Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrten von Soldaten

Rn. 52c Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 30 Abs 6 Soldatengesetz können Soldaten in Uniform kostenlos im Nah- und Fernverkehr (privat) Zug fahren. Diese kostenlose Fahrberechtigung führt zu einem stpfl geldwerten Vorteil. Mit einer Ergänzung des § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, wurde geregelt, dass der ArbG die Freifahrtberechtigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb des WG

Rn. 901 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erwirbt der StPfl ein WG unentgeltlich, etwa durch Schenkung oder Erbschaft, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den AK/HK des Rechtsvorgängers (§ 11d Abs 1 EStDV) zuzüglich ggf vom Rechtsnachfolger aufgewandter nachträglicher HK. Wird das WG im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich erworben, ist § 11d EStDV nur auf d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BVerfG-Vorlagen des BFH v 17.07.2014

Rn. 996 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit sechs in den maßgeblichen Passagen inhaltsgleichen Beschlüssen legte der VI. Senat des BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG insoweit mit dem GG vereinbar sei, als danach Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsverfahren eigener Art

Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben dem individuellen LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN (§ 39b EStG) steht für bestimmte Fälle ein vereinfachtes Pauschalierungsverfahren zur Verfügung. Die pauschalierte LSt ist materiell eine mehr (variabler Pauschsteuersatz) oder weniger (fester Pauschsteuersatz) von der individuellen im Abzugsverfahren zu erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kirchensteuer

Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Ländererlasse v 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt). Rn. 45 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur pauschalen LSt wird KiSt-Zuschlag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückgriff des ArbG

Rn. 37 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da es auf den individuellen, durch die Pauschalierung vom einzelnen ArbN erzielten Steuervorteil nicht ankommt (s Rn 36), ist ein Nettosteuersatz auch dann anzuwenden, wenn der ArbG die übernommene LSt im Innenverhältnis zum ArbN nicht trägt. Eine Überwälzung der Pauschalsteuer ist vom Gesetz gedeckt, da § 40 Abs 3 EStG die Anrechnung beim Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Mehrstufiges Grundsteuer-Verfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 32 [Autor/Stand] Das Grundsteuer-Verfahren ist im Bund und 15 Ländern dreistufig ausgestaltet[2]: In der ersten Stufe erlässt das Lage-Finanzamt[3] den sog. Grundsteuerwertbescheid (§ 219 BewG) und darauf aufbauend als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO) den sog. Grundsteuermessbescheid (§ 16 GrStG). Auf der dritten Stufe erlässt (abgesehen von den Stadtstaaten)[4] die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. Abweichungsbefugnis für das Grundsteuerverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Abweichungsbefugnis des Landesgesetzgebers erstreckt sich auch auf das Grundsteuerverfahrensrecht (s. auch zum Folgenden VerfR GrStG Rz. 13 m.w.N.). Grundlegende Abweichungen zeigt allein das hessische Landesrecht, das bei der Grundsteuer künftig statt der dreistufigen Festsetzung mit Grundstückswert, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid (...mehr

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Umsatzsteuer für Feinschmecker / 2.3 Lösung

Homarus ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört der Feinschmecker-Imbiss. Die Kunden zahlen auch – je nach Angebot – 30 oder 40 EUR, sodass ein Leistungsaustausch gegeben ist. Für die weiteren Ergebnisse muss unterschieden werden, ob die Speisen zum Mitnehmen ode...mehr

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Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.2 Einfuhr

Güterbeförderungen oder damit zusammenhängende Leistungen werden nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. b UStG steuerfrei gestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn sich die Leistungen auf Einfuhrgegenstände beziehen, d. h. Waren, die aus Drittstaaten in die EU gelangen. Die Befreiung setzt jedoch voraus, dass die Kosten für diese Leistungen bei der Bemessung der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsrückfall bei teilweiser Nichtbesteuerung niederländischen Arbeitslohns

Leitsatz Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" führt zu einer den Besteuerungsrückfall gemäß § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG auslösenden teilweisen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns durch die Niederlande. Sachverhalt Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" sieht vor, dass der niederländische Arbeitslohn von Grenzpendlern zum Ausgleich sogenannter extraterri...mehr

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Umsatzsteuer für Feinschmecker / 4.3 Lösung

S. Auris ist Unternehmerin, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Schweineohren und der Tierbedarfsartikel. Insgesamt liegen 3 Vorgänge vor, die im Inland umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind. Einkauf der frischen Schweineohren Auris erwirbt von dem dänischen Un...mehr

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Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.3 Nachweispflichten

Neben den materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung muss der leistende Spediteur auch beleg- und buchmäßig nachweisen können, dass die Voraussetzungen der Befreiung erfüllt sind.[1] Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Nachweis möglichst fehlerfrei geführt wird, um das Risiko einer Steuerentstehung sowie Haftungsrisiken zu vermeiden. Soweit sich der Spediteur a...mehr

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Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.4 Mit der Beförderung zusammenhängende Leistungen

Weitere sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Güterbeförderung stehen, sind ebenfalls von den Steuerbefreiungen umfasst, soweit sie sich auf die Gegenstände der Einfuhr bzw. Ausfuhr beziehen. Solche Leistungen können z. B. im Lagern und Umschlagen der Waren oder der Abfertigung zum freien Verkehr gesehen werden. Bei der Steuerbefreiung für Gegenstände der Einfuhr ...mehr

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Güterbeförderung und Umsatz... / 3 Überblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Spediteur bei jeder Beurteilung seiner Beförderungsleistungen mit der Frage konfrontiert wird, ob er für einen Unternehmer oder eine Privatperson tätig wird und wo diese/r ansässig ist. Anschließend muss er nachvollziehen, auf welcher Strecke die Gegenstände befördert worden sind und ob dabei Landesgrenzen überschritten wurden oder d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht

Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines VVaG, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.3 Besonderheiten des Kassenvermögens bei Gruppen und Konzernkassen

Rz. 111 Bei Zuwendungen von Trägerunternehmen an Gruppen- und Konzernkassen (Rz. 49) ist zu unterscheiden, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen oder die Frage der Überdotierung und damit der partiellen Steuerpflicht der Kasse selbst infrage steht. Für die Frage der Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen ist die Bemessung...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 1 Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019, BGBl I 2019, 1546, wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2 Flächenmodelle

Rz. 60 Im Gegensatz zum Bodenwertmodell (vgl. Rz. 11 ff.) halten die Flächenmodelle an einer verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude einbezieht, fest. Da die Besteuerung nach den Flächenmodellen an das Innehaben von Grundbesitz anknüpft und persönliche Verhältnisse außer Betracht bleiben, handelt es sich dem Steuerty...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 215 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hesssische "Flächen-Faktor-Verfahren". Wenngleich die Ansätze ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 120 In Hamburg wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges „Wohnlagemodell“ eingeführt. Das sog. "Wohnlagemodell" in Hamburg basiert im Wesentlichen auf dem bayerischen Flächenmodell und ist weiten Teilen damit im Wortlaut identisch (s. 3.2.2.). Es erweitert...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 182 Nach Auffassung des hessischen Landesgesetzgebers wird mit der Grundentscheidung im hessischen "Flächen-Faktor-Verfahren", die landesrechtlichen Bemessungsgrundlage an Flächenmerkmalen und darauf anzuwendenden – wertunabhängigen – Quadratmeterbeträgen anzuknüpfen, der Belastungsgrund im Sinne einer Äquivalenz für die Nutzungsmöglichkeit kommunaler Güter am Maßstab ei...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 49 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer birgt verfassungsrechtliche Risiken. Eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer löst sich von der herkömmlichen Ausgestaltung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude umfasst. Dies löst Bedenken aus, ob der Typusbegriff der Grundsteuer im Sinne d...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.1 Bodenwertmodell

Rz. 11 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der "reinen Bodenwertsteuer") ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 167 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hamburgische "Wohnlagemodell". Die lagebezogene Differenzierun...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 272 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende niedersächsische "Flächen-Lage-Modell". Hinsichtlich der verfa...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 113 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als reine Flächensteuer i. S. d. BayGrStG birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Auf die Darstellung zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Flächenmodelle auf der Grundlage des Äquivalenzprinzips wird hingewiesen (vgl. Rz. 62-66). Auch hinsichtlich des BayGrStG bestehen Zweifel, ob die für die s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 2 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 6 Von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang sieben Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgeset...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.1 Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA

Rz. 850 Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung sind die AK oder HK des Gebäudes. Gebäude sind hinsichtlich der AfA grds. als Einheit zu behandeln. Unselbstständige Gebäudeteile stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Zu den unselbstständigen Gebäudeteilen gehören z. B....mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 663 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (10.347 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 20.694 EUR) liegen, mit der Folge, da...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.7 Zuschüsse

Rz. 914 [Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 53] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen (→ Tz 835).mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 859 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 386 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 359). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 911 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 513 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.3 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rz. 1163 Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden (→ Tz 1164), wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr