicherten

Rz. 14 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Härteregelung des Abs. 3 ist, dass die rechtzeitige Beitragszahlung ohne Verschulden des Versicherten unterblieben ist. In Anlehnung an § 276 BGB hat das BSG entschieden, dass die Unterlassung der Beitragszahlung nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen darf (vgl. BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 RA 8/00R). "Verschulden" im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.1 Rechtzeitige Antragstellung

Rz. 13a Die Härteregelung ist nach dem Wortlaut des Abs. 3 Satz 1 nur anzuwenden, wenn die Zahlung von Beiträgen nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Fristen vom Versicherten beantragt worden ist. Hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Versicherten, das auch dann zum Tragen kommt, wenn es sich bei dem jeweiligen Beitragsschuldner um eine drit...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.3 Tatsächliche Beitragszahlung innerhalb der vom Rentenversicherungsträger zu bestimmenden Frist

Rz. 15 Beiträge, deren Zahlung auf der Grundlage von Abs. 3 trotz Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Zahlungsfristen noch zugelassen wird, müssen nach Abs. 3 Satz 3 innerhalb einer vom Rentenversicherungsträger im Zulassungsbescheid festzusetzenden Frist tatsächlich gezahlt werden. Als "angemessen" wird dabei i. d. R. eine Frist von 3 Monaten gelten. Nach Ablauf der vom Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.1 Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen

Rz. 4 Die Zulässigkeit von Pflichtbeiträgen setzt voraus, dass Versicherte dem in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreis zuzuordnen sind und damit kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 1 bis 3) unterliegen oder nach § 4 Abs. 1 bis 3 zulässig vom Recht zur Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht worden ist. Die Ordnungsmäßigkeit von...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Lebensversicherungen

Beiträge zu Lebensversicherungen können als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2005 begonnen hat (Laufzeit und Beitrag). Im Falle einer Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht sind die vollen Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Liegt ein Vertrag mit Kapitalwahlrecht vor, können lediglich 88 % der Beit...mehr

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Nachhaltigkeitsratings für ... / Zusammenfassung

Überblick Die Unternehmerische Nachhaltigkeit[1] ist heute mehr als nur ein Schlagwort – sie ist zu einem entscheidenden Faktor für den langfristigen Erfolg von Unternehmen geworden. Kunden, Investoren und Kreditinstitute, Mitarbeitende und die Gesellschaft möchten wissen, wie sich Unternehmen um Nachhaltigkeit kümmern und ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich verbesse...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Satz 1 legt die Berechnungsgrundlagen für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum fest. Nach Satz 1 Nr. 1 sind der Beitragsberechnung grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158) des Jahres zugrunde zu legen, "in dem" die Beiträge gezahlt werden (sog. In-Prinzip). Abweichend von dem in Satz...mehr

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Renten / 12.2.1 Allgemeines

Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheitliche Rente wird d...mehr

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Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.1 Vermutung der wirksamen Beitragszahlung

Rz. 6 Bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten ist nach § 199 Satz 1 zu vermuten, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) mit dem hierfür gemeldeten Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist (§ 197 Abs. 1, 198 Satz 2, § 25 Abs. 1 SGB IV). Die Vermutung einer...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

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Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden gemäß § 157 nach einem Vomhundertsatz (= Beitragssatz gemäß § 158) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben, die nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 159) berücksichtigt wird. Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist gemäß § 161 Abs. 2 wahlweise jeder Betrag zwischen der Mindestbeitra...mehr

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Renten / 13.5 Riester-Renten

Renten aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag (Riester-Renten) werden nicht mit dem Ertragsanteil, sondern nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe versteuert. Das gilt aber nur für die Auszahlungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen. Der Teil der Beiträge, die auf nicht geförderten Beiträgen beruht, wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Gruppen-Unfallversicherungen

Beiträge des Arbeitgebers zur Sicherung seiner Arbeitnehmer bei Unfällen sind für ihn grundsätzlich Betriebsausgaben. Den Arbeitnehmern sind die Prämien nur dann im Jahr der Zahlung durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihnen ein unentziehbarer Rechtsanspruch gegen die Versicherung eingeräumt wurde.[1] Andernfalls fließen ihnen die Beiträg...mehr

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Rückstellungen: ABC / Zusammenfassung

Überblick Weder § 249 HGB noch § 5 EStG enthalten eine Definition der Rückstellungen. Dieser Beitrag gibt in alphabetischer Reihenfolge einen Überblick über mögliche Rückstellungssachverhalte. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Ansatz von Rückstellungen regelt § 249 HGB (für die Steuerbilanz i. V. m. dem Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Steuerre...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 10 Rückstellungen in den IFRS

Rz. 61 Die IFRS behandeln Rückstellungen in IAS 37; dieser wird in diesem Beitrag nicht behandelt. Zu Einzelheiten siehe Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023. An dieser Stelle wird nur explizit auf IAS 19 – 19.119 – hingewiesen, der explizite Bewertungsregeln für rückgedeckte Bewertungsregeln enthält.[1] Am 25. März 2021 hat das IASB einen Entwurf ...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Zusammenfassung

Überblick Sonderausgaben sind die im Gesetz abschließend aufgezählten Aufwendungen, soweit sie keine Werbungskosten darstellen. Der Abzug als Werbungskosten hat immer Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug – ein Wahlrecht besteht nicht. Zu unterscheiden ist wegen der unterschiedlichen Höchstbeträge zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vo...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Künstler-Sozialbeiträge

Beiträge der (pflicht-)versicherten selbstständigen Künstler und Publizisten an den Träger der Sozialversicherung[1] gehören zu den Sonderausgaben. Die Beiträge, die die Künstlersozialkasse leistet, sind steuerfrei.[2]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Kfz-Versicherungen

Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung können entsprechend mit dem Haftpflichtanteil als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben zum Abzug gebracht werden. Der Anteil der Kasko-Versicherung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden, da es sich dabei um eine Sachversicherung handelt. Im Rahmen der Ermittlung von tatsächlichen Kfz-Kosten könnten die Beiträ...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

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Renten / 12.2.2 Höchstbeitrag

Für die Prüfung, ob Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags gezahlt wurden, ist prinzipiell der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter (West) im Jahr der Zahlung heranzuziehen. Höchstbeitrag ist die Summe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils zur jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für die Frage, ob in...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Witwen- und Waisenkassen

Beiträge zu diesen Kassen gehören in Altfällen zu den abziehbaren Sonderausgaben.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Rentenversicherungsbeiträge

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, können als Altersvorsorgeaufwendungen zum Abzug gebracht werden.[1] Handelt es sich um Beiträge an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung, kann ebenfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.2 Senkung des Beitragssatzes

Rz. 9 Abweichend von § 200 Satz 1 Nr. 1 ist bei Senkung des Beitragssatzes in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beitragszahlung und dem Zeitraum für den die Beiträge gezahlt werden, nach § 200 Satz 2 der Beitragssatz der Beitragsberechnung zugrunde zu legen, der in den Monaten galt, für den die Beiträge gezahlt werden. Durch diese Regelung sollen ungerechtfer...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Lösegeldversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben, weil keine Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall vorliegt.mehr

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Renten / 13.6 Rürup-Renten

Eine private Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, die vorwiegend von Lebensversicherern angeboten wird. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine staatliche Zulage. Die Förderung besteht hier in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach d...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Loss-off-Licence-Versicherungen

Hier handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für fliegendes Personal der Luftfahrtgesellschaften. Nach der Rechtsprechung des BFH gehören die Beiträge nicht zu den Werbungskosten.[1] Die Beiträge können als Sonderausgabe i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG steuerlich berücksichtigt werden.[2]mehr

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Sonderausgaben-ABC / Handyversicherungen

Beiträge zu einer Handyversicherung stellen keine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen dar, da es sich um eine Sachversicherung handelt.mehr

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Sonderausgaben-ABC / Abschlussgebühren

gehören bei Abschluss einer begünstigten Versicherung wie die laufenden Beiträge zu den Sonderausgaben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.3 Anspruch auf Erteilung eines Feststellungsbescheides

Rz. 13 Nach Satz 2 der Vorschrift können Versicherte von den Trägern der Rentenversicherung die Feststellung verlangen, dass während einer ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeit ein gültiges Versicherungsverhältnis bestanden hat. Die Regelung dient in erster Linie dem Schutz der antragstellenden Versicherten, die sich Klarheit hinsichtlich der Geschlossenheit ihrer Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.5 Rückstellungen für Steuernachforderungen

Rz. 41a Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt Rückstellungen für Nachforderungen aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung, die nicht eine Steuerhinterziehung zur Grundlage haben, zu bilden sind, bestehen zwischen dem III. und I. Senat des BFH unterschiedliche Auffassungen.[1] Nach Auffassung des III. Senat des BFH (BFH, Urteil v. 15.3.2012, III R 96/07, BStBl 2012 II S. 719) si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Brandversicherungen

Hier handelt es sich regelmäßig um eine Sachversicherung, die nicht zu den Sonderausgaben gehört. Lediglich wenn aus dem versicherten Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder sich in dem Gebäude ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer befindet, können die Beiträge (ggf. anteilig) als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Deckungszusagen

Gibt das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckungszusage, gewährt es damit einen vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des endgültigen Vertrags. Nach herrschender Auffassung begründet die Deckungszusage ein Versicherungsverhältnis. Die daraufhin geleisteten Beiträge können sowohl in Altfällen als auch bei den nach neuem Recht begünstigten Versicherungen, etwa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Erbschaftsteuerversicherungen

Hier wird die Versicherungssumme bei Tod des Versicherten fällig. Sie dient der Begleichung der dann zu zahlenden Erbschaftsteuer. Die Höhe der Versicherungsleistung ist jedoch nicht an die festgesetzte Erbschaftsteuer gebunden. Die Beiträge gehören nur in Altfällen zu den begünstigten Sonderausgaben.mehr