Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Ausnahmen

Rz. 13 Seit dem Jahr 1994 können Rechtsschutzversicherungsunternehmen ihre Versicherungsbedingungen frei gestalten und damit auch in erbrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutz gewähren. Einige Versicherer haben bereits erkannt, dass ein Entfallen des Rechtsschutzes nach erfolgter Beratung im Falle einer nachträglichen Tätigkeit des Rechtsanwalts kundenunfreundlich ist, habe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Steuerberatung.

Rn 19 Verträge mit Steuerberatern können unterschiedliche Pflichten zum Inhalt haben. Nach § 33 StBerG sind typischerweise die Beratung, Vertretung und die Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten Gegenstand des Steuerberatervertrags. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als Vermögensbetreuer oder Wirtschaftsberater denkbar (§ 57 III StBerG). IdR liegt insoweit ein Dienstvertrag vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]; zur Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich s BGH NJW 23, 2775 [BGH 29.06.2023 - IX ZR 56/22]), e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Pflichtverteid... / II. "Voller" Verteidiger

Nach Auffassung des OLG ist die die angefochtene Entscheidung des LG nicht zu beanstanden. 1. Bindender Beiordnungsbeschluss Im Ansatz zutreffend gehe die Bezirksrevisorin in ihrem Beschwerdevorbringen davon aus, dass maßgebend für das Kostenfestsetzungsverfahren der insofern bindende Beiordnungsbeschluss sei (BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – XII ZB 487/17, NJW 2018, 2047; OLG Düss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen. Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass die zu schützende Personeng...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erläuterungspflichten (Abs 3).

Rn 28 Neben die Pflichten aus I u II treten seit 2010 bei Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen Erläuterungspflichten des Darlehensgebers. Danach hat er – nicht nur ›auf Verlangen‹– dem Darlehensnehmer den Vertrag vor dessen Abschluss mit seinen Bedingungen verständlich zu machen. Inhalt u Reichweite der Pflicht sind streitig. Ein Teil der Literatur sieht darin quasi e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Pflichten.

Rn 73 Eine mehrfach behandelte Fallgruppe ergibt sich im Arzthaftungsrecht, insb wegen einer ungewollten Schwangerschaft. So hat BGHZ 143, 389, 394 ff einen Ersatzanspruch verneint, wenn bei einem Behandlungsvertrag eine Schwangerschaft der Patientin schuldhaft nicht erkannt worden ist: Der Vertrag habe nur der Heilung gedient und nicht die Vermögenslasten aus der Geburt ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 76 Darlegungs- und beweispflichtig ist der Anspruchsteller. Voll zu beweisen hat er den Pflichtverstoß und dass er in seinen Interessen so betroffen worden ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können (BGH WM 96, 1333 [BGH 07.03.1996 - IX ZR 169/95]). Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistungsbezogene Nebenpflichten.

Rn 27 Leistungsbezogene Nebenpflichten berühren das Leistungsinteresse des Bestellers. Beziehen sie sich auf die mangelfreie Herstellung des Werks, können sie zu Hauptleistungspflichten des Unternehmers werden (BGH BauR 11, 1652 Rz 11; NJW 00, 280; Karlsr NJW-RR 03, 963; s.a. § 633 Rn 22). Als leistungsbezogene Pflichten kommen va Beratungs-, Prüfungs- (BGH NJW 00, 280; Prüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines; Anwendungsbereich; Beratungsvertrag.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift, in Kraft seit 21.3.16 (§ 491 Rn 7), setzt beschränkt auf Immobiliar-Verbraucherdarlehen Art 22 WoImmoKrRL um. Eine Beratungspflicht begründet sie nicht (Buck-Heeb/Lang ZBB 16, 320, 328). Anwendung findet sie vielmehr nur, wenn der Darlehensgeber mit einem Verbraucher ausdrücklich o konkludent einen Beratungsvertrag schließt (BTDrs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Das Prinzip der Schadenseinheit.

Rn 9 Ein Schaden ist entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Schädigung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH 10.7.14 – IX ZR 197/12 Rz 8). Es muss nicht feststehen, dass die Vermögenseinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Argumentation der Rechtspflegerin im Beschl. v. 14.2.2024 und ihre darauf beruhende Ablehnung der Vergütungsfestsetzung war falsch, die andere Sicht des Richters ist zutreffend. Die Argumentation der Rechtspflegerin erinnert ein wenig an die, die wir bei der Frage nach der Erstattung der Gebühren kennen, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel vor dessen Begründu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 3 Nach allg Auslegungsgrundsätzen kommt der sprachlichen Fassung, also Worten wie ›Erbe‹ etc, für eine Erbeinsetzung Indizwirkung zu, insb, wenn der Verfügung eine rechtliche Beratung vorausging (NK/Bock Rz 2). Für eine Pflichtteilszuwendung als Erbeinsetzung, die mangels Enterbung iSv § 2303 einen Pflichtteilsanspruch ausschließt, spricht, dass der Erblasser dem Pflichtt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die wichtigsten Ausschließungsgründe

a) Beteiligung an der Tat (§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO) Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO ist der Verteidiger auszuschließen, wenn ein – primär[2] – dringender oder ein die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigender (= hinreichender) Verdacht einer vorwerfbaren [3] Tatbeteiligung i.S.d. §§ 25–27 StGB besteht (s. dazu grundlegend § 370 Rz. 80 ff.). Voraussetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Selbstständiger Beratungsvertrag.

Rn 78 Die Grundsätze der separaten Haftung eines Verkäufers aus einem neben dem Kaufvertrag geschlossenen selbstständigen Beratungsvertrag gelten nach der Schuldrechtsreform fort (so ohne Erörterung BGH NJW 15, 1510 Rz 8; WM 16, 2167 Rz 25; vgl MüKo/Emmerich § 311 Rz 86 ff; krit Mertens AcP 03, 818, 851 ff). Einen solchen Vertrag nimmt der BGH an, wenn sich die Beratung durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verantwortlichkeit für Auskunft, Rat und Empfehlung.

Rn 45 Die Verantwortlichkeit für Auskunft, Rat und Empfehlung kann sich aus speziellen Verträgen mit entspr Leistungsinhalt oder aus vertraglichen Nebenpflichten anderer Verträge (allgemein: §§ 241 II, 242; speziell: §§ 402, 666) ergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein selbstständiger Auskunftsvertrag neben einen anderen Vertrag treten kann, wenn weitergehende Auskün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1788 BGB – Rechte des Mündels.

Gesetzestext Der Mündel hat insbesondere das Recht aufmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Minderjährige.

Rn 1 Testierfähige Minderjährige (§ 2229 I, II) sind auf das öffentliche Testament beschränkt (§§ 2231 Nr 1; 2247 IV). I soll gewährleisten, dass sie nur nach Beratung durch einen Notar testieren. Aus diesem Grunde können sie auch das öffentliche Testament nur durch Erklärung ggü dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift errichten (§ 2232). Die Vorschrift ist zwing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formgültigkeit (Abs 1).

Rn 1 Art 25 betrifft die Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand (vgl Art 3 I lit a). Dazu gehört auch eine Brautgabevereinbarung (Budzikiewicz FS Neumayr II [23] 1725, 1732). Die Vorschrift entspricht bis auf Abs 3 dem für die Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung maßgeblichen Art 23. Die Sachnorm des Abs 1 stellt ein sachrechtliches Mindestforme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Betriebsänderung.

Rn 97 Liegt der Kündigung eine Betriebsänderung zugrunde, so gelten §§ 111 ff BetrVG . Gem § 113 III BetrVG muss der ArbG zur Vermeidung von Nachteilsausgleichsansprüchen und ggf einstweiligen Verfügungen auf Unterlassung der Betriebsänderung einen Interessenausgleich bis hin zur Einigungsstelle versuchen (zur Namensliste gem § 1 V KSchG s Rn 88); gem § 112 I, IV, V BetrVG ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur cic.

Rn 56 Nebenpflichten des Verkäufers werden häufig nicht danach getrennt, ob sie die Zeit vor oder nach Vertragsschluss betreffen (vgl die Listen bei Grüneberg/Weidenkaff § 433 Rz 22 ff; MüKo/Westermann § 433 Rz 59 ff). Damit können kaufrechtliche Nebenpflichten des Verkäufers simultan zu solchen aus cic bestehen (zur aF für Angaben zu Eigenschaften – cic – und Beratung – Neb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Grundsätzliches Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsverlangen

Rz. 218 Besondere Probleme können sich aus dem Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsrecht ergeben. Hier bestehen für Rechtsberater Haftungsgefahren bei der Beratung anlässlich einer Erbschaftsausschlagung. Rz. 219 Der Pflichtteilsanspruch als Mindestteilhabe am Nachlass steht den nach § 2303 BGB genannten Personen grundsätzlich nur dann zu, wenn diese durch Verfügung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1761 BGB – Aufhebungshindernisse.

Gesetzestext (1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag vorliegen; dabei ist es unschädli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers

Rz. 8 Nach ARB 1 erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Allerdings sind nur die in ARB 2 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Rz. 9 Die Regelung in ARB 2.2.11 sieht einen sog. Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 5 Sofern und soweit beide Eltern Inhaber der gesetzlichen Vertretungsmacht sind, können sie gem I 2 Hs 1 das Kind nur gemeinsam aktiv vertreten. Deshalb ist eine Rechtshandlung nur dann wirksam, wenn sie beide Eltern vornehmen. Eine Bevollmächtigung, die im Einzelfall auch stillschweigend erfolgen kann, ist aber zulässig (BGH FamRZ 20, 1171); ebenso gelten die Grundsätze ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notarielle Beurkundung (Abs 1).

Rn 2 Nach § 7 I sind die Formvoraussetzungen im Falle notarieller Beurkundung erfüllt. Dabei müssen die Vertragspartner – anders als beim Ehevertrag (s Rn 4) – nicht gleichzeitig beim Notar anwesend sein; vielmehr genügt es nach § 128 BGB, wenn Antrag und Annahme getrennt beurkundet werden. Eine Stellvertretung bei der Beurkundung ist zulässig, selbst durch den anderen Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2231 BGB – Ordentliche Testamente.

Gesetzestext Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden Rn 1 Das Formerfordernis soll bewirken, dass der wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung kommt. Dieser wird nämlich genötigt, seinen letzten Willen gewissenhaft zu entwickeln und seine Verfügungen von Todes wege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm stellt die Beratung der Parteien durch einen Notar sicher, schützt und warnt sie vor Übereilungen und gewährleistet – auch im Interesse der Nachlassgläubiger (§ 2382) – die Klarheit und Beweisbarkeit der vereinbarten Rechtsverhältnisse. Gegenstand des Erbschaftskaufs (Vor § 2371 Rn 3) können nicht einzelne Erbschaftsgegenstände sein, es sei denn, diese stellen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonstige Werkleistungen (Abs 1 Nr 3).

Rn 10 I Nr 3 stellt einen Auffangtatbestand dar. Hierunter fallen sämtliche nicht von Nr 1 oder Nr 2 erfassten Werkleistungen, dh Leistungen an Personen (Tätowierung, Operationen, Friseur) sowie unkörperliche Leistungen (Auskunft, Beratung, Gutachten soweit sie nicht Planungs- und Überwachungsleistungen an Sachen oder Bauwerken darstellen; auch Beförderung, Individual-Softwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 6 Hinreichend bestimmt ist eine Frist, die für einen Durchschnittskunden nach Beginn, Dauer und Ende (einschl etwaiger Verlängerungstatbestände) berechenbar ist (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 1 Rz 9; Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 5). Dies ist dann der Fall, wenn der Kunde ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung feststellen kann, wie lange er gebunden ist (vgl BGH NJW 85...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 108. Vorläufer I (Steuerentlastungsgesetz 1999, BGBl I, 3779) und Vorläufer II (Steueränderungsgesetz 1998, BGBl I, 3816) des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Rn. 128 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 18.12.1998 hat der Bundesrat den Gesetzesänderungen der sog Vorläufer I (Steuerentlastungsgesetz 1999) und Vorläufer II (StÄndG 1998) des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 im abschließenden 2. Durchgang zugestimmt, so daß es zu deren Inkrafttreten nur noch der Verkündung im Bundesgesetzblatt bedarf. Betroffen sind folgende Regelung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mitteilungspflicht (V).

Rn 6 V entspricht § 1851 II aF. Die Mitteilungspflicht dient dazu, dem Jugendamt die ihm gem §§ 53 II–IV SGB VIII obliegenden Aufgaben der Beratung und Überwachungsaufgaben zu erleichtern. Der Vormund muss dem Jugendamt den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Mündels, bei nicht nur kurzfristiger Aufenthaltsveränderung (Soergel/Zimmermann § 1851 aF Rz 2), in den Zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsberatung.

Rn 9 Die entgeltliche Rechtsberatung und Vertretung durch Anwälte (§ 3 I BRAO) kann dienst- (zB Beratung und Prozessvertretung) oder werkvertraglicher (zB Gutachten) Natur sein. Bei diesen typischen anwaltlichen Leistungen werden selbstständig fremde Vermögensinteressen iR einer Geschäftsbesorgung wahrgenommen (zum dienstvertraglichen Charakter, BGH WuM 15, 682 [BGH 24.09.20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gleichgültigkeit (Abs 2).

Rn 6 Neben der gröblichen Pflichtverletzung erwähnt das Gesetz ausdrücklich als eigenständigen Ersetzungstatbestand die Gleichgültigkeit des Elternteils ggü dem Kind. Keine Gleichgültigkeit ist gegeben, wenn der Elternteil Handlungen in der eigenen Überzeugung unterlässt, damit den Interessen des Kindes zu entsprechen. Auch setzt ein Unterlassen oder Tun stets voraus, dass d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beratungsgespräch (Abs 2).

Rn 4 Macht der Darlehensnehmer, der dazu nicht verpflichtet ist, von dem Angebot Gebrauch, muss der Darlehensgeber ihm im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs einen kurzfristigen Beratungstermin anbieten u in einem persönlichen Gespräch, das – auch auf Initiative des Darlehensgebers – auch (video-)telefonisch geführt werden kann, beraten (II 2, 3). Ort u Zeit, nicht abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 15 Bei einem Verstoß gg die Rechtspflichten aus I–III ist ein geschlossener Darlehensvertrag nicht etwa nichtig. Es kommt bei einer fehlerhaften, dh einer aus Sicht ex ante nicht mehr vertretbaren Finanzierungsberatung vielmehr nur ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus §§ 280 I, 311 (Harnos BKR 18, 99, 103 f; Buck-Heeb BKR 15, 177, 182; Buck-Heeb/Lang ZBB 16...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr