Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.3 Nicht steuerbarer Versorgungsausgleich

In bestimmten Fällen löst die Übertragung des Ausgleichswerts in ein anderes Versorgungssystem keinen Zufluss von Einnahmen bei der zum Ausgleich verpflichteten Person aus. In diesem Fall erfolgt – ohne Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG – keine Besteuerung des Ausgleichswerts. Praxis-Beispiel Ausgleichswert führt zu keinem Zufluss von Einnahmen Für den...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Beitrag zur großen Haverei

Rz. 38 Der Versicherer ersetzt nach Ziff. 2.3.1.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5 ADS Güterversicherung 73/84/94 auch den Beitrag zur großen Haverei sowie Ersatzansprüche und Aufwendungen, die sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Both-to-Blame-Collision-Clause ergeben. (1) Große Haverei Rz. 39 In der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25.4...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / L. Beitrag

Rz. 182 Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 1 AVB-D&O). Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 2 AV...mehr

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Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 4 Tragung der Beiträge

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt grundsätzlich zur Hälfte. Das bedeutet für die Krankenversicherung, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % um den individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erhöhen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei (Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 185 Der Versicherer ersetzt nach Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011 die in der Dispache anteilig unter Berücksichtigung der geretteten Werte festgesetzten Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei, vorausgesetzt, die große Haverei wurde nach dem Gesetz oder nach internationalen Haverei-Regeln aufgemacht.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 102 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes an sich im Wege der sog. Universalsukzession auf den/die Erben über (vgl. § 1922 BGB). Ein solcher Rechtsübergang ist aber nur möglich, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Bei der Versicherung personenbezogener Risiken...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Berufsänderungen

Rz. 300 Nach Ziff. 6.2 AUB hängt der Beitrag von der beruflichen Tätigkeit ab. Der VR ordnet bestimmte Berufe einer Gefahrengruppe zu. Das Berufsgruppenverzeichnis ist individuell vom VR zur erstellen und kann dementsprechend unterschiedlich viele Gruppe enthalten. Aus dieser Aufstellung muss der VN erkennen können, welcher Beruf in welche Gefahrgruppe und damit auch Prämien...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.2 Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt zählende Beträge

Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören nach § 3 Abs. 3 Satz 3 WinterbeschV: der Beitrag für die tarifliche Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil an der Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente i. S. d. § 1 BetrAVG der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung, in Betrieben des Bauhauptgewerbes das tarifliche 13. Monatseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit gl...mehr

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Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 5 Beitragserstattung

Den für die ausfallenden Entgelte zusätzlich zu zahlenden Beitrag trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dieser Beitrag für die Zeit vom 1.12. bis 31.3. von der Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten gestellt sein. Für das Konjunktur-Kurzarbeitergeld besteht derzeit keine Möglichkeit für ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Wegfall des "Versicherungsgegenstandes"

Rz. 34 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB sieht eine auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Regelung für den (nachträglichen) Wegfall des versicherten Interesses (§ 80 Abs. 2 VVG) vor. Der Wortlaut der Bestimmung ist ein Musterbeispiel einer sprachlich und inhaltlich misslungenen Bedingungsformulierung. Die Regelung lautet: "Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Vertragliche Rechtsgrundlagen

Rz. 7 Die vertraglichen Grundlagen setzen sich zusammen aus den Rz. 8 Die rechtliche Basis der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung bilden die Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB 2010).[5] Sie werden ergänzt und erweitert durch Klauseln, die vom GDV erarbeitet oder die durch Teilnehmer ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XII. Änderung der AVB

Rz. 861 Sofern Änderungsvorbehalte in den AVB enthalten sind, können sowohl die AVB als auch der Beitrag geändert werden. Dies ist jedoch nur zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres nach vorheriger Mitteilung an den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende des alten Versicherungsjahres möglich. Dem Versicherungsnehmer steht im Falle einer Änderung inner...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung sowie Spekulationsgeschäfte

Rz. 139 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. A-7.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 253 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B 1.3.1 VHB 2022 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein ver...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / Einführung

Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft findet ein Zugewinnausgleich statt, sofern die Eheleute durch Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart haben. Der bei Beendigung dieses Güterstands erforderliche Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten an dem, was sie gemeinsam während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 239 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft (§ 4 Abs. 4 MB/KT)

Rz. 705 Nach § 4 Abs. 4 MB/KT besteht für den Versicherer die Möglichkeit der Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft, wenn er von einer Reduzierung des Nettoeinkommens Kenntnis erhält. Allerdings hat der BGH[483] inzwischen festgestellt, dass § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 in der damaligen Fassung, also entsprechend den vom Verband empfohlenen MB/KT bis Stand 07/2013, wegen In...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall

Rz. 270 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Vertragsverhältnis unabhängig von dessen vereinbarter Laufzeit nach B 2.2.1 VHB 2022 kündigen. Das Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall ist für alle Sachversicherungen typisch und entspricht § 92 VVG. Die Kündigung muss nicht begründet werden und setzt ...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 1. Einführung

In der Praxis hat die neue Rechtslage zum verpflichtenden Umtausch von alten Führerscheinen ("Zwangsumtausch"[2] ) bereits Auswirkungen. Zahlreich wird nämlich versäumt, den alten rosafarbenen Führerschein in einen Kartenführerschein umzutauschen. Die Gefahr ist angesichts der komplexen Fristen und der geringen Öffentlichkeitsarbeit hoch. Tatsächlich laufen stufenweise die F...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Abschluss des Vertrages

Rz. 800 Der Versicherungsvertrag kommt in der Regel mit dem Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei dem Versicherer zustande. Zum Teil wird zudem die Bestätigung der Annahme des Antrages bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheines durch den Versicherer verlangt. Zudem kann der Vertragsbeginn auch unter der Voraussetzung stehen, dass der erste Beitrag rechtzei...mehr

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Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Wartefrist

Rz. 5 Seit dem 1.10.2013 gilt die veränderte Verbraucherschutzvorschrift des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG.[5] Die Änderungen waren geboten. Früher kam es vor, dass einige Notare ihre Amtspflichten nicht korrekt (neutral) ausübten. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist wurde missachtet. Diese betroffenen Notare wirkten dabei mit, dass überteuerte Schrottimmobilien Verbrauchern...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherungsnehmers

Rz. 40 Hauptpflicht des Versicherungsnehmers ist die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie (§ 1 S. 2, §§ 33 ff. VVG). Der Begriff "Prämie" ist untechnisch zu verstehen und umfasst auch den in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) zu zahlenden "Beitrag". Rz. 41 Hinsichtlich der Fälligkeit der Versicherungsprämie in der Feuerversicherung bestehen keine Beso...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (2) Both-To-Blame-Collision-Clause

Rz. 44 Die sogenannte Both-to-Blame-Collision-Clause findet sich in Charterverträgen und Konnossementen und geht auf amerikanisches Recht zurück, wonach beide Reeder der an einer Kollision beteiligten Schiffe den Ladungsinteressenten gegenüber als Gesamtschuldner haften. Wird das andere Schiff zu 100 % in Regress genommen, kann es 50 % des Schadens von dem die Ladung beförde...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kriegsereignisse, Wehrdienstbeschädigungen (§ 5 Abs. 1 a MB/KK)

Rz. 477 Ausgeschlossen ist die Leistungspflicht bei Krankheiten, Unfällen und Todesfällen, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigungen anzusehen sind sowie deren Folgen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Krieg im völkerrechtlichen Sinne herrscht oder schon wieder beendet ist, ebenso ist es unerheblich, ob eine förmliche Kriegserklärung abgegeben ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 221 Es gibt am Markt diverse andere UIR-Regelungen,[368] z.B. mit einer lebenslangen Laufzeit, einer Laufzeit nur bis zum (z.B.) 65. Lebensjahr oder mit anderen Schwellwerten, z.B. ab 40 %, 75 % oder gestaffelten Zahlungshöhen. Hier sind die jeweiligen Bedingungstexte auf den genauen Regelungsgehalt zu untersuchen. Hinweis Finanziell bedeutsam kann eine Leistungsanpassung...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Neuverträge

Rz. 8 Das aktuelle VVG gilt seit seinem Inkrafttreten zum 1.1.2008 für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Neuverträge. Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (formeller Versicherungsbeginn), so dass das aktuelle VVG unabhängig vom Beginn des Versicherungsschutzes (materieller Versicherungsbeginn) immer dann zur ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Divergierende Anfechtungsverzichtsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen

Rz. 189 Im Markt finden sich Klauseln dahingehend, dass etwa für "(…) arglistig täuschende, versicherte Personen oder auch solche, die von Täuschungen Kenntnis hatten, kein Versicherungsschutz besteht, (…)" im Übrigen aber der Versicherer "(…) auf das Recht der Anfechtung verzichtet (…)". Oder es werden beispielsweise zunächst alle Ansprüche aus Versicherungsfällen ausgeschl...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Hybride Rentenversicherung

Rz. 35 Hybride Rentenversicherungen sind Mischformen von klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung, häufig verbunden einer sog. Beitragserhaltungsgarantie des Versicherers. Bei derartigen hybriden Rentenversicherungen werden zur Zeit drei Unterarten unterschieden: Bei dem sog. herkömmlichen Hybrid-Produkt wird durch den Versicherer ein Teil des Sparbeitrags konserva...mehr

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G / 4 Gegenüberstellung von Zeugen [Rdn 2026]

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr